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mit einem FAKE Kennzeichen ist eben doch nicht alles gut!


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Geschrieben

Und weiter? Im Außenverhältnis haftet die Versicherung = Opferschutz gewährleistet, im Innenverhältnis musst Du im Falle eines Falles die Versicherung entschädigen. Ich verstehe nicht, wo der Ansatz zum Offizialdelikt ist. Solange die Versicherung nicht gegen Dich vorgeht, ist das ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag und damit ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nicht erkennbar.

 

Und wenn das der Casus ist, der seit geraumer Zeit durch die Foren und Gruppen geistert, dann hat der Anwalt des Beschuldigten das Verfahren bereits beilegen können und es bleibt die Ordnungswidrigkeit des Fahrens mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, die mit einem zweistelligen Betrag sanktioniert wurde.

Geschrieben

d.h. Du willst mir grad erklären, dass es völlig legitim ist mit einem E-Scooter Kennzeichen bis 20km/h an einem Fahrzeug welches gar keine Versicherung haben kann plus das es schneller als 20km/h fährt und keine REALE FIN aufweist am Straßenverkehr teilzunehmen? Somit schraub ich morgen an meine Badewanne 4 Räder klebe nen E-Scooter Kennzeichen ran und fertig ist die Laube!! HAMMA! so einfach ist das also ......

 

und wenn was passiert, na mein Gott dann zahlt die Versicherung direkt, iss doch logo! ....... hauptsache ich bin immer freundlich zu den Beamten dann kann mir nix passierren!

 

Sorry aber da geh ich nicht mit.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hardy_harzer:

Somit schraub ich morgen an meine Badewanne 4 Räder klebe nen E-Scooter Kennzeichen ran und fertig ist die Laube!! HAMMA! so einfach ist das also ......

Du überzeichnest das. Ich dachte es geht hier um rechtliche Konsequenzen und eine entsprechende Betrachtung. Sorry, wenn Du provokativ Extremfälle erfinden willst, um doch noch den Offizialdelikt daraus herleiten zu wollen, finde ich das eher albern. Aus deiner Sicht vielleicht sogar nachvollziehbar, wenn das Verfahren gegen die Allianz etwas stockt ... vlt hätte man sich doch eher mit ner kleinen Versicherung anlegen sollen und nicht mit dem Branchenprimus? 

 

Natürlich kannst Du Dir das mit dem Kennzeichen nicht mehr erlauben, nachdem der Richter die Anweisung ausgesprochen hatte, die Berliner Sicherheitsbehörden zu instruieren, ein besonders wachsames Auge auf Dich zu haben. Das tut mir auch sehr leid für Dich. Aber es ist nun mal Dein Einzelfall. Ich habe bei einem meiner Mitfahrer  einen anderen Einzelfall ... er wird nach seinen Worten gelegentlich kontrolliert und mit Verweis auf sein Versicherungskennzeichen und Vorlegen des dazu gehörigen Versicherungsscheins ist dann jeweils alles gut. Und mein eigener Einzelfall "bisher immer Glück gehabt, bei Begegnungen mit der Rennleitung" ist wieder ein anderer. Und der von Dir eingangs dokumentierte und - wenn meine Annahme stimmt - mittlerweile glimpflich beigelegte casus wieder ein anderer Einzelfall.

 

Da ich jeden Tag zwei Touren fahre, ist natürlich mein Risiko für einen Griff ins Klo recht hoch, und mir wäre lieber, die Kosten für die Plaketten würden wirklich alle Eventualitäten bezahlen. Aber man kann nicht alles haben und ich versuche weiter fleißig (nach den bevorstehenden Kommunalwahlen mit hoffentlich anderer Besetzung der Gremien) meine Ausnahmegenehmigung, die ich schon von einer Gemeinde habe, von allen zu bekommen, durch die ich fahre, schreibe weiterhin meine Mails an den Andi und den hiesigen Verkehrsausschuss, bin vlt streitbar aber so gar nicht streitlustig und gebe die Hoffnung nicht auf.

vor 2 Stunden schrieb hardy_harzer:

...und keine REALE FIN aufweist ...

Die reale FIN als eindeutiges Merkmal ist oft vorhanden ... Bei meinen Gotway Wheels ist sie in die Felge als Träger des Motors eingeschlagen, bei anderen Geräten steht eine eindeutige Seriennummer auf dem Chassis und in der Rechnung und bei vielen Boards hat das auslesbare BMS eine eindeutige Kennzeichnung. So ist zumindest der Versicherungsschein präzise dem versicherten Fahrzeug zuzuordnen. 😉

Geschrieben

Also ist es jetzt so, dass dir quasi Urkundenfälschung vorgeworfen wird? Und basierend darauf, dass es ja bewusst von dir gefälscht war, bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen?

