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Podcast: Klage-Spezial


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Geschrieben

Neues von der Klage am Landgericht München Eigentlich wollten wir dieses keinen neuen Podcast machen, aber weil Lars heute in München bei der Anhörung war und einiges erlebt hat, haben wir einfach Electric-Empire Klage-Spezial gemacht... hört einfach mal rein! Frohes Fest und einen guten Rutsch!

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Geschrieben (bearbeitet)

Achtet bei der Darlegung darauf, dass du für verschiedene Geräte geklagt hast und die Geräte unterschiedlich eingeordnet werden können und das entscheident sein kann, also wenn das KBA sagt, "dafür gibts keine Zulassung", dann stimmt das nicht für alle.

Elektrokleinstfahrzeug => Zulassungsfrei

Leichtkraftrad => Zulassungsfrei

PKW => braucht Zulassung

 

In die PKW-Klasse fallen wenn überhaupt nur die Einrädrigen (Hoverboard, Monowheel, ...)

Elektroskateboards und E-Roller sind auf jeden Fall zulassungsfrei weil sie als Leichtkraftrad eingeordnet werden können.

bearbeitet von Falke
Geschrieben

In Stein gemeißelte, für immer wahrhaftige Regeln, die ohne 1er Klausur, Jura Stipendium, Master Diplom, Doktor Titel und insbesondere verschworenen Zugehörigkeit der regierenden Partei, also für faktisch empirisch unmündige Möchtegernentscheidungsträger, naturbedingt nicht zu hinterfragende Regeln.
 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Falke:

Achtet bei der Darlegung darauf, dass du für verschiedene Geräte geklagt hast und die Geräte unterschiedlich eingeordnet werden können und das entscheident sein kann, also wenn das KBA sagt, "dafür gibts keine Zulassung", dann stimmt das nicht für alle.

Elektrokleinstfahrzeug => Zulassungsfrei

Leichtkraftrad => Zulassungsfrei

PKW => braucht Zulassung

 

In die PKW-Klasse fallen wenn überhaupt nur die Einrädrigen (Hoverboard, Monowheel, ...)

Elektroskateboards und E-Roller sind auf jeden Fall zulassungsfrei weil sie als Leichtkraftrad eingeordnet werden können.

Danke für dein Feedback, hat unser Anwalt gestern auch ähnlich kommentiert. Sieht die Gegenseite komplett anders 🙂 schon alleine weil einige Geräte 45km/h erreichen können. War der Richter dann auch skeptisch.

Geschrieben
Quote

Aber mit welchen Regeln?


Technisch sind es alles Elektrokleinstfahrzeuge und wären damit zulassungsfrei aber rechtlich werden sie in Deutschland dank veraltetet Gesetze anders eigeordnet.


Die Fahrzeugklassen findet man z.B. hier

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

 

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind zulassungsfrei:

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

 

Hinweis: Wenn die Räder eng nebeneinander stehen, dann zählt das ein Rad, deswegen sind Skateboards rechtlich zweirädrig.

Alles was in Klasse L1e oder L2e passt ist somit zulassungsfrei und das betrifft meiner Meinung nach alle Elektroskateboards und E-Roller mit 6-45km/h und 4000W (als Fahrzeug der Klasse L1e-B)

 

Fahren die Boards schneller als 45km/h oder haben mehr Leistung, kommen sie in die Klasse L3e und gelten als Kraftrad (nicht Kleinkraftrad) und benötigen eine Zulassung.

Alles was nicht 2 hintereinanderliegende Räder hat (Hoverboards, EUC) passt hier Nirgendwo rein und kommt in Fahrzeugklasse M (PKW) und benötigen eine Zulassung.

Ich weiß jetzt nicht mehr genau welche Geräte der Lars eingeklagt hat aber wäre ich der Richter und könnte ich Gesetze lesen, dann würde ich das genauso urteilen, heißt Boards mit über 45km/h etc. bekommen keine Versicherung aber die Langsameren schon.
Ich bin gespannt was das KBA auf die Anfrage antwortet und ob sie ihre Fahrzeugklassen kennen und das differenzieren können oder alle eingeklagten Geräte pauschal abtun als nicht zulassungsfähig, was falsch wäre.

Evtl. könnte man dann selber zur Dekra oder so gehen und sich die Fahrzeugklasse L1 schriftlich bescheinigen lassen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich hoffe eines der Boards ist unter 45km/h

 

Schade, dass wir die Hoverboards oder gar Hovershoes diesmal nicht dabei haben, das würde so schön die Absurdität der Gesetze bestätigen und allen vor Augen führen, wenn der Richter dann sagt: Elektroskateboards sind aber ok aber Hoverboards nicht (weil PKW) dort gilt Gurtpflicht, Warnweste und Warndreieck etc., achja und Steuerhinterziehung 🤦‍♂️🤦‍♀️🤦‍♂️

bearbeitet von Falke
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Falke:

Ich hoffe eines der Boards ist unter 45km/h

 

Schade, dass wir die Hoverboards oder gar Hovershoes diesmal nicht dabei haben, das würde so schön die Absurdität der Gesetze bestätigen und allen vor Augen führen, wenn der Richter dann sagt: Elektroskateboards sind aber ok aber Hoverboards nicht (weil PKW) dort gilt Gurtpflicht, Warnweste und Warndreieck etc., achja und Steuerhinterziehung 🤦‍♂️🤦‍♀️🤦‍♂️

Logo, ein boosted Stealth und ein Mellow

Geschrieben
8 hours ago, Falke said:


Technisch sind es alles Elektrokleinstfahrzeuge und wären damit zulassungsfrei aber rechtlich werden sie in Deutschland dank veraltetet Gesetze anders eigeordnet.


Die Fahrzeugklassen findet man z.B. hier

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

 

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind zulassungsfrei:

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

und

DE.WIKIPEDIA.ORG

 

Hinweis: Wenn die Räder eng nebeneinander stehen, dann zählt das ein Rad, deswegen sind Skateboards rechtlich zweirädrig.

Alles was in Klasse L1e oder L2e passt ist somit zulassungsfrei und das betrifft meiner Meinung nach alle Elektroskateboards und E-Roller mit 6-45km/h und 4000W (als Fahrzeug der Klasse L1e-B)

 

Fahren die Boards schneller als 45km/h oder haben mehr Leistung, kommen sie in die Klasse L3e und gelten als Kraftrad (nicht Kleinkraftrad) und benötigen eine Zulassung.

Alles was nicht 2 hintereinanderliegende Räder hat (Hoverboards, EUC) passt hier Nirgendwo rein und kommt in Fahrzeugklasse M (PKW) und benötigen eine Zulassung.

Ich weiß jetzt nicht mehr genau welche Geräte der Lars eingeklagt hat aber wäre ich der Richter und könnte ich Gesetze lesen, dann würde ich das genauso urteilen, heißt Boards mit über 45km/h etc. bekommen keine Versicherung aber die Langsameren schon.
Ich bin gespannt was das KBA auf die Anfrage antwortet und ob sie ihre Fahrzeugklassen kennen und das differenzieren können oder alle eingeklagten Geräte pauschal abtun als nicht zulassungsfähig, was falsch wäre.

Evtl. könnte man dann selber zur Dekra oder so gehen und sich die Fahrzeugklasse L1 schriftlich bescheinigen lassen.

Ich habe 7,1 kW nominale Leistung unterm Hintern. Spurweite ist unter 460 mm. bbH. von 45 km/h bekomme ich noch über die Untersetzung geregelt.

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