barney Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 Am 22.2.2019 um 10:25 schrieb Ministryofstoke: Schwimmnudeln leiten nicht... Alles eine Frage der Spannung. Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 und wir so... Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
oldtrapper Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 vor einer Stunde schrieb Ministryofstoke: und wir so... Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Danke für den Artikel. Beim Lesen stellten sich mir auf die Schnelle erst mal zwei Kardinalfragen: - Wieso Gesetzentwurf? Es ist eine Verordnung geplant. - Und Ihr seid sicher, dass die Verordnung einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Ordnungswidrigkeit ahndet? Hmmm ... bis jz ist das ne Straftat und ob man das im Verordnungswege ändern kann? Gesetze gelten für alle, denke ich ... was bedeutet, dass das Pflichtversicherungsgesetz geändert werden müsste. Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 (bearbeitet) Die Rede ist von "Rahmenbedingungen wie sie für andere Kraftfahrzeuge gelten" - somit auch das Versichern der Fahrzeuge. Die Ordnungswidrigkeiten sind Teil des Entwurfs. Da Kraftfahrzeuge versichert werden müssen, habe ich das als Pflichtversicherungsgesetzt interpretiert. Sollte ich hier falsch liegen. Mea culpa. Aber wir interpretieren nur das Vorliegende. Und hier ist im Entwurf von "Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt" die Rede und das wird nach Paragraph §2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 § 14 Nummer 1 (von was auch immer - nach Querlesen dürfte es die PflVg) mit 40 Euro geahndet. Dort steht auch "Die Vorschriften der §§ 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der §§ 3 und 3b sowie die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung sind sinngemäß anzuwenden." Ob sich dies auch auf die neue Fahrzeugklasse auswirkt? Keine Ahnung... Im PflVG §2 müsste dann die Liste der Fahrzeuge erweitert werden. Seid froh, denn macht man das mit einem Auto --- gibts glaub ich richtig Streß mit den Behörden. Fun Fact. Da kein Führerschein nötig ist, kann man sich im Straßenverkehr dann das ein oder andere Ding erlauben. Von Fahrverbot keine Spur. Das gleiche gilt für all die anderen Delikte. Aber irgendwo weiter hinten, steht was von "wird noch angepaßt" Was den Entwurf betrifft. Ob nun Gesetz oder Verordnung... im Volksmund war es der Gesetzentwurf. Das haben wir übernommen. Ändere ich aber ab. Haste recht. bearbeitet 23. Februar 2019 von Ministryofstoke Zitieren
oldtrapper Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Ministryofstoke: "Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt" die Rede und das wird nach Paragraph §2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 § 14 Nummer 1 (von was auch immer) mit 40 Euro geahndet. Das interpretiere ich jz auch mal 🙂 ... Wenn Du eine Versicherung sowie Plakette hast, aber die nicht anbringst, selbst wenn Du sie im Rucksack dabei hast, sind 40 Steine fällig. Ist in der Tat günstig ggü Auto, da sind's, wen ich noch akutell bin, 100. Aber da ist das Kennzeichen ja auch Bestandteil der Zulassung, die es beim Roller, Mofa o.ä. ja gar nicht gibt. Aber gut, dann verstehe ich das ein Stück besser. Spekulieren werde ich dennoch nicht. Ich fahr brav noch die 3 Monate illegal. Und wenn meine Geräte dann immer noch nicht legalisiert sind, wird das Risiko nicht unbedingt steigen, da Boards und E-Roller dann zum Straßenbild gehören. bearbeitet 23. Februar 2019 von oldtrapper Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 in dem Fall greift dann... "Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen angeordnet oder zugelassen" kostet dann schon 70 euro. Gleicher Absatz. Nach genauerer Lektüre der Verweise blicke ich jetzt gar nix mehr. Dort verwiesen auf... § 2 Absatz 4 i.V.m. Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 § 14 Nummer 3 - und der verläuft zumindest im PflVG ins Nirvana. Herrgott schick nen Juristen :;))) Zitieren
