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Antwort von Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr


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Geschrieben

Unsere regionalen Vertreter in Bayern des BV haben kürzlich Herrn Aiwanger geschrieben um einmal nachzufragen wie der aktuelle Stand zum Thema "ohne Lenkstange" ist.

Es zeigt sich leider weiterhin, dass die BAST Studie von 2013 der große Schowstopper ist und für die nächste Zeit auch bleiben wird.

 

Ich hoffe das wir mit der neuen BAST Studie 2.0 mehr Antworten und Erkenntnisse erhalten. Leider ist diese eher langfristig angelegt.

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  Jedenfalls hat man bereits Anfang Mai damit begonnen sich zu formieren und wir werden demnächst als Verband zur Mitarbeit einbezogen.

 

 

antwort2.pdf

Geschrieben

So schade es ist ... zu erwarten war es. Auch meine Münchner Schwiegermutter jammerte immer der guten alten Zeit hinterher. Erst als ich Ihr Bilder von der Pferdetram in der Fußgängerzone und bis an die Waden in Pferdescheiße watender fein gekleideter Damen zeigte, kam das beliebte Argument "ja aber trotzdem ...". Und dann noch die Bilder von der oberirdischen Kanalisation und ein Zeitungsartikel von damals über die Gerüche, die an den ersten warmen Frühlingstagen den Sommer einläuteten ... Gott hab sie selig.

 

Wieder etwas seriöser: Vlt ist es ein Diskussionsansatz, das Bedürfnis zur Klassifizierung der Fahrzeugart zu hinterfragen. Namentlich mit dem Skateboard sind wir ja gelegentlich Kraftfahrer und eine Sekunde später Fußgänger. Es wäre vorteilhaft, wenn man die Argumentation da beweglicher hinbekommt, dann ist man u.U. auch nicht mehr bei Fahrzeug mit oder ohne Haltestange, sondern bei hybridem Fortbewegungsmittel oder so. Schon klar, das ist nicht zu Ende gedacht und hat erst mal seine Daseisnsberechtigung als Denkanstoß.

Geschrieben
Zitat

Die Umsetzung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleiten und evaluiert. Mit einem Zwischenbericht ist Ende 2020 zu rechnen.

 

Zwischenbericht Ende 2020. Hoffen wir das es mit dem Datum diesmal hinhaut und keine Verspätung des Abschlussberichts nach sich zieht.

Warum muss das alles nur so lange dauern? 

 

 

Zitat

Dem Freistaat liegen keine Erkenntnisse vor, die dieses Gutachten der BASt entkräften würden.

Heißt er hat keine Anstrengungen unternommen das Gutachten zu überprüfen und nicht mitbekommen das es aus mehreren Gründen und Stellen angezweifelt wird.

Schade das es da (scheinbar) keine Qualitätsicherungsmaßnahmen gibt, wie es der Wirtschaft in vielen Branchen verpflichtend ist zb. ISO9001

 

Hoffen wir auf eine baldige BAST Studie 2.0. 

Elektro-Kleinstfahrzeuge werden von immer mehr Menschen als Fortbewegungsmittel benutzt.

Die EKFV, die zwar fälschlicher Weise den Namen trägt, da sie nur für eScooter mit Stange deklariert, aber verdeutlicht was die eigentliche Intension war, nämlich die Einführung der  Elektro-Kleinstfahrzeuge, hat nicht unwesentlich dazu beigetragen das immer mehr Menschen mit unzugelassenen EKF unterwegs sind.

Es gibt immer mehr Hersteller von EKF. Immer mehr Geschäfte, Märkte, Baumärkte bieten EKFs an.

Also es wird nicht mehr weniger werden und ist deutlich mehr als damals als der Bundesrat die Regierung aufforderte die neue Fahrzeuge sinnvoll zu integrieren, weil die unzugelassenen Fahrzeuge bereits für vielen Menschen als praktisches Fortbewegungsmittel eine Wertschätzung haben.

Das sollte eigentlich schon ausreichen der Durchführung einer neuen aktuellen Studie höchste Priorität zu geben.

Die Wiederholung der Studie und Korrektur hätte sowieso direkt eingefordert müssen. 

Scheuer sagte er will die Ausnahmereglung weil nicht weitere vier Jahre verstreichen dürfen bis die Korrektur der Studie fertig und somit erst dann EKFs ohne Stange zugelassen werden.

Das die Ausnahmereglung nicht realisiert wurde ist das eine, interessanter finde ich es wieso die Studie vier Jahre dauern muss?

