hardy_harzer Geschrieben 23. August 2020 Geschrieben 23. August 2020 (bearbeitet) diesmal erfolgt das Update zur Klage wesentlich schneller, da bereits die erste Antwort des OLG München vorliegt und von mir eine Stellungnahme binnen 7 Tagen erwartet wird. (Antrag auf Fristverlängerung wure bereits gestellt) Da ich mit der Stellungnahme über den weiteren Fortgang bzw. auch über das Ende der Berufung entscheide, möchte ich zum einen vorab ALLE Unterstützer darüber in Kenntnis setzen und zusätzlich auch eure Meinung wissen: Meines Erachtens bleiben lediglich zwei Möglichkeiten (Änderungen nach gründlicher Prüfung vorbehalten): 1. Rücknahme der Berufung, Kosten klein halten. Das Verfahren wäre damit beendet, der Hinweisbeschluss in der Welt. 2. Blick auf den Bundesgerichtshof, die volle Distanz mitnehmen! Dazu müsste der Vortrag (risikoreich) erweitert werden bezüglich etwaiger eigener Handlungen meinerseits. (Punkt 1.2.1) Gleichwohl wird sich das Oberlandesgericht nicht umstimmen lassen. Bleibt nur noch auf den BGH – Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hoffen. Die Streitwertgrenze von 20.000,00 EUR wäre nicht überschritten, jedoch könnte argumentiert werden, dass eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie zur Klärung einer bisher nicht entschiedenen Rechtsfrage erforderlich wäre. Das Oberlandesgericht würde die Revision höchstwahrscheinlich nicht zulassen, so dass zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden müsste (auch dies muss bereits durch einen Anwalt beim Bundesgerichtshof geschehen). In der Stellungnahme müsste ich darlegen wann und wo ich meine 5 nicht zugelassenen Fahrzeuge gefahren habe und oute mich damit direkt als Straftäter. Auch würde BGH bedeuten, einen neuen zusätzlichen Anwalt zu beauftragen, da Herr Höhne beim BGH nicht zugelassen ist. Aktuell gibt es nur 40 zugelassene BGH Anwälte in Deutschland. Dies ist wieder mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden! Aktuell sind netto noch 3.600 Euro im Topf – nach Abzug der 888 Euro Berufungskosten plus erste Rechnung von 910 Euro des Anwalts für die Bearbeitung der Berufung. Wie ist eure Meinung? Tor 1 „Berufung zurückziehen“ oder Tor 2 „Berufung durchziehen“ um ggf. zum BGH zugelassen zu werden? Tor 2 muss ich nochmal um die Unterstützung der Community bitten. Beste Grüße Lars Zemke Der Externe Links nur für Mitglieder sichtbar des OLG München vom 04.08.2020. Der Beitrag erschien zuerst auf . bearbeitet 24. August 2020 von hardy_harzer 1 Zitieren
Kruzifixium Geschrieben 24. August 2020 Geschrieben 24. August 2020 Man sollte es auf jeden Fall probieren! Tor 2! 1 Zitieren
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