Kai Geschrieben 24. Januar 2019 Geschrieben 24. Januar 2019 Wie soll man eigentlich die 12 bis 20km/h Höchstgeschwindigkeit bei dem EKFV Entwurf verstehen? Das BMVI begründet die Geschwindigkeit damit das die Elektrokleinstfahrzeuge möglichst nahe an der Fahrradgeschwindigkeit sein sollen wenn sie auf den Radwegen benutzt werden. Nach meinem Beobachtungen fahren die Fahrradfahrer jedoch nie 12 km/h sondern mindestens 20km/h und zwar dann wenn sie ganz gemütlich in die Pedale treten. Meistens fahren sie schneller als 20km/h. Naja und was ist wenn man nun, wie in den allermeisten Fällen gar kein Radweg in der Nähe hat und auf der Straße fahren muss??? Ja gut die 12km/h als mindest Höchstgeschwindigkeit interessiert uns erstmal nicht da uns primär die 20km/h für Elektroskateboards in Dorn im Auge sind und wir uns mindestens mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit arrangieren könnten. Aber schneller als 20km/h dürfen wir nach aktuellem Stand nicht fahren. Aber was ist mit Elektrofahrzeugen deren Höchstgeschwindigkeit unter 12km/h liegt? Die sind laut definition dann weiterhin illegal. Genauso wie welche die schneller als 20km/h fahren. Und was ist wenn ich mit meinem 20km/h schnellen Board permanent nur 10km/h auf dem Radweg fahre, warum auch immer, vielleicht weil ich nicht schneller fahren will? Muss man mindestens 12km/h fahren ja? Ansonsten mach die mindest Höchstgeschwindigkeit von 12km/h überhaupt keinen Sinn. 1 Zitieren
Falke Geschrieben 24. Januar 2019 Geschrieben 24. Januar 2019 Für Plevs bis 10km/h soll es wohl eine extra Klasse geben, diese dürfen auch auf Fußwege denke ich mal. Aber Boards mit genau 11km/h oder über 20km/h sind dann wahrscheinlich illegal. Stell diese Fragen doch an das BMVI, du wirst eine nichtssagende Standardantwort bekommen die keine dieser Fragen beantwortet. Zitieren
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