jons Geschrieben 12. Februar 2021 Geschrieben 12. Februar 2021 Hi Liebe esk8ter, ich bin seit neuestem auch Besitzer eines eSk8 und habe noch keine Erfahrungen dazu, wie Polizei auf esk8tes reagiert. Um Böse Überaschungen zu vermeiden habe ich mich diesbezüglich versucht schlau zu machen. Meine Situation: ich habe ein Evole gtr mit zwei Fernbedieungen. Eine auf 6km/h begrenzt und eine normale. Meine Einschätzung: Generelll zählt das Board als KFZ, da es sich um "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein." handelt Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE Wenn ich mit der 6 km/h Fernbedienung unterwegs bin, gilt jedoch, dass keine Zulassung benötigt wird. Da das Board Bauartbedingt nur 6 km/h schafft und somit nicht unter die FZV fällt. WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE Damit fallen auch weitere Pflichten zur Versicherung, WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE und zur Versteuerung weg. WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE Desweiteren gilt nach §2 StVO "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." allerdings steht dort ebenso : "Satz 1 gilt nicht für [...] einspurige Kraftfahrzeuge" WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE Nach meiner Meinung dürfte ich mit dem 6 km/h board also sowohl auf der Straße als auch auf bürgersteigen fahren. Wenn sich der Satz mit den Einspurigen KFZ jedoch nicht anwenden lässt, darf ich NUR auf der Straße fahren. In diesem Fall wäre ich wohl ein großes Ärgernis für alle anderen KFZ und würde zudem sehr gefährlich leben und ausserdem bei Benutzung von Gehwegen oder Bürgersteigen mit einer Strafe rechnen. Wie seht ihr das? Habt ihr noch Ergänzungen oder andere Auslegungen zu den Dingen wie ich sie sehe? Zitieren
oldtrapper Geschrieben 13. Februar 2021 Geschrieben 13. Februar 2021 unter 460 mm Breite gelten auch zwei Spuren als Einspurig ... viel Glück bei der Auslegung der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der 6 km/h Funke. Dann wandert das Board garantiert zum Tüv, der ein ca 500 EUR teures Gutachten erstellt und feststellt, dass die 6 km/h Funke nicht mit dem Board gekoppelt war ... und dann viel Erfolg mit der Argumentation, wenn Dir uneidliche Falschaussage vorgeworfen wird. Fahr einfach und wenn es Dich erwischt, stirb wie ein Mann 🙂 1 Zitieren
jons Geschrieben 14. Februar 2021 Autor Geschrieben 14. Februar 2021 Hi Oldtrapper, Danke für die Antwort. Hast du zufällig einen Beleg für die 460 mm Regel? Ich habe das bisher nur in Foren geshene aber nie mit einem Verweis auf offizielle Dokumente. Bezüglich der 6 KM/H Funke geht es tatsächlich darum, mit der 6 KM/H Fernbedienung zu fahren. Also nicht nur so tun. Die Frage ist jedoch wie unterschieden wird, wenn ich 1. eine ungedrossellte dabei habe, die jedoch aus und nicht gekoppelt ist. 2. Gar keine weitere Fernbedienung dabei habe. mfg Jons Zitieren
oldtrapper Geschrieben 15. Februar 2021 Geschrieben 15. Februar 2021 (bearbeitet) vor 17 Stunden schrieb jons: Hi Oldtrapper, Danke für die Antwort. Hast du zufällig einen Beleg für die 460 mm Regel? StVZO und Eu Richtlinie 2002/24 6 km/h fahren ist zum Kotzen, das wirst Du nicht oft machen. Da lachen Dich sogar die ganz Kleinen aus und düsen mir Ihren Dreirädern an Dir vorbei. Polizisten sind nicht dümmer als Du. Aber bitte, diskutier mit einem, der schlecht genug gelaunt ist, Dich aufzugreifen. bearbeitet 15. Februar 2021 von oldtrapper Zitieren
jons Geschrieben 15. Februar 2021 Autor Geschrieben 15. Februar 2021 Stimmt habs in der Eu Verordnung gefunden. "„Doppelrad“ zwei auf einer Achse montierte Räder, bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist. Ein solches Doppelrad wird als ein Rad angesehen." Externe Links nur für Mitglieder sichtbar EUR-LEX.EUROPA.EU Allerdings ist der Geltungsbereich dieser Verordnung nicht für KFZ unter 6 km/h ... Aber ich schätze die Definition für das Doppelrad kann auch so übernommen werden. Allerdings ist mir Dazu aufgefallen, dass sich die Einschränkung "Satz 1 gilt nicht für [...] einspurige Kraftfahrzeuge" nur auf die Winterbereifung bezieht und nicht wie von mir im ersten Beitrag geschrieben auf die Benutzungspflicht der Fahrbahn... Das heißt ich darf doch nur auf der Straße fahren. Nicht mal Fahrradweg.... Zitieren
