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EE: Die Polizei hat mich gestoppt!


hardy_harzer

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Geschrieben (bearbeitet)

Eine Polizeikontrolle, war vor dem 15.06.2019 vermutlich mehr ein Einzelfall bei Nutzern von „Kraftfahrzeugen ohne Haltestange“. Leider haben sich die Zeiten jetzt geändert und die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro-Skateboards, MonoWheels oder OneWheels hat sich drastisch erhöht. Parallel mit der Diskussion über E-Scooter und der wachsenden Zahl dieser Geräte im Verkehr sind

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im Netz zum „Dauerbrenner“ aufgestiegen. Die Polizei in allen Bundesländern kontrolliert verstärkt mit geschulten Beamten und die regelmäßigen Anfragen beim Bundesverband „Ich wurde angehalten! Was nun?“ steigen von Woche zu Woche rapide an.

 

In Deutschland dürfen Fahrzeuge ohne Haltestange nur auf Privatgelände, aber nicht im öffentlichen Raum gefahren werden, da diese im Sinne des Straßenverkehrsrechts zulassungspflichtig, aber aktuell nicht zulassungsfähig sind.

 

Die „böse“ Polizei ?

Sicherlich wird sich jeder Nutzer bei der Kontrolle als erstes sagen: „Haben die eigentlich nichts Besseres zu tun als mich zu kontrollieren?“ Dem Polizeibeamten ist es sicherlich egal, ob er jemand mit einer motorisierten Badewanne oder mit dem Elektro-Skateboard stoppt. Am Ende sind beide Fahrzeuge nicht zugelassen und dürfen auf der Straße ohne Zulassung nicht genutzt werden. Primär geht es der Polizei immer darum mögliche Opfer bei Unfällen zu schützen. Diesen Schutz erreicht man aber nur, wenn jeder Verkehrsteilnehmer mit einem KFZ auch eine Versicherung besitzt, um für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht zu werden.

 

kfz-700x263.jpgAchtung es sind Kraftfahrzeuge!

 

Welche Strafen drohen?

Jeder Nutzer dieser Fahrzeuge muss sich immer bewusst sein, dass er ein Kraftfahrzeug nutzt und kein Spielzeug, Sportgerät oder ein Elektrokleinstfahrzeug! Aktuell dürfen nur eKF mit Lenkstange und Zulassung z.B. E-Scooter oder Segway legal auf deutschen Straßen genutzt werden. Geräte ohne Lenkstange gelten weiterhin als illegal, da diese Fahrzeuge nicht durch die eKF-Verordnung vom 15. Juni 2019 erfasst und reguliert wurden. Deshalb droht allen Nutzern bei illegalen Fahrten ein bunter Strauß verschiedenster Strafen: 

 

Fahren ohne Versicherung – Verstoß gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz

Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland benötigen beim Betrieb im öffentlichen  Verkehrsraum eine Haftpflichtversicherung. Ist diese nicht vorhanden, liegt eine Straftat gem. § 1 PflVG „Fahren ohne Pflichtversicherung“ vor. 

 

staatsanwalt-1-700x348.jpgBeispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft
 

Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis

Fehlen Beleuchtung, Bremsen, etc. und zusätzlich eine FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) entspricht das Fahrzeug nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Deshalb wird keine EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis gem. § 19 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erteilt.  Zusätzliche Hintergründe haben wir in der vom 15.03.2020 näher erläutert.

 

haft-700x208.jpgBeispiel Anschreiben der Staatsanwaltschaft

 

amtgericht-700x1014.jpgBeispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz

 

rechtsmittelbelehrung-700x807.jpgBeispiel einer Strafe zum Fahren ohne Versicherungsschutz

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straftat gem. § 21 I Nr. Straßenverkehrsgesetz „Fahren ohne Fahrerlaubnis“

 

3000euro-700x577.jpg
Beispiel einer Strafe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis

Unter Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen.

 

Der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass der Inhaber dieses Scheins ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Sie dient also als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis.

 

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verstoß gegen §§ 370 / 378 Abgabenordnung.

Rechtsberatung?

Wie bereits oben schon erwähnt, habe ich mich zu diesem aktuellen Artikel entschieden um eine kleine Hilfestellung zu geben und auch an aufzuzeigen wie der weitere Ablauf aussehen kann. Gleichzeitig möchte ich aber auch deutlich betonen, das wir als Verband KEINE RECHTSBERATUNG geben dürfen. Somit kann auch dieser Artikel nicht als Referenz vor Gericht genutzt werden. Diese Beratung kann und darf nur ein ausgebildeter Rechtsanwalt geben, welchen wir leider aktuell innerhalb des Verbandes nicht beschäftigt haben.

Die nächsten Punkte habe ich aus vielen aktuellen Anfragen gesammelt:

Fahrzeug wurde von der Polizei beschlagnahmt: Dies kommt häufig vor um später durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) die technischen Daten des Gerätes wie z.B. max. Geschwindigkeit ermitteln zu lassen. Bitte bedenkt auch, dass die Polizei am Ende des Verfahrens nicht dazu verpflichtet ist, dass Elektro-Skateboard oder MonoWheel wieder an den Besitzer auszuhändigen. Generelles Prozedere bei Straftaten und Beweismittel.

