Kai Geschrieben 1. Oktober 2018 Geschrieben 1. Oktober 2018 126. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche auf dem Markt üblicherweise erhältlichen Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, selbstbalancierende Einräder, E-Skateboards usw.) werden durch die geplante „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ für die Teilnahem am öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen (diese bitte so konkret wie möglich benennen), und in welchen Punkten werden sich die Zulassungs- bzw. Teilnahmevoraussetzungen am öffentlichen Straßenverkehr von denen bei Fahrrädern unterscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 14. September 2018 Zum Entwurf der geplanten Verordnung zur Genehmigung von Elektro- kleinstfahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden. Da die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist. Seite 107 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Falke Geschrieben 1. Oktober 2018 Geschrieben 1. Oktober 2018 na die Frage kann sich Jetzt auch jeder selber beantworten: so ziemlich alle auf dem Markt üblicherweise erhältlichen Zitieren
Peter Ibach Geschrieben 7. Oktober 2018 Geschrieben 7. Oktober 2018 So eine "Resortabstimmung" scheint wenig sinnvoll zu sein, wenn sie die maßgeblichen Bevölkerungsgruppen (wie dieses Forum) nicht mit einbezieht. Da kommt dann offensichtlich irgendwas raus, was sowieso nicht funktioniert und niemand akzeptiert, und niemand hat was gewonnen. Zitieren
Kai Geschrieben 9. Oktober 2018 Autor Geschrieben 9. Oktober 2018 66. Abgeordneter Dr. Christian Jung(FDP) Welche Details zu technischen wie auch versicherungstechnischen Merkmalen von Elektrokleinstfahrzeugen sind der Bundesregierung bereits bekannt, die in die Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen einfließen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 21. September 2018 Im Entwurf der geplanten Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h vorgesehen. Ferner müssen die Fahrzeuge eine Lenkstange haben. Für Elektrokleinstfahrzeuge wird eine Versicherungspflicht mit Versicherungskennzeichen eingeführt. Alle Details können Sie dem Verordnungsentwurf entnehmen, der den Fraktionen des Bundestages bereits zugeleitet wurde. Seite 50 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Peter Ibach Geschrieben 9. Oktober 2018 Geschrieben 9. Oktober 2018 Danke@Kai! Wenn ich das richtig sehe, erfordert die "Zulassung" immer entweder eine Typgenehmigung durch den Hersteller oder eine Einzelzulassung durch den Nutzer beim TÜV. Die ganzen Chinamodelle haben so eine Typgenemigung eh nicht. Und werden sich darum wohl auch nicht bemühen, da Deutschland das einzige Land der Welt ist, dass das verlangt. Auch eine Einzelzulassung dürfte unrealistisch sein. Für Elektroskateboards sowieso. In sofern erstreckt sich das ganze auf eine handvoll Scooter-Modelle, u.a. Egret Scooter. Weitgehend unklar ist offenbar noch die versicherungsrechtliche Frage. Wenn Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich als Fahrräder eingestuft werden, dann entfiele ja die Versicherungspflicht. Bleibt aber auch unklar, wie das aussieht, wenn das Fahrgerät gar nicht zulassungsfähig ist. Links: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
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