hardy_harzer Geschrieben 23. Dezember 2019 Geschrieben 23. Dezember 2019 Neues von der Klage am Landgericht MĂŒnchen Eigentlich wollten wir dieses keinen neuen Podcast machen, aber weil Lars heute in MĂŒnchen bei der Anhörung war und einiges erlebt hat, haben wir einfach Electric-Empire Klage-Spezial gemacht... hört einfach mal rein! Frohes Fest und einen guten Rutsch! 2 1 Zitieren
Falke Geschrieben 23. Dezember 2019 Geschrieben 23. Dezember 2019 (bearbeitet) Achtet bei der Darlegung darauf, dass du fĂŒr verschiedene GerĂ€te geklagt hast und die GerĂ€te unterschiedlich eingeordnet werden können und das entscheident sein kann, also wenn das KBA sagt, "dafĂŒr gibts keine Zulassung", dann stimmt das nicht fĂŒr alle. Elektrokleinstfahrzeug => Zulassungsfrei Leichtkraftrad => Zulassungsfrei PKW => braucht Zulassung  In die PKW-Klasse fallen wenn ĂŒberhaupt nur die EinrĂ€drigen (Hoverboard, Monowheel, ...) Elektroskateboards und E-Roller sind auf jeden Fall zulassungsfrei weil sie als Leichtkraftrad eingeordnet werden können. bearbeitet 23. Dezember 2019 von Falke Zitieren
Renchtaler Geschrieben 23. Dezember 2019 Geschrieben 23. Dezember 2019 57 minutes ago, Falke said: Elektroskateboards und E-Roller sind auf jeden Fall zulassungsfrei weil sie als Leichtkraftrad eingeordnet werden können Aber mit welchen Regeln? Zitieren
Kai Geschrieben 23. Dezember 2019 Geschrieben 23. Dezember 2019 In Stein gemeiĂelte, fĂŒr immer wahrhaftige Regeln, die ohne 1er Klausur, Jura Stipendium, Master Diplom, Doktor Titel und insbesondere verschworenen Zugehörigkeit der regierenden Partei, also fĂŒr faktisch empirisch unmĂŒndige MöchtegernentscheidungstrĂ€ger, naturbedingt nicht zu hinterfragende Regeln.  1 Zitieren
Renchtaler Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 Wir haben ja keinen Hubraum. đ Zitieren
Kai Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 Eine wissenschaftlich faszinierende herausfordernde Frage der Erkenntnis.   Zitieren
Renchtaler Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 Wie sagt man so schön? Hubraum statt Wohnraum! Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 24. Dezember 2019 Autor Geschrieben 24. Dezember 2019 vor 9 Stunden schrieb Falke: Achtet bei der Darlegung darauf, dass du fĂŒr verschiedene GerĂ€te geklagt hast und die GerĂ€te unterschiedlich eingeordnet werden können und das entscheident sein kann, also wenn das KBA sagt, "dafĂŒr gibts keine Zulassung", dann stimmt das nicht fĂŒr alle. Elektrokleinstfahrzeug => Zulassungsfrei Leichtkraftrad => Zulassungsfrei PKW => braucht Zulassung  In die PKW-Klasse fallen wenn ĂŒberhaupt nur die EinrĂ€drigen (Hoverboard, Monowheel, ...) Elektroskateboards und E-Roller sind auf jeden Fall zulassungsfrei weil sie als Leichtkraftrad eingeordnet werden können. Danke fĂŒr dein Feedback, hat unser Anwalt gestern auch Ă€hnlich kommentiert. Sieht die Gegenseite komplett anders đ schon alleine weil einige GerĂ€te 45km/h erreichen können. War der Richter dann auch skeptisch. Zitieren
Falke Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 Quote Aber mit welchen Regeln? Technisch sind es alles Elektrokleinstfahrzeuge und wĂ€ren damit zulassungsfrei aber rechtlich werden sie in Deutschland dank veraltetet Gesetze anders eigeordnet. Die Fahrzeugklassen findet man z.B. hier Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE und DE.WIKIPEDIA.ORG  LeichtkraftrĂ€der und KleinkraftrĂ€der sind zulassungsfrei: WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE und DE.WIKIPEDIA.ORG und DE.WIKIPEDIA.ORG  Hinweis: Wenn die RĂ€der eng nebeneinander stehen, dann zĂ€hlt das ein Rad, deswegen sind Skateboards rechtlich zweirĂ€drig. Alles was in Klasse L1e oder L2e passt ist somit zulassungsfrei und das betrifft meiner Meinung nach alle Elektroskateboards und E-Roller mit 6-45km/h und 4000W (als Fahrzeug der Klasse L1e-B)  Fahren die Boards schneller als 45km/h oder haben mehr Leistung, kommen sie in die Klasse L3e und gelten als Kraftrad (nicht Kleinkraftrad) und benötigen eine Zulassung. Alles was nicht 2 hintereinanderliegende