Hier sollen alle Länder aufgelistet werden in denen das Fahren erlaubt ist.
Noch ist das ein Notizzettel, später soll es zu einer schöne Tabelle wachsen.
Der Thread zu dem Wikieintrag ist hier: https://www.elektro-skateboard.de/topic/6481-sammlung-erlaubter-länder/
Mögliche interessante Fakten
- Land
- Max Geschwindigkeit
- Max Motorleistung
- Max Akku Kapazität?
- Min Alter
- Führerscheinklasse
- Versicherung
- Versicherungskosten ca.
- Max Gewicht
- Max Maße
- Wegerecht (wo darf gefahren werden: Straße, Radweg ...)
Von den Wissenschaftliche Dienste des Bundestags am 13. Juni 2018 veröffentlicht (PDF):
Erlaubte Länder:
- Belgien
- Estland
-
Finnland
-
Frankreich (toleriert)
- Österreich
- Schweden
- Kalifornien/USA
- Italien
Deutschland
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
Erlaubt seit | noch nicht Erlaubt |
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Max Geschwindigkeit | |
Max Leistung |
|
Board Maße | |
Mindestalter |
Belgien
Link zum Gesetz: http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=nl&la=N&cn=2007021333&table_name=wet
Erlaubt seit | schon immer |
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Max Geschwindigkeit | 25km/h |
Max Leistung |
? |
Board Maße | klein |
Mindestalter |
kein Mindestalter |
Führerschein | nicht notwendig |
Estland
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | ? |
---|---|
Max Geschwindigkeit | 25km/h |
Max Leistung |
1000 Watt |
Board Maße | nicht definiert |
Mindestalter |
10 Jahre 250W ab 14 Jahren 1000W |
Führerschein | zw. 10 und 15 Jahren erforderlich |
Bei der Verwendung eines Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr wird man in Estland, wie bei Skateboards, Tretrollers, Tretschlittens, von Rollschuhen oder Rollski und allen ähnlichen Geräten, als Fußgänger behandelt. Daher ist für diese Fahrzeuge keine Zulassung erforderlich.
Nach estländischer Definition sind Fahrräder solche Fahrzeuge, die mit mindestens zwei Rädern ausgestattet sind und grundsätzlich nur durch Muskelkraft betrieben werden. Sie können jedoch auch über einen Motor mit einer Maximalleistung von 0,25 Kilowatt (kW) verfügen. Für Elektro- kleinstfahrzeuge, die unter diese Definition fallen, ist eine Fahrerlaubnis für Fahrradfahrer im Al- ter von 10 bis 15 Jahren erforderlich, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Ohne eine solche Fahrerlaubnis ist ihnen das Fahren nur in ruhigen Verkehrszonen sowie auf Fahrradwegen erlaubt.
Ein „Mini Moped“ ist nach estländischer Definition ein aus mindestens zwei Rädern bestehendes Fahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde (km/h) und einer Ma- ximalleistung von 1 kW. Für Elektrokleinstfahrzeuge, die unter diese Definition fallen, ist für Fah- rer im Alter von 14 bis 15 Jahren ebenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Nach den Verkehrsvorschriften ist das Fahren von Fahrrädern und Mini Mopeds auf Fahrradwegen und, wenn am äußersten rechten Fahrbahnrand gefahren wird, auf öffentlichen Straßen erlaubt. Fahrzeuge, die nach der Definition als Fahrräder gelten, dürfen auch auf Fußgängerwegen gefahren werden, vorausgesetzt sie sind für einen solchen Einsatz geeignet und gefährden keine Fußgänger. Selbstbalancierende Fahrzeuge dürfen sowohl auf Fahrrad- als auch auf Fußgängerwegen gefahren werden.
Für Fahrradfahrer und Fahrer eines Mini Mopeds oder eines selbstbalancierenden Fahrzeugs be- steht für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Helmpflicht, solange sie noch nicht 16 Jahre alt sind.
Norwegen
Link zum Gesetz: https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/1994-10-04-918/KAPITTEL_2#KAPITTEL_2
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | 20 km/h |
Max Leistung |
Die maximale Motorleistung ist undefiniert für E-Scooter/Kickbikes und E-Boards. Fahrräder 250W |
Board Maße | max. 120x85cm (L/B), max 70kg incl. Batterie |
Mindestalter |
keine Altersgrenze, da Definition Fahrräder |
Führerschein/Versicherung |
nicht erforderlich |
Der aktuelle Status von E-Skate in Norwegen liegt auf dem Niveau von Elektrofahrrädern und Elektrorollern / Kickbikes. Transportmethoden wie ein elektrisches Longboard, ein elektrisches Skateboard oder ein Segway werden daher als „Fahrrad“ definiert. Dies gilt sowohl mit als auch ohne selbstbalancierende Technologie. Solange die E-Boards die Anforderungen erfüllen, können sie überall dort fahren, wo Fahrräder auch erlaubt sind.