Wenn wir in vier Jahre immer noch demonstrieren müssen fahren wir wieder mit Fahrzeugen die in der Studie überhaupt noch nicht vorkommen weil von den getesteten Fahrzeugen das letzte vor vier Jahren aktuell war. 😄 Ich kann mit allerdings nicht vorstellen das das ein zweites Mal passiert.

Ja und auch Demos gab es damals keine, ein weiterer Beleg das es heute umso dringlicher ist als damals als der Bundesrat dazu auffordertet "schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für EKF zu schaffen."  Hier nachzulesen:  

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Geschrieben

Vermutlich wäre es gut noch ein zweites Schreiben hinterher zu schieben. Mit Anlage von diversen Anzeigen und Strafen von Nutzern. Punkt zwei wäre weiterhin lokale Ausnahmen zu beantragen ähnlich wie Bamberg April 2019. Dies geht nur mit noch nicht klassifizierten Fahrzeugen.

In der Staatskanzlei hat leider niemand ein Bewusstsein zum Thema EKF weil sie sicherlich zum ersten mal mit dem Schreiben davon gehört haben!

 

Auch wären gut gemachte Fahrvideos mit Lenk und Bremsverhalten förderlich. Erst wenn man versteht wie es geht baut sich ein Verständnis dafür auf.

 

Ich ägere mich jetzt richtig, dass ich damals die Abstimmung beim VGT nicht gefilmt oder fotografiert hatte. Es war sehr bezeichnend wie fast der ganz Saal panisch die Hände hochgerissen hat um gegen eine Empfehlung zur Zulassung für Geräte ohne Haltestange zu stimmen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

die Antwort auf unsere Antwort ist da! Somit ist Bayern schon mal raus als innovativer Teil Deutschlands

 

Zitat

Die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums…

 

Sehr geehrter Herr xxxx,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Mai 2020 und die darin enthaltenen zusätzlichen Informationen zu Ihrem Anliegen, Hoverboards und vergleichbaren elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat gemäß

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diese Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung, zu überprüfen. Nach Mitteilung des BMVI wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) damit beauftragt, diese Überprüfung durchzuführen. Mit einem Zwischenbericht ist nach Mitteilung des BMVI Ende 2020 zu rechnen.

 

Sie können Ihr Anliegen und die übersandten Informationen dem BMVI oder der BASt zur Kenntnis bringen, damit sie dort bewertet und im Rahmen der zu erstellenden Berichte berücksichtigt werden können. Der Freistaat beabsichtigt nicht, der vorgenannten Überprüfung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorzugreifen und parallel vergleichbare Untersuchungen zu beauftragen. Im Falle, dass etwa bei Gelegenheit dieser Überprüfung die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf elektrisch betriebene Kleinstkraftfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange diskutiert werden sollte, werden wir Ihr Anliegen und Ihre Argumente bei unserer Entscheidungsfindung gerne berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ministerialrätin

Referat 67 - Radverkehr, verkehrliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung

 

Vermutlich war Frau Ministerialrätin damals auch zugegen in Goslar beim VGT.

bearbeitet von hardy_harzer
Geschrieben

Nur mal rein spekulativ, was glaubt ihr wie viele von uns die einsperren würden bevor der Bedarf einer zeitnahen Anpassung realisiert wird? Ich vermute ein Jahr Haft für jeden Skater in Deutschland wird selbst der Auto-Lobby irgendwann zu teuer werden.

 

Es ist nach wie vor leider so, dass es wenig öffentliche Aufmerksamkeit für das Problem zu geben scheint, also kann man es leicht aufs nächste Jahrzehnt verschieben. Wäre ich Politiker, würde ich das Thema auch meiden, nach den ganzen Diskussionen die allein die Scooter ausgelöst haben.

 

Irgendwann wird sich auch Deutschland dem technischen Fortschritt nicht mehr widersetzen können, die Frage ist nur, ob wir so lange warten wollen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Tazer:

Nur mal rein spekulativ, was glaubt ihr wie viele von uns die einsperren würden bevor der Bedarf einer zeitnahen Anpassung realisiert wird? Ich vermute ein Jahr Haft für jeden Skater in Deutschland wird selbst der Auto-Lobby irgendwann zu teuer werden.

 

naja ich stehe zwar hinter meiner Überzeugung, aber in den Knast würde ich dafür nicht gehen. Mein Führungszeugnis benötige ich "blitzeblank"

aber das ist leider auch was keiner rafft, wenn sie "ohne Lenkstange" legal machen ströhmen nicht 4Millionen neue Nutzer auf die Strasse und "spielen wilde Sau" sondern die aktuell kleine Gruppe von überzeugten Nutzer fährt endlich legal und versichert.