 

sicher-700x874.jpgBeispiel eines „Sicherstellungsprotokoll“
 

Wann bekomme ich Post? Dies ist immer abhängig von der internen Bearbeitungszeit bei der Staatsanwaltschaft. 3-4 Wochen wird es aber sicherlich dauern. Aber auch 6 Monate ist eine Zeitspanne mit der man rechnen muss.

 

Wie verhalte ich mich bei der Kontrolle? Sicherlich hilft es immer ruhig zu bleiben und die Beamten ausreden zu lassen. Erst wenn man genau weiß was einem vorgeworfen wird, kann man etwas dazu sagen. Auch die Feststellung der Personalien im Zusammenhang mit einer Straftat gehört zum Ablauf der Kontrolle natürlich mit dazu.

 

Ich fahre einfach weg, die kriegen mich nie! Kann ich nur jedem von abraten, außer man will sich noch tiefer reinreiten, wenn man dann doch gestoppt wird.

 

Die erwischen mich nie, denn ich hab die Polizei im Blick! Auch diesen Satz hab ich schon öfter gehört und leider kann ich dazu nur sagen, dass viele Kontrollen aktuell von Polizisten in Zivil durchgeführt werden.

 

Brauche ich einen Rechtsanwalt? Dies kann man auch nicht pauschal beantworten. Zuallererst sollte man erst einmal die schriftliche Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten und dann über den weiteren Verlauf nachdenken. Gerade wenn man ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, kann es empfindlich teuer werden.

 

Schriftlich auf die Vorwürfe in der Anzeige reagieren? Ohne Erfahrung oder Rechtsbeistand bitte zweimal überlegen wie man sich letztendlich entscheidet ?

 

Welche Strafe kann mir drohen? Ziel eines jeden sollte es immer sein, dass das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. In diesem Fall endet das Verfahren im besten Fall mit der Zahlung einer Geldbuße und ggf. noch einem Punkt in Flensburg. Während die Chance dafür bei „kooperativen Ersttätern“ noch relativ hoch sein können, wird bei Wiederholungstätern deutlich stärker durchgegriffen. Das hängt dann aber vom einzelnen Fall und den erhobenen Vorwürfen ab. Wird das Vorgehen als Straftat verfolgt, droht aber ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

 

300euro-700x311.jpgBeispiel einer Strafe bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt
 

Warum bekommt mein(e) Bekannte(r) nur ein Bußgeld und bei mir wird es teuer? Bitte schaut genau hin was im Einzelnen von der jeweiligen Staatsanwaltschaft aufgeführt wird.

 

Wenn das so „glimpflich“ abläuft dann fahre ich eben weiter! Bei wem das Verfahren z.B. beim ersten Mal eingestellt wurde oder er/sie nur ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat, darf sich nicht einbilden das es beim zweiten Mal wieder ohne Strafe ausgeht. Solltet ihr widererwartend nochmal gestoppt werden wird die Staatsanwaltschaft sicherlich das volle Strafmaß ansetzen, denn beim zweiten Mal weiß jeder Bescheid was er falsch gemacht hat.

 

Unter Alkohol-/Drogeneinfluß gestoppt!

Alkohol oder Drogen sollten alle Teilnehmer im Straßenverkehr generell vermeiden. Wer aber im Zusammenhang mit der Nutzung seines E-Boards oder EUC „under the Influence“ erwischt wird erhöht das drastisch.

 

Für Personen unter 21 Jahren gilt als Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Wer trotzdem erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich. Nutzer über 21 Jahren ohne Führerschein oder Personen, deren Probezeit des Führerscheins bereits abgelaufen ist, unterliegen der 0,49 Promillegrenze. Kommt es bereits ab 0,3 Promille zu Fahrauffälligkeiten wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

 

Gleiches gilt für Fahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs sind. Führerscheininhaber können außerdem ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wer sogar mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut beim Fahren erwischt wird, kann zu einer MPU verpflichtet werden – auch wenn derjenige noch nicht einmal einen Führerschein besitzt.

Unser Anliegen

Aufgrund dieser aktuellen Situation ist es uns als Bundesverband weiterhin ein dringendes Anliegen, zeitnah und gemeinsam mit der Politik eine rechtliche Grundlage zu schaffen, durch die die Nutzung von Kraftfahrzeugen ohne Lenkstange in Deutschland mit einer neuen Fahrzeugklasse und Versicherung geregelt wird.

Zusätzliche Tipps

Ein gutes zum Thema hat Kilian Kunz gemacht.

 

Auch unser Sebastian Höhne vertritt mich im Zusammenhang mit einer und konnte in diesem Bereich schon die komplette Bandbreite zum Thema bearbeiten.

 

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bearbeitet von hardy_harzer
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