oldtrapper Geschrieben 16. Juni 2019 Geschrieben 16. Juni 2019 vor 6 Stunden schrieb magoo: ... aber habe das Risiko für mich etwas minimiert. sorry Jungs, n bißchen schwanger geht nicht. Wenn der Waldmeister schlecht gefrühstückt hat, wird er nicht diskutieren und abwägen. Zitieren
BaronvonHansi Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 Hoi miteinander Will nun auch noch meine Interpretation vorstellen 😉 reines Gestzebiegen... Ich habe zwar ein E-Einrad, aber ähnlich anzuwenden. 1. Mein Rad bremst mit dem Motor. Dieser ist redundant aufgebaut, folglich habe ich theoretisch auch doppelte Bremsen. 2. Das Einrad hat eine fest montierte ausziehbare Haltestange (sogar bestehend aus 2 Stangen, länger 77cm) 3. Das ganze System ist redundant aufgebaut und die halbe Leistung passt ja ins Limit (Reserve-Leistung bei Überbelastung, Leistungsschwankungen, oder so) 4. Geschwindigkeit ist zwar nur per Software regelbar, aber nur im Stand umstellbar und dazu passwortgeschützt. Genau wie bei heutigen Sportwagen. Ich denke die hätten da schon einige Probleme mit Gegenargumenten. Also ich werde mir so mal versuchen eine Versicherung zu besorgen.😁 Auf was die Zukunft bringt! Gruss Hansi Zitieren
xenon Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 (bearbeitet) sorry wurde schon gepostet bearbeitet 17. Juni 2019 von xenon wurde schon gepostet Zitieren
BaronvonHansi Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 vor einer Stunde schrieb xenon: sorry wurde schon gepostet Wo? Von mir im besoffenem Kopf? 😁😉 Zitieren
xenon Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 vor einer Stunde schrieb BaronvonHansi: Wo? Von mir im besoffenem Kopf? 😁😉 ne die Antwort vom Bmvi auf die frage nach der Ausnahmegenehmigung für e-boards bei instagram Zitieren
Kai Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 vor 21 Stunden schrieb gorkamorka: Kam gestern als Antwort via Instagram. Zitieren
sthiemt Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 Ich habe auch mal auf Insta "nachgefragt". Ich glaube da gilt das Motto "viel hilft viel". Vielleicht können sich alle hier auch über Social Media nett beim BMVI melden. 😀 Zitieren
Renchtaler Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 Das ist wohl der erste Thread hier, der die Tausend überschreitet🙀 Zitieren
BaronvonHansi Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 So klar gedeutet? Wo, wann? Zitieren
BaronvonHansi Geschrieben 17. Juni 2019 Geschrieben 17. Juni 2019 Schliesst es aber bei diesem sch... bestehenden Gesetz nicht aus! Also ich hol es mir per Post! Wohne in der Schweiz, wäre hier eine Typen Genehmigung.😖 Ist locker geschriebene hier, aber wie ein Generalimporteure wàre es, 20-60Tausend Franken. Akzeptieren aber laut ,,,, Paragraph aus, das was sie in gesamt EU genehmigen. Mit ein Grund warum ich aus D weg bin... Upd vielleicht Diskussione gerade vermicht?! Sorry, wenn! Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 18. Juni 2019 Geschrieben 18. Juni 2019 (bearbeitet) Hatte gerade ein nettes Gespräch mit einem Herren auf Youtube darin ging es um die Straßenzulassung für Scooter die noch keine ABE/Straßenzulassung haben zbsp den Xiaomi M365 der ja eigentlich 25kmh schafft und nicht wie gefordert 20 und der nette Herr ich nenne ihn mal Möchtegern Anwalt da ich nicht weiß ob er einer ist ;o) Sollte es wirklich so einfach sein einen 25kmh Scooter legal mit ABE und Versicherung auf die Straße zu bringen? Denn eigentlich schreibt er ja solang der Scooter alle Vorraussetzungen der Verrordnung erfüllt. Denn er schrieb folgendes: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Markierte Antwort das stimmt so nicht. wenn dein Scooter ein COC Papier hat, kannst du zur Zulassungsstelle gehen und dir