Ministryofstoke Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Beruhend auf den Angaben kann.... die Verordnung zum 1.5 oder zum 1.6 wirksam werden. Da bis dato KEIN Termin gehalten wurde, kann es auch Spätsommer werden. Termin 1 Halbjahr 50% - 50% Die Geschwindigkeit wird auf 20 Stundenkilometer reguliert. zu 99% Eine Zulassung wird VIELLEICHT mit einer Sonderregelung belegt aber höchstwahrscheinlich nur über die ABE der Hersteller. Schätze mal zu 99% sicher... Versicherung kann in drei Monaten beantragt werden 100% WENN du ABE hast. Zitieren
caelus Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 (bearbeitet) 21 hours ago, kampfhahn said: Man geht mit dem Board zur Prüfanstalt, dort wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an nem kleinen Prüfstand ermittelt; So einfach geht das wenn man es ernst nimmt nicht. Man müsste schon die Motoren unter Maximallast bringen und die Wärmeentwicklung dabei prüfen und das ganze so, dass auch die Controller/Akkus nicht durchbrutzeln. Und dann auch genau prüfen, wie leicht bzw. schwer das alles dann modifiziert werden könnte. Und dann alle Details genau in den Prüfbericht eintragen. Ansonsten wäre die Prüfung für die Katz, wenn sie einfach per Software oder kurzen Tausch des Controllers oder Akkus ausgetrickst werden könnte. Kurzum: das ist alles nicht praktikabel und wird so zu nichts führen. 1 hour ago, gerdkr said: was muss der einzelne eigentlich tun (wenn die Verordnung durch ist) um legal mit seinem E-Board fahren zu dürfen Das geht nicht. Rein hypothetisch über Einzelzulassung. Die ist aber a) viel zu teuer (>5.000 EUR) und b) wird Dein Gerät höchstwahrscheinlich nicht die Bedingungen (Watt, km/h, Verzögerung) erfüllen, c) gibt es dafür noch gar keine Prüfverfahren und d) ist das auch grundsätzlich alles gar nicht seriös testbar und gegen nachträgliche Modifikationen absicherbar. bearbeitet 28. Februar 2019 von caelus Zitieren
caelus Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 1 hour ago, Evolve Skateboards DE said: Bei Selbstbauern ist es wahrscheinlich wie bei Autos auch, müssen sich selbst um die ABE kümmern. Einzelabnahme. Also nicht machbar. Aber auch Typprüfung dürfte bis auf Weiteres nicht realistisch sein. Laut Verordnung ist die "Nenndauerleistung nach dem Verfahren gemäß DIN EN 15194:2018" zu prüfen. Die DIN ist hinter einer Paywall, aber m.W. ist darin definiert dass geschwindigkeitsrelevanten Parameter der Motorsoftware vor fremdem Zugriff zu schützen sind und wie das zu schützen ist (Diagnosesoftware, Verplombung relevanter Bauteile). Denke nicht, dass ein Boardhersteller mittelfristig sowas in Petto hat. Und ich glaub auch nicht, dass es für sowas große Nachfrage gäbe. Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Ist die Verordnung nicht im Gesamtsinn für die meisten von uns uninteressant ? Die meisten haben, so denke ich, ein Board welches schneller als 20kmh läuft. Und wenn man (wie z.B ich) nicht überdurchschnittlich viel Geld auf der Seite liegen hat kommt eine Anschaffung eines zweiten (legalen/zulässigen) Boards nicht wirklich in Frage. Das Board zu verkaufen und reinvestieren wird auch schwierig da bis dorthin bekannt sein sollte dass das Ü20kmh-Board nicht zulässig ist und sich das auf den Verkauf nicht positiv auswirkt. Daher werden die meisten wahrscheinlich Ihr Board behalten und weiterhin illegal fahren ? 1 Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 ja, das ist das Ergebnis ... Eine Alternative wäre, dass es so gelöst wird, wie es auch für Autos gilt. Ein Porsche fährt auch 30 Sachen in der 30er Zone. Also einer von hundert. Und die anderen müssen halt löhnen, wenn sie schneller sind. Also Umwandlung auf Radarfalle. Das würde den Elektro-Müll verhindern und einen Haufen Arbeit ersparen. Und natürlich Mehreinnahmen bringen für den Staat :))) 1 Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 vor 1 Minute schrieb Ministryofstoke: ja, das ist das Ergebnis ... Eine Alternative wäre, dass es so gelöst wird, wie es auch für Autos gilt. Ein Porsche fährt auch 30 Sachen in der 30er Zone. Also einer von hundert. Und die anderen müssen halt löhnen, wenn sie schneller sind. Also Umwandlung auf Radarfalle. Das würde den Elektro-Müll verhindern und einen Haufen Arbeit ersparen. Und natürlich Mehreinnahmen bringen für den Staat :))) An sich ne wirklich gute Idee. Geschwindigkeitsbegrenzungen/Mindestgeschwindigkeiten für Kleinelektrofahrzeuge. Dann könnten z.B. für Fahrradwege 20-30kmh angesetzt werden und Fußgängerwege nur für 6kmh zugelassen sein. Dann wäre der FUSS"fetischisten"EV bestimmt auch zufrieden. Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 und alle diese ABEs wären nicht mehr nötig. Doch da gibt es eine Kleinigkeit... Die Lobby (nicht Fuss etc) um Daimler, VW, Seat und wem noch sonst so, würde ihren Wettbewerbsvorteil verlieren. Denn dann könnte man tatsächlich frei entscheiden, was man sich kauft. Das ist nicht im Businessplan vorgesehen 😉 Deshalb Wunschdenken. Allerdings könnte es bei E-Boards tatsächlich klappen, da die fette Industrie hier keine Aktien hat. Es sei denn BMW oder wer auch immer baut dann auch eboards.... Zitieren
Evolve Skateboards DE Geschrieben 28. Februar 2019 Autor Geschrieben 28. Februar 2019 ja ist immer alles step bei step. Die letzten 10 Jahre: alles verboten kleiner Fortschritt jetzt: alles über 20km/h verboten plus bis 20km/h legal Möglichkeit. Es ist also was hinzugekommen, das man nutzen kann oder nicht. Natürlich versuchen wir für alle, egal wie schnell sie fahren wollen, das möglich zu machen. Also immer unlimitierte Boards, und auch die limitierten. Zitieren
Nordlicht Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 vor 41 Minuten schrieb Ninestep1337: An sich ne wirklich gute Idee. Geschwindigkeitsbegrenzungen/Mindestgeschwindigkeiten für Kleinelektrofahrzeuge. Und diese Idee haben die Finnen am 1.1.2016 umgesetzt. Funktioniert tadellos, könnte man 1:1 kopieren. Das habe ich dem BMVI - und jedem der 16 Landesverkehrsminsterien, jedem einzelnen Mitglied des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bundestag, der Presse, dem ADAC, den beiden großen Gewerkschaften der Polizei und auch sonst JEDEM der mir sinnvoll schien und der nicht bei 3 auf den Bäumen war - am 11. Juni 2018 per Mail mitgeteilt. Inklusive finnischen Ansprechpartnern im Ministerium und Verkehrsbehörde. Ein paar Adressaten hat es durchaus interessiert, das BMVI mal definitiv NICHT. Nordlicht 1 Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Also ab nach Finnland ? Zitieren
caelus Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 9 minutes ago, Nordlicht said: Und diese Idee haben die Finnen am 1.1.2016 umgesetzt. Funktioniert tadellos, könnte man 1:1 kopieren. Geschwindigkeitsbeschränkungen? Doch wohl nicht. Geht immer um "bauartbedingt". Da dieses bauartbedingt schlecht prüfbar ist und enormen Aufwand und Kosten verursacht und sowieso leicht zu umgehen ist und auch technisch gar nicht klar definierbar ist, finde ich das Verfahren in Singapur recht effizient. Die haben einfach das max Gewicht auf 20kg festgelegt (siehe Externe Links nur für Mitglieder sichtbar). Polizisten laufen mit einer Kofferwage rum und checken das Gewicht vor Ort. Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Naja aber mit nem max Gewicht von 20Kg kommste auch nich wirklich weiter oder ? Dann wäre es ja automatisch erlaubt auf jedem Gehweg 40 zu fahren. Von diesem Forum fährt denke ich mal jeder Rücksichtsvoll und passt auch auf Fußgänger auf jedoch gibt es überall Idioten und diesbezüglich verstehe ich dann auch die Besorgnis mancher Fußgänger. Mit nem klassischen Tempolimit welches bei Überschreitung geahndet wird wäre denke ich allen Betroffenen mehr geholfen. Zitieren
oldtrapper Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar MOBILE.TWITTER.COM Sind die Flure des Ministeriums wirklich Privatgrund? Zitieren
caelus Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 1 minute ago, Ninestep1337 said: Dann wäre es ja automatisch erlaubt auf jedem Gehweg 40 zu fahren. Das mit den 20kg ist zusätzlich, da man mit der Überprüfung der bauartbedingten Geschwindigkeit (erlaubt sind 25km/h in Singapur) obige Probleme hat. 20kg finde ich passend. Reicht für alle E-Scooter, Board und Wheels. Und rechtfertigt die Ausnahme - denn es sind keine KFZ, sondern analog zu Pedelecs. Alles was schwerer ist und motorisiert, ist dann KFZ und muss in irgendeinen Typ fallen. Das ist auch in anderen EU Ländern per Gewicht geregelt. Heißt ja auch PLEV (Personal Light Electric Vehicle) weil es leicht ist. In Singapur ist eigentlich nur das Besondere, dass die Polizisten es direkt wiegen. Zitieren