oldtrapper Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Ministryofstoke: ... ins Nirvana. Herrgott schick nen Juristen :;))) Auf schwäbisch: Härr lass Hirn rägnen. und: No koin Dumm and Deixl naa. bearbeitet 23. Februar 2019 von oldtrapper 1 Zitieren
Renchtaler Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 Aber was soll das mit den verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Abhängigkeit des Alters der Person? Kann mir das mal einer erklären? Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 keine ahnung. denke mal bmw oder vw haben einen roller der mit 12 sachen fährt. hätten die blaue roller gebaut, dann gebe es hier bestimmt auch eine sonderregelung ... Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 und was die Führerscheinpflicht betrifft... Herzlichen Glückwunsch! Das bedeutet nämlich dass beinahe ausnahmslos mit dem Handy bei Tier oder wo auch immer so ein Teil mieten kann. Das läuft über die App. Und wenn dann die Kacke am dampfen ist, kann er/sie sagen: "Ich dachte das blaue Schild mit der 50 drauf, bedeutet - man darf da fahren bis man 50 Jahre alt ist" Zitieren
Renchtaler Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 Nehmen wir mal an, eine zwölfjährige Person hätte einen Cityroller. Der ist muskelbetrieben. Diese Person könnte locker die 12 km/h überschreiten. Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 vor 4 Minuten schrieb Renchtaler: Nehmen wir mal an, eine zwölfjährige Person hätte einen Cityroller. Der ist muskelbetrieben. Diese Person könnte locker die 12 km/h überschreiten. jo deshalb sind die auch im öffentlichen verkehr verboten. maximal schrittgeschwindigkeit. wie auch longboards etc. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Ministryofstoke: jo deshalb sind die auch im öffentlichen verkehr verboten. maximal schrittgeschwindigkeit. wie auch longboards etc. Muskelbetrieben und im öffentlichen Verkehr verboten? Seit wann denn das, es ist doch nicht verboten mit nem Roller oder Skate/Longboard aufm Fußweg zu fahrn. Oder hast du nur das Muskelbetriebene überlesen? bearbeitet 23. Februar 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
Renchtaler Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 3 minutes ago, Rumpeldipumpel said: Muskelbetrieben und im öffentlichen Verkehr verboten? Seit wann denn das? Oder hast du nur das Muskelbetriebene überlesen? Man darf damit nicht auf Radwege und man gilt als Fußgänger vor dem Gesetz und mit der Schrittgeschwindigkeit hat er auch recht. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Renchtaler: Man darf damit nicht auf Radwege und man gilt als Fußgänger vor dem Gesetz und mit der Schrittgeschwindigkeit hat er auch recht. Fußweg zählt doch auch zum öffentlichen Verkehr und wer oder wie will jemand messen ob ich mit 6 oder 10 kmh unterwegs bin ;o) (Grauzone) Und was passiert schon wenn man doch mal aufm Radweg erwischt wird entweder nen Bösen Finger oder max 15 Euro. Und der zwölfjährigen passiert garnix weder wenn sie aufm Radweg oder gar auf der Strasse unterwegs is (zumindestens nix vom Gesetz her) bearbeitet 23. Februar 2019 von Rumpeldipumpel Zitieren
Renchtaler Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 Ich brauche nur leicht zu pushen und schon bin ich schneller als ein gewöhnlicher Fußgänger. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 23. Februar 2019 Geschrieben 23. Februar 2019 vor 1 Stunde schrieb Renchtaler: Ich brauche nur leicht zu pushen und schon bin ich schneller als ein gewöhnlicher Fußgänger. Genau und mich hat seit 30 Jahren auch noch nie ein Polizist aufm Fußweg oder Radweg angehalten nichmal wenn ich mit 20 kmh unterwegs war. Die blauen denken sich auch es ist legal lass ihn fahrn nur auf der Strasse da verweisen sie einen auf den Fußweg aber weder mit Bußgeld oder ähnliches sondern nur mit mündlicher Verwarnung da ein Spielzeug nix auf der Straße zu suchen hat ;o). 1 Zitieren
