hardy_harzer Geschrieben 1. März Geschrieben 1. März Leider beobachten wir gerade eine verstärkte Tendenz von Elektrokleinstfahrzeug-Verboten im öffentlichen Nahverkehr von verschiedenen lokalen ÖPNV-Anbietern. Grundlage für diese Entscheidung ist die Studie der “STUVAtec – Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH” aus Köln. Dieser Bericht wurde im Auftrag der Externe Links nur für Mitglieder sichtbar in 2023 erstellt. Die Hochbahn hat bereits seit 6 Monaten ein Verbot zur Beförderung von eKF ausgesprochen und explizit PEDELECs, E-Bikes und elektrische Krankenrollstühle aber davon ausgenommen. Anlass für waren vor wenigen Jahren Beobachtungen von Brandvorfällen von e-Scootern mit Rauchentwicklung in Barcelona und London. Umfrageergebnis Bericht STUVAtec Hintergrund: Aktuell sind ca. Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs. Davon fallen nur ein Drittel auf den Bereich Sharing und der Rest befindet sich in Privatbesitz. Gerade private e-Scooter wurden bisher von der Öffentlichkeit, Medien und Politik kaum wahrgenommen, weil sie fast nie auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Möglichkeit private e-Scooter als „Handgepäck“ in Bus und Bahn mitzunehmen und somit intermodal sein Ziel zu erreichen, erhöht die Attraktivität enorm und entwickelt sich immer mehr zu einem günstigen (Teil-)Autoersatz. Gerade der Bericht der STUVAtec und die daraus abgeleitete Entscheidung eines Verbots incl. Berichterstattung darüber verhindern nun weitgehendst den intermodalen Einsatz von eKF im ÖPNV. Dies hemmt zukünftig entscheidend die Nutzung und Akzeptanz bei Nutzern sich für diese neue innovative Art von Fahrzeugen zu entscheiden. Vorbemerkung und Aufgabenstellung Bericht STUVAtec Die STUVAtec stellt, aus unserer Wahrnehmung, damit eine offizielle Prüfung bzw. die erteilte Betriebserlaubnis von in Frage. Gerade e-Scooter-Modelle mit eKFV Zulassung aus Deutschland zählen zu den sichersten der Welt und unterscheiden sich stark von in Deutschland verkauften Pedelecs ohne diese Art von Sicherheitsprüfung bzw. ABE. Eine allgemeine Betriebserlaubnis, die eine bestandene zweitägige Sicherheitsprüfung durch das Kraftfahrt Bundesamt bzw. von beauftragten Einrichtungen z.B. TÜV voraussetzt ist die nötige Grundlage für die Versicherung eines eKF. Zusammenfassend sei gesagt, für Pedelecs gibt es klarer definierte Normen (Maschinenrichtlinie, DIN EN ISO 4210, DIN EN 15194 etc.), doch eine intensive Batterie-Sicherheitsprüfung ist nur bei e-Scootern in Deutschland wirklich gewährleistet. Technisch und vom Energieinhalt sind Pedelec- und e-Scooter-Batterien identisch. Eckpfeiler der Sicherheit sind Qualität und Batteriemanagement. Zusammenfassende Empfehlungen Bericht STUVAtec Diese sich zunehmend zuspitzende Situation erfordert nun eine klare Entscheidung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr -> Entweder prüfen wir zukünftig ALLE Fahrzeuge mit einer Batterie also auch PEDELECs oder dieses “sinnfreie” Verbot von einzelen Fahrzeugen im ÖPNV muss wieder aufgehoben werden! Statt vernünftigem Risikomanagement bremsen Verbote jegliche Dynamik aus, bevor überhaupt eine relevante Gefährlichkeit nachgewiesen oder eingetreten ist. Zitieren
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