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb jons:

Also ist es jetzt so, dass dir quasi Urkundenfälschung vorgeworfen wird? Und basierend darauf, dass es ja bewusst von dir gefälscht war, bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen?

Letztendlich gibt der Beschuldigte indirekt zu, dass er sich mit dem Sachfeld/Problem auseinander gesetzt hat, denn sonst hätte er kein Fakekennzeichen genutzt.

 

Thema FIN vermute ich mal es handelt sich eher um eine Seriennummer etc. ->

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DE.WIKIPEDIA.ORG

Die FIN kommt vom KBA und diese denkt sich kein Hersteller aus.

 

Zusätzlich prüft im Schadensfall die Versicherung den Vertrag und wird in diesem Fall die Zahlung verweigern.

d.h. gibt es einen Verletzten wirst Du ne Weile nichts mehr zu lachen haben.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb hardy_harzer:

Zusätzlich prüft im Schadensfall die Versicherung den Vertrag und wird in diesem Fall die Zahlung verweigern.

d.h. gibt es einen Verletzten wirst Du ne Weile nichts mehr zu lachen haben.

Nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung verweigern die Versicherungen nicht, aber nehmen im Innenverhältnis Regress. Siehe oben. Allerdings kann man sich auch Versicherungen heraussuchen, die den Regress auf EUR 5.000 begrenzen. Aber egal, du willst von Deinem Bedrohungsszenario nicht abweichen und ich mache mir erst mal wenig Sorgen. Belassen wir es doch dabei.

Geschrieben

Wenn die Leistung nicht verweigert werden kann, dann hätte man im Endeffekt eine gültige Versicherung. Damit wäre Punkt 2 der Anklage hinfällig.

Ist es aber nicht wahrscheinlicher, dass die Versicherung darauf besteht, ein anderes Fahrzeug versichert zu haben, und deshalb nicht für Unfälle mit dem Fahrzeug haftet, auf dem das Kennzeichen gerade klebt?

Ich fände ja schön, wenn es da eine rechtliche Lücke gäbe, aber ich fürchte Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug findet die Staatsanwaltschaft gar nicht lustig.

Geschrieben

Bedrohungsszenario oder 5000Euro über was diskutieren wir hier eigentlich?

Fakt ist wir können mit diesem Ansatz KEINE Werbung machen oder jmd anderem dies empfehlen!

 

ich fahre nicht mit einem Klebekennzeichen durch die Gegend bzw. rate jedem davon ab, wo ich vlt am Ende NUR 5000 Euro zahlen muss.  Des Weiteren einen Anwalt nehmen muss um KEIN Straftäter vor der Stattsanwaltschaft zu sein. Danach ist dann definitiv Ende. Falls andere Beteiligte bei einem Unfall zu Schaden kommen will ich gar nicht wissen was noch dazu kommt.

 

Jeder der es macht gut, aber stellt euch nicht hin und erzählt anderen alles nicht so schlimm! vorallem ohne Belege oder bist Du Anwalt mit Erfahrunngen in diesem Bereich Thomas?

Der oben genannte Fall ist der zweite den ich sehe und wird sicherlich nicht der letzte sein.

Geschrieben

Ich verstehe die Diskussion nicht so richtig. Nach meinem Verständnis wurde eine Versicherung für ein Fahrzeug abgeschlossen, und das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug angebracht. Damit ist das erste Fahrzeug versichert, das zweite nicht. Bei einem Unfall mit dem ersten Fahrzeug sollte die Versicherung zumindest in Vorleistung gehen, bei einem Unfall mit dem zweiten Fahrzeug nicht. Die Anbringung des Versicherungskennzeichens sollte darauf keinen Einfluss haben, das zweite Fahrzeug ist nicht versichert.

 

Die Anbringung eines Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug könnte ein Straftatbestand sein, klingt für mich aber nicht nach Urkundenfälschung. Ist die Ausstellung einer legitimen Urkunde mit Täuschungsabsicht eine Straftat? Besitzt der Beschuldigte das erste Fahrzeug? Habe ich irgendwas komplett falsch verstanden?

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

 

Ich möchte mal eine mögliche Erklärung des hier individuell vorliegenden Falles anbieten, gültig für den in Braunschweig von der Polizei kontrollierten Nutzer, der offenbar ein Kingsong 16X fuhr - und zwar völlig unabhängig von der Diskussion 'Versicherung abschließen oder besser KEINE Versicherung abschließen'. Meine Erklärung basiert auf den Erfahrungen einer Freundin, die sie mit ihrem Kingsong 14 Zoll gemacht hat.