Ninestep1337 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 vor 2 Minuten schrieb caelus: Das mit den 20kg ist zusätzlich, da man mit der Überprüfung der bauartbedingten Geschwindigkeit (erlaubt sind 25km/h in Singapur) obige Probleme hat. 20kg finde ich passend. Reicht für alle E-Scooter, Board und Wheels. Und rechtfertigt die Ausnahme - denn es sind keine KFZ, sondern analog zu Pedelecs. Alles was schwerer ist und motorisiert, ist dann KFZ und muss in irgendeinen Typ fallen. Das ist auch in anderen EU Ländern per Gewicht geregelt. Heißt ja auch PLEV (Personal Light Electric Vehicle) weil es leicht ist. In Singapur ist eigentlich nur das Besondere, dass die Polizisten es direkt wiegen. Ah okay. Verstehe. Jedoch hat z.B. ein Mobo doch schon mehr als 20kg. Ich denke jedes Board was mehr für den Acker geeignet ist würde dann ja unter irgendeinen Typ fallen (KFZ). Zitieren
caelus Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 1 minute ago, Ninestep1337 said: Jedoch hat z.B. ein Mobo doch schon mehr als 20kg. Ich denke jedes Board was mehr für den Acker geeignet ist würde dann ja unter irgendeinen Typ fallen (KFZ). Genau. Die liegen ja auch von der Motorleistung und vom Speed weit über der PLEV Kategorie. Bisher wird halt nur diese Kleinstklasse betrachtet. Die sollte laut EU Verordnung eigentlich von der Typprüfung ausgenommen sein (und wird auch in allen anderen Ländern so gehandhabt, nur Deutschland geht den Sonderweg einer Typprüfung/ABE). Weitere Klassen z.B. bis 45km/h und dann als KFZ müssen natürlich folgen. Das ist dann aber eigentlich Zuständigkeitsbereich der EU. Denn nur die PLEV Klasse ist von der EU Typverordnung ausgenommen und damit Sache der Mitgliedsstaaten. Zitieren
Nordlicht Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Sodele, ich habe mir die über FUSS e.V. runtergeladene EKF-Verordnung [über die BMVI-Seite ging es ja leider nicht] wider meinem Wunsch nach körperlicher und geistiger Gesundheit komplett durchgelesen Dem Motto unverbesserlicher Optimisten folgend "Wenn alle Stricke reißen... häng' ich mich auf!", hat die kritische Überprüfung der Verordnung für Vehikel MIT LENKSTANGE ergeben, dass ich mit einem solchen EKF mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, welches warum auch immer nicht legalisiert wurde, im Worst Case Szenario 200€ Bußgeld aufgebrummt kriegen kann. --------------------------------------------------------------------- Keine Zulassung: 70€ Keine Versicherung: 40€ Kein Licht: 20€ Keine Klingel: 15€ Keine akzeptable Bremse: 25€ Falsche Verkehrsfläche befahren und Terracotta-Kübel angeschrammt: 30€ Nebeneinanderfahren wird wohl nix werden, weil sich EKFs so nicht durchsetzen, ähem. --------------------------------------------------------------------- Straftatbestände sehe ich im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation in dieser Verordnung keine mehr, weil Straftat 1: Fahren ohne Führerschein wegfällt, und Straftat 2: Fahren ohne Pflichtversicherung mit 70€ Bußgeld abgegolten wird. Sollte mein lenkstangenbewährtes Gefährt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h haben, dann bliebe ich weiterhin ein kriminelles Subjekt, dem nur durch Strafverfolgung beizukommen wäre. Stimmt's oder hab ich Recht? ------------- P.S. Aber da fehlt doch noch das Bußgeld, weil ich dem Terracotta-Kübel nicht ordnungsgemäß die Richtungsänderung per Handzeichen angekündigt habe... So geht das nie durch bei der EU. Nordlicht 1 Zitieren
oldtrapper Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Wir hatten weiter oben schon die Diskussion, ob man die mit dem Pflichtversicherungsgesetz definierte Straftat im Wege der Verordnung auf Bußgeld oder Ordnungswidrigkeit herunterdefinieren kann. Nach meinem Verständnis müsste dazu das Pflichtversicherungsgesetz geändert werden. Ansonsten stimme ich Deinem Resümeé aus Faulheit zu, weil ich mir das Opus nicht durchlesen werde, bevor es rechtskräftig ist. Zitieren
