Jump to content
elektro-skateboard.de

Support Klage für ALLE Elektrokleinstfahrzeuge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Dudelsack:

Wtf? Ich hab mich heute auf brandheisse News gefreut! Die Allianz Menschen waren doch bestimmt da?!

 

Kann man nicht irgendwo anrufen oder stehen solche Urteile vielleicht online?

 

Und was ist EBE? 🤔

 

Einzelbetriebserlaubnis

Geschrieben (bearbeitet)

Einzelbetriebserlaubnis und Zulassung sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wie im Segway-Urteil zu sehen ist, ist eine EBE keine Vorrausetzung für eine Versicherung.

Warum bekommt das KBA es nicht auf die Frage zur Zulassung zu antworten, wenn die es nicht wissen wer dann?

 

Ich würde auch nochmal spenden, erst recht wenn dieser Prozess das Zulassungsproblem nicht klären kann.

bearbeitet von Falke
Geschrieben (bearbeitet)

Das KBA widerspricht sich selber, es schreibt Leichtkrafträder sind von der Zulassung ausgenommen und weiter unten schreibt es die Fahrzeuge sind zulassungspflichtig obwohl einige davon als Leichtkrafträder gelten, die kennen ihre eigenen Gesetze nicht...


Heißt im nächsten Schritt müssen wir mit den E-Skateboards zum TÜV und die Einordnung als Leichtkraftrad schriftlich bestätigen lassen und damit dann nochmal klagen?

 

Edit: nochmal nachgeschaut, das Problem ist wohl, dass Leichtkrafträder scheinbar einen Sitz brauchen (aber keine Lenkstange)
Von daher haben wir die Wahl, entweder eine Lenkstange ans Board montieren oder einen Alibi-Sitz und dann zulassungsfrei versichern lassen, Pest oder Cholera.

bearbeitet von Falke
Geschrieben

Also wenn ich gewusst hätte das wir noch tagelang auf das Urteil warten müssen wäre ich selber am Dienstag nach München gefahren um es direkt mitzuerleben (und dann mitzuteilen!)

 

Die wahrscheinlich krasseste Entscheidung zur Legalisierung seit Jahren und hier kümmert es keine Sau! 😡

 

Geschrieben

Selbstverfreilich kümmert uns das alle sehr, nur zeigt die Erfahrung, dass eine gewisse Gelassenheit durchaus angebracht ist - in der Sache Elektrokleinstfahrzeuge wird einfach NICHTS auf die Schnelle entschieden und zu aller Zufriedenheit geregelt. Ein paar Tage auf nen Brief zu warten is vergleichsweise entspannt zu bewältigen, und Vorfreude ist die schönste Freude.

 

Ich glaube, das war im April 2018, da habe ich minütlich den Browser aktualisiert, um zu checken, ob bei der Verkehrsministerkonferenz tatsächlich was Bahnbrechendes entschieden wurde - das hätte nämlich schon vorher zigmal passieren sollen. Wurde es aber nicht. Mann, war ich genervt...

 

Heute gehe ich einfach von einem Ultra-Marathon aus. Nicht, dass ich das gutheißen würde, andere Europäische Staaten haben alles ruckzuck legalisiert bekommen. Aber statt irgendwann gefrustet die Brocken hinzuschmeißen und aufzugeben will ich am Ende dann doch die Ziellinie überqueren. Und zwar ganz entspannt und ganz legal auf meinem OneWheel.

 

Locker bleiben ^_^

 

Nordlicht

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Dudelsack:

Heute immernoch nix im Briefkasten gewesen? 😪

 

um Dich zu beruhigen! Ich habe gestern mit dem Anwalt telefoniert und es ist Post eingegangen. Punkt1. somit pünktlich geliefert.

Punkt2 Es gibt noch KEIN Urteil!

Sondern einen Hinweisbeschluss. Dies bedeutet das die nächste mündliche Verhandlung Ende April angesetzt wird.

Alles weitere vermelde ich wenn ich etwas genaues dazu sagen kann, da wir jetzt erstmal überlegen wir damit umgehen.

  • Like 2
  • Thanks 2
Geschrieben

Anbei das Update

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
ELECTRICEMPIRE.DE

lange Wartezeit Nach dem nun fast 2 Monate zwischen der ersten Verhandlung am 23.12.2019 in München am Landgericht und dem angekündigten Urteil für den 11.2.2020 liegen, gibt es nun die erwarteten...

 

Geschrieben

Der Beschluss ist ziemlich wertlos und hilft uns gar nix, er verleitet sogar noch mehr Geld für eine EBE reinzustecken, was aber auch Niemandem hilft, denn dann hat dein Board eine EBE, meins aber nicht, es kann ja nicht jeder eine EBE für 7000 Eur oder was das kostet beantragen.

