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elektro-skateboard.de

Sammlung erlaubter Länder


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wollen wir mal eine Tabelle erstellen auf welchen Flecken der Weltkugel das Fahren mit den Eboards erlaubt ist?

Könnte man gleich mal das neue Wiki aufprobieren.

Welche Angaben wären da interessant .. brainstorm:

  • Land
  • Max Geschwindigkeit
  • Max Motorleistung
  • Max Akku Kapazität?
  • Min Alter
  • Führerscheinklasse
  • Versicherung
  • Versicherungskosten ca.
  • Max Gewicht
  • Max Maße
  • ...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.6.2018 um 16:24 schrieb Kai:

Wollen wir mal eine Tabelle erstellen auf welchen Flecken der Weltkugel das Fahren mit den Eboards erlaubt ist?

Könnte man gleich mal das neue Wiki aufprobieren.

Welche Angaben wären da interessant .. brainstorm:

  • Land
  • Max Geschwindigkeit
  • Max Motorleistung
  • Max Akku Kapazität?
  • Min Alter
  • Führerscheinklasse
  • Versicherung
  • Versicherungskosten ca.
  • Max Gewicht
  • Max Maße
  • ...

Österreich  hat jetzt folgendes genehmigt.

 

Bildschirmfoto 2018-05-23 um 07.51.31.png

bearbeitet von Attila
  • 1 month later...
  • 1 month later...
Geschrieben

Von den Wissenschaftliche Dienste des Bundestags am 13. Juni 2018 veröffentlicht:

 

Straßenverkehrsrechtliche Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge
Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern sowie den USA

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

Geschrieben

 

Quote

 

Erlaubte Länder:

  • Belgien
  • Estland
  • Finnland

  • Frankreich (toleriert)

  • Österreich
  • Schweden
  • Kalifornien/USA

 

Kannst du da bitte Österreich rausnehmen!

Es ist bei uns zwar nicht verboten, allerdings ist es auch nicht erlaubt!

Wir sind in einem Graubereich unterwegs das darauf fußt, dass du mit einem normalen Longboard durch pushen auch 25kmh erreichst.

Fahren ist AUSSCHLIESLICH auf Fußwegen erlaubt, wobei das mit 25kmh äusserst kritisch ist.

 

Nur weil die Polizei nicht durchgreift, bedeutet es nicht, dass es erlaubt ist. Daher möchte ich nicht, dass hier falsche Informationen geteilt werden.

Geschrieben

Gut, danke für den Hinweis.
Die Infos sind nicht immer 100% klar die so durchsickeren...
In dem PDF vom Bundestag heißt es:

Zitat

In Österreich ist für Elektrokleinstfahrzeuge keine kraftfahrrechtliche Zulassung (Kennzeichen, Zulassungsschein) vorgesehen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Skateboards, E-Tretroller, Hoverboards und E-Wheels gelten als vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge. Sie fallen daher nicht unter den Fahrzeugbegriff der Straßenverkehrsordnung. Segways werden als Fahrrä- der eingestuft.

 

Magst du den Absatz über Österreich mal entsprechend der Realität anpassen. Im Wiki hat jeder hier schreibrechte.

Man könnte zu erlaubten Länder auch noch "tolerierte Länder" hinzufügen.

  • 3 months later...
Geschrieben

Finnland

Link zum Gesetz: 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
WWW.LVM.FI

Lightweight electric vehicles to be legal in road traffic Press release 17.09.2015 13.42 fi sv en ...

 

 

Erlaubt seit                                                    1.1.2016. 
Max Geschwindigkeit

                                                    25 km/h

Max Leistung

                                                 1000 Watt

Board Maße                             maximal 80 cm Breite

Mindestalter

 
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Kai:

Kannst du es genauer erklären? du schreibst es sah zuerst so aus als könntest du die wiki Seite bearbeiten.

Kam eine Fehlermeldung oder so was?

Hieß 'Bearbeitung ist Ihnen nicht möglich' oder so. Ich hau mich erstmal auf's Ohr, von mir aus probiere ich es morgen nochmal. Welcher Link ist dann das Mittelder Wahl?

Geschrieben

Sodele,

 

ganz am Ende der Bearbeitung des Wiki-Eintrags hieß es wieder: NO PERMISSION!

 

Ejahl... hier sind die Daten zu Dänemark, im Artikel befindet sich auch die besagte Grafik, vielleicht kriegste alles von hier nach da elegant reinkopiert.

 

Nordlicht

 

Dänemark

Link zum Gesetz/Zeitungsartikel: 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
WWW.DR.DK

Folketinget vedtager i dag en lov, der gør det lovligt at køre på mindre køretøjer med elmotor i det offentlige rum.

