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elektro-skateboard.de

Versicherungsablehnung ausreichend?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle zusammen!

 

Ich habe mich jetzt ein wenig eingelesen und habe bei der HUK einfach mal angefragt ob eine möglichkeit besteht ein Evolve Bamboo GT bei denen zu versichern. Mit technischen Daten und info zum Hersteller und allem.

 

Darauf hin habe ich folgendes zurück bekommen: 

 

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne informieren wir Sie.
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Nach dem Gesetz sind Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Das trifft
auf Ihr Elektro-Skateboard zu.
Im Rahmen Ihrer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz
für Schäden, die Sie durch den Gebrauch eines Elektro-Skateboards verursachen. Wir haben hierfür im
Rahmen Ihres bestehenden Vertrages auch keine Erweiterungsmöglichkeit. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

 

Ich will nur sicher gehen, reicht das jetzt aus um nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren und zumindest nicht in den Knast zu kommen? Ist das schlimmste was mir damit jetzt passieren könnte, dass ich eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit bekomme?

 

Wäre nett wenn mir dazu noch kurz jemand Hilfe geben könnte.

 

Danke schonmal!

 

Lg Lowcas

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kai:

Also ich verstehe den Zweifel den du da anbringst gar nicht? Wieso sollte das denn nicht ausreichen??

Am besten man druckt das als Aufkleber aus und klebt es unter das Board.

Das erspart einem unter Umständen eine ausführliche Stellungnahme 

wie im aktuellen Fall hier:

https://www.elektro-skateboard.de/forums/topic/6796-erwischt-in-berlin-strafbefehl-erhalten/

 

</sarkasmus>

 Ich denke das Sarkasmus hättest bissel größer darstelln solln lol Ich habe jetzt echt an dir oder mir gezweifelt ob du das ernst oder ich es als ernst auffassen soll bis ich das </sarkasmus> beim 3. mal durchlesen erst gesehn hab. Naja das Alter und die Augen ;o)

Geschrieben

Schlimmstenfalls belegt der Aufkleber allerdings, dass Du den Sachverhalt kennst und vorsätzlich gehandelt hast. Dummheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber dumm stellen ist vlt schlauer, als Vorsatz demonstrieren 🙂

Geschrieben

 

vor 4 Stunden schrieb oldtrapper:

Dummheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber dumm stellen ist vlt schlauer, als Vorsatz demonstrieren 🙂

 

Exakt: Dumm gucken - schlau handeln! Vor allem, wenn man noch nirgendwo in den Akten steht.

 

Nordlicht

Geschrieben (bearbeitet)

Echt klasse.

Eine normale Antwort mit Sachlichem Hintergrund und klarer Antwort ist wohl zu viel verlangt. Ich bin seit noch nicht mal einer Woche hier angemeldet, versuche mich nur etwas schlau zu machen und man liest nun mal leider überall etwas anderes. Ist ja echt eine Schandtat von mir, mich informieren zu wollen. Das war's dann wohl mit dem Forum hier für mich, ich dachte es wäre eine angenehme Community. Stattdessen wird man nur mit Sarkasmus zugeschissen.

bearbeitet von Lowcas
Geschrieben

Sei doch nicht gleich eingeschnappt. Ich habe dir doch wenigsten einen Link gegeben der dir weitergeholfen hätte.

Weiterhin könntest nachlesen was eine Privathaftpflicht - Versicherung ist, von dem das zitierte schreiben der HUK handelt: 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Von mir war das ein gut gemeinter und ernsthafter Ratsschlag. Es gibt zwar den Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Dennoch fällt diese bei Vorsatz härter aus und ein Verfahren wird dann vermutlich nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt. Also im Ernstfall dumm stellen!

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Rumpeldipumpel:

Ansonsten sind wir alle ganz nett ich schwör.

Und das können, denke ich alle die Forum mitlesen, ohne Zynismus oder Ironie voll und ganz bestätigen.

Also die Umgangsform hier ist hier wirklich sehr gepflegt. 

 

 

Geschrieben

Ja, meistens sind wir wirklich alle ganz nett. Nur manchmal muss ein wenig Spass halt sein. Warte einfach noch ein Weilchen dann werden eBoards legal und Du kannst Dir eine Versicherung kaufen. Bis dahin lass Dich nicht erwischen. Das geht uns allen so. Man kann die ein oder andere "gute"oder nicht so gute Ausrede versuchen, wenn man geschnappt wird. Aber letztendlich kommt es darauf an wie der Polizist gerade drauf ist.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb austin54:

Aber letztendlich kommt es darauf an wie der Polizist gerade drauf ist.

