JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Moin, mir wird dort vorsätzlicher Verstoss gegen Pflichtversicherungsgesetz (§6 PflVG) und vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein (§21 StVG) in Tateinheit (§ 52 StGB) vorgeworfen. Strafe: 20 Tagessätze (800 EUR). Board wird eingezogen (ca. 900 EUR DIY) Verfahrenskosten muss ich auch noch tragen (Höhe noch nicht bekannt) Nach Vollstreckung wird die Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Wenn ich danach dann nochmal straffällig würde, würde beides ins Führungszeugnis eingetragen und ich wäre damit im Volksmund "vorbestraft"... Für mich ist das Thema E-Skateboard damit endgültig erledigt in Deutschland. => Hier muss man peinlichst genau alle Gesetzestexte kennen, Leute !!! Gruß Marc bearbeitet 27. Februar 2020 von JohnSinclair 2 Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Hier mal die Gesetzestexte: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar IBB.CO Image 1-St-VG-KFZ hosted in ImgBB => Damit ist ein E-Skateboard schonmal per Gesetz ein Kraftfahrzeug. => Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist also bei Vorsatz das Einziehen des Boards vollkommen rechtens. bearbeitet 4. März 2020 von JohnSinclair Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Wer sein Board verleiht, macht sich übrigens auch strafbar (s. blaue Linien) ! §21 => Da ein E-board in etwa mit einem Moped/Motorroller gleichzusetzen wäre, könnte man theoretisch gegen den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubis" Einspruch einlegen, wenn man einen Autoführerschein hat, der Motorroller beinhaltet. Da die Strafe aber gleich hoch ist, wie beim Verletzen des Plichtversicherungsgesetzes, macht das am Ende keinen Unterschied (s. § 52 StGB), weil eine Tat eh nur einmal bestraft werden darf - und nicht doppelt und dreifach. bearbeitet 27. Februar 2020 von JohnSinclair Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Dieser Paragraph hier wäre für uns auch noch relevant: bearbeitet 27. Februar 2020 von JohnSinclair Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) in NRW. Es gibt da einen Spruch, den jeder kennt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Gruß Marc bearbeitet 4. März 2020 von JohnSinclair 1 Zitieren
jeti Geschrieben 27. Februar 2020 Geschrieben 27. Februar 2020 Das Problem ist hier im Forum weitgehend bekannt. Leider hat es dich besonders hart erwischt. Mein herzliches Beileid. Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 Danke ! Aber ich werd es überleben ;_) Achso: 2 Punkte in Flensburg kommen für eine verurteilte Straftat noch oben drauf als Sahnehäubchen 🍰 Gruß Marc 1 Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Ich bitte den Admin höflichst, meinen Status unter meinem Avatar von "Elektro-Skater" in "Ex-Elektro-Skater" umzuwandeln. 🙏 => "R.I.P, beloved Longboard...We had a HECKIN´GREAT TIME !!!" Gruß Marc bearbeitet 4. März 2020 von JohnSinclair 1 Zitieren
roblon Geschrieben 27. Februar 2020 Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) Ich habe wesentlich mehr Glück gehabt trotzdem bin ich ab heute offiziell ein "Ex-Elektro-Skater": bearbeitet 27. Februar 2020 von roblon 1 Zitieren
jeti Geschrieben 28. Februar 2020 Geschrieben 28. Februar 2020 Habe das gleiche Schreiben wie Roblon erhalten, nachdem ich letzten März kassiert wurde. Vielleicht sollten wir den Ex-Elektro-Skater Status tatsächlich einführen. Zitieren
EvoOlli Geschrieben 28. Februar 2020 Geschrieben 28. Februar 2020 @JohnSinclair: Würdest Du uns erzählen, wo und wie Du erwischt worden bist ? Zitieren
roblon Geschrieben 28. Februar 2020 Geschrieben 28. Februar 2020 vor 3 Stunden schrieb jeti: Habe das gleiche Schreiben wie Roblon erhalten, nachdem ich letzten März kassiert wurde. Vielleicht sollten wir den Ex-Elektro-Skater Status tatsächlich einführen. Hallo Externe Links nur für Mitglieder sichtbar, auf dem Schreiben steht: "Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde weiterverfolgt." was müsstest du am ende dafür zahlen? VG roblon Zitieren
