hardy_harzer Geschrieben 25. Januar 2020 Geschrieben 25. Januar 2020 (bearbeitet) Aktuell sucht die BAST jemand der die EKFV die nächsten 3 Jahre wissenschaftlich begleitet! Falls ihr Kontakte habt bitte weiterleiten. Es wäre wirklich unglücklich wenn zum Abschluß wieder ein Ergebnis ähnlich wie die letzte " Externe Links nur für Mitglieder sichtbar" dazu erscheint. Ich hoffe auch, dass wir als Community befragt werden bzw. der private Anwender berücksichtigt wird. Auszug: Ziel/ Nutzen Im nachfolgend aufgeführten Untersuchungskonzept wird aufgezeigt, welche Aspekte untersucht werden sollen, um schließlich Aussagen treffen zu können, inwieweit sich die Vorgaben des Verordnungsgebers zu Elektrokleinstfahrzeugen bewährt haben. Dabei sollen sowohl die in der eKFV geregelten Fahrzeuge als auch solche eKF mit vergleichbaren Eigenschaften, die nicht darunter fallen, aber ungeachtet dessen im Verkehr zu beobachten sind, betrachtet werden. Durchführung von zwei (oder ggf. weiterer) Experten-Workshops mit Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder bearbeitet 25. Januar 2020 von hardy_harzer 2 1 Zitieren
Falke Geschrieben 25. Januar 2020 Geschrieben 25. Januar 2020 Quote Geschätzter Gesamtwert 428.571,43 Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Monaten:999 Das wäre umgerechnet ein Job auf 400-Euro-Basis, ich weiß ja nicht... Ich hoffe die machen das diesmal vernünftig und bringes was raus was auch einer "Studie" würdig ist oder besser noch ziehen die alte Studie zurück und entschuldigen sich. Aber nochmal 3 Jahre zuschauen und nichts tun plus 1-2 Jahre für neue Gesetze ist viel zu lang, erst recht wenn man bedenkt, dass wir jetzt schon 5-10 Jahre hinterher sind bei dem Thema. 1 Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 25. Januar 2020 Autor Geschrieben 25. Januar 2020 vor 8 Minuten schrieb Falke: Das wäre umgerechnet ein Job auf 400-Euro-Basis, ich weiß ja nicht... Ich hoffe die machen das diesmal vernünftig und bringes was raus was auch einer "Studie" würdig ist oder besser noch ziehen die alte Studie zurück und entschuldigen sich. Aber nochmal 3 Jahre zuschauen und nichts tun plus 1-2 Jahre für neue Gesetze ist viel zu lang, erst recht wenn man bedenkt, dass wir jetzt schon 5-10 Jahre hinterher sind bei dem Thema. Gegenvorschlag? Ich halte es erstmal für wichtig dass sie anfangen und vorallem "scheinbar" gelernt haben. (hoffentlich!!) Eine grundlegende Studie hilft sicherlich allen auch in der EU. Ja ich gebe Dir Recht "deutsche Bürokratie" aber gleichzeitig freue ich mich, dass unser Verband nun gesehen und mit einbezogen wird. Endlich können wir als Community Einfluß nehmen bzw. uns Gehör verschaffen. Kontakt zur BAST ist bereits aufgebaut und parallel versuche ich für die Ausschreibung zu werben, dass es auch die Leute erreicht die etwas von ihrem Handwerk verstehen und eine gute Grundlage schaffen. Die BAST hats leider beim letzten mal sehr unglücklich gelöst und daraus gelernt in dem man sich nun professionelle Hilfe sucht. Zitieren
Falke Geschrieben 25. Januar 2020 Geschrieben 25. Januar 2020 Gegenvorschlag wäre gleich eine europäische Lösung statt nationaler Studien oder wir übernehmen die Regelung aus Österreich und stellen EKFs den Pedelecs gleich, wo ist das Problem dabei... Das Hauptgegenargument ist immer Sicherheit aber Niemand versteht warum die Geräte in Deutschland gefährlicher sind als dem Rest der EU. Die neue Studie wird das hoffentlich auch widerlegen, sie ist also gut und richtig aber hilft vielleicht erst in 5 Jahren was (wenn sie diesmal richtig gemacht wird) 1 Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 25. Januar 2020 Autor Geschrieben 25. Januar 2020 (bearbeitet) vor 39 Minuten schrieb Falke: Gegenvorschlag wäre gleich eine europäische Lösung statt nationaler Studien oder wir übernehmen die Regelung aus Österreich und stellen EKFs den Pedelecs gleich, wo ist das Problem dabei... Guter Ansatz,den auch ich selbst vertrete und mit vielen Vetretern der einzelnen Bereiche heiss diskutiert habe. Mal eben dem Fahrrad gleichstellen wird in Deutschland niemand durchboxen. Da passen GDV, DVR, ADAC etc. alle gut auf. Die letzte Antwort auf meinen Vorschlag der Gleichstellung war dann so: Zitat etwas differenzierter muss man das schon sehen. Wenn es eine internationale, völkerrechtsverbindliche Definition für Kraftfahrzeuge und entsprechende Regeln gibt, dann muss man sich erst einmal auch daran halten. Sprich die EKF als Kraftfahrzeuge definieren, mit allen Regeln die dazu gehören. Bei Pedelecs /Fahrräder mit Hilfsmotor gibt bzw. gab es etwas mehr Spielraum, weil es „nur“ elektrisch unterstützt wird. vielen ist die nicht ganz klar, welche Tragweite die Klassifikation als Fahrrad vs. Kraftfahrzeug hat. zum Thema "EU Lösung" wir hatten am 17.1. unsere Auftaktveranstaltung im K354 Gremium Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.DKE.DE Spiegelung der internationalen Normungsaktivitäten im Bereich von Elektrokleinstfahrzeugen bearbeitet 25. Januar 2020 von hardy_harzer 1 Zitieren
jeti Geschrieben 25. Januar 2020 Geschrieben 25. Januar 2020 (bearbeitet) Geht es da wieder um das Wiener Abkommen? Meines Wissens können da Fahrzeuge bis 40 oder 45 km/h ausgenommen werden. Edit: Ich hab mal versucht die passende Stelle im Wiener Abkommen zu finden. Das ist recht umfangreich. Ich denke die relevante Stelle ist die folgende: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.ADMIN.CH Zitat Übereinkommen über den Strassenverkehr Technische Anforderungen an Kraftfahrzeuge und Anhänger Kapitel IV Ausnahmen: 60. Die Vertragsparteien können im innerstaatlichen Bereich in den folgenden Fällen von den Bestimmungen dieses Anhangs abweichen: a) für Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strasse 30 km (19 Meilen) in der Stunde nicht übersteigt oder für die durch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Geschwindigkeit auf 25 km in der Stunde beschränkt ist; b) für Krankenfahrstühle, das sind kleine Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p), die für den Gebrauch durch eine gebrechliche oder körperbehinderte Person besonders bestimmt und gebaut – nicht nur hergerichtet – sind und üblicherweise nur von dieser Person verwendet werden; c) für Fahrzeuge zur Durchführung von Versuchen zur technischen Weiterentwicklung und Hebung der Verkehrssicherheit; d) für Fahrzeuge besonderer Form oder Art oder für solche, die unter besonderen Bedingungen für besondere Zwecke verwendet werden. e) Für Fahrzeuge, die so angepasst sind, dass sie von Behinderten geführt werden können. Ich denke das lässt einigen Spielraum. bearbeitet 26. Januar 2020 von jeti 1 Zitieren
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