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elektro-skateboard.de

Elektroskateboards werden legal in Deutschland!


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Geschrieben
WWW.BMVI.DE

Ja.

Nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen.

Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen.

Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden.

Geschrieben
Quote

 

Dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor auf dem Gehweg genutzt werden?

Nein, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Es nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors.


 

 

Der letzte Punkt irritiert mich, bisher ist Fahren im ausgeschaltetem Zustand kein Problem.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Falke:

 

Der letzte Punkt irritiert mich, bisher ist Fahren im ausgeschaltetem Zustand kein Problem.

Dieser Punkt bezieht sich auf das fahren auf dem Gehweg und da dieses von vorn herein verboten ist mußt du auch mit ausgeschaltetem Motor auf dem Fahrradweg oder der Strasse fahren also auf den für ein E-Roller/Board vorgesehen Verkehrsflächen. Hat somit nix mit dem allgemeinem erlaubten fahrens ohne Motorzuschaltung zu tun, dieses ist auch weiterhin erlaubt.

bearbeitet von Rumpeldipumpel
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb magoo:

Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden.

 

Ja, sprachlich ganz schlau gemacht, daher muss man genau aufpassen, was dort steht:

- das Fahrzeug entspricht (den Anforderungen) der Verordnung (davon gibt es jedoch keine) 

- können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden (kostet aber richtig viel Geld, da die Eigenschaften dokumentiert werden müssen z. B. beim TÜV ab ca. 1.500€)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Falke:

Wenn du keine Lenkstange hast, mehr als 20km/h oder zu viel Watt im Motor, dann ist es kein eKFZ und wird als Motorrad/PKW eingestuft mit den bekannten Folgen.

Wie verhält es sich, wenn alles erfüllt ist und nur die Lenkstange fehlt?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Orang-Utan-Klaus:

Wie verhält es sich, wenn alles erfüllt ist und nur die Lenkstange fehlt?

15Euro, z.b. kommt das in Frage wenn du nen Urmo fährst und die mitgelieferte Lenkstange entfernst....

Geschrieben (bearbeitet)

Kommt drauf an, ob es ein Fahrzeug ohne Lenkstange ist oder eins mit Lenkstange und du nur die Lenkstange abgebaut hast.

Das ist ein wichtiges Detail und kann den Unterschied zwischen 15 oder 1500 Eur ausmachen, sind schon genial die Gesetze.

Dazu kommt aber noch das fehlende Fachwissen des Polizisten und/oder der Staatsanwaltschafft so dass es am Ende ein reines Glücksspiel ist was du an Strafe bekommst, es ist alles möglich.

bearbeitet von Falke
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb hardy_harzer:

15Euro, z.b. kommt das in Frage wenn du nen Urmo fährst und die mitgelieferte Lenkstange entfernst....

Nein, schon ein Skateboard.

 

Allerdings unter 500W und bis 20kmh.

 

Die Gesetze sind echt dämlich, hätten wir so eine Lobby wie die Rennradspacken, dürfte man auch ohne Helm, ABE, Führerschein, Beleuchtung, Versicherung mit unbegrenzter Geschwindigkeit rumheizen.

Geschrieben

Wenn alle Stricke reißen gründen wir einen " Verband zur Ausübung des Brauchtums  'Elektroskateboarden'" ... bei Ausübung von Brauchtum ist fast alles erlaubt. Sogar das Mitführen feststehender Klappmesser ^^

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Falke:

Wenn du keine Lenkstange hast, mehr als 20km/h oder zu viel Watt im Motor, dann ist es kein eKFZ und wird als Motorrad/PKW eingestuft mit den bekannten Folgen.

Na bei mir gehen wir mal von einem Elektro Skateboard aus wo die Extra Verordnung nachgeschoben wird und da brauch man ja keine Lenkstange aber die Strafen ohne ABE und Versicherung werden da ja höchstwahrscheinlich die gleichen sein denk ich mal.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb oldtrapper:

Ihr solltet eht an die Börse gehen ... da kann man mit Spekulationen noch Geld verdienen ... gelegentlich 🙂

Hehe jo bin auch eher fürs abwarten bis die Verordnungen draußen sind aber da die Strafen hier gepostet wurden konnt ich nich anders als mal nachzufragen 😉

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Rinlein:

Die Frage war ja nicht ob es was taugt, sondern unter welcher Kategorie es fällt. 

Ich hätte es in die Kategorie Gartengeräte eingeordnet.
Sieht aus wie ne Mischung aus Pogostick und Elektroschaufel.

 

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