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E-Skateboard mit Licht? Gesetz / Versicherung


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Geschrieben

Ich habe mir ein E-Board geholt und im Internet wird es mit Licht angepriesen/verkauft. Ich habe ein Version ohne bekommen. 

Falls ich eine Versicherung finde, ich es trotz der Gesetzeslage versichert, brauche ich ja die Lichter? (Wobei die DEVK, wo der eine User hier seines versichert bekommen hat, ablehnt)

Ablehnungsschreiben, habe ich schon.

 

Bzw. falls später das Gesetz kommt für die E-Boards, kann ich es ja trotzdem nicht versichern lassen, weil die BE fehlt? Oder ist die bei dem Gesetz unnötig. 

 

Meint ihr, ich soll es umtauschen oder einfach so lassen und Rabatt rausschlagen? 

Geschrieben

Vom Gesetzt her ist noch gar nix geregelt von daher kann dir Niemand sagen ob Licht, Hupe, Warndreieck und Warnweste dabei sein müssen oder nicht.

 

DEVK hatte ich auch versucht aber ohne Erfolg.

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