oldtrapper Geschrieben 15. Februar 2021 Geschrieben 15. Februar 2021 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb jons: " nur auf die Winterbereifung bezieht und nicht wie von mir im ersten Beitrag geschrieben auf die Benutzungspflicht der Fahrbahn... Ist mir seinerzeit auch aufgefallen. Aber wenn man den ganzen Text § für § liest, erschließt sich die Logik eher, da es eigentlich um besonders ungünstige Fahrbahnzustände und Witterungseinflüsse geht. In der StVZO gibt es da eine etwas klareren Ansatz (keine Details mehr präsent in meinem Stirnlappen 🙂 ) und in der StVO gibt es dazu auch diese 460er Definition bei der Beschreibung eines Verkehrszeichens. Irwo im Umfeld der Feststellung, dass Motorrad mit Seitenwagen auch als Einspurig gilt. Als ich das seinerzeit nachgeschlagen habe, las ich auch irwo, dass der Fahrzugführer die Wahl hat, ob er bis zu 460 mm als ein- oder mehrspuriges Kfz gelten möchte ... hat vermutlich was mit den erforderlichen Fahrerlaubnisklassen zu tun, im Detail steck ich da aber nicht drin. Ursprünglich wurde das mal definiert, weil LKW mit Zwillingsreifen nicht auf jeden Reifen ne Schnekette aufziehen müssen, wenn Kettenpflicht gilt. Der Amtsschimmel halt 🙂 ... und der wiederum erlaubt Analogieschlüsse bei der Auslegung. Und ja, Du darfst nur auf der Straße fahren mit Deinem Kraftfahrzeug, das schneller als 6 km/h fährt. Daher finde ich das Verhalten mancher Mitfahrer, in Ortschaften auf den Gehweg zu fahren, falls die Polizei vorbeikommt, auch höchst bedenklich (lieber wie ein Mann auf der Straße sterben 🙂 ) ... andererseits aber auch nicht bedenklicher, als auf der Landstraße plötzlich anfangen zu carven, weil das für die coolere Selbstwahrnehmung erforderlich ist. Ich habe das für mein Video mit Wise Women zwar auch schon gemacht, aber diese Straße ist Sonntags für Autos gesperrt. bearbeitet 15. Februar 2021 von oldtrapper Zitieren
jons Geschrieben 15. Februar 2021 Autor Geschrieben 15. Februar 2021 vor 3 Stunden schrieb oldtrapper: Du darfst nur auf der Straße fahren mit Deinem Kraftfahrzeug, das schneller als 6 km/h fährt. Bei KFZ unter 6 km/h, ausser es sind Krankenfahrstühle, darf doch auch NUR auf der Straße gefahren werden, oder? Zitieren
oldtrapper Geschrieben 16. Februar 2021 Geschrieben 16. Februar 2021 Am 15.2.2021 um 18:34 schrieb jons: Bei KFZ unter 6 km/h, ausser es sind Krankenfahrstühle, darf doch auch NUR auf der Straße gefahren werden, oder? nope, soweit ich mich erinnere unter 6 = Gehweg ... aber es ist schon lange her, dass ich das nachgelesen habe und es interessiert mich eigentlich auch nicht ... unter 6 bin ich nur bei Start und Landung Zitieren
jons Geschrieben 17. Februar 2021 Autor Geschrieben 17. Februar 2021 vor 12 Stunden schrieb oldtrapper: nope, soweit ich mich erinnere unter 6 = Gehweg ... aber es ist schon lange her, dass ich das nachgelesen habe und es interessiert mich eigentlich auch nicht ... unter 6 bin ich nur bei Start und Landung Leider nein, habe nochmal nachgeschaut und denke, dass alle KFZ auf der Straße fahren müssen und nicht auf Fahrradwegen oder Gehwegen fahren dürfen. Die StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge sagt, Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. Wenn man doch auf dem Gehweg fährt wird man eine Bußgeld ab 55€ kriegen. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.BUSSGELDKATALOG.ORG llll➤ Der neue Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2021 für "Bürgersteig und Gehweg", z.B. die Mindestbreite vom Gehweg ✔ das Gehweg-Verkehrszeichen ✔ uvm. Also meines Erachtens nach einzige legale Möglichkeit mit dem Board zu fahren ist mit bis zu 6km/h (bauartbedingt) auf der Straße. Zitieren
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