für nen schmalen Taler eine Ebe holen. Dann bekommst du auf dein COC Papier ein Siegel und nen Stempel und das Ding ist zulässig. Vorraussetzung es erfüllt die Anforderungen der Verordnung. Beim Xiaomi M365 musst du also noch die Reflektor-Sticker vorn(weiß), hinten (rot) und seitlich (orange) ankleben. Hab es so gemacht, damit versichert und war bei der Polizei. Alles safe. Damit hab ich keinen Elektroschrott. bearbeitet 18. Juni 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 18. Juni 2019 Geschrieben 18. Juni 2019 Glaub das hat sich erledigt hab ihn gerade nochmal drauf angesprochen das der Prüfer doch hätte sehn müssen das in den Papieren der Scooter mit 25kmh angegeben sei, es sei denn er war komplett Blind oder besoffen. Daraufhin stammelte er etwas rum und schrieb das es bei ihm geklappt hätte und gut (klang bissel angepisst) und daher nehme ich mal stark an das er nur mit Lügen ein bissel aufschneiden wollte. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 18. Juni 2019 Geschrieben 18. Juni 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Rumpeldipumpel: Glaub das hat sich erledigt hab ihn gerade nochmal drauf angesprochen das der Prüfer doch hätte sehn müssen das in den Papieren der Scooter mit 25kmh angegeben sei, es sei denn er war komplett Blind oder besoffen. Daraufhin stammelte er etwas rum und schrieb das es bei ihm geklappt hätte und gut (klang bissel angepisst) und daher nehme ich mal stark an das er nur mit Lügen ein bissel aufschneiden wollte. Ich hab den M365 und mit Hilfe eines Österereichers meine eigene Firmware drauf geflasht ... ursprünglich ging's mir nicht um höhere Geschwindigkeit, aber wegen der Städtebesichtigungen in Italien (Volterra ist seeehr steil) nach der OP brauchte ich mehr Drehmoment. Ich kann alle Firmwareparameter so einstellen, wie ich das möchte. Das hat Xioaomi spitzgekriegt und neuere FW-Versionen sind nun verschlüsselt ... aber auch das haben wir hinbekommen. Es ist eine Sache von 20 Sekunden mit Handy via Bluetooth eine optimierte FW zu flashen. Und es ist problemlos möglich, den Eco-mode auf 15 und den Sport-mode auf 20 km/h zu setzen. Für 5 EUR bekommt ihr von mir gerne ne passende FW und die Anleitung dazu. Man kann auf das beim Roller unpassende KERS (elektrische Bremse beim Gaswegnehmen) verzichten, einstellen, bei welcher Geschwindigkeit der Motor anspringt, alle Geschwindigkeiten setzen, Bremswirkung der Motorbremse und ABS einstellen und vor allem die Leistung so hoch schrauben, wie es der Motor gerade noch verträgt ... also aus den 250 W schnell mal 1,8 kW machen... vlt lebt dann der Akku nicht so lange, aber man gönnt sich ja sonst nix. So weit, so gut. Aber selbst dann kostet Dich ne EBE einen vierstelligen Betrag ... bei einem Rollerpreis von 320 EUR ... das ergibt keinen Sinn. Fazit, den M365 bekommt man schon eKfz-konform, hat aber noch keine Betriebserlaubnis mit dem fest mit dem Roller verbundenen Schild mit der Nummer der Erlaubnis und der Seriennr. des Fahrzeugs. Weiteres Restrisiko: Ob man die Manipulationssicherheit so hinbekommt, dass sie der geforderten DIN genügt weiß ich schlicht nicht. Die vom Tüv sind doch nicht doof. Natürlich kann ich eine Lötbrücke öffnen, so dass das Bluetoothmodul keinen Saft mehr bekommt und nach erfolgreicher Prüfung wieder brücken, aber die Anforderungen an die Manipulationssicherheit sind schon hoch und da habe ich keinerlei Erfahrung. Fazit für mich ... ich fahr' den Roller weiter so, wie er ist ... und er ist ganz fein 🙂, läuft seine 31 km/h, ist auch im Wald ne Wucht, die Reichweite ist ok und leicht mit einem parallelen Zusatzakku für unter 100 EUR auf 80 km zu bringen ... wie gesagt für 320 EUR Einstandspreis. Zusammengeklappt passt er in jeden