Link Norwegian Public Roads Administration:
Small electrical vehicles (el-longboards) https://www.vegvesen.no/kjoretoy/Eie+og+vedlikeholde/elkjoretoy/sma-elektriske-kjoretoy
Requirements for the longboards https://www.vegvesen.no/kjoretoy/Eie+og+vedlikeholde/elkjoretoy/sma-elektriske-kjoretoy/tekniske-krav
About bicycles and motor effect https://www.vegvesen.no/kjoretoy/Eie+og+vedlikeholde/elkjoretoy/elsykkel
Where you can use a bicycle in Norway https://www.vegvesen.no/trafikkinformasjon/langs-veien/trafikkregler/trafikkregler-for-syklister/hvor-kan-du-sykle
Finnland
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | ? |
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Max Geschwindigkeit | 25 km/h |
Max Leistung |
|
Board Maße | |
Mindestalter |
|
Führerschein |
nicht erforderlich |
Die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen erfordert in Finnland keine Fahrerlaubnis (Art. 63 der finnischen Straßenverkehrsordnung).
Leichtgewichtige Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h sind vergleichbar mit sogenannten Kickboards und Rollschuhen, weshalb auf diese Fahrzeuge die Vorschriften über Fußgänger anzuwenden sind (Art. 45 der finnischen Straßenverkehrsordnung).
Auf größere Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, bspw. Segways, sind diejenigen Vorschriften für Fahrräder anwendbar. Dennoch können selbstbalancierende Fahr- zeuge wie Segways auch auf Fußgängerwegen benutzt werden, wenn sie in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (Art. 45a der finnischen Straßenverkehrsordnung).
Frankreich
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | max. 25 km/h |
Max Leistung |
|
Board Maße | |
Mindestalter |
12 Jahre |
Führerschein |
nicht erforderlich, aber Versicherungspflicht. |
In Frankreich unterscheiden sich die Vorschriften für den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen je nach Beschaffenheit des konkreten Fahrzeugs:
Benutzer von nicht motorisierten Geräten wie bspw. Rollschuhen, Skateboards, Longboards etc. gelten als „Fußgänger auf Rädern“. Sie fallen daher in der französischen Straßenverkehrsordnung unter den Abschnitt des Fußgängerverkehrs. Sie können sich mit den Geräten frei auf Fußgänger- wegen bewegen, wo sie jedoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h einzuhalten haben.
Motorisierte Geräte, die über einen Sitz verfügen und deren Geschwindigkeit 6 km/h überschrei- tet, gelten als Fahrzeuge. Als solche müssen sie – ebenso wie bspw. Fahrräder – auf der Fahrbahn fahren. Darüber hinaus müssen diejenigen, deren Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet, dem Innenministerium im Hinblick auf ihre Zulassung gemeldet werden.
Die Rechtslage in Bezug auf Elektrokleinstfahrzeuge ist jedoch komplizierter. Ihre Geschwindig- keit liegt in der Regel über 6 km/h, sie haben jedoch keinen Sitz und fallen daher nicht unter die Kategorie der Fahrzeuge. Die Vorschriften bleiben vage. Der Einsatz dieser Elektrokleinstfahrzeuge wird in der Regel auf Fußgänger- sowie Fahrradwegen toleriert, wenn sie nicht ausdrücklich den kommunalen Vorschriften zur Einschränkung der Nutzung im öffentlichen Raum oder einem Teil des öffentlichen Raums unterliegen.
Österreich
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | max. 25 km/h |
Max Leistung |
600W |
Board Maße | |
Mindestalter |
12 Jahre, ab 10 Jahre in Begleitung => 16 Jahre |
In Österreich ist für Elektrokleinstfahrzeuge keine kraftfahrrechtliche Zulassung (Kennzeichen, Zulassungsschein) vorgesehen.
Die Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Skateboards, E-Tretroller, Hoverboards und E-Wheels gelten als vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge. Sie fallen daher nicht unter den Fahrzeugbegriff der Straßenverkehrsordnung. Segways werden als Fahrräder eingestuft.
Schweiz
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | max. 20 km/h |
Max Leistung |
500W |
Führerschein | nein – aber bei Minderjährigen ab 14 Führerscheinklasse M |
Mindestalter |
16 Jahre/14 Jahre in Begleitung |
Schweden
Link zum Gesetz: https://www.transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Fordon/Fordonsregler/Cykel/
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | 20 km/h |
Max Leistung |
250 Watt |
Board Maße | |
Mindestalter |
|
Eingeordnet wie Fahrräder
Kalifornien/USA
Link zum Gesetz: AB-604 Electrically motorized boards
Erlaubt seit | 11 Oktober 2015 |
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Max Geschwindigkeit | 32,18 km/h (20Mph) |
Max Leistung |
1000 Watt |
Board Maße | 152,4cm (60inch) lang 45,72 cm (18 inch) breit |
Mindestalter |
16 Jahre |
Fahrradhelm ist vorgeschrieben. Nur eine Person darf fahren.
