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elektro-skateboard.de

Erwischt in Berlin, Strafbefehl erhalten...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Rob,

 

vermutlich interessiert Dich die Frage, wie er sein eSkateboard versichert bekommen hat... ich tippe stark auf 'doppelter Kontrahierungszwang mit Annahmefiktion' - sprich, er hatte eine schriftliche Ablehnung der Versicherung, womit der Straftatbestand vom Tisch wäre und nur die Ordnungswidrigkeit 'Fahren eines nicht zugelassen Fahrzeugs' verhängt wurde.

Die Grafik seines Bußgeldbescheids stammt aus den Tiefen dieses Forums, wenn Du Glück hast, dann erspäht der zitierte Übeltäter Deine Frage und lässt Dich die Details wissen.

 

Nordlicht

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Nordlicht:

Moin Rob,

 

vermutlich interessiert Dich die Frage, wie er sein eSkateboard versichert bekommen hat... ich tippe stark auf 'doppelter Kontrahierungszwang mit Annahmefiktion' - sprich, er hatte eine schriftliche Ablehnung der Versicherung, womit der Straftatbestand vom Tisch wäre und nur die Ordnungswidrigkeit 'Fahren eines nicht zugelassen Fahrzeugs' verhängt wurde.

Die Grafik seines Bußgeldbescheids stammt aus den Tiefen dieses Forums, wenn Du Glück hast, dann erspäht der zitierte Übeltäter Deine Frage und lässt Dich die Details wissen.

 

Nordlicht

 

Hi Nordlicht, 

Ja das wäre wirklich interessant ob er mit einem Ablehnungsschreiben um eine Straftat herumgekommen ist!

 

Das Problem ist, wenn man das Schreiben bei einer Kontrolle vorlegt und es als ungültig angesehen wird, hat man zusätzlich auch auch noch bewusst fahrlässig gehandelt. Dilemma! 

bearbeitet von Roboard
Geschrieben

Da sagste was... ursprünglich war mein theoretischer Ansatz, Polizisten die Ablehnung als Beruhigung vorzuzeigen... für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich JEMALS im Straßeverkehr fahren sollte. Das könnte auch nach hinten losgehen.

 

Vermutlich besser: doof gucken, schlau handeln. Möglichst nichts zu der Sache sagen, sich lieber erstmal eine Rechtsberatung einholen. Wenn die Rechtsberatung dann ergibt, dass dieses unscheinbare Schreiben einer Versicherung, welches noch irgendwo in den Tiefen einer Schublade aufgetaucht ist, den ganzen Vorfall in ein anderes Licht rückt, dann hat man halt Schwein gehabt.

  • 1 year later...
Geschrieben
Am 17.2.2019 um 13:51 schrieb banderas:

 

Ich finde Deine Stellungnahme sehr gut. Umso mehr verwundert mich, dass Dein Ablehnungsschreiben der Versicherung nicht strafmildernd gewirkt hat; warum? Könntest Du das eventuell noch einmal erläutern?

 

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