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elektro-skateboard.de

Probleme bei Anmeldung einer weiteren Demo


hardy_harzer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie flexibel Berlin in der Anmeldung einer Demo ist zeigt die Antwort aus Stuttgart bzw. spiegel auch die Erfahrungen von

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
damals wieder. Er hatte auch beim Ordnungsamt nachgefragt und bekam eine ähnlich Antwort. Habt ihr noch Argumente für eine Anmeldung bzw. Idee wie man Stuttgart einfängt? Sicherlich hilfreich für andere EKF Nutzer die in ihrer Stadt auch eine Demo anmelden wollen:

 

Zitat

Betreff: Ihre Versammlung am 12.10.2019

 

Sehr geehrter Bundesverband,

bezüglich unseres Telefonats heute Vormittag habe ich intern und mit der Straßenverkehrsbehörde Rücksprache gehalten.

Wir kamen zu dem Entschluss, dass die Elektrokleinstfahrzeuge leider nicht als Versammlungsmittel zugelassen werden können. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes grundsätzlich Kraftfahrzeuge darstellen und dass sie als solche, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, zum Verkehr zugelassen sein müssen. Eine Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange gibt es jedoch bislang nicht, daher würde das Fahren mit derartigen Fahrzeugen auf öffentlichen Straße eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen.

Als Versammlungsbehörde haben wir uns an die geltende Rechtslage zu halten und können daher keine Versammlungsmittel zulassen, die nicht mit dem Recht in Einklang zu bringen sind.
Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist auch gegeben, wenn der Versammlungsleiter und zurechenbare Teilnehmer der Versammlung aktiv dazu auffordern, Regelungen des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts zu brechen oder diese durch die Verwendung von Versammlungsmitteln zu umgehen. Um die Fahrzeuge im Rahmen einer Versammlung mit Aufzug auf der Straße rechtmäßig nutzen zu können, können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Ihre Argumentation, dass Sie Teilnehmer nicht am Aufzug teilnehmen lassen wollen, wenn sie ihre Fahrzeuge nicht beherrschen, ist nicht haltbar. Eine öffentliche Versammlung muss eben den Charakter der Öffentlichkeit bewahren, indem grundsätzlich jede Person daran teilnehmen darf, auch zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln. Grundsätzlich haben Sie aber auf die Teilnehmer einzuwirken, wenn diese absichtlich den Versammlungsverlauf stören möchten.

Wie schon telefonisch angemerkt, können wir Ihnen anbieten, dass Sie für Ihre Versammlung einen stationären Bereich als Vorführfläche bekommen. In dem abgesteckten Bereich dürften die Fahrzeuge auch ohne Ausnahmegenehmigung zu Demonstrationszwecken genutzt werden. Es darf dabei aber nur ein Fahrzeug zur selben Zeit gefahren werden. Diese Vorführungen sind ebenso geeignet, Ihren Versammlungszweck und die damit verbundene Botschaft nach außen zu tragen, ohne dabei gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

Unserer Ansicht nach ist ein Termin vor Ort zur Vorführung des EKF aufgrund der zuvor genannten Punkte nicht notwendig. Sollten Sie sich für die stationäre Variante entscheiden, sind Sie bzw. Ihre Teilnehmer selbst für die Nutzung der Fahrzeuge verantwortlich und haben für etwaige Schäden selbst zu haften.

Mit freundlichen Grüßen
Amt für öffentliche Ordnung

Hinweis
: Bitte verwenden Sie grundsätzlich die Email-Adresse des zentralen Posteingangs: sicherheit@stuttgart.de
um die Bearbeitung Ihrer Email auch bei kurzfristiger Abwesenheit sicherzustellen!
_________________________________________________________________________
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
32-21.2-3
Eberhardstr. 35
70173 Stuttgart

 


Zitatende

Geschrieben

 

vor 3 Stunden schrieb hardy_harzer:

In dem abgesteckten Bereich dürften die Fahrzeuge auch ohne Ausnahmegenehmigung zu Demonstrationszwecken genutzt werden. Es darf dabei aber nur ein Fahrzeug zur selben Zeit gefahren werden. Diese Vorführungen sind ebenso geeignet, Ihren Versammlungszweck und die damit verbundene Botschaft nach außen zu tragen, ohne dabei gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

 

Heilig's Blechle...

 

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass Stuttgart eine Autostadt ist, dann wäre er hiermit erbracht.

 

Selbst der grüne Landesvater besteht darauf, auch weiterhin mit seinem Daimler kutschiert zu werden, alles andere wäre offenbar der undenkbarste Schwachfug.

 

 

 

These: die e-mobile Revolution bricht hier zu allerletzt aus.

 

Nordlicht

Geschrieben

Andere Länder andere Sitten

 

Wenn das Ordnungsamt sagt Strassenverkehrsbehörde, dann stellt man dort einen Antrag auf Sondernutzung.