Und wenn du eine EBE für die Fahrzeuge bekommen könntest, dann müsstest du auch nicht mehr klagen, dann bekommst du jetzt schon problemlos eine Versicherung.

 

Die einzige Möglichkeit eine EBE zu bekommen ist alle Auflagen der eKFZ zu erfüllen, so wie das hier:

VOLTEBOARD.DE

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Falke:

Der Beschluss ist ziemlich wertlos und hilft uns gar nix, er verleitet sogar noch mehr Geld für eine EBE reinzustecken, was aber auch Niemandem hilft, denn dann hat dein Board eine EBE, meins aber nicht, es kann ja nicht jeder eine EBE für 7000 Eur oder was das kostet beantragen.

Und wenn du eine EBE für die Fahrzeuge bekommen könntest, dann müsstest du auch nicht mehr klagen, dann bekommst du jetzt schon problemlos eine Versicherung.

 

Die einzige Möglichkeit eine EBE zu bekommen ist alle Auflagen der eKFZ zu erfüllen, so wie das hier:

VOLTEBOARD.DE

 

 

wie ich in der News geschrieben habe, wurde beschlossen mir einen Hinweis auf EBE zu geben. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist wie gesagt kein urteil etc.

wenn wir nun Aussagen von allen technischen Diensten dazu heranziehen und klar belegen können welchen Aufwand das macht ist der Richter endlich auf der selben Höhe wie wir alle.

Das wird hoffentlich Mitte April dann soweit sein. Deine Aussage "7000Euro" kannst Du ggf. belegen und mir zusenden?

 

Auch geht es darum mit dieser Klage noch einen neuen Hack zu finden um die aktuelle TOTE politische Diskussion nochmal in Gang zu bekommen, da die Sharing Geschichte eher ein Schuss in den Ofen vom Feinstaub-Andi war.

bearbeitet von hardy_harzer
Geschrieben
21 minutes ago, hardy_harzer said:

wie ich in der News geschrieben habe, wurde beschlossen mir einen Hinweis auf EBE zu geben. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist wie gesagt kein urteil etc.

wenn wir nun Aussagen von allen technischen Diensten dazu heranziehen und klar belegen können welchen Aufwand das macht ist der Richter endlich auf der selben Höhe wie wir alle.

Das wird hoffentlich Mitte April dann soweit sein. Deine Aussage "7000Euro" kannst Du ggf. belegen und wir zusenden?

 

Auch geht es darum mit dieser Klage noch einen neuen Hack zu finden um die aktuelle TOTE politische Diskussion nochmal in Gang zu bekommen, da die Sharing Geschichte eher ein Schuss in den Ofen vom Feinstaub-Andi war.

 

Ja ich denke auch, das beste an der Klage ist die absurde momentane Situation aufzuzeigen und Öffentlichkeit herzustellen unabhängig von der Gewinnchance, die ich für nicht sehr hoch halte.
Ich weiß nicht, was eine EBE für ein eKFZ kostet aber als das Thema letztes Jahr aufkam schwebte die Zahl von einigen Tausend Euro rum, müsste man vielleicht bei Dekra, TÜV, KBA nachfragen.

Ich wette es hat nie Jemand eine EBE bekommen oder es auch nur versucht eben weil es viel zu schwierig und teuer ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss mich nochmal berichtigen! 

Ich denke, die Klage kann nur funktionieren, wenn der Richter versteht, dass eine EBE für diese Fahrzeugklasse "ohne Lenkstange" nicht möglich ist, weil die STVZO diese Fahrzeugklasse nicht berücksichtigt hat. Hier liegt ein Mangel des Gesetzes vor, dessen muss sich der Richter bewusst werden und er muss einen Ausweg aus diesem Webfehler des Gesetzgebers finden, der nach unserer Meinung nur darin bestehen kann, dass die Haftpflichtversicherung nicht an diesem Fehler scheitern darf.

 

Auf diese Tatsache beruft sich deshalb auch jeder Prüfer von TÜV / DEKRA / KÜS / GTÜ und wird keine EBE erstellen.

Hätte das BMVI REF24 die Ausnahmeverordnung auf den Weg gebracht, wie die EKFV dann hätten wir diese fehlende Fahrzeugklasse und könnten über eine EBE sprechen. 

ekf-Kundeninformation.pdf

bearbeitet von hardy_harzer
  • Like 2
  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man das Board umdreht, so dass die Haltestange hinten ist, stört die vielleicht gar nicht so arg. 😟

 

Jetzt mal ernsthaft: Stellt euch vor, ihr befestigt ein Seil mit einem Haltegriff an der Hinterachse. Daran könnte man sich beim Bremsen festhalten, und es stört relativ wenig. Jetzt ersetzt das Seil durch eine dünne Stange, die sich um den Befestigungspunkt drehen kann. Vielleicht kann man auf die Art was erträgliches bauen, dass die Vorgaben erfüllt.

bearbeitet von jeti
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Nordlicht:

Die besagte EKF-Kundeninformation.pdf 9_9

 

das schlägt wirklich dem Faß den Boden aus!! Ein Skateboard mit Haltestange ist legal. Ja nee iss klar.

