Pat1895 Geschrieben 20. November 2018 Geschrieben 20. November 2018 (bearbeitet) Hallo zusammen, mir wurde am Wochenende mein Board von der Polizei abgenommen, was erwartet mich? So ist es passiert: ich bin mit ca.10km/h erst ein kurzes Stück auf den Gehweg gefahren um dann in eine Privatstrasse (Parkplatz) zu fahren... Die Polizei führ hinter mir, hat mir mein Board weggenommen (Beweismittel) und ich warte noch auf meine Anklage. Hat hier jemand schon eine ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre mal ganz nett andere Erfahrungen zu hören. Gruß Patrick bearbeitet 20. November 2018 von Pat1895 Zitieren
Kai Geschrieben 20. November 2018 Geschrieben 20. November 2018 Hallo Patrick, was passiert liegt jetzt im Ermessensspielraum des Staatsanwalts. Das geht von Verwarnung bis hin zur Geldstrafe in unterschiedlicher Höhe und verschrotten des Boards. Wir hatten da mal ein paar Fälle gesammelt. die Liste ist aber nicht vollständig, im Forum findest du ich mehr https://www.elektro-skateboard.de/forum/49-rechtliches-straßenverkehr-versicherungen-ekfv/ Zitieren
Pat1895 Geschrieben 20. November 2018 Autor Geschrieben 20. November 2018 Danke für die Antwort! Zitieren
caelus Geschrieben 21. November 2018 Geschrieben 21. November 2018 Ist mir schon öfter passiert. Meine Tipps: 1) Anrufen. Wahrscheinlich kannste direkt abholen. 2) Falls nein, zeitnah schriftlich und freundlich reagieren. 3) Kriegst Antwort, Board kann dann abgeholt werden Das entscheidet die Polizei lokal und direkt. Geht also nicht über Anwalt oder Gericht. 4) das Strafverfahren läuft davon unbenommen 5) dazu gibt es noch mal Schriftwechsel Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 21. November 2018 Geschrieben 21. November 2018 Dachte immer auf Privatgelände isses erlaubt (Privatstrasse) ;o) Mich wundert es immer wieder das die Polizei einfach so behaupten kann man wäre elektrisch unterwegs gewesen auch wenn es nicht so ist. Es muß doch irgend einen Paragraphen geben über den die Polizei einem Beweisen muß das man elektrisch unterwegs war, es reicht doch einfach nicht aus das man nur auf so einem Board steht man es pusht und nicht elektrisch fährt und sie einen trotzdem nur der optik halber wegen des Boards anhalten und behaupten es ist elektrisch somit war ich auch elektrisch unterwegs. Würde es verstehen wenn sie einem hinterher fahren und eine Geschwindigkeitsmessung machen würden so wies beim Auto halt der fall ist um beweisen zu können das man zu schnell unterwegs war. Manche schrieben sogar das sie von vorn von der Polizei angehalten wurden und diese behaupteten das sie elektrisch unterwegs waren, haben diese Polizisten Blitzer in den Augen um mir beweisen zu können ich war zu schnell und somit elektrisch unterwegs? Überall müssen Polizisten einem Nachweisen ob man zu schnell unterwegs war aber wenn man mit einem E-Board unterwegs ist ist dies alles hinfällig. Versteh ich nicht (vielleicht bin ich auch nur zu blöd) Zitieren
Falke Geschrieben 21. November 2018 Geschrieben 21. November 2018 Du darft auf Privategelände fahren und du darft im öffentlichen Bereich ein Board bis 6km/h fahren oder nicht-elektrisch pushen. Wenn sie dir das nicht beweisen können, kannst du dagegen widerspruch einlegen. Zitieren
Pat1895 Geschrieben 21. November 2018 Autor Geschrieben 21. November 2018 Cool,danke euch. Das Ding mit der Privatstrasse hab ich auch noch im Hinterkopf;-) hab das Schild aber leider auch erst gesehen als die Polizei schon wieder weg war.Mal sehen was da jetzt noch kommt...werde auf alle Fälle mal nachfragen gehen was den jetzt mit meinem Board ist, ob ich es wiederbekommen werde oder nicht. