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Kennzeichen? Check! ;)


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Geschrieben

Also ich finde die Beschreibung "Leichtkraftrad 4-rädrig unter 350 kg (bis 45 km/h)" trifft zwar ziemlich genau zu, aber meinst du wirklich, dass die damit ein E-Board meinen? Hast du bei der Versicherung nochmal nachgefragt?

Geschrieben

Nein habe ich nicht - für mich ist das eine passende Beschreibung. Wieso dann also nachfragen?

 

Aber natürlich bin ich mir nicht sicher, ob das Ganze im Ernstfall rechtlich irgendeine Bewandnis hat, geschweige denn, ob dann ein Versicherungsschutz gegeben ist.

Ich wollte in erster Linie einfach mal testen, ob es möglich ist. Falls das jemand nachmachen möchte, bitte...aber ich kann dafür natürlich keinerlei Garantie/Verantwortung übernehmen ;)

 

Außerdem ist ein Board mit Nummernschild ja fast noch auffälliger als ohne...also eher schlecht wenn man stealth-mäßig unterwegs sein will.

Geschrieben

Die Beschreibung der Versicherung stimmt, aber die Definition eines Leichtkraftrads ist leider etwas anders:

 

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Einen Hubraum hast du nicht wirklich, da Elektromotor und wirst du alle zwei Jahre Hauptuntersuchung machen lassen? :)

 

Das Ding ist zwar jetzt theoretisch versichert, aber eine Zulassung hat es trotzdem nicht.

 

Wie gesagt, die Gesetze müssen unbedingt angepasst werden. Sowas wie in Dänemark jetzt ist schon Mal ganz gut, aber die Reichweiten- und Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung ist Mist. ... Allerdings kannst du selbst mit einem üblichen Skate-/Longboard (also Brett mit vier Rädern, ohne Antrieb) Downhill mit 100 km/h den Berg runter brettern. Und das auch auf dem Gehweg.

 

Dann viel Spaß bei der Fußbremse, wenn die Kreuzung kommt :) Beim E-Board hast du wenigstens ne Bremse.

Geschrieben

Mit einem normalen Longboard ist auf dem Gehweg max 6 km/h und wenn ein Fußgänger kommt musst du absteigen und es an ihm vorbeitragen.

Longboards gibts schon lange und die Gesetze wurde da bisher nicht angepasst sondern sind einfach Schwachsinning und machen Longboards quasi nicht nutzbar egal ob mit oder ohne Motor.

  • 6 months later...
Geschrieben
Am 12.12.2017 um 19:08 schrieb Snake:

Hi Jungs,

 

eben angekommen [emoji6]

Respekt vor der Aktion. Es ist wahrscheinlich nicht wasserdicht aber bringt evlt den Beamten oder den Staatsanwalt etwas ins schwimmen. Im Falle des Staatsanwaltes wird es aber evtl seinen Ehrgeiz anregen und er wird evtl. den Fall nicht eben gegen Zahlung einer "Strafe" einstellen. Das wäre meine Sorge. 

 

Am 17.12.2017 um 16:05 schrieb Falke:

Mit einem normalen Longboard ist auf dem Gehweg max 6 km/h und wenn ein Fußgänger kommt musst du absteigen und es an ihm vorbeitragen.

Longboards gibts schon lange und die Gesetze wurde da bisher nicht angepasst sondern sind einfach Schwachsinning und machen Longboards quasi nicht nutzbar egal ob mit oder ohne Motor.

Gut, aber das interessiert keinen Beamten wenn du nicht wie eine Sau in der dichten Fussgängerzone unterwegs bist.  

Am 17.12.2017 um 14:58 schrieb r3vilo:

Die Beschreibung der Versicherung stimmt, aber die Definition eines Leichtkraftrads ist leider etwas anders:

 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

Einen Hubraum hast du nicht wirklich, da Elektromotor und wirst du alle zwei Jahre Hauptuntersuchung machen lassen? :)

 

Das Ding ist zwar jetzt theoretisch versichert, aber eine Zulassung hat es trotzdem nicht.

[...]

Hubraum kann aber abgeleitet werden. Es gibt zugelassene PKW und Krafträder mit E-Antrieb. Aber du hast recht. Zugelassen ist es nicht und ich sehe keine Chance zur Einzelabnahme. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich werde das Nummernschild nicht in Originalgröße am Board anbringen, das wäre mir zu auffällig. Bin lieber stealth-mäßig unterwegs.

Vielleicht mache ich mir nen verkleinerten Ausdruck, laminiere den ein und bringe ihn irgendwo an. Oder ich steck mir das Schild in den Rucksack.

Ist es eben kurz zuvor abgefallen...

Ob das Kennzeichen im Ernstfall irgendeine "strafmildernde" Wirkung hat, kann ich sowieso nicht mit Sicherheit sagen...ich hoffe, es tut sich bald was um uns aus der Illegalität zu heben...

bearbeitet von Snake
  • 2 weeks later...
Geschrieben

Moin,

 

leider kenne ich das Bild schon aus einer Facebook - Gruppe und habe schon etwas dazu gesagt.


Leider ist diese Versicherung absolut nichtig und wird nicht vor Strafverfolgung schützen!

 

1. Das Board ist wenn nach Daubner Verkehrsrecht ein Kleinkraftrad mit 2 Rädern.

2. Es wurde eine FIN verpixelt. Also wurde im Antrag auch eine FIN angegeben. Die FIN ist genormt und setzt sich immer aus verschiedensten Charakterangaben zusammen. Unsere Boards haben KEINE FIN!! Somit wurde der Versicherungsvertrag unter falschen Tatsachen geschlossen. Dies nennt sich "arglistige Täuschung" Und die Versicherung erlischt sofort Rückwirkend bei Kenntnisnahme!!

Daher bitte ich die User hier das nicht nachzumachen. Entweder eine Versicherung geht auf euch ein und schließt unter dem Wissen aller Tatsachen mit euch ein Vertrag oder nicht!


Jeder Strassenbulle der etwas Bock hat, wird sofort wegen der FIN stutzig und dann kann es knallen. Besonders weil dann nicht nur Fahren ohne Versicherung als Straftat dazu kommt, da die Versicherung 100 Prozentig dem Vertrag sofort rückwirkend wegen arglistiger Täuschung widerspricht. Nein es kommt auch noch Betrug dazu. Das würde ich mir nicht geben ;-)

 

Daher Jungens und Mädels:


Fahren nur unter einer der 3 Optionen:

 

1. Fahren wie Batman

2. Fahren mit Ablehungsschreiben

3. Mit der Versicherung eine reguläre Moped Versicherung aushandeln.

4. Dreirad Fahren.

 

 

 

Geschrieben

Sich mit falschen Angaben ein Kennzeichen zu erschleichen kann auf jeden Fall nicht die richtige Lösung sein. Abgesehen davon dass man hier Geld für eine Versicherung bezahlt die mit 100%iger Sicherheit im Schadensfall nicht zahlen wird könnte ein Staatsanwalt einem noch einen Strick draus drehen weil man unter falscher Flagge fährt (Kennzeichen für Kraftrad mit FIN XYZ auf einem Skateboard ohne FIN). Eigentlich könnte ich dann auch das Kennzeichen von einem Motorrad oder Auto abschrauben und ans Board kleben. Kommt aufs gleiche raus.

 

Ich würde empfehlen den Betrag den eine solche Nutzlos-Versicherung kostet monatlich auf Seite legen und damit dann die irgendwann kommende Strafe bezahlen.

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