 

Aber was ich jetzt weiß ist, dass EBE nicht geht weil: Es gibt Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1,M1,M3), Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N1,N2,N3,N4), Zweiräder (L3eA2,L3eA3), Leichtkrafträder (L3e-A1), Kleinkrafträder (L1e) oder Trike’s (L2e, L5e) oder Quad’s (L6e, L7e).  Nur eine Fahrzeugklasse die z.B. auf ein Monowheel passt finde ich nicht. Denn letztendlich gilt für die gewählte Klasse nur die „Vollerfüllung“ der Anforderung, sonst kein positives Gutachten und somit keine Betriebserlaubnis. In meinem Fall sehe ich da zuerst das Problem, das die bestehenden Fahrzeugklassen entweder keine einrädrigen Fahrzeuge definieren oder das bei den anderen Fahrzeugklassen, wo es nicht auf die Räderanzahl ankommt immer noch eine Sitzgelegenheit und eine Steuerfähigkeit (Lenkung) gefordert ist.

Die Segway’s die eine ähnliche Steuerfähigkeit wie ein Monowheel haben sind auch damals keine „StVZO-Fahrzeuge“ gewesen und wegen den Fahrzeugen hatte man damals die Mobilitätshilfeverordnung ins Leben gerufen aus der anschließend die eKFV und letztendlich die „E-Roller“ ohne Sitz ermöglicht wurden.

 

Ick find dit allet sooo dufte!!

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb hardy_harzer:

Ick find dit allet sooo dufte!!

 

Eben gerade erst gefunden und in der OneWheel-Ecke gepostet: hier nochmal für Dich persönlich, zwecks Blutdrucksenkung.

 

Es gibt ein Leben jenseits von EKF-Verordnung, Verkehrsgerichtstag und Gerichtsprozess.

Das muss man sich nur immer wieder sagen. Halte durch und bleib' locker. ^_^

 

Nordlicht

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, hardy_harzer said:

Aber was ich jetzt weiß ist, dass EBE nicht geht weil: Es gibt Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1,M1,M3), Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N1,N2,N3,N4), Zweiräder (L3eA2,L3eA3), Leichtkrafträder (L3e-A1), Kleinkrafträder (L1e) oder Trike’s (L2e, L5e) oder Quad’s (L6e, L7e).  Nur eine Fahrzeugklasse die z.B. auf ein Monowheel passt finde ich nicht. Denn letztendlich gilt für die gewählte Klasse nur die „Vollerfüllung“ der Anforderung, sonst kein positives Gutachten und somit keine Betriebserlaubnis. In meinem Fall sehe ich da zuerst das Problem, das die bestehenden Fahrzeugklassen entweder keine einrädrigen Fahrzeuge definieren oder das bei den anderen Fahrzeugklassen, wo es nicht auf die Räderanzahl ankommt immer noch eine Sitzgelegenheit und eine Steuerfähigkeit (Lenkung) gefordert ist.

Die Segway’s die eine ähnliche Steuerfähigkeit wie ein Monowheel haben sind auch damals keine „StVZO-Fahrzeuge“ gewesen und wegen den Fahrzeugen hatte man damals die Mobilitätshilfeverordnung ins Leben gerufen aus der anschließend die eKFV und letztendlich die „E-Roller“ ohne Sitz ermöglicht wurden.

 

Das beschreibt ziemlich gut das Problem.

Die Fahrzeuge sind KFZ-Steuerpflichtig aber es gibt keine Möglichkeit seine KFZ-Steuer zu bezahlen.
Wir benötigen eine Versicherung aber es ist kaum möglich eine zu bekommen.

Wir benötigen einen Führerschein aber kein Mensch kann sagen, welcher Führerschein nötig ist.

 

Irgendwie kommt es mir vor, als würden wir versuchen den Passierschein A38 zu bekommen. Wir müssen die Bürokratie mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Vielleicht kann man sich selber wegen Steuerhinterziehung anzeigen und sagen man möchte die KFZ-Steuer für sein E-Skateboard nachzahlen, dann weiß aber Niemand wie man die Steuer und das Strafmaß berechnen soll und das ganze System explodiert...

 

bearbeitet von Falke

Tritt dem Gespräch bei

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...