RĂ€der hat (Hoverboards, EUC) passt hier Nirgendwo rein und kommt in Fahrzeugklasse M (PKW) und benötigen eine Zulassung. Ich weiĂ jetzt nicht mehr genau welche GerĂ€te der Lars eingeklagt hat aber wĂ€re ich der Richter und könnte ich Gesetze lesen, dann wĂŒrde ich das genauso urteilen, heiĂt Boards mit ĂŒber 45km/h etc. bekommen keine Versicherung aber die Langsameren schon. Ich bin gespannt was das KBA auf die Anfrage antwortet und ob sie ihre Fahrzeugklassen kennen und das differenzieren können oder alle eingeklagten GerĂ€te pauschal abtun als nicht zulassungsfĂ€hig, was falsch wĂ€re. Evtl. könnte man dann selber zur Dekra oder so gehen und sich die Fahrzeugklasse L1 schriftlich bescheinigen lassen. 1 1 Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 24. Dezember 2019 Autor Geschrieben 24. Dezember 2019 Ich habe fĂŒnf Fahrzeuge in der Klage: Â MonoWheel 2x Elektroskateboard OneWheel Und E-Scooter Ninebot-Segway ES2 2 Zitieren
Falke Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 (bearbeitet) Ich hoffe eines der Boards ist unter 45km/h  Schade, dass wir die Hoverboards oder gar Hovershoes diesmal nicht dabei haben, das wĂŒrde so schön die AbsurditĂ€t der Gesetze bestĂ€tigen und allen vor Augen fĂŒhren, wenn der Richter dann sagt: Elektroskateboards sind aber ok aber Hoverboards nicht (weil PKW) dort gilt Gurtpflicht, Warnweste und Warndreieck etc., achja und Steuerhinterziehung đ€Šââïžđ€Šââïžđ€Šââïž bearbeitet 24. Dezember 2019 von Falke Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 24. Dezember 2019 Autor Geschrieben 24. Dezember 2019 vor 1 Stunde schrieb Falke: Ich hoffe eines der Boards ist unter 45km/h  Schade, dass wir die Hoverboards oder gar Hovershoes diesmal nicht dabei haben, das wĂŒrde so schön die AbsurditĂ€t der Gesetze bestĂ€tigen und allen vor Augen fĂŒhren, wenn der Richter dann sagt: Elektroskateboards sind aber ok aber Hoverboards nicht (weil PKW) dort gilt Gurtpflicht, Warnweste und Warndreieck etc., achja und Steuerhinterziehung đ€Šââïžđ€Šââïžđ€Šââïž Logo, ein boosted Stealth und ein Mellow Zitieren
Renchtaler Geschrieben 24. Dezember 2019 Geschrieben 24. Dezember 2019 8 hours ago, Falke said: Technisch sind es alles Elektrokleinstfahrzeuge und wĂ€ren damit zulassungsfrei aber rechtlich werden sie in Deutschland dank veraltetet Gesetze anders eigeordnet. Die Fahrzeugklassen findet man z.B. hier Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE und DE.WIKIPEDIA.ORG  LeichtkraftrĂ€der und KleinkraftrĂ€der sind zulassungsfrei: WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE und DE.WIKIPEDIA.ORG und DE.WIKIPEDIA.ORG  Hinweis: Wenn die RĂ€der eng nebeneinander stehen, dann zĂ€hlt das ein Rad, deswegen sind Skateboards rechtlich zweirĂ€drig. Alles was in Klasse L1e oder L2e passt ist somit zulassungsfrei und das betrifft meiner Meinung nach alle Elektroskateboards und E-Roller mit 6-45km/h und 4000W (als Fahrzeug der Klasse L1e-B)  Fahren die Boards schneller als 45km/h oder haben mehr Leistung, kommen sie in die Klasse L3e und gelten als Kraftrad (nicht Kleinkraftrad) und benötigen eine Zulassung. Alles was nicht 2 hintereinanderliegende RĂ€der hat (Hoverboards, EUC) passt hier Nirgendwo rein und kommt in Fahrzeugklasse M (PKW) und benötigen eine Zulassung. Ich weiĂ jetzt nicht mehr genau welche GerĂ€te der Lars eingeklagt hat aber wĂ€re ich der Richter und könnte ich Gesetze lesen, dann wĂŒrde ich das genauso urteilen, heiĂt Boards mit ĂŒber 45km/h etc. bekommen keine Versicherung aber die Langsameren schon. Ich bin gespannt was das KBA auf die Anfrage antwortet und ob sie ihre Fahrzeugklassen kennen und das differenzieren können oder alle eingeklagten GerĂ€te pauschal abtun als nicht zulassungsfĂ€hig, was falsch wĂ€re. Evtl. könnte man dann selber zur Dekra oder so gehen und sich die Fahrzeugklasse L1 schriftlich bescheinigen lassen. Ich habe 7,1 kW nominale Leistung unterm Hintern. Spurweite ist unter 460 mm. bbH. von 45 km/h bekomme ich noch ĂŒber die Untersetzung geregelt. Zitieren
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