Vermutlich hat der Nutzer, als er den Antrag auf ein Versicherungskennzeichen ausfüllte, bei der Spalte Fahrzeug-Identifierungs-Nummer [FIN] die Nummer angegeben, die der Hersteller Kingsong in den schriftlichen Unterlagen und auch in der App angibt, um das EUC als Ganzes eindeutig zu identifizieren, nämlich KS16X2B190628G005.


Als die Polizisten ihn anhielten und kontrollierten, da sahen sie in der Felge eine andere Nummer eingestanzt, nämlich die KS16ZX-2200W19061107. Die Polizisten hielten [analog zu ihren historischen Erfahrungen mit den Fahrgestell / Rahmen-Nummern von Autos, Motorrädern usw.] diese vom Hersteller Kingsong eigentlich nur als Felgen / Motor- Nummer verwendete Teilenummer irrtümlich für die FIN.

 

Beispiel aus dem Internet:

IMG_20210318_150329_2918.thumb.jpg.e1836bbbe066d0aa83e01201601041d6.jpg


Um die Polizei zufrieden zu stellen, wäre der Braunschweiger Nutzer also wohl besser beraten gewesen, die sichtbar auf der Felge eingestanzte Nummer bei der Versicherung anzugeben, obwohl diese Nummer dafür eigentlich nicht vorgesehen ist. 


Das Thema 'KFZ-Haftpflichtversicherung' hat der chinesische Hersteller Kingsong sowieso nicht in seine Überlegungen eingeschlossen... dieses Thema ist halt ein urdeutsches Phänomen.

 

Nordlicht

bearbeitet von Nordlicht
Erweiterung
Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.3.2021 um 08:58 schrieb hardy_harzer:

Jeder der es macht gut, aber stellt euch nicht hin und erzählt anderen alles nicht so schlimm! vorallem ohne Belege oder bist Du Anwalt mit Erfahrunngen in diesem Bereich Thomas?

 

 

Wer stellt sich hin und sagt, es sei alles nicht so schlimm? Ich habe nur den Verlauf der Geschichte geschildert, wie ich ihn seinerzeit recherchiert habe und bin

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außerordentlich dankbar für die Ergänzung ... die einzig wirklich eindeutige und unveränderliche Kennzeichnung am Fahrzeug nicht der Versicherung zu nennen oder mit einem anderen Versicherungsvertrag herumzufahren ist reine Dummheit, Vorspieglung falscher Tatsachen und ggf auch Urkundenfälschung und hat mit dem Sachverhalt "versichert oder nicht bei Abschluss einer Versicherung" nichts zu tun.

 

Belege habe ich, werde die aber nicht hier vorlegen, da ich von den Betroffenen kein Mandat dazu habe. Dazu zählt übrigens auch Korrespondenz mit den Beschuldigten und Einsicht in Aktenteile.

 

Nein, Anwalt bin ich nicht. Ja, ich habe vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich. "Leider" bessere, als Du, Lars. Und ich tausche mich persönlich mit vielen Beschuldigten aus, um meinen Wissensstand zu arrondieren und mich über die aktuellen "Umsetzungen" der Rechtslage auf dem laufenden zu halten. Dabei gibt es auch viele Einzelfälle mit überaus guten Erfahrungen sowohl beim Thema Versicherung als auch beim Thema Begegnung mit der Rennleitung.

 

Ich mache weder Mut noch verharmlose ich, auch  veröffentliche ich nicht im Detail meinen Verfahrensweg im Zusammenhang mit meiner Versicherung, aber ich mache auch niemandem Angst. Gerade bei Angstmache habe ich höchste Zweifel an der Redlichkeit der Motive. Gegen eine sachlicher Darlegung der Alternativen oder ordentliches Argumentieren habe ich gar nichts, finde das aber häufig nicht vor.

 

 

Hier mal ein Bericht aus einem "Anrainerland" ... da sieht es noch dunkler aus. Und - folgt man der Berichterstattung - der ganze drastische Mist nur, um das Geschäftsmodell der Verleiher in der Stadt nicht zu verwässern ... die brauchen, wenn ich nichts überlesen habe, übrigens keine Versicherung. Ganz nett ist auch die Diskussion in den Kommentaren dazu 🙂

 

 
WWW.BIRMINGHAMMAIL.CO.UK

Sentenced to eight weeks in prison and banned from the roads for 13 months.

 

bearbeitet von oldtrapper

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