thorsten Geschrieben 26. März 2020 Geschrieben 26. März 2020 Hallo, ich wurde gestern auch mit meinem Board in Hannover angehalten. Die Polizei hat das Board gleich einkassiert und wird nun ein Strafverfahren einleiten. Mir wurde gesagt, dass ich das Board wohl wegen fehlender Betriebserlaubnis nicht wiedersehen werde. Geht das so einfach...? Worauf ich mich sonst noch einstellen muss, hängt wohl ganz von der jeweiligen Staatsanwaltschaft ab, oder? Nachdem was ich hier gelesen habe, kann von "Einstellung des Verfahrens" wegen Überlastung, bis 2500 Euro und Punkte in Flensburg + Eintrag in das Führungszeugnis alles drin sein! Wieso wird das eigentlich so unterschiedlich gehandhabt? Bin für jeden Tip über mein weiteres Verhalten dankbar. Beste Grüße Thorsten Zitieren
Falke Geschrieben 26. März 2020 Geschrieben 26. März 2020 Es gibt in Deutschland immernoch keine Regeln für Boards, von daher kann die Polizei und Staatsanwaltschaft machen was sie wollen und dein Board auch behalten oder verschrotten, leider. Es gibt auch Fälle wo die Polizisten die einkassierten Boards selber zum Spaß damit auf ihrem Gelände rumfahren bis der Akku leer ist. Das merkst du dann wenn du es wiederbekommst und es überall neue Kratzer und Schrammen hat. Der beste Tipp ist sich nicht zum Sachverhalt zu äußern und auf das Beste in der Lotterie zu hoffen und in Zukunft mit dem SUV zum Bäcker zu fahren. Zitieren
thorsten Geschrieben 26. März 2020 Autor Geschrieben 26. März 2020 Die können doch nicht mein Eigentum behalten? Wie wird das denn gerechtfertigt? Es ist ja kein illegaler Gegenstand. Nur im öffentlichen Strassenverkehr, aber wenn ich auf meinem eigenen Grundstück fahre, ist es doch OK. Zitieren
Karl Franz Smith Geschrieben 27. März 2020 Geschrieben 27. März 2020 Du hast das Gesetz gebrochen. Das Sicherstellen von Beweismaterial ist vollkommen normal. Herausgabe erfolgt dann spätestens, wenn das Verfahren eingestellt ist. Finde es sehr albern, dass die einzigen die von dem Gesetzt im letzten Sommer profitiert haben, die Leihscooter Anbieter sind. Zitieren
jeti Geschrieben 27. März 2020 Geschrieben 27. März 2020 Bei einem anderen Teilnehmer hier im Forum wurde das Board dauerhaft beschlagnahmt. Offenbar ist das nach einigen Landespolizeigesetzen zur Gefahrenabwehr möglich. Zitieren
thorsten Geschrieben 27. März 2020 Autor Geschrieben 27. März 2020 Unfassbar. Mal sehen was bei rauskommt? Ich hoffe das Beste - wobei bei den Sorgen, die manche Leute zur Zeit haben, ist mein Fall wohl nur eine "Lapalie"! Zitieren
Chrizz Geschrieben 29. März 2020 Geschrieben 29. März 2020 Ich find das sowas von ..... naja. Solch ein Anschiß und Aufwand mit Strafverfahren für jemanden der sich bewegen möchte und evtl. noch dafür sein Auto stehen lässt. Typisch DE. Lächerliche veraltete Gesetze wir haben in Deutschland, dafür zu viel zu undurchsichtig und sie werden an anderer Stelle schön ausgehebel bzw umgangen. Nicht desto trotz, hier ist es leider illegal mit dem Motorboard zu fahren 😞 Ich hoffe es verläuft glimpflich und du bekommst dein Board zurück. In Berlin fährt man bisher (ca 10 Jahre) recht locker Skate (elektrisch) aber nun muss man auch mehr aufpassen da viele Leute von den elektrischen Spaßgefährten wissen 😕 1 Zitieren
Big Geschrieben 24. Juli 2020 Geschrieben 24. Juli 2020 (bearbeitet) Mal eine ganz blöde Idee, kann man als e-Skateboard Fahrer nicht einfach das Board ausschalten und sagen, dass man es als normales Skateboard gefahren ist, weil man ja die Gesetze kennt und sich auch daran halten würde? Man muss nur halt etwas geschickt dabei umgehen, wenn man den Schalter drückt, sodass sie es nicht merken. Und, wenn die argumentieren, dass es an war, argumentiert man dagegen und sagt, dass es nur so aussah. Die Kugellager sind nur so gut, dass man damit sehr lange rollt. Und warum der Schalter in der Hand, ist doch klar, man will in der Übung bleiben und das Muskelgedächtnis trainieren, für die Zeit, wenn man zu Hause die Runden dreht. 🙂 bearbeitet 24. Juli 2020 von Big Zitieren