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 21. November 2018 Geschrieben 21. November 2018 vor 10 Stunden schrieb Pat1895: Cool,danke euch. Das Ding mit der Privatstrasse hab ich auch noch im Hinterkopf;-) hab das Schild aber leider auch erst gesehen als die Polizei schon wieder weg war.Mal sehen was da jetzt noch kommt...werde auf alle Fälle mal nachfragen gehen was den jetzt mit meinem Board ist, ob ich es wiederbekommen werde oder nicht. Na ich denk mal das du eh nochmal zwecks einer Aussage aufs Revier mußt wenn sie es als Straftat auslegen und dort würd ich dann gleich nochmal nachfragen ob sie ins Protokoll aufgenommen haben das sie dich auf Privatgelände/Straße angehalten haben. Wenn nicht würd ich drauf bestehn das das noch mit rein kommt. vor 14 Stunden schrieb Falke: Du darft auf Privategelände fahren und du darft im öffentlichen Bereich ein Board bis 6km/h fahren oder nicht-elektrisch pushen. Wenn sie dir das nicht beweisen können, kannst du dagegen widerspruch einlegen. Das bedeutet somit sollte ich die netten in blau sehen, Fernbedienung aus und unauffällig in die Hose mit dem Spruch bin nicht elektrisch gefahren da Fernbedienung garnich an und in der Hose. Und jetzt müßten sie mir erstmal beweisen das ich doch elektrisch unterwegs war (zbsp Videobeweis) 1 Zitieren
Pat1895 Geschrieben 23. November 2018 Autor Geschrieben 23. November 2018 Hallo zusammen, ich hab jetzt mein erstes Schreiben von der Polizei erhalten folgende Anklage: Straftat nach dem Pflichtvericherungsgesetz(Par.6) ok verstehe ich da keine Haftpflicht. Straftat nach Kraftfahrzeugsteuergesetz (Par370AO) verstehe ich nicht, warum hinterziehe ich den Steuern? Fahrzeuge-Zulassungsverordnung (Par48) muss ich mich erstmal durchlesen;-) Der Steuerhinterziehungspunkt ist mir ein Rätsel:-( Zitieren
caelus Geschrieben 23. November 2018 Geschrieben 23. November 2018 Paar juristische Hinweise: Privatgelände: spielt keine Rolle, entscheidend ist, ob dort die StVO gilt. Das ist nahezu immer der Fall. Selbst im Wald. An oder aus: spielt auch keine Rolle, es kommt nur darauf an ob es als Fahrzeug legal ist. 6km/h: dito. Kommt auf die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, auch wenn Du tatsächkich nur unter 6km/h fährst Zitieren
Falke Geschrieben 23. November 2018 Geschrieben 23. November 2018 (bearbeitet) Für zulassungpflichtige Kraftfahrzeuge bezahlt man steuern, das meinen die damit. Aber dein Board zählt verkehrsrechtlich als Leichtkraftrad und dieses sind zulassungfrei, dafür muss man keine Steuern bezahlen wie bei den Mofas. In diesem Punkt solltest du unbedingt widersprechen. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.AUTOBILD.DE Mofas, Mopeds und Roller benötigen ein Versicherungskennzeichen. Das ist bei der Rollerversicherung bzw. Mopedversicherung zu beachten. bearbeitet 23. November 2018 von Falke Zitieren
caelus Geschrieben 23. November 2018 Geschrieben 23. November 2018 Ich würde darauf plädieren, dass es kein Kraftfahrzeug ist, sondern "rechtlich wie Fahrräder" gehandhabt werden soll (Zitat diverser Pressemitteilungen des BMVI zur neuen eKFV). Die EU Verordnung 168/2013 nimmt die PLEV Klassen ja auch explizit aus der Typverordnung raus. Derzeit also ohne Typzuordnung und juristische Grauzone. Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 23. November 2018 Geschrieben 23. November 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb caelus: Paar juristische Hinweise: Privatgelände: spielt keine Rolle, entscheidend ist, ob dort die StVO gilt. Das ist nahezu immer der Fall. Selbst im Wald. An oder aus: spielt auch keine Rolle, es kommt nur darauf an ob es als Fahrzeug legal ist. 6km/h: dito. Kommt auf die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, auch wenn Du tatsächkich nur unter 6km/h fährst Zu Punkt 2 ob an oder aus. Wenn es aus ist müßte es doch legal als normales Board gelten da man es ja normal wie jedes andere Longboard pusht. Hatte ja schon eine Begegnung mit unseren netten blauen und da ich die Fernbedienung in der Hose hatte und sie nicht eingeschaltet war und ich das Board angeblich ;o) normal gepusht habe war das für die in Ordnung und sie liesen mich weiter pushen mit dem Hinweis aber nicht elektrisch bitte. Denn soweit ich weiß darf man ja rechtlich auch ein Moped durch die Stadt schieben auch wenn man nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist solang man damit nicht motorisiert fährt. bearbeitet 23. November 2018 von Rumpeldipumpel Zitieren