 

bearbeitet von hardy_harzer
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb hardy_harzer:

[...] kleine Gruppe von überzeugten Nutzer fährt endlich legal und versichert.

 Das sollte für das Verkehrsministerium auch erstrebenswert sein, statt weiter Strafen zu verhängen und zu hoffen, dass das Problem irgendwann wieder weg geht.

Vielleichthaben sie Angst, dass man bald auch EKF ohne Lenkstange mieten kann, aber das könnte man ja mit einer entsprechenden Ergänzung verhindern (kein kommerzieller Verleih, da zur Bedienung Übung erforderlich ist).

Dass die Übung in ausreichendem Umfang und in sicheren Bereichen stattfindet kann man natürlich nicht erzwingen, beim Fahrrad ist die Eigenverantwortung aber ja auch gegeben. Niemand setzt sich zum ersten Mal auf ein Fahrrad und nimmt direkt am Stadtverkehr teil.

Geschrieben

Ich sehe das so: Das Leben ist ein langer ruhiger Fluss, manchmal etwas schneller und wir treiben darin. Und keiner kann die Bremse anziehen und hoffen, dass das Wasser still steht ... es geht einfach ohne den Bremser weiter, wenn er sich denn irwo festhalten kann, ohne abzusaufen. die Menschheit entwickelt sich stetig weiter. Das ginge nicht, wenn man versucht, 1964 zu ankern, glaubt, man habe die Welt verstanden und könne alles mit diesem Wissensstand regulieren. Entweder man bildet sich weiter, trainiert und schwimmt mit oder bleibt zurück und säuft sogar ab. Leider verschließen sich viele dem Nachdenken und den aktuellen Erkenntnissen und kommen erst in Bewegung, wenn das Wasser Oberkante Unterlippe steht. Vielleicht ist das sogar eine Norm ... das heißt, die Meisten machen das so. Es heißt aber nicht, dass diejenigen, die es anders machen, falsch liegen. Sie sind nur in der Minderheit und entsprechend nicht die Norm. Vlt aber die Elite, die alles am Laufen hält. Hmmm ... Philosophie ist was Feines.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb oldtrapper:

Ich sehe das so: Das Leben ist ein langer ruhiger Fluss, manchmal etwas schneller und wir treiben darin. Und keiner kann die Bremse anziehen und hoffen, dass das Wasser still steht ... es geht einfach ohne den Bremser weiter, wenn er sich denn irwo festhalten kann, ohne abzusaufen. die Menschheit entwickelt sich stetig weiter. Das ginge nicht, wenn man versucht, 1964 zu ankern, glaubt, man habe die Welt verstanden und könne alles mit diesem Wissensstand regulieren. Entweder man bildet sich weiter, trainiert und schwimmt mit oder bleibt zurück und säuft sogar ab. Leider verschließen sich viele dem Nachdenken und den aktuellen Erkenntnissen und kommen erst in Bewegung, wenn das Wasser Oberkante Unterlippe steht. Vielleicht ist das sogar eine Norm ... das heißt, die Meisten machen das so. Es heißt aber nicht, dass diejenigen, die es anders machen, falsch liegen. Sie sind nur in der Minderheit und entsprechend nicht die Norm. Vlt aber die Elite, die alles am Laufen hält. Hmmm ... Philosophie ist was Feines.

 

ich kläre das mal für alle auf:

von 1964 ist das Pflichtversicherungsgesetz.... siehe pdf.

und das Wiener Übereinkommen von 1968

 

jedenfalls sitzen diese beiden Anker sehr sehr fest im Schlamm 🙂

pflvg-gesetzesbegruendung.pdf

Geschrieben

Das Wiener Abkommen stellt in Wirklichkeit kein Problem dar:

 

 

Zitat

 

Anhang 5

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE KRAFTFAHRZEUGE

(Artikel 1 Buchstabe p) UND DIE ANHÄNGER

KAPITEL IV

Ausnahmen

                     

60.

Die Vertragsparteien können im innerstaatlichen Bereich in den folgenden Fällen von den Bestimmungen dieses Anhangs abweichen:

a)

für Kraftfahrzeuge (Artikel 1 Buchstabe p) und Anhänger, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Straße 30 km (19 Meilen) in der Stunde nicht übersteigt oder für die durch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Geschwindigkeit auf 25 km in der Stunde beschränkt ist;

 

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb jeti:

Das Wiener Abkommen stellt in Wirklichkeit kein Problem dar:

 

 

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