oldtrapper Geschrieben 24. Juli 2020 Geschrieben 24. Juli 2020 (bearbeitet) - die Rennleitung ist nicht blöd - man schätzt Deine Geschwindigeit und wenn das nachhaltig scheller als glaubwürdig kicken ist, wird bei Deiner Haltung ziemlich sicher das Board einbehalten und ein TÜV-Gutachten gemacht. Nochmal vlt 500 Eur mehr an Kosten. - Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist beim Inverkehrbringen maßgeblich ... also müssten die Herren schon gesehen haben, wie Du das Board trägst. - Wenn Du bestätigst, dass Du die Rechtslage kennst, handelst Du auf jeden Fall mit Vorsatz, was zum Ausschöpfen des Strafrahmens führen kann. Fazit: Dümmer kann man sich nicht verhalten, sorry 🙂 bearbeitet 24. Juli 2020 von oldtrapper Zitieren
Big Geschrieben 24. Juli 2020 Geschrieben 24. Juli 2020 Verstehe. Ich habe selbst keins, bin Onewheeler und könnte “mit dem Board rollen” sowieso nicht vortäuschen 🙂 Bin nur neugierig und versuche alles besser zu verstehen. Ist es denn überhaupt erlaubt ein E-Board im ausgeschalteten Zustand wie ein normales Skateboard zu fahren? Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 24. Juli 2020 Geschrieben 24. Juli 2020 (bearbeitet) Bin schon 2 mal von den netten in Blau angehalten wurden mit der Frage ob mein Board elektrisch sei und ob ich wüßte das es verboten ist damit im öffentlichen Straßenverkehr elektrisch unterwegs zu sein. Somit steckt eigentlich schon in der Frage drin das es zumindestens bei uns nicht verboten ist so ein Board als normales Board zu nutzen solang man nicht elektrisch fährt, aber ist ja eh immer von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da es bei uns aber nur im Auto umherfahrende Polizisten gibt (keine zu Fuß oder per Rad etc) hatte ich bis jetzt immer Glück diese schon aus der ferne auszumachen um rechtzeitig den Ausschalter zu drücken und die Ferne in der Hosentasche verschwinden zu lassen und sie mir somit immer abnahmen das ich nicht elektrisch unterwegs war. bearbeitet 24. Juli 2020 von Rumpeldipumpel Zitieren
Big Geschrieben 24. Juli 2020 Geschrieben 24. Juli 2020 Eine ähnliche Anekdote hatte ich mit der GEZ damals als man noch die Wahl hatte sie zu bezahlen oder nicht. Da mein Fernseher seit geraumer Zeit defekt war und ich auch keinen neuen mehr kaufen wollte, hatte ich die GEZ mit dieser Info angeschrieben und sie gebeten aus dem Grund keine GEZ Gebühren mehr zu verlangen. Dieses wurde natürlich zurückgewiesen mit der Begründung, dass solange ich ein Gerät zu Hause habe, dass dazu fähig sein könnte ein Bild zu übertragen, wäre ich verpflichtet die Gebühr zu bezahlen. Ein kaputter Fernseher war also kein Grund, da ich ihn noch besaß und die Möglichkeit hätte ihn zu reparieren. Ich musste also nachweisen können, dass ich ihn verschrottet hätte. So ähnlich stelle ich mir das beim E-Board vor, dass sie immer argumentieren können, dass das Board auch im ausgeschalteten Zustand noch die Möglichkeit hergibt es elektrisch zu fahren, wenn man möchte. Oder darf nur der aktuelle Zustand des Boards (also an oder aus) beim Antreffen des Fahrers als Argument verwendet werden? Und daher stammt auch meine vorherige Frage, inwiefern können sie beweisen, dass das Board an war, wenn sie einen stoppen (Fotobeweis einer eingeschalteten Leuchte z.B.?) Fragen über Fragen, die hoffentlich irgendwann mal alle nicht mehr nötig sind. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 Diese Fragen werden oft gestellt. Es gibt feste Regeln dafür: - Board ... Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (wenn ein Motor verbaut ist) > 6km/h = nicht zugelassenes Kraftfahrzeug - Auto Zündschlüssel im Schloss. Du kannst in Deinem Auto sitzen und betrunken sein. Solange der Zündschlüssel nicht im Schloss steckt, kann Dir keiner was. Steckt er drin, auch wenn der Motor nicht läuft, ist es eine Alkoholfahrt. Alles andere sind Ermessensentscheidungen der Beamten. Die haben streng genommen nur bei Ordnungswidrigkeiten einen Spielraum, Straftaten wie fehlender Versicherungsschutz oder keine Fahrerlaubnis sind Offizialdelikte, die verfolgt werden müssen und keinen Ermessensspielraum zulassen ... die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Einleitung eines Ermittlungsverfahren und ggf. Anklage, das Gericht entscheidet dann den Fall und verhängt die Konsequenzen. Zitieren
Big Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 (bearbeitet) 1 hour ago, oldtrapper said: Diese Fragen werden oft gestellt. Es gibt feste Regeln dafür: - .... Solange der Zündschlüssel nicht im Schloss steckt, kann Dir keiner was. Steckt er drin, auch wenn der Motor nicht läuft, ist es eine Alkoholfahrt.“ Das Problem ist nur, dass die Technologie die Gesetze überholt. Ich habe ein Keyless Entry Schlüssel, der immer in der Hosentasche bleibt. Ich muss nur den Start Knopf drücken. Ist der Schlüssel also drin oder nicht? BMW erzeugt schon digitale Schlüssel fürs iPhone, die man auch noch an einen Kumpel per Messages verschicken kann. So ähnlich empfinde ich auch das Thema mit den Bremsen, dass vom Gesetz her zwei mechanische unabhängige Bremsen verlangt werden, aber ein Onewheel nur ein Rad hat?! Sowieso haben Onewheel und eure Boards regenerative Bremsen. Sie funktionieren. Die Gesetze sollten angepasst werden, sonst existieren die noch alle in 50 Jahren, wenn der Rest der Welt schon längst mit ihren Hover Boards über den Dächern herumfliegen. Ich ärgere mich zu sehr über das ganze. Schade alles. bearbeitet 25. Juli 2020 von Big Zitieren
oldtrapper Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 (bearbeitet) Ganz wichtiger Punkt, ich stimme uneingeschränkt zu bearbeitet 25. Juli 2020 von oldtrapper Zitieren
Panic Brothers Geschrieben 5. August 2020 Geschrieben 5. August 2020 Ich zuckele mit dem Board immer mit 6km/h durch die Innenstadt mit einer 6km/h Fernbedienung. Wurde zig mal angehalten habe das erklärt und naja...6km/h sind 6km/h. Kein Polizist wollte das Board haben. Ich habe es so erklärt, das hier bei 6km/h Ende ist und er es gerne versuchen kann. Klar ist langweilig aber in Ballungsgebieten gibt es eben auch keine Ärger. Ausserhalb der Stadt eben fix die normale Bedienung und durch den Wald und Prärie geht es wieder normal. Gruss Panic Brothers 2 Zitieren
Tazer Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 vor 18 Stunden schrieb Panic Brothers: Ich zuckele mit dem Board immer mit 6km/h durch die Innenstadt Weiß jemand wie da die Toleranzen sind? Ich hab auch eine 6 km/h-Fernbedienung, komme aber mit den Abec 107ern mit 22T auf knapp 8 km/h. Und zweite Frage: Haben die Dir das bei der Kontrolle einfach geglaubt? Bei Evolve zum Beispiel kann man die Höchstgeschwindigkeit ja auf der Website nachlesen, und die Boards sehen auch aus als wären sie für deutlich höhere Geschwindigkeiten als 6km/h ausgelegt. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 (bearbeitet) vor 35 Minuten schrieb Tazer: Weiß jemand wie da die Toleranzen sind? I Die Toleranz lt Gesetz beträgt 10 %. Allerdings kommt es, wie schon mehrfach erwähnt, auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an. Die manipulierte Höchstgeschwndigkeit mit einer separaten Funke ändert daran nichts. Wenn Dich die Rennleitung ziehen läßt, sind sie gutmütig und Du solltest sie in Dein Nachtgebet einschließen. Alles andere sind Verschwörungstheorien. Im Zweifelsfall führt die manipulierte Funke zum Einziehen des Boards und einem mit gut 500 EUR teuren Tüv-Gutachten über die tatsächliche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu beträchtlichen Mehrkosten zusätzlich zur Geldstrafe .... ob dann noch uneidliche Falschaussage dazu kommt, hängt von der Tagesform der Staatsanwaltschaft und des Richters ab. Beamte sind nicht pers se dümmer als Du, auch wenn sie mit dem Gerät vermutlich weniger Erfahrung haben und sich gerade deswegen an die Gesetze halten. Schließlich ist das keine einfache Ordnungswidrigkeit. bearbeitet 6. August 2020 von oldtrapper Zitieren
Panic Brothers Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 Moment. Die Fernbedienung gehört per se zum Gesamtfahrzeug dazu. Ähnlich wie der Autoschlüssel zu einem Auto eben. Es ist ja keine manipulierte Funke es ist die vom Hersteller verkaufte Fernbedienung für 6 km/h Fahrzeuge. Mit diesem Schlüssel oder Fernbedienung wird auch ein Tüv feststellen, dass das Fahrzeug in dem vorgefundenen Zustand im Strassenverkehr nur 6 km/h fahren konnte. Klar immernoch keine ABE und Zulassung ABER es mindert klar das Vergehen weil alles bei 6 km/h eben keine Versicherung benötigt oder Führerschein. Alles was vielleicht mit anderen Fernbedienungen möglich wäre hat mit dem vorliegenden möglichen Sachstand zum Zeitpunkt der Kontrolle aber auch so rein gar nichts zu tun. Sicher weiss ich auch, dass es alles eine Argumentation ist und im Fall der Fälle ein vereidigter deutscher Richter darüber zu befinden hat. Ich wäre überrascht, wenn es da überhaupt zu einem Verfahren kommt, weil eigentlich nicht einmal ein öffentliches Interesse besteht und auch die Verhältnismässigkeit hier in Frage zu stellen wäre. Gruss Panic Brothers Zitieren
Karl Franz Smith Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb oldtrapper: Allerdings kommt es, wie schon mehrfach erwähnt, auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an. Die manipulierte Höchstgeschwndigkeit mit einer separaten Funke ändert daran nichts. Das wurde schon oft behauptet, aber so einfach ist das nicht und das sollten wir ein für alle mal klären. Beispiel Mofa. Dieser ist auf 45km/h gedrosselt. Wenn ich den entdrossle dann steigt er in eine andere Leistungsklasse auf und man benötigt einen andren Führerschein/Versicherung dafür. Auf privatem Gelände kann ich ihn aber entdrosseln und fahren. Die modernen el. Roller können, wie es aussieht, leicht und relativ schnell entdrosselt und wieder gedrosselt werden ( Externe Links nur für Mitglieder sichtbar) und trotdem sind die zugelssen und niemand muss fürchten, dass jetzt jeder Käufer eines Mofas verurteil wird, nur weil er die Möglichkeit hat seinen Roller zu entdrosseln. Beim eSkate wird es sich genauso verhalten, die Funke zu wechseln dauert genauso lange, wie einen Roller zu drosseln. Wenn ich mit 6 km/h zu meinem privatem Grundtück fahre, dann strört sich niemand daran, nicht mal die Polizei (wie oben erwähnt wurde). Was ich dort anstelle, interresiert dann niemandem. Aber wenn ich tatsächlich mal mit 45km/h auf dem Skateboard beobachtet werde, dann werde ich mich mit der Funke nicht raus reden könnnen. bearbeitet 6. August 2020 von Karl Franz Smith Zitieren
