roblon Geschrieben 12. März 2020 Geschrieben 12. März 2020 Liebe Kollegen, nachdem der Strafbefehl eingestellt wurde habe ich gestern folgenden schreiben erhalten, weißt jemanden bescheid was man Antworten soll? VG roblon Polizei - Kopie.pdf Zitieren
jeti Geschrieben 12. März 2020 Geschrieben 12. März 2020 Wenn ich das richtig sehe, bist du verpflichtet die Angaben zur Person auszufüllen und fristgerecht zurück zu senden. Zur Sache würde ich sonst keine Angaben machen. Wenn die Polizei deine Personalien aufgenommen hat, wirst du das Bußgeld und dem Punkt nicht vermeiden können. Hätte schlimmer kommen können. Ich bin allerdings kein Anwalt. Falls du Mitglied im ADAC bist, ist eine anfängliche Rechtsberatung da kostenfrei. Zitieren
Daniel Krull Geschrieben 16. März 2020 Geschrieben 16. März 2020 Am 12.3.2020 um 11:14 schrieb roblon: Liebe Kollegen, nachdem der Strafbefehl eingestellt wurde habe ich gestern folgenden schreiben erhalten, weißt jemanden bescheid was man Antworten soll? VG roblon Leider nicht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die kostet ungefähr 100 € im Jahr und du kannst dich dann jederzeit an deinen Anwalt wenden. Kann das Punkte in Flensburg geben? Zitieren
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