Nordlicht Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 vor 9 Stunden schrieb Kai: Keine Firma dürfte sich es erlauben im Marketing solche Behauptungen aufzustellen. Sofort gäbe es wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen. ... es sei denn, es handelt sich um Vertreter der Autoindustrie. Mit Verbrauchswerten bescheißen, bei Abgaswerten betrügen - alles kein Problem! vor 6 Stunden schrieb caelus: Die Ausnahmeverordnung zu den "lenkstangenlosen" Geräten ist reine Alibiverordnung - zulassungfähig wird ja eh kein Gerät sein. Genau das befürchte ich auch. AUSSER... Mercedes hat zufälligerweise ein lenkstangenloses Gefährt mit patentiertem Fuchsschwanzimitat in petto... dann wird der Fuchsschwanz in die Ausnahmeverordnung aufgenommen und Mercedes hat das Monopol, welches Segway 10 Jahre lang genießen durfte, bis Ninebot den ganzen Laden aufgekauft hat. Nordlicht 1 Zitieren
Nordlicht Geschrieben 28. Februar 2019 Geschrieben 28. Februar 2019 Kleine Anekdote am Rande: Über den Link des BMVI kann ich die Verordnung nicht runterladen [bei Google Chrome läuft das unter der Rubrik 'unsichere Verbindung' und Firefox kriegt das auch nicht gebacken. Diese Probleme hatte ich auch schon bei anderen Publikationen des BMVI und auch, wenn ich mal ein Protokoll der Verkehrsministerkonferenz downloaden wollte. Unser von Steuergeldern finanziertes Ministerium für Verkehr und -tadahhh- DIGITALE INFRASTRUKTUR kriegt das nicht hin... aber es gibt ja zum Glück noch FUSS e.V. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Fremdschämalarm !!! 1 Zitieren
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