breakbeatfreak Geschrieben 30. April 2020 Geschrieben 30. April 2020 Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen in Heilbronn (Baden Württemberg) mit meinem e-board angehalten und kontrolliert 😞 Die Polizei hat mein Board inkl. Fernbedienung sichergestellt, und jetzt stellt sich mir die Frage, ob bzw. wann ich mein Board wieder zurück bekomme? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, danke bereits vorab. 1 Zitieren
Evel270 Geschrieben 30. April 2020 Geschrieben 30. April 2020 vor 2 Stunden schrieb breakbeatfreak: Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen in Heilbronn (Baden Württemberg) mit meinem e-board angehalten und kontrolliert 😞 Die Polizei hat mein Board inkl. Fernbedienung sichergestellt, und jetzt stellt sich mir die Frage, ob bzw. wann ich mein Board wieder zurück bekomme? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, danke bereits vorab. Soweit ich das weiß bleiben die Boards erstmal sichergestellt und im schlimmsten Fall kommt noch ein Strafverfahren oben drauf ich wünsche dir viel Glück die Daumen sind gedrückt. Und es wäre gut wenn du uns berichtest wie es ausgegangen ist. LG 1 Zitieren
Kai Geschrieben 30. April 2020 Geschrieben 30. April 2020 §6 Pflichtversicherungsgesetz - PflVG (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. soweit der trockene Gesetzestext 1 Zitieren
breakbeatfreak Geschrieben 7. Mai 2020 Autor Geschrieben 7. Mai 2020 Hallo zusammen, habe heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Das Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt 😌 3 Zitieren
Kai Geschrieben 7. Mai 2020 Geschrieben 7. Mai 2020 vom 30.04. bis 07.05. das sind 6 nur Werktage - cool! Das Board kannst du dann jetzt abholen? Zitieren
hobscotch Geschrieben 8. Mai 2020 Geschrieben 8. Mai 2020 18 hours ago, breakbeatfreak said: Hallo zusammen, habe heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Das Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt 😌 War dies das einzige Verfahren? Zitieren
agroprom Geschrieben 18. Mai 2020 Geschrieben 18. Mai 2020 Und steht da was passiert wenn du wieder erwischt wirst? Zitieren
breakbeatfreak Geschrieben 26. Mai 2020 Autor Geschrieben 26. Mai 2020 On 08/05/2020 at 07:35, hobscotch said: War dies das einzige Verfahren? Ich hoffe doch, zumindest kam seither nichts mehr. On 18/05/2020 at 15:42, agroprom said: Und steht da was passiert wenn du wieder erwischt wirst? Nein stand nichts darüber. On 07/05/2020 at 15:02, Kai said: vom 30.04. bis 07.05. das sind 6 nur Werktage - cool! Das Board kannst du dann jetzt abholen? Ich konnte nach mehreren ewigen Telefonaten und 2x umsonst zum Revier fahren heute endlich mein Board wieder abholen. Musste erst die Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft anfordern und danach konnten die Bullen über eine Woche lang mein Board nicht mehr finden 😤 man wollte mir sogar ein anderes e board (die hatten ne ganze Garage voll mit escootern und Boards) geben. Board lädt gerade auf und ich hoffe der Akku ist noch in Ordnung 🙂 Zitieren
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