hardy_harzer Geschrieben 11. April 2019 Geschrieben 11. April 2019 Keine ABE, keine Zulassung und keine Versicherung Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 11. April 2019 Geschrieben 11. April 2019 nein, das ist nur der beweis von wo es kommt und dass es eu konform ist oder so. aber keinesfalls ist eine abe. wobei du dieses schreiben für eine ABE brauchst 1 Zitieren
magoo Geschrieben 12. April 2019 Geschrieben 12. April 2019 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.BMVI.DE Können Fahrzeuge, die bereits zum Kauf angeboten werden, aber nicht die Anforderungen der geplanten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, nachgerüstet werden? Ja. Nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen. Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden. Zitieren
Falke Geschrieben 13. April 2019 Geschrieben 13. April 2019 Quote Dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor auf dem Gehweg genutzt werden? Nein, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Es nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors. Der letzte Punkt irritiert mich, bisher ist Fahren im ausgeschaltetem Zustand kein Problem. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 13. April 2019 Geschrieben 13. April 2019 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb Falke: Der letzte Punkt irritiert mich, bisher ist Fahren im ausgeschaltetem Zustand kein Problem. Dieser Punkt bezieht sich auf das fahren auf dem Gehweg und da dieses von vorn herein verboten ist mußt du auch mit ausgeschaltetem Motor auf dem Fahrradweg oder der Strasse fahren also auf den für ein E-Roller/Board vorgesehen Verkehrsflächen. Hat somit nix mit dem allgemeinem erlaubten fahrens ohne Motorzuschaltung zu tun, dieses ist auch weiterhin erlaubt. bearbeitet 13. April 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
Renchtaler Geschrieben 13. April 2019 Geschrieben 13. April 2019 Kann ich sozusagen "nachrüsten", indem ich bei meinem Vesc die erpm auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenze? Zitieren
One Geschrieben 13. April 2019 Geschrieben 13. April 2019 vor 21 Stunden schrieb magoo: Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen. Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden. Ja, sprachlich ganz schlau gemacht, daher muss man genau aufpassen, was dort steht: - das Fahrzeug entspricht (den Anforderungen) der Verordnung (davon gibt es jedoch keine) - können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden (kostet aber richtig viel Geld, da die Eigenschaften dokumentiert werden müssen z. B. beim TÜV ab ca. 1.500€) 1 Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 (bearbeitet) Ist dies eigentlich das einzige was auf einen zukommt wenn man keine ABE und Versicherung hat? (Vorrausgesetzt man baut keinen Unfall) bearbeitet 14. April 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
Falke Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 Wenn du keine Lenkstange hast, mehr als 20km/h oder zu viel Watt im Motor, dann ist es kein eKFZ und wird als Motorrad/PKW eingestuft mit den bekannten Folgen. Zitieren
Orang-Utan-Klaus Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 vor 2 Stunden schrieb Falke: Wenn du keine Lenkstange hast, mehr als 20km/h oder zu viel Watt im Motor, dann ist es kein eKFZ und wird als Motorrad/PKW eingestuft mit den bekannten Folgen. Wie verhält es sich, wenn alles erfüllt ist und nur die Lenkstange fehlt? Zitieren
hardy_harzer Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 vor 12 Minuten schrieb Orang-Utan-Klaus: Wie verhält es sich, wenn alles erfüllt ist und nur die Lenkstange fehlt? 15Euro, z.b. kommt das in Frage wenn du nen Urmo fährst und die mitgelieferte Lenkstange entfernst.... Zitieren
Falke Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 (bearbeitet) Kommt drauf an, ob es ein Fahrzeug ohne Lenkstange ist oder eins mit Lenkstange und du nur die Lenkstange abgebaut hast. Das ist ein wichtiges Detail und kann den Unterschied zwischen 15 oder 1500 Eur ausmachen, sind schon genial die Gesetze. Dazu kommt aber noch das fehlende Fachwissen des Polizisten und/oder der Staatsanwaltschafft so dass es am Ende ein reines Glücksspiel ist was du an Strafe bekommst, es ist alles möglich. bearbeitet 14. April 2019 von Falke Zitieren
Orang-Utan-Klaus Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 vor 14 Minuten schrieb hardy_harzer: 15Euro, z.b. kommt das in Frage wenn du nen Urmo fährst und die mitgelieferte Lenkstange entfernst.... Nein, schon ein Skateboard. Allerdings unter 500W und bis 20kmh. Die Gesetze sind echt dämlich, hätten wir so eine Lobby wie die Rennradspacken, dürfte man auch ohne Helm, ABE, Führerschein, Beleuchtung, Versicherung mit unbegrenzter Geschwindigkeit rumheizen. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 Wenn alle Stricke reißen gründen wir einen " Verband zur Ausübung des Brauchtums 'Elektroskateboarden'" ... bei Ausübung von Brauchtum ist fast alles erlaubt. Sogar das Mitführen feststehender Klappmesser ^^ Zitieren
oldtrapper Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 worunter fällt das hier? Selbstbalancierend oder mit Lenkstange? Ist ja nicht zweispurig, wie die Segways 🙂 Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 frag mal bei fuSS e.V. ;)))) Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 vor 10 Stunden schrieb Falke: Wenn du keine Lenkstange hast, mehr als 20km/h oder zu viel Watt im Motor, dann ist es kein eKFZ und wird als Motorrad/PKW eingestuft mit den bekannten Folgen. Na bei mir gehen wir mal von einem Elektro Skateboard aus wo die Extra Verordnung nachgeschoben wird und da brauch man ja keine Lenkstange aber die Strafen ohne ABE und Versicherung werden da ja höchstwahrscheinlich die gleichen sein denk ich mal. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 Ihr solltet eht an die Börse gehen ... da kann man mit Spekulationen noch Geld verdienen ... gelegentlich 🙂 Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 14. April 2019 Geschrieben 14. April 2019 vor 7 Minuten schrieb oldtrapper: Ihr solltet eht an die Börse gehen ... da kann man mit Spekulationen noch Geld verdienen ... gelegentlich 🙂 Hehe jo bin auch eher fürs abwarten bis die Verordnungen draußen sind aber da die Strafen hier gepostet wurden konnt ich nich anders als mal nachzufragen 😉 Zitieren
caelus Geschrieben 15. April 2019 Geschrieben 15. April 2019 10 hours ago, oldtrapper said: worunter fällt das hier? Das Teil taugt nicht. Lieber ordentliches Monowheel. Zitieren
Rinlein Geschrieben 15. April 2019 Geschrieben 15. April 2019 vor 6 Stunden schrieb caelus: Das Teil taugt nicht. Lieber ordentliches Monowheel. Die Frage war ja nicht ob es was taugt, sondern unter welcher Kategorie es fällt. Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 15. April 2019 Geschrieben 15. April 2019 vor 4 Stunden schrieb Rinlein: Die Frage war ja nicht ob es was taugt, sondern unter welcher Kategorie es fällt. Ich hätte es in die Kategorie Gartengeräte eingeordnet. Sieht aus wie ne Mischung aus Pogostick und Elektroschaufel. 1 1 Zitieren
Renchtaler Geschrieben 15. April 2019 Geschrieben 15. April 2019 15 minutes ago, Ninestep1337 said: Ich hätte es in die Kategorie Gartengeräte eingeordnet. Sieht aus wie ne Mischung aus Pogostick und Elektroschaufel. Die faule Variante unter den Spaten 1 Zitieren
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