MerlinX Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 (bearbeitet) Moin, lese hier schon eine Weile mit, musste mich jetzt jedoch mal anmelden, da ich eine Frage habe: Ich möchte nacher joggen gehen und danach vielleicht noch eine Runde Fahrrad fahren : Brauche ich da einen Führerschein? bearbeitet 24. Februar 2019 von MerlinX 1 Zitieren
Renchtaler Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 Für ein Fahrrad einen Führerschein?😉 Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 vor 57 Minuten schrieb MerlinX: Moin, lese hier schon eine Weile mit, musste mich jetzt jedoch mal anmelden, da ich eine Frage habe: Ich möchte nacher joggen gehen und danach vielleicht noch eine Runde Fahrrad fahren : Brauche ich da einen Führerschein? vor 55 Minuten schrieb Renchtaler: Für ein Fahrrad einen Führerschein?😉 Böse Ironie ;o) Aber wenn du Motorbetriebene Beine und Bike hast dann Jaaa! Zitieren
MerlinX Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 Naja ,ich fahre häufig über 30 km/h... Zitieren
oldtrapper Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 Auf jeden Fall brauchst Du fürs Joggen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von FUSS e.V. Zitieren
MerlinX Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 Okay, danke 🙂 Mir geht nur dieses deutsche, rückschrittliche Denken auf den Sack... Einfach mal darauf setzten, dass der Mensch mit Vernunft gesegnet ist. Das wäre schon etwas. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb MerlinX: Okay, danke 🙂 Mir geht nur dieses deutsche, rückschrittliche Denken auf den Sack... Wem nicht! Ja ok meiner Freundin nicht, bevor hier wieder irgend sowas kommt zwecks Sack usw ;o) Aber warten wir mal die paar Monate noch ab vielleicht wirds ja mit der Verordnung garnich sooo schlimm (Auf Holzkopp klopf) bearbeitet 24. Februar 2019 von Rumpeldipumpel 1 Zitieren
Ministryofstoke Geschrieben 24. Februar 2019 Geschrieben 24. Februar 2019 vor 15 Minuten schrieb MerlinX: Moin, lese hier schon eine Weile mit, musste mich jetzt jedoch mal anmelden, da ich eine Frage habe: Ich möchte nacher joggen gehen und danach vielleicht noch eine Runde Fahrrad fahren : Brauche ich da einen Führerschein? Nein brauchst du nicht - obwohl zum Joggen vielleicht, damit du heim findest. Darum geht es aber auch nicht. Aber wir reden ja von motorbetriebenen Dingen. Und wir reden davon, dass wir seit nunmehr 10 Jahren Kindern und auch Erwachsenen das Longboarden beibringen und neuerdings auch diese Roller erklären. Du glaubst gar nicht was für Koryphäen es gibt. Auch auf die muß geschaut werden. Wenn das ganze Experiment scheitert, dann daran, dass die Fahrtechnik unterschätzt wird. Ich habe schon Leute mit einer Hand am Lenker die Kurve fahren sehen, die sich dann schön auf die Fresse gepackt haben. Und mehr als genug Leute auf dem Elektroskateboard die sich übel verletzt haben. Da geht es nicht nur darum die coole Wurst zu sein... Natürlich ist die Bürokratie für den Arsch. Und natürlich ging es auch einfacher. Aber anscheinend wurde der Fokus nicht so sehr auf die Sicherheit der Fahrer gelegt, sondern auf die der Fußgänger und natürlich auf einen wesentlichen Punkt. Lese mal was Firmen wie Hive, Tier oder wie sie auch immer heißen für Kapital eingesammelt haben. Da ist zum Teil die Rede von 1.1 Milliarden. Um die Konzepte ins Laufen zu kriegen ist Helmpflicht hinderlich und Führerschein auch. Das BMW und Daimler ebenfalls die dicke Kohle machen - all das hat doch Geschmäckle. Wir als Nutzer und -ich darf das so mal sagen- als Pioniere des Elektroskateboards weisen immer wieder auf die Helmpflicht hin. Mit wir meine ich z.b. Kai Hauser, Frank Sommer oder auch Jens Haffke. Und dann kommen die "Experten" vom BMVI und weichen das auf. Super! Denn bei aller Euphorie - es sind Elektrogeräte und da KANN immer was passieren, was nicht geplant ist. Ein Führerschein ist vielleicht überzogen, doch eine Art Prüfung wäre gut. Das würde auch den Shops wirtschaftlich weiter helfen. Denn die können dann gleich aufklären, welche Boards tatsächlich erlaubt sind und welche nicht. Und vor allen Dingen warum! Zitieren
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