 

Du, ich hatte die Polizei auch schon im Laden. Drei an der Zahl, auf einen Schlag.

Zwei versperrten breitbeinig den einzig vorhandenen Fluchtausgang, die Ladentür und der Dritte inspizierte aufgeregt die Schaufensterware.

Die initial skurrile und latent beängstigende Situation klärte sich schnell auf: Die Schaufensterinspektion beruhte auf der Hoffnung ein Boosted Board entdeckt zu haben.

Der Herr Polizeibeamte erklärte kurzerhand das ein Freund von ihm ein Boosted aus Amerika bestellt hatte und es über ein Jahr dauerte bis er es letztendlich unter den Füßen hatte.

Da er selbst nun unbedingt auch eins haben wollte und er beim Blick aus dem Streifenwagen meinte ein solches im Schaufenster erkannt zu haben blieb ihm nichts anderes als ein spontanes Ermittlungsverfahren übrig.

Leider musst ich ihn damals enttäuschen und ich wünschte mir er hätte seine Nummer oder so da gelassen damit ich ihm heute sagen könnte das er jetzt kein Jahr mehr warten muss sondern sein Boosted direkt mitnehmen kann...

 

Geschrieben

Ok. Ich muss sagen ich finde den Sarkasmus hier echt unnötig an der Stelle. Ich bin absoluter neuling auf dem Gebiet, man liest überall was anderes und 

vor 13 Stunden schrieb Kai:

Sei doch nicht gleich eingeschnappt. Ich habe dir doch wenigsten einen Link gegeben der dir weitergeholfen hätte.

Weiterhin könntest nachlesen was eine Privathaftpflicht - Versicherung ist, von dem das zitierte schreiben der HUK handelt: 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

 

 

vor 11 Stunden schrieb austin54:

Ja, meistens sind wir wirklich alle ganz nett. Nur manchmal muss ein wenig Spass halt sein. Warte einfach noch ein Weilchen dann werden eBoards legal und Du kannst Dir eine Versicherung kaufen. Bis dahin lass Dich nicht erwischen. Das geht uns allen so. Man kann die ein oder andere "gute"oder nicht so gute Ausrede versuchen, wenn man geschnappt wird. Aber letztendlich kommt es darauf an wie der Polizist gerade drauf ist.

 

vor 11 Stunden schrieb austin54:

Ja, meistens sind wir wirklich alle ganz nett. Nur manchmal muss ein wenig Spass halt sein. Warte einfach noch ein Weilchen dann werden eBoards legal und Du kannst Dir eine Versicherung kaufen. Bis dahin lass Dich nicht erwischen. Das geht uns allen so. Man kann die ein oder andere "gute"oder nicht so gute Ausrede versuchen, wenn man geschnappt wird. Aber letztendlich kommt es darauf an wie der Polizist gerade drauf ist.

 

Ich hab ja auch nichts gegen Blödeleien, aber wieso hier nicht einfach eine klare, eindeutige Antwort geben? Zumal Sarkasmus in Foren/Chats manchmal echt schwer zu deuten ist. (Auch wenn Kai das gekennzeichnet hat.)

Geschrieben

Es ist wahrscheinlich das Thema an sich, was uns in den Sarkasmus treibt. Du fragst nach einer klaren eindeutigen Antwort. Das fragen wir uns seit Monaten auch. Es gibt zig verschiedene Antworten von verschiedenen Stellen. Dazu kommt noch gesundes Halbwissen aus diversen Foren. Wir sind hier alle keine Profis im Versicherungs- oder Verkehrsrecht. Dazu kommt noch das jeder Polizist oder Staatsanwalt die Dinge anders behandelt. Die einen schlagen mit der dicken Keule drauf, andere zwinkern Dir zu und lassen Dich weiter fahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lowcas:

Ich hab ja auch nichts gegen Blödeleien, aber wieso hier nicht einfach eine klare, eindeutige Antwort geben? Zumal Sarkasmus in Foren/Chats manchmal echt schwer zu deuten ist. (Auch wenn Kai das gekennzeichnet hat.)

Na ja, die präzise Auskunft wirst Du natürlich in der Zulassungsordnung, der Straßenverkehrsordnung und dem Pflichtversicherungsgesetz finden. Dem, was dort leicht nachgelesen werden kann - alles im Internet und easy zu googlen -, ist nichts hinzuzufügen. 