Renchtaler Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Ich habe mal die originale Quelle der Verordnung ausfindig gemacht. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.BMVI.DE RefE: 26.02.2019 Zitieren
Nordlicht Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Ja supi, bei FUSS e.V. gab es die Version vom 19.2. Die sind halt am Puls der Zeit. Zitieren
Renchtaler Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Merkt man vor allem daran, wie schnell sie mit der Verordnung waren.🤣 Zitieren
Lolo90 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Hallo zusammen, Gerade erst registriert aber ich lese seit ca. 6 Monaten fleissig im Bereich rechtliches hier mit. Auch wenn ich kein Board habe und auch nicht vorhabe mir eines zuzulegen, hier bekommt man meiner Meinung nach allgemein gute Infos zum Prozess / Status der Legalisierung von EKF. Ich bin eher an den Kickscootern und EUCs (Monowheels) interessiert. Nun zu meiner Frage, selbst beim neuesten Instagram Post vom BMVI zur Ausnahmeverordnung ist kein EUC abgebildet. Auch in vorherigen Posts/Aussagen ist immer "nur" von Hover- und Skateboard die Rede. Weiß jemand hier eventuell näheres, ob diese auch betrachtet oder kategorisch ausgeschlossen werden? Grüße vom neuen Zitieren
oldtrapper Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 vor 4 Minuten schrieb Lolo90: Hallo zusammen, Gerade erst registriert aber ich lese seit ca. 6 Monaten fleissig im Bereich rechtliches hier mit. Auch wenn ich kein Board habe und auch nicht vorhabe mir eines zuzulegen, hier bekommt man meiner Meinung nach allgemein gute Infos zum Prozess / Status der Legalisierung von EKF. Ich bin eher an den Kickscootern und EUCs (Monowheels) interessiert. Nun zu meiner Frage, selbst beim neuesten Instagram Post vom BMVI zur Ausnahmeverordnung ist kein EUC abgebildet. Auch in vorherigen Posts/Aussagen ist immer "nur" von Hover- und Skateboard die Rede. Weiß jemand hier eventuell näheres, ob diese auch betrachtet oder kategorisch ausgeschlossen werden? Grüße vom neuen Ich habe bei einer Erklärung des Staatssekretärs,d er das Ganze bearbeitet, mal gelesen, dass die parallel zur Stillhaltezeit auszuarbeitende Ausnahmegenehmigung für Gefährte ohne Lenkstange neben Elektroskateboards auch alle selbstbalancierenden Gefährte ohne Lenkstange umfasst, wobei Hoverboards nur als Beispiel genannt wurde, aber auch von Onewheel und Monowheels die Rede war. Insofern wirst Du also "mitgeregelt" ... dennoch hilft nur abwarten 🙂 Zitieren
Lolo90 Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Danke für die rasche Antwort. Klar, nur abwarten hilft ich bin nur nun schon die ganze zeit am umschauen, welche Produkte in Frage kommen würden. Einfach um ein Gefühl für Leistung und Preise zu bekommen. Wobei, wie ja schon mehrfach festgestellt, die Preise für legale Fahrzeuge, tendenziell höher ausfallen 😅 Zitieren
oldtrapper Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb Lolo90: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Danke für die rasche Antwort. Klar, nur abwarten hilft ich bin nur nun schon die ganze zeit am umschauen, welche Produkte in Frage kommen würden. Einfach um ein Gefühl für Leistung und Preise zu bekommen. Wobei, wie ja schon mehrfach festgestellt, die Preise für legale Fahrzeuge, tendenziell höher ausfallen 😅 tendenziell? exponentiell ... wobei die auch noch nicht legal sind, denn die müssen ja erst durch die Typenprüfung. Allerdings betrifft das bisher nur die mit Lenkstange. Keiner weiß, wie die Ausnahmeregelung für die ohne Stange aussehen wird ... aber es gibt schon Shops, die Stangen anbieten, die man auf's Skateboard schrauben kann ... Lol ... Goldgräberstimmung wie weiland in Kalifornien. Da die Ausnahmeregelung auf zwei Jahre befristet ist, kann ich mir auch vorstellen, dass nur der zu nutzende Verkehrsraum und die Maximalleistung reguliert werden wird. In Anbetracht der riesigen Bandbreite an Boards scheint mir das durchaus rational. Und nach den Erfahrungen in den zwei Jahren sieht man dann weiter. bearbeitet 28. Februar 2019 von oldtrapper 1 Zitieren
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