Kofferraum, auch in den eines Sportwagens, im Bus und in der Bahn nimmt er kaum Platz weg und ist mit seinen 11 kg auch easy zu tragen ... mach das mal mit dem BMW für 2.500 Steine bearbeitet 18. Juni 2019 von oldtrapper Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 Jo wie gesagt beim Nachfragen wurde er eh nen bissel komisch mit seiner Laune als ob ich ihm was böses wollte ;o) Mich hat das mit dem ne ABE fürn kleinen Taler eh schon stutzig gemacht. Aber als er mir dann auf die Frage zwecks Geschwindigkeit die ja auch in den Unterlagen stehen müßte ausm Weg ging und patzig wurde war mir schon alles klar. Wer halt wirklich legal unterwegs sein will wird um einen Neukauf oder Austausch auf 2.Wahl mit Straßenzulassung nicht drumrum komm. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 vor 2 Stunden schrieb Rumpeldipumpel: Jo wie gesagt beim Nachfragen wurde er eh nen bissel komisch mit seiner Laune als ob ich ihm was böses wollte ;o) Mich hat das mit dem ne ABE fürn kleinen Taler eh schon stutzig gemacht. Aber als er mir dann auf die Frage zwecks Geschwindigkeit die ja auch in den Unterlagen stehen müßte ausm Weg ging und patzig wurde war mir schon alles klar. Wer halt wirklich legal unterwegs sein will wird um einen Neukauf oder Austausch auf 2.Wahl mit Straßenzulassung nicht drumrum komm. Na ja, sollte Xiaomi wegen des Verleihgeschäfts tatsächlich ne Typengenehmigung erwirken, gibt's ja auch die KBA-Nummer. Und wenn der Support die Dokumentation herausrückt, von mir aus gegen Nachweis des aktuellen FW-Upgrades mit auf 20 gedrosseltem ESC, was anhand der tatsächlich vorhandenen eindeutigen Seriennummer auch überprüfbar wäre, könnte man schon Glück haben. Und wenn der Besitzer später ne andere FW zurückflasht, erlischt zwar theoretisch die Betriebserlaubnis, aber dann musst Du erst mal erwischt werden und der Tüv bräuchte ne Möglichkeit, den FW-Stand zerstörungsfrei zu checken .... so mal ganz theoretisch gesprochen 🙂 Zitieren
EvoOlli Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 Mal eine andere Idee / Frage von mir: Bisher war es ja so, dass wenn man erwischt wird, das Board als KFZ angesehen wird und dementsprechend ein Straftatbestand (Keine Zulassung / Keine Versicherung / evt. kein Führerschein) mit tw. hohen Gutachtenkosten inkl. vielen Punkten in Flensburg die Folge waren. Jetzt ist seit letzter Woche die eKFV draußen. Ein eSk8t-Board müsste doch jetzt als eKF angesehen werden, aber natürlich mit den entsprechenden Mängeln wie unter dem §14 Ordnungswidrigkeiten in den Punkten 1 und 2 beschrieben. Laut dem Bußgeldkatalog wären das dann 2x70 Euro, Punkte werden in denr eKFV nicht aufgelistet. Klar, ist alles hypothetisch, aber wie seht Ihr die Wahrscheinlichkeit ? Zitieren
thomas md Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 Ein E-Skateboard ist kein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV, da es mehrere Anforderungen des § 1 Abs. 1 eKFV nicht erfüllt. Daher ändert sich erstmal nichts an den bisherigen Rechtsfolgen. Zitieren
EvoOlli Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 Aber es ist doch noch weniger ein Kraftfahrzeug nach alter Definition....Es ist dem eKF doch viel viel näher als dem KFZ ? Zitieren
thomas md Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 Im deutschen Recht werden halt genaue Tatbestandsmerkmale definiert und die sind hier nicht erfüllt. Die inhaltliche Nähe zum eKF lt. Verordnung hilft nicht weiter. Wird trotzdem interessant, wie die ersten Gerichtsverfahren ausgehen, wenn sich Betroffene auf eKFV berufen. Zitieren