 

Durch einen Elektromotor angetriebene Skateboards  sind zunächst mehrspurige Kraftfahrzeuge, wie Dein Auto auch. Allerdings verfügt es schon mal nicht über zwei voneinander unabhängige mechanische Bremsen. Man kann argumentieren, dass die Räder weniger als 460 mm quer zur Fahrtrichtung voneinander entfernt sind und das Radpaar als verbundene Achse gewertet werden soll, dann ist es einspurig ... hat aber immer noch nicht die Bremsen, damit auf keinen Fall eine Betriebserlaubnis und wird sie auch nicht bekommen.  Zum führen dieses Kraftfahrzeugs brauchst Du also entweder einen Auto- oder Mopedführerschein. Die aktuellen Klassen sind auch nachzulesen, mir aber nicht bekannt, weil ich den alten Dreier von 1978 habe und sowieso das alles fahren darf. Mit Führerschein hättest Du lediglich die Ordnungswidrigkeit Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Führerschein zusätzlich die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Dazu kommt die Straftat Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier schließt sich der Kreis zu Deiner Eingangsfrage. Die Versicherung ist verpflichtet, Dich zu versichern (Kontrahierungszwang) und dabei das Vorliegen der Betriebserlaubnis zu prüfen, was negativ ausfallen wird und die Versicherung aus dem Kontrahierungszwang entläßt. Außerdem ist die Versicherung bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen zur Ausgabe einer Registrierungsnummer auf einem Blechschild mit gewissen Mindestmaßen verpflichtet, die an die unveränderlich am Kfz angebrachte Seriennummer des Fahrzeugs gebunden ist, und Du bist verpflichtet, diese Registrierungsplakette fest und gut sichtbar mit einem Mindestabstand zum Boden an Deinem Fahrzeug anzubringen. Da all das nicht gegeben ist, begehst Du eigentlich mehrere Straftaten ... daher auch die teilweise drakonischen Strafen.

 

Ob und was sich daran ändern wird ist Spekulation. Auch die ebenso einfache Lektüre der BaSt-Studie ändert daran nichts, da das eben nur eine Studie ist. Hinzu kommt, dass die Geschichte mit den Bremsen und der Plakette bei einem Elektroroller gut hinzubekommen wäre, bei einem Skateboard jedoch nicht so ohne Weiteres ... daher unser Hoffen auf besagte Ausnahmegenehmigung für die nächsten zwei Jahre.

 

Bis hierher ist alles leicht und auch präziser, als ich das wiedergegeben habe, im Netz nachzulesen und auch hier im Forum in mehr als einem Thread zur Rechtslage schon breit diskutiert worden. Wo also liegt Dein Verständnisproblem oder die Ursache für Deine Frage?

 

Weißt Du, wir alle helfen hier gerne, wenn es etwas zu helfen gibt ... wurde ja auch schon bekräftigt. Aber manche sind müde,  anderen immer wieder das Klopapier in den Halter zu hängen und ich persönlich finde eine witzige/sarkastische und zudem noch als solche gekennzeichnete Antwort ist recht elegant. Ich mache hier gelegentlich Einweisungstouren  für Neulinge auf dem ESk8 und stelle fest, dass ich mit humorvollen Verhaltenskorrekturen wesentlich besser fahre, als jedesmal abzusteigen und dem Kandidaten die physikalischen Zusammenhänge zu erklären. Daher ist der Sarkasmus oft auch eine Denkanregung Aufforderung, nachzudenken. Das macht durchaus Sinn, wenn man bedenkt, dass ich jz seit 15 minuten an diesem Text sitze und noch nicht mal das Ortogravieh begutachtet habe und das auch nicht mehr machen werde. Und nun stell Dir vor, jeder hier nimmt sich die Zeit, das alles zu lesen und eine solche Antwort zu schreiben ... </Sarkasmus> was für ein volkswirtschaftlicher Schaden und was für ein betriebswirtschaftlicher, wenn das während der Arbeitszeit im Büro geschieht <\Sarkasmus> ... und stell Dir vor, wieviel Wahrheit in diesem Sarkasmus steckt.

 

Ich freue mich, dass Du hier bist, über unsere private Konversation, aber ich freue mich nicht über missmutige Beschwerden, weil Du die Sollachstelle nicht gefunden hast, obwohl es daneben stand. Und ich fände es toll, wenn Du eigene Erkenntnisse und Erfahrungen postest und zur Diskussion stellst, denn ich lerne gerne dazu.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Polizei ist übrigens in meiner Gegend eher wohlwollender Helfer. Anders die Radfahrer, die es nicht verknusen können, überholt zu werden. Gestern, auf meiner täglichen Runde, überholte ich in einem Wohngebiet auf einer kilometerlangen geraden und übersichtlichen Straße einen Radler, der bei meiner Annäherung mit aller Kraft reintrat, aber selbst damit keine Chance gegen mein nur noch 25% Restakku anzeigendes Wowgoboard hatte. An der Stoppstelle am Ende der Straße kam er schweratmend an, während ich wegen der einbrechenden Dunkelheit meine Lampe auf dem Helm befestigte und fing an, mir einen Vortrag zu halten, wie gesetzwidrig das alles sei, was ich hier mache. 