So eine Brauchtumsveranstaltung wie Fasching, Skatenight, Schützenumzug etc....

Heute nennen wir das  "Verkehr der Zukunft"  mit allen neuen Verkehrsmitteln -was der clevere Tüftler sich so ausdenkt-

Vieleicht kommt der Franzose, der den Ärmelkanal überquert hat oder der Daimler zeigt was aus der Giftküche und Audi bringt sein Skateboard.

 

Der Zug führt von A nach B und am Ende, also bei B, trifft der Zug auf die Demo vom Electric Empire mit gaaanz grosser Abschlusskundgebung.

Versuch macht klug

Grüße Axel

Geschrieben

Wie schon telefonisch angemerkt, können wir Ihnen anbieten, dass Sie für Ihre Versammlung einen stationären Bereich als Vorführfläche bekommen. In dem abgesteckten Bereich dürften die Fahrzeuge auch ohne Ausnahmegenehmigung zu Demonstrationszwecken genutzt werden. Es darf dabei aber nur ein Fahrzeug zur selben Zeit gefahren werden. Diese Vorführungen sind ebenso geeignet, Ihren Versammlungszweck und die damit verbundene Botschaft nach außen zu tragen, ohne dabei gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

 

Hattet ihr nicht vor ein Hockeyspiel - Skateboard gegen Einrad-  zu machen, damit die Zuschauer die Vielseitigkeit erkennen können.

Mannschaftsport alleine ist blöde.

Grüße Axel

Geschrieben
Am 26.8.2019 um 11:07 schrieb hardy_harzer:

dass Sie für Ihre Versammlung einen stationären Bereich als Vorführfläche bekommen. In dem abgesteckten Bereich dürften die Fahrzeuge auch ohne Ausnahmegenehmigung zu Demonstrationszwecken genutzt werden. Es darf dabei aber nur ein Fahrzeug zur selben Zeit gefahren werden. Diese Vorführungen sind ebenso geeignet, Ihren Versammlungszweck und die damit verbundene Botschaft nach außen zu tragen, ohne dabei gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

 

Hat jemand Gitterstäbe oder einen Käfig zur Hand?

Man könnte diesen abgesteckten Bereich als Gefängnis bauen und mit der Straftat kokettieren 🙂

 

Am 26.8.2019 um 20:38 schrieb V8Axel:

einen Antrag auf Sondernutzung

 

Ja, das Argument sollte

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 einwerfen ...

 

Geschrieben

Wir haben jetzt erstmal unser gesammeltes Material von drei Berliner Demos zum Stuttgarter Ordnungsamt übermittelt! Plus Videos und Ansprechpartner beim LKA. Wer hätte gedacht das es bei sowas so unterschiedliche Meinungen gibt! 

Wir bleiben dran! Zur Not gehen wir zu Fuß und tragen die Geräte symbolisch vor uns her! Aber die Dame ist trotzdem lösungsorientiert und macht mit.

Geschrieben

In Rheinland-Pfalz herrschte auch Unsicherheit und es gab unterschiedliche Meinungen. 

Manche meinten das wäre nicht möglich, manche meinten, da die Polizei den Verkehr um die Demo sichert wäre es in dem Bereich, also zwischen erstem Streifenwagen vorne und letzen hinten erlaubt. Der zuständige Beamte im Landesamt holte sich Rat bei einer Polizeischule ein und teilte mir dann telefonisch mit das es nicht erlaubt wäre. Ich bat ihn mir dies bitte schriftlich zu geben was bisher leider ausblieb. Also ich sehe da noch Hoffnung, erstrecht da es in unserer Hauptstadt seit der ersten Demo problemlos abläuft.

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Update aus Stuttgart!

d.h. EKF = "verbotene Pflanzen" ??

Trotz aller Unterlagen aus Berlin plus Videodoku und Zeitungsartikeln:

 

Sehr geehrter Bundesverband,
bitte entschuldigen Sie zunächst die lange Wartezeit auf unsere Antwort.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir trotz der sehr eindrucksvollen Videos keine "nicht zugelassen Verkehrsmittel" auf öffentlicher Straße als Versammlungsmittel zulassen können.
Auch bei Versammlungen sind die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnung zu beachten.
So werden beispielsweise auch keine verbotenen Pflanzen u.ä. als Versammlungsmittel zugelassen.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es nunmehr, dass wir uns auch bei Ihrer Versammlung an das geltende Recht halten müssen.

Wir hoffen, dass Sie Verständnis für diese Entscheidung aufbringen können und wir mit einer stationären Fläche und einem Parkour und Dar- und Vorstellungen von EFKs  für Ihre Versammlung eine gute Alternative finden können.

Und Selbstverständlich stehe auch Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
32-21.2-2
Eberhardstr.37
70173 Stuttgart

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  • 2 weeks later...

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