oldtrapper Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 (bearbeitet) Da gibt es ncihts zu klären. Die Rechtslage ist eindeutig. Und wenn Du technische Veränderungen vornimmst, hat das zunächst nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun ... das Teil ist dann schlicht nicht mehr zugelassen (hat keine Betriebserlaubnis mehr) und versichert ... Straftat. Kommt dann noch die fehlende Fahrerlaubnis dazu: zweite Straftat. Die Betriebserlaubnis erlischt auch, wenn Du nur eine LED anstelle einer Glühlampe einbaust ... mit allen Konsequenzen. Unverändert bleibt lediglich der Kaskoschutz, wovon Du strafrechtlich nichts hast. vor 51 Minuten schrieb Panic Brothers: Moment. Die Fernbedienung gehört per se zum Gesamtfahrzeug dazu. Ähnlich wie der Autoschlüssel zu einem Auto eben. Es ist ja keine manipulierte Funke es ist die vom Hersteller verkaufte Fernbedienung für 6 km/h Fahrzeuge. Mit diesem Schlüssel oder Fernbedienung wird auch ein Tüv feststellen, dass das Fahrzeug in dem vorgefundenen Zustand im Strassenverkehr nur 6 km/h fahren konnte. Klar immernoch keine ABE und Zulassung ABER es mindert klar das Vergehen weil alles bei 6 km/h eben keine Versicherung benötigt oder Führerschein. Alles was vielleicht mit anderen Fernbedienungen möglich wäre hat mit dem vorliegenden möglichen Sachstand zum Zeitpunkt der Kontrolle aber auch so rein gar nichts zu tun. Sicher weiss ich auch, dass es alles eine Argumentation ist und im Fall der Fälle ein vereidigter deutscher Richter darüber zu befinden hat. Ich wäre überrascht, wenn es da überhaupt zu einem Verfahren kommt, weil eigentlich nicht einmal ein öffentliches Interesse besteht und auch die Verhältnismässigkeit hier in Frage zu stellen wäre. Gruss Panic Brothers Wenn du da sicher bist, fahr doch einfach zur nächsten Polizeiwache und lass Dir das bestätigen ... lol bearbeitet 6. August 2020 von oldtrapper Zitieren
Panic Brothers Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 vor 14 Minuten schrieb oldtrapper: Wenn du da sicher bist, fahr doch einfach zur nächsten Polizeiwache und lass Dir das bestätigen ... lol Habe ich zur Sekunde gemacht. Die zwei Beamten mussten sich schlau machen und haben mir dann gesagt, dass aus Ihrer Sicht die 6 km/h zwar sehr löblich sind ABER es existiert trotzdem keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Die Beamten hier würden es aber bei einer Aufklärung belassen. Also habe ich bisher immer nur Glück gehabt und es wird wohl hier und da echt anders geregelt. Hier gabs noch auf den Weg.... Bau damit kein scheiss und bretter keine Leute um 😉 Gruss Panic Brothers 1 Zitieren
Karl Franz Smith Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 Das ist eine originale Fernbedieung vom Hersteller. Dazu muss das Board weder auseinandergebaut werden, noch wird hier eine Glühlampe gegen eine LED getauscht. Fahr am besten beim nächsten mal, wenn du bei deinem Pedelec die Glühbirne austauschst, zur DEKRA und fordere die auf, dir ein Einzelgutachten zu erstellen. Der Vergleich mit einer Betriebserlaubnis beim Auto ist irrelevant, da wir gar keine Betriebserlaubnis haben. Was du mit einem Spielzeug, das nur 6km/h fährt, machst, ist egal. 1 Zitieren
oldtrapper Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 (bearbeitet) Die ist schon klar, dass Du nun, nach der Aufklärung, beim nächsten Mal vorsätzlich Straftaten begrehst, was das Strafmaß verdoppelt ... Hmmm, ob das schlau war? bearbeitet 6. August 2020 von oldtrapper Zitieren
Panic Brothers Geschrieben 6. August 2020 Geschrieben 6. August 2020 Gerade eben schrieb oldtrapper: Die ist schon klar, dass Du nun, nach der Aufklärung, beim nächsten Mal vorsätzlich Straftaten begrüßt, was das Strafmaß verdoppelt ... Hmmm, ob das schlau war? Meine Güte....nun macht euch doch nicht immer in die Hose. Es ist keiner hier so wichtig, dass da irgendein Polizist ein Fass von aufmacht. Zitieren
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