Auf Straßen mit Speed limit von 56,33 km/h (35Mph)
Wenn im Dunkeln gefahren wird:
Weißes Vorderlicht am Board das von 91,44 Metern (300 Fuß) entfernt gesehen werden kann
Weißes Vorderlicht am Fahrer / Helm das von 91,44 Metern (300 Fuß) entfernt gesehen werden kann
Roter Reflektor hinten am Board mit 152,4 Meter (500 Fuß) Reichweite.
Roter Reflektor hinten am Fahrer mit 152,4 Meter (500 Fuß) Reichweite.
Seitlich weiße oder gelbe Reflektoren mit 60,96 Meter (200 Fuß) Reichweite am Board
Seitlich weiße oder gelbe Reflektoren mit 60,96 Meter (200 Fuß) Reichweite am Fahrer
Italien
Link zum Gesetz: http://www.patente.it/normativa/decreto-ministero-trasporti-04-06-2019-n-229-micromobilita-elettrica?idc=3926
Erlaubt seit | 04.06.2019 |
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Max Geschwindigkeit | 20 km/h |
Max Leistung |
bis 500W |
Board Maße | |
Mindestalter |
nein - aber bei Minderjährigen ab 14 Führerscheinklasse AM |
Eingeordnet wie Fahrräder
Decreto legislativo 229 del 04/06/2019 regelt in Italien, dass Hoverboards, Segways und Monowheels im urbanen Raum, in Fußgängerzonen, auf Fußgänger- und Radwegen, in verkehrsberuhigten Zonen und auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verkehren dürfen, sofern ein entsprechender Beschluss der Stadtgemeinde dies erlaubt.
Die Probephase, welche von jeder Stadt innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung beantragt werden muss, kann mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre dauern. Zusätzlich wurde in Italien vor einigen Monaten eine Regelung eingeführt, welche die E-Tretroller (ital. „monopattini“) den Fahrrädern gleichstellt und ihnen innerorts erlaubt, überall dort zu zirkulieren, wo auch Fahrräder fahren dürfen, also auch auf Fahrradwegen. Diese Regelung, in Kombination mit der nun eingeführten staatlichen Förderung für EKF (die in Südtirol nur für die Einwohner von Bozen gilt), verleiht den E-Tretrollern nun starken Rückenwind.
Spanien
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | bislang nur kommunale Regelungen |
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Max Geschwindigkeit | |
Max Leistung |
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Board Maße | |
Mindestalter |
|
z. B. Barcelona - auf Radverkehrsflächen erlaubt; Madrid - auf Radverkehrsflächen und Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, auf Gehwegen nur mit max. 5 km/h
Ungran
Link zum Gesetz:
Erlaubt seit | |
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Max Geschwindigkeit | |
Max Leistung |
|
Board Maße | |
Mindestalter |
In Ungarn gibt es (noch) keine spezielle gesetzliche Regelung zu Elektrokleinstfahrzeugen und bewegen sich somit – egal ob mit oder ohne Lenkstange - in einer rechtlichen
Grauzone. Im Gegensatz zu Deutschland werden EKF von den einschlägigen ungarischen Gesetzen ausdrücklich NICHT zu den Kraftfahrzeugen gezählt und dürfen somit nicht auf
der Fahrbahn fahren. Auch weisen sie die vom Gesetz geforderten Merkmale eines Fahrrads nicht auf, werden also auch mit diesen explizit nicht gleichgesetzt, was wiederum
bedeutet, dass sie auf Fahrradwegen theoretisch ebenfalls nicht fahren dürfen. Juristisch gesehen werden Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen also wie Fußgänger behandelt. Laut
Straßenverkehrsordnung dürfen Fußgängerwege allerdings selbst von Fahrradfahrern nur in Ausnahmefällen benutzt werden, also dort, wo die Fahrbahn für das Befahren von
Fahrrädern ungeeignet ist und nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Da sie im rechtlichen Sinne keine Kraftfahrzeuge sind, besteht für EKF in Ungarn auch keine
Haftpflichtversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie zwar ohne Weiteres im öffentlichen Raum betrieben werden dürfen, da sie aber laut Gesetz weder auf der Fahrbahn, noch auf
dem Bürgersteig fahren dürfen, der Fahrer im Schadensfall immer mindestens eine Mitschuld trägt, selbst wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Man muss außerdem
beachten, dass einige Bezirke Fahrverbote für sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge für bestimmte Stadtteile erlassen haben, auch für Segways.