Falke Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 (bearbeitet) genauso ist es, wenn du Glück hast ist der Polizist oder Staatsanwaltschafft Ahnunglos aber hart nach Gesetz: E-Roller (bis 20km/h) => Elektrokleinstfahrzeug Elektroskateboard => Leichtkraftrad Mono-Wheel, Hoverboard => PKW sinnlos, unlogisch aber ist halt so, Beschwerden darüber nimmt dein Verkehrsminister entgegen bearbeitet 19. Juni 2019 von Falke Zitieren
oldtrapper Geschrieben 19. Juni 2019 Geschrieben 19. Juni 2019 vor 7 Stunden schrieb EvoOlli: Aber es ist doch noch weniger ein Kraftfahrzeug nach alter Definition....Es ist dem eKF doch viel viel näher als dem KFZ ? bisschen schwanger geht nicht ... genausowenig ein noch mehr oder noch weniger Kfz Zitieren
Druckerpatrone Geschrieben 20. Juni 2019 Geschrieben 20. Juni 2019 Am 19.6.2019 um 05:01 schrieb oldtrapper: Na ja, sollte Xiaomi wegen des Verleihgeschäfts tatsächlich ne Typengenehmigung erwirken, gibt's ja auch die KBA-Nummer. Und wenn der Support die Dokumentation herausrückt, von mir aus gegen Nachweis des aktuellen FW-Upgrades mit auf 20 gedrosseltem ESC, was anhand der tatsächlich vorhandenen eindeutigen Seriennummer auch überprüfbar wäre, könnte man schon Glück haben. Und wenn der Besitzer später ne andere FW zurückflasht, erlischt zwar theoretisch die Betriebserlaubnis, aber dann musst Du erst mal erwischt werden und der Tüv bräuchte ne Möglichkeit, den FW-Stand zerstörungsfrei zu checken .... so mal ganz theoretisch gesprochen 🙂 Die Seriennummer muss auf das Fahrzeug eingraviert sein. Der Aufkleber bei den Altmodellen reicht da nicht aus. Für Xiaomi besteht kein Nutzen die bereits alten Scooter STVO-konform zu machen. Es ist viel viel lukrativer einen neuen STVO-konformen Roller rauszubringen. Auch wenn dies nur ein M365.2 ist. Bezüglich der Einzelbetriebserlaubnis von Elektrokleinstfahrzeugen hatte ich mich auch schon einmal mit der örtlichen Dekra Stelle unterhalten. Für die EBE müssen von allen relevanten Bauteilen wie Motor, Bremsen, etc. die Gutachten vom Hersteller vorliegen. Insbesondere wurde auch darauf hingewiesen, dass das Gutachten für die elektromagnetische Verträglichkeit vorliegen muss. Sofern dieses nicht vorliegt, kostet allein die Untersuchung der Veträglichkeit bereits 1500-1800 € und kann negativ ausgehen. Das Gerücht, dass die COC Papiere ausreichen ist schlichtweg falsch. Im Beispiel Xiaomi ist auf dieser auch die EMV-Verträglichkeit gar nicht prüfend abgehakt. Zitieren
yharzu Geschrieben 26. Juni 2019 Geschrieben 26. Juni 2019 weiß jemand ob es möglich ist an der software von den boards was zu "machen" um sie auf 20km/h zu beschränken? Eigentlich will ich das zwar nicht aber es könnte einen Unterschied machen, sollte man mal erwischt werden, oder? Nur so ne Idee.... Mir gefällt diese Illegalität überhaupt nicht Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 26. Juni 2019 Geschrieben 26. Juni 2019 (bearbeitet) Bringt dir eigentlich Null da E-Boards weiterhin illegal sind und es dafür keinen Bußgeldkatalog gibt somit isses völlig egal wie schnell dein Board ist. Ob 20 oder 40kmh interresiert somit eigentlich keinen Polizisten oder Richter, es ist und bleibt ne Straftat. bearbeitet 26. Juni 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
yharzu Geschrieben 26. Juni 2019 Geschrieben 26. Juni 2019 vor 3 Minuten schrieb Rumpeldipumpel: Bringt dir eigentlich Null da E-Boards weiterhin illegal sind und es dafür keinen Bußgeldkatalog gibt somit isses völlig egal wie schnell dein Board ist. Ob 20 oder 40kmh interresiert somit eigentlich keinen Polizisten oder Richter, es ist und bleibt ne Straftat. Naja, eben weil es eine Straftät wäre, müsste doch sowas wie "guter Wille" ein bisschen mindernd wirken, oder nicht? 100% abgeschafft ist der gesunde Menschenverstand in Deutschland doch noch nicht, oder doch? (durchaus möglich) Zitieren
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