 

 

 

 

Erlaubt seit                   1.1.2018. 
Max Geschwindigkeit                    20 km/h
Max Leistung

                                     ?

Board Maße                                 ?

Mindestalter

                        15 Jahre 
Führerschein            nicht notwendig
Geschrieben
Am 7.12.2018 um 16:56 schrieb Nordlicht:

ganz am Ende der Bearbeitung des Wiki-Eintrags hieß es wieder: NO PERMISSION!

 

Es ist ein bekannter Bug der mit dem nächsten Update behoben wird.

Warten wir es einfach mal ab...

 

Vielen Dank für die Fakten!

Wir sollten bei der Tabelle noch hinzufügen wie das jeweils Versicherungstechnisch geregelt wird.

  • 2 months later...
  • 1 month later...
  • 5 months later...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

Ich habe diese Auflistung gefunden, das entscheidene darin ist ist Aufstellung ab Seite 19.

Hier einemal der Link:

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

und weil ich nicht weiß wann es eventuell mal offline geht hier auch hochgeladen

bearbeitet von Carvabinieri
  • 1 month later...
  • 2 months later...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.4.2019 um 21:36 schrieb TobiasKe:

Wie ist es denn mit Italien? Ich finde im Netz überhaupt nichts dazu und auf deiner Liste finde ich auch nichts. 

 

Grüße

 

In Italien gibt es keine Regelung für Skateboards, mann darf nur auf der Bürgersteig sehr(-sehr) langsam fahren das heißt, im schlimmsten Fall, wenn man von der Polizei auf die Strasse erwischt wird landet man vor Gericht.

Bis jetzt, soweit ich weiß, würden keinen Skateboard-Fahrer vom Polizei kontrolliert, zusätzlich dazu wenn es keine Regelung für die Fahrzeuge gibt gilt es als "vuoto normativo" oder "vuoto legislativo" das hießt das der Straftat sofort verjagt wird und die Verjagung in Italien lauft auch während dem Prozess man braucht trotzdem ein guter Anwalt könnte also teuer werden.

Sowie die Sachen in Italien funktionieren sehe ich es als extrem unwahrscheinlich wenn überhaupt unmöglich das man Einsatzweise für sowas vor Gericht landet aber garantieren kann ich nicht.

 

VG

bearbeitet von roblon
  • 3 weeks later...
Geschrieben (bearbeitet)

anbei der Beitrag vom VGT des ADAC:

 

 

eu_vergleich.jpg

 

Singapur:
- faktisch vollständiges Verbot von E-Scootern
- theoretisch auf Radwegen erlaubt; Regelung läuft mangels Vorhandensein von Radwegen aber ins Leere
- Strafe für verbotswidriges Befahren von Gehwegen: bis ca. € 1.300.- Geldstrafe und bis drei Monate Freiheitsstrafe

 

Israel:
- Fahrerlaubnispflicht; für Jugendliche ab Mindestalter 15 Jahre und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis ist eine spezielle Prüfbescheinigung vorgeschrieben (Ausbildungskurs und theoretische Prüfung)
- Helmpflicht – bis zu ca. € 250.- Bußgeld bei Verstößen
- Warnwestenpflicht bei schlechter Sicht

 

Polen:

- bislang keine gesetzliche Regelung

- voraussichtlich für 2020 ist derzeit geplant:

- Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen, zumindest E-Scootern, mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- auf Radverkehrsflächen und Straßen mit max. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
- im Wesentlichen Geltung der Vorschriften für Fahrradfahrer

- konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen

 

Italien:

- Einführung einer Testphase von zwei Jahren durch ministerielles Dekret zur Mikromobilität vom 04.06.2019

- E-Scooter und Segways erlaubt

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

- Verwendung auf Radverkehrsflächen und Straßen mit max. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig

- Fußgängerzonen und Gehwege dürfen mit max. 6 km/h befahren werden – Geschwindigkeitsregler vorgeschrieben

- Mindestanforderungen an Beleuchtungs- und akustische Warneinrichtungen

- bei Dunkelheit Warnwestenpflicht (oder sonstige reflektierende Kleidung)

- keine Gleichstellung mit Fahrrädern              

- Fahrerlaubnispflicht, Minderjährige ab 14 Jahren zumindest Klasse AM

- Hoverboards und Monowheels mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h sind auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt; schnellere Fahrzeuge dieser Art sind generell verboten

- Kommunen sollen konkretisierende Vorschriften für E-Scooter und Segways erlassen

- für alle Städte ist aber die Anbringung einer vertikalen Beschilderung mit neuen Verkehrszeichen zwingend vorgeschrieben              

- generelles Verbot z.B. in Mailand bis zur flächendeckenden Anbringung der Verkehrsschilder

 

 

 

bearbeitet von hardy_harzer

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