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Strafverfahren wegen Nutzung von Boosted Board im Verkehr, Verhaltenstipps?


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Geschrieben

Hey,

wurde heute von der Polizei mit meinem Boosted Board rausgezogen. Das sowas illegal ist, bzw. mir da sogar 2 Straftaten drohen war bis dahin völlig unklar. Habe mich die letzen zwei Stunden Schock dann mit dem Forum hier beschäftigt und das hat mich zumindest etwas beruhigt. Hab glaub ich einen ganz guten Überblick, wäre aber sehr dankbar wenn mir jetzt nochmal jemand kurz zusammenfassen könnte was mir droht bzw. wie ich mich verhalten sollte, also Anwalt nötig? wie wahrscheinlich kommt es eurer Erfahrung nach zum verfahren usw.. Bin selbst Student (also Gottseidank auch nur 10€ Tagessätze) und finanziell nicht all zu gut ausgestattet, daher wäre ich euch für Tipps sehr dankbar. 

LG

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

 

Irgendwann wird dich die Staatsanwaltschaft anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Ich empfehle dringend nicht darauf zu reagieren. Du bist nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet, und kannst dich damit nur weiter reinreiten. Danach heißt es weiter abwarten. Wenn du Glück hast, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses ein. Wenn sie stattdessen Anklage erhebt, brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, vorher aber nicht.

 

Edit: Du hast zwei Straftaten erwähnt. Falls du keinen Führerschein hast, kommt es vermutlich zur Anklage. In dem Fall bin ich recht sicher, dass du irgendwann einen Anwalt einschalten musst.

bearbeitet von jeti
Geschrieben

Ne habe leider keinen Führerschein dann muss ich mich wohl darauf gefasst machen :/. Hätte gedacht ohne Schein bin ich besser dran. 

Lohnt es sich denn da ohne Rechtsschutz einen Anwalt zu beauftragen? Wieviel Strafe kommt denn auf mich zu, bin ja noch Student da hab ich ja 10€/Tagessatz? Ich glaube meine Rechtsschutz greift auch erst ab kommender Woche, falls ich nicht vergessen hab die zu unterschreiben, was auch sehr sehr unglücklich ist.

 

Soll ich auch ohne Führerschein die Stellungnahme ignorieren und mit Anwalt suchen auch dann erst bis Anklageerhebung warten?

 

erstmal vielen Dank für die Info, echt super das man hier im Forum so gut informiert wird, sonst würde ich ja ganz ins dunkel tappen. 

Geschrieben

Ich würde mich da eher an ein Forum für Verkehrsrecht wenden. Die werden scheinbar von recht vielen Anwälten frequentiert. Wenn die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bittet, solltest du entweder nicht oder nur in Absprache mit einem Anwalt antworten. Für weitere Empfehlungen bin ich nicht qualifiziert. Durch den fehlenden Führerschein wird die Sache nach meinem Verständnis leider etwas ernster.

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