G. M. Geschrieben 24. November 2018 Geschrieben 24. November 2018 Bin kein Verkehrsrechtsexperte, aber danach argumentieren ohne Strom gefahren sein halte ich für nicht sonderlich vielversprechend. Ein Schieben eines Mottorades entspricht nicht des baulichen Verwendungszwecks des Boards, das Pushen eines E-Boards schon. Daher kann davon ausgehen, dass es im Verkehr geführt wird. Dadurch, dass es nun im Verkehr geführt wurde und einen Motor hat, der 6kmh überschreiten kann, ist es ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Die Polizei hat da allerdings selbst keine Ahnung, wie sie das handhaben soll. Ich hatte auch schon von Polizisten gehört, die auch bei Abnahme des Akkus eine Weiterfahrt verboten hatten, da der Motor noch im Board war. @caelus auch in dem Verordnungsentwurf stuft das BMVI E-Boards doch als Kraftfahrzeug ein. In welcher Pressemitteilung reden sie davon, dass es sich nicht um eins handelt? Elektrofahrzeuge sind zwar derzeitig von der Steuer ausgenommen. ABER das gilt nur nach der Zulassung der Geräte nach §3d (1) KraftStG. Das Board hatte allerdings keine Zulassung. Daher die Steuerhinterziehung. "Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Absatz 2. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt." Ich würde auf §153 StPO plädieren, dass von der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen wird. Sagen, man würde es nicht nochmal machen und sagen, man wusste nicht wie schwerwiegend die Verstöße sein, damit herum zu fahren. Zitieren
Falke Geschrieben 24. November 2018 Geschrieben 24. November 2018 (bearbeitet) Quote ...Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden... Wenn du dein Board nicht anschaltest ist es nicht "in Betrieb gesetzt". Ist die Privatstraße eine öffentliche Straße? Und weger der Steuern müsste man mal bei BMVI nachfragen. bearbeitet 24. November 2018 von Falke Zitieren
G. M. Geschrieben 24. November 2018 Geschrieben 24. November 2018 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar DE.WIKIPEDIA.ORG "Nach den gesetzlichen Regeln des (Deutschland , Österreich , in der Schweiz und den meisten EU-Staaten sind die Regelungen entsprechend) ist der Betriebeines Fahrzeugs jedwedes Einwirken des Fahrzeugs auf den Straßenverkehr, umfasst also das Versetzen in betriebsbereiten Zustand (Umdrehen des und anders), die Inbetriebnahme ( des Motors), das („das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten“, also auch das und ), aber auch das , , oder ." Ob der Motor dabei an ist, spielt keine Rolle. Eine Privatstraße ist in vielen Fällen ein öffentlich zugänglicher Ort. Daher gilt die STVO bzw STVZO Das BMVI darf keine Rechtsauskünfte erteilen. In dem Fall ist die Gesetzeslage relativ eindeutig, auch wenn das das erste Mal lese, dass jemand wegen Steuerhinterziehung bestraft werden soll. 1 Zitieren
Falke Geschrieben 24. November 2018 Geschrieben 24. November 2018 hm das steht bei Wikipedia aber in welchen Gesetz wird das definiert. Was ist damit? Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WEB.ARCHIVE.ORG Das Online Rechtswörterbuch Rechtslexikon - Um ein Fahrzeug zu führen, muss der Täter dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung Man verwendet nicht die Antriebskräfte des Fahrzeuges (sondern Muskelkraft) also führt man das Fahrzeug auch nicht, oder? Zitieren
G. M. Geschrieben 24. November 2018 Geschrieben 24. November 2018 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar WWW.IURASTUDENT.DE Von einem Führen ist dann die Rede, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird und die Räder anrollen. Ein Anlassen des Motors ist nicht ausreichend. Den direkten Paragraphen, der den Betrieb weiter definiert kenne ich gerade nicht. Denke aber mal, dass es in dieser Form stimmt Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 (bearbeitet) Also soweit ich das hier herauslese muß zum Führen der Motor angelassen sein. Man darf sich beim Motorrad sogar drauf setzen und es mit den Füßen bewegen solang der Motor ausgeschalten ist und es gilt nicht als Führung eines Kfz. bearbeitet 25. November 2018 von Rumpeldipumpel Zitieren
