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seitlicher Abstand


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Geschrieben

wie in einem anderen Thread zu lesen ist, beträgt der seitliche Soll-Abstand lt SVO beim Vorbeifahren eines KFZ an Skatern, Radlern und sonstigen Verkehrshindernissen angeblich 1,5 m.  Nach meinem Kenntnisstand ist das aktuell 1 m. Es wird lediglich im Umfeld der kommenden Verordnung über 1,5 m  diskutiert.

Geschrieben

Ich glaube, der Wert ist auch nicht genau festgelegt sondern wird nur meistens mit 1,5m interpretiert.

Spielt in der Praxis aber keine große Rolle, das wird sich erst ändern wenn sich Infrastruktur ändert.

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