Niederlande
Link zum Gesetz:
LegaalRijden - zet zich in namens de e-mobility community
Erlaubt seit | nicht erlaubt |
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Max Geschwindigkeit | |
Max Leistung |
|
Board Maße | |
Mindestalter |
Portugal
Link zum Gesetz: https://dre.pt/web/guest/legislacao-consolidada/-/lc/150109691/202012190517/73924102/element/diploma?consolidacaoTag=Autom%C3%B3veis
Erlaubt seit | 08.01.2021 |
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Max Geschwindigkeit | 25 km/h |
Max Leistung |
bis 250W |
Board Maße | |
Mindestalter |
Artikel 112
, Nächster Artikel, Fahrräder:
1 - Velocipede ist das Fahrzeug mit zwei oder mehr Rädern, die vom Fahrer aus eigener Kraft über Pedale oder ähnliche Geräte angetrieben werden.
2 - Motorbetriebener Velocipede ist der Velocipede, der mit einem Hilfsmotor mit einer maximalen Dauerleistung von 1,0 kW ausgestattet ist, dessen Leistung mit zunehmender Geschwindigkeit schrittweise verringert und unterbrochen wird, wenn er eine Geschwindigkeit von 25 km / h erreicht, oder früher, wenn der Fahrer hör auf zu treten.
3 - Für die Zwecke der Bestimmungen dieses Kodex werden die folgenden Zyklen gleichgesetzt:
a) motorisierte Fahrräder;
b) Motorroller mit Elektromotor sowie Elektromotor, selbstausgeglichene und selbstfahrende Zirkulationsvorrichtungen oder ähnliche Motorumwälzmittel, wenn sie mit einem Motor mit einer maximalen Dauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind und die maximale Drehzahl auf einem Niveau erreichen 25 km / h.
4 - Für die Zwecke von Absatz b) des vorhergehenden Absatzes wird ein Fahrzeug als ein Roller betrachtet, der aus zwei in Reihe geschalteten Rädern besteht, die eine Basis tragen, auf der der Fahrer seine Füße stützt, in stehender Position gefahren und durch einen Lenker geleitet wird, der bis zu Hüfthöhe.
5 - Das Zirkulationsregime und die technischen Eigenschaften von Elektromotorrollern sowie selbstausgleichenden und selbstfahrenden elektromotorischen Zirkulationsgeräten oder ähnlichen motorisierten Zirkulationsmedien, die die Bestimmungen von Absatz b) Nr. 3 sind durch behördliche Verordnung festgelegt.
6 - Wer zirkuliert einen Roller oder eine Zirkulationsvorrichtung mit einem Elektromotor, selbstausgeglichen und selbstfahrend oder in einem ähnlichen Zirkulationsmedium mit einem Motor, der mit einem Motor mit einer maximalen Dauerleistung von mehr als 0,25 kW ausgestattet ist oder eine Höchstgeschwindigkeit über 25 km erreicht / h wird unter Missachtung der technischen Merkmale und des in der vorherigen Nummer vorgesehenen Zirkulationsregimes eine Geldstrafe von (Euro) 60 bis (Euro) 300 verhängt.
7 - Die in der vorherigen Nummer genannten Fahrzeuge werden sofort festgenommen.
8 - Die Bestimmungen der Absätze 6 und 7 gelten für Zyklen, die mit einem Hilfsmotor mit einer maximalen Dauerleistung von mehr als 1,0 kW ausgestattet sind oder deren Leistung nicht unterbrochen wird, wenn Sie mit dem Treten aufhören oder deren Höchstgeschwindigkeit größer als 25 ist km / h.
Geändert durch Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 102-B / 2020 - Diário da República Nr. 238/2020, 2. Beilage, Serie I vom 09.12.202020, gültig ab 2021-01-08 Erstveröffentlichung Artikel 112 Fahrräder
1 - Velocipede ist das Fahrzeug mit zwei oder mehr Rädern, die vom Fahrer aus eigener Kraft über Pedale oder ähnliche Geräte angetrieben werden.
2 - Motorbetriebener Zyklus ist ein Zyklus, der mit einem Hilfsmotor mit einer maximalen Dauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Leistung mit zunehmender Geschwindigkeit schrittweise verringert und unterbrochen wird, wenn er eine Geschwindigkeit von 25 km / h erreicht, oder früher, wenn der Fahrer hör auf zu treten.
3 - Für die Zwecke dieses Codes werden motorisierte Fahrräder, motorisierte Motorroller sowie elektromotorische, selbstausgleichende und selbstfahrende Fahrgeräte oder andere ähnliche motorisierte Bewegungsmittel mit Fahrrädern gleichgesetzt.
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