 

Auf der Weiterfahrt habe ich dann lieber an jeder Rechtsvorlinksstelle angehalten und ihn davonbrettern lassen, damit er mich aus Mißmut nicht anzeigt, sollte ich ihn nochmal überholen. Diese "Probleme" finde ich in der Praxis schlimmer, als die Angst vor den Waldmeistern. Bei sinnvoller Streckenwahl und höflichem, freundlichem Umgang mit allen anderen Verkehrsteilnehmern, halte ich persönlich das Risiko negativer Rechtsfolgen für zwar vorhanden, aber überschaubar und weiß, dass mir bei einem "falschen" Polizisten keine Ausrede und nicht einmal mein Transplantationsausweis was nutzen würde, weil er niemals akzeptiert, dass das Board meine Gehhilfe oder ein elektrischer Krankenfahrstuhl ist, was jedoch tatsächlich zutrifft.

 

Was Du daraus machst, ist eine Entscheidung. Und zwar Deine Entscheidung, da Dich die Konsequenzen treffen würden. Und wenn Du mit dem Board eines Freundes erwischt würdest, ist der auch noch dran mit der Straftat Überlassung eines nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis; er würde dann genau so bestraft wie Du als Fahrer. Und wenn Du dann noch keinen Führerschein haben solltest, geht er wegen Dir ins Gefängnis.

 

Und jz weißt Du auch, was Kai sich für uns alles aufbürdet 🙂

bearbeitet von oldtrapper
letzter Satz hinzugefügt
Geschrieben

@oldtrapper

 

Danke für deine überaus umfassende Antwort. 

Mag ja sein das Ihr alle hier schon die unglaublichsten Geschichten gelesen habt und die tollen Erfahrungen mitbekommen habt - Ich jedoch noch nicht. Ich befasse mich jetzt frei-zeitlich mit vielleicht einer Stunde am Tag mit dem Thema so gut ich eben Zeit dafür finde und es tut mir leid das ich nach ca. 30 Seiten Foren-Thread durchlesen leider kein Stück weiter bin. Wie du schon sagtest, jeder erzählt eine Andere Geschichte und ich versuche nur den klaren Gesetzlichen Sachverhalt herauszufinden um zu wissen was mich erwarten könnte, sollte ich bei mir im Kaff angehalten werden. 

 

Wie gesagt ich bin immer für Scherzereien und sonstiges zu haben, aber warum nicht einfach erstmal jemandem der ein paar tage erst in dem Thema drin ist erstmal eine klare Antwort geben? Ist dir doch auch gelungen! Und dafür vielen dank an dich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Lowcas:

... jeder erzählt eine Andere Geschichte und ich versuche nur den klaren Gesetzlichen Sachverhalt herauszufinden um zu wissen was mich erwarten könnte, sollte ich bei mir im Kaff angehalten werden. 

Lmgtfy:

 

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE
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Damit bist Du gerüstet und stets auf der einzig gültigen und sicheren Seite 🙂

Die teilweise dort angegebenen Strafen sind Mindeststrafen ... aktuelleres findest Du im Bussgeldkatalog 

 

WWW.GOOGLE.COM

 

Die teilweise angegebenen Strafen sind Mindeststrafen ... Aktuelleres findest Du im Bussgeldkatalog:

 

WWW.GOOGLE.COM

 

bearbeitet von oldtrapper
Bussgeldkatalog
Geschrieben

Sehr gut beschrieben von Oldtrapper! Das ist der Kern des Ganzen:

Am 22.2.2019 um 11:39 schrieb oldtrapper:

Die Versicherung ist verpflichtet, Dich zu versichern (Kontrahierungszwang) und dabei das Vorliegen der Betriebserlaubnis zu prüfen, was negativ ausfallen wird und die Versicherung aus dem Kontrahierungszwang entläßt.

 

So lange die EKF nicht zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassene Fahrzeuge im Sinne der des §1 StVG zählen, was sie vor Erlass der Verordnung nicht sind, unterliegen sie nicht der Versicherungspflicht nach §1 PflVG und es besteht für die Versicherungen kein Kontrahierungszwang nach §5 PflVG (gilt ja nur für Fahrzeuge und das ist das EKF vor Verordnungserlass nicht).

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