jeti Geschrieben 28. Februar 2020 Geschrieben 28. Februar 2020 Da ist nichts mehr gekommen. Nach meinem Verständnis sind Ordnungswidrigkeiten inzwischen verjährt. 1 Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 28. Februar 2020 Autor Geschrieben 28. Februar 2020 Dann lege ich Einspruch ein. Vielleicht hab ich ja Glück und das Verfahren wird bei mir auch eingestellt... Gruß & Dank ! Marc 1 Zitieren
jeti Geschrieben 29. Februar 2020 Geschrieben 29. Februar 2020 Bitte überleg dir das gut, und sprech das mit deinem Verteidiger durch. Ich bin kein Anwalt, und vielleicht erzähle ich jetzt Mist, aber hier sind meine Überlegungen dazu: In unseren Fällen hat die Staatsanwaltschaft entschieden die Delikte nicht zu verfolgen. Vermutlich sind in München Staatsanwaltschaft und Gerichte mit wichtigeren Dingen ausgelastet. Bei einem Berufungsverfahren bekommst du einen neuen Richter, aber dieselbe Staatsanwaltschaft wird dasselbe Strafmaß beantragen. Strafen mit bis zu 30 Tagessätzen sind nicht unüblich, die Verfahrenskosten kommen immer dazu. Dass Board weg, Punkte und Eintrag noch dazu kommen, habe ich bei anderen Verfahren nicht mitbekommen. Ich weiß aber nur dass, was die Betroffenen in den Foren schreiben. Der Richter hat nach geltendem Recht zu urteilen. Die Rechtslage ist eindeutig. Ich weiß nicht, wie viel Spielraum ein Richter gegenüber dem beantragten Strafmaß hat. Selbst wenn er die vorherige Strafe für überzogen hält und zu einer anderen Entscheidung kommen könnte, möchte er vermutlich nicht ohne guten Grund ein anderes Urteil fällen als sein Kollege. Mit der Berufung entstehen zusätzliche Verfahrenskosten, und die Strafe kann auch höher ausfallen. Ich meine von einem Jugendlichen gelesen zu haben, dem 240 Stunden Sozialdienst aufgedrückt wurden. Das theoretische Höchststrafmaß liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zitieren
jan9284 Geschrieben 29. Februar 2020 Geschrieben 29. Februar 2020 Junge Junge, dass ist ja echt ne harte Strafe. Keine Ahnung, was los ist mit den Leuten. Ja klar ist es scheiße ohne Versicherung unterwegs zu sein, aber dann sollte doch die Möglichkeit bestehen eine zu erlangen. Ganz davon abgesehen ist es eh sinnfrei ein E Longbord mit einem KFZ/ Moped gleichzusetzen. Ich sags euch, wäre das Fahrrad noch nicht erfunden und würde jetzt neu auf dem Markt kommen, dann würde es da genau so ein Theater geben. Wie kein Licht? Was auf so dünnen Reifen? Wie ohne Helm? Was damit kann man über 30kmh fahren? Und ohne extra Versicherung ? Ne ne, sowas gibt es nicht 😄 Aber ist doch nicht verwunderlich, Deutschland ist ja echt das Schlusslicht bei solchen Sachen wie E Mobilität und auch Kleinstfahrzeug. Alleine dieses ewige Theater mit den E Rollern. Und dann noch die extra Wurst mit extra Versicherung und 20kmh. Kein anderes Land macht so ein großes Ding daraus. Aber sei es drum. Ich denke, dass ich mein Board, was wirklich toll funktioniert auch verkaufen werde und auf einen E Roller umsteigen werde. 1 Zitieren
JohnSinclair Geschrieben 4. März 2020 Autor Geschrieben 4. März 2020 (bearbeitet) Schade, dass ich mich erst juristisch schlau gemacht habe nachdem mich die Polizei angehalten hat....Aber ich dachte mir, dass ich die Ergebisse meiner rechtlichen Recherche hier einfach mal weitergebe, damit nicht unnötig viele E-Skater so derb von der Realität/Gesetzeslage eingeholt werden wie ich. Wenn das hier im Forum schon allseits bekannt ist mit den Gesetzen, war das vielleicht nicht nötig. Aber es war halt mein erster Beitrag hier im Forum...Und wohl auch mein Letzter 👎 Gruß Marc bearbeitet 4. März 2020 von JohnSinclair 1 Zitieren
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