caelus Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 19 hours ago, G. M. said: In welcher Pressemitteilung reden sie davon, dass es sich nicht um eins handelt? Der Verordnungsentwurf ist ja erst seit Kurzem einsehbar. Zuvor hieß es immer "rechtlich wie Fahräder". Aus Antwort des Verkehrsministeriums zu einer Anfrage vom 09.07.2018, siehe z.B. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
caelus Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 1 hour ago, Rumpeldipumpel said: Also soweit ich das hier herauslese muß zum Führen der Motor angelassen sein. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar VERKEHRSLEXIKON.DE OLG Hamm - Ein Mofa ist, auch wenn es im Pedalbetrieb geführt wird, ein Kraftfahrzeug i.S. des § 24 a StVG. - Zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums über die Frage der Einordnung eines Mofa als Kraftfahrzeug Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb caelus: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar VERKEHRSLEXIKON.DE OLG Hamm - Ein Mofa ist, auch wenn es im Pedalbetrieb geführt wird, ein Kraftfahrzeug i.S. des § 24 a StVG. - Zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums über die Frage der Einordnung eines Mofa als Kraftfahrzeug Das bestreitet ja auch niemand ;o) Es ging nur darum ob es mit ausgeschaltetem Motor ein Führen des selbigen ist. Denn wenn es das nicht ist wie oben im Paragraphen entfalle nämlich die Straftat des führens eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr (gut wenn man nicht in Besitz einer Fahrerlaubniss ist) und es bliebe in Anführungsstrichen nur noch das Vergehen einer nicht Versicherung des Boards im geschobenem Zustand. Mal noch ein Auszug vom OLG 364). Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat danach differenziert, ob ein Mofa mit Motorkraft oder nur im Pedalbetrieb gefahren wird, und will offenbar für den zweiten Fall davon ausgehen, dass das Mofa im Pedalbetrieb kein Kraftfahrzeug i.S.v. § StVG darstellt, jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug geführt wird, so dass deshalb eine Ahndung nach § 24 a STVG ausscheidet (OLG Düsseldorf , 195; VM 1975, 20). bearbeitet 25. November 2018 von Rumpeldipumpel Zitieren
Rumpeldipumpel Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 (bearbeitet) Der eine so der andere so kommt wohl auf den Richter an sind ja Gerichtsurteile für besoffene Fahrer ;o) Ich denke mal für uns umsichtige nicht besoffene Fahrer würde ich das Gesetzbuch nehmen. bearbeitet 25. November 2018 von Rumpeldipumpel Zitieren
Falke Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 (bearbeitet) Man sollte dabei bedenken, dass Elektro- und Verbrennungsmotor sehr unterschiedlich sind. Beim Elektromotor gibt es keinen Leerlauf und man kann ihn genau genommen nicht an und ausschalten. Er bewegt sich sobald Spannung anliegt also geht die Frage hier hin, ob der ESC angeschaltet ist und nicht der Motor. Und was ist wenn der ESC an ist, die Remote aber aus? Scheiße, das wird ja alles immer komplizierter. bearbeitet 25. November 2018 von Falke 1 Zitieren
G. M. Geschrieben 25. November 2018 Geschrieben 25. November 2018 Naja das mit dem rechtlich wie Fahrräder bezog sich vermutlich auch nur da, wo diese Geräte fahren dürfen. Ist halt nicht mehr aktuell. Ich denke der Satz " bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft" ist dabei ausschlaggebend und deckt sich mit den meisten Ansichten in dem Urteilsbuch (z.b. dem rot unterstrichenem auf der zweiten Seite). Auch die meisten Fälle bis auf den in Düsseldorf werden ähnlich gehandhabt. Daraus ergibt sich denke ich: Moped schieben- nicht bestimmungsgemäß Aufs Moped setzen und mit den Beinen schieben - nicht bestimmungsgemäß In die Pedale treten- bestimmungsgemäß Elektro Board pushen- bestimmungsgemäß 1 Zitieren
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