Tiroler Prachtstück Geschrieben 9. Februar 2017 Geschrieben 9. Februar 2017 Da ich mit dem Bamboo GT viel in der Stadt unterwegs bin wird sich eine Konfrontation mit der Polizei nicht verhindern lassen. Als Jurist sind mir die Folgen mit einem nicht zugelassenen E-Longboard rumzugurken bekannt. Das Problem ist, dass das BGT >25km/h schafft und ich somit eine Zulassung bräuchte. Wird in Österreich mit den E-Bikes gleich gehandhabt. Alles über 25 km/h braucht ne rote Nummerntafel darf nur auf der Straße bewegt werden inkl. Helmpflicht usw. Das Board wird mit Sicherheit früher oder später konfisziert und einer Überprüfung unterzogen. Meine Frage daher ist, ob es möglich wäre, eine 2. Fernbedienung mitzuführen zbs. das alte Modell ohne Display welches nur den Slow Modus hat. Dass die Jungs von der Polizei auch wissen wie man Google benutzt und rausfinden werden, dass diese Modelle schneller gehen ist daher unerheblich, da ich ja eine gedrosselte Version habe und die Beweislast bei ihnen liegt. Da dieses Forum öffentlich zugänglich ist, werd ich diesen Post nach beantwortung der Frage präventiv löschen LG Zitieren
Falke Geschrieben 9. Februar 2017 Geschrieben 9. Februar 2017 Die Gen2 Fernbedienug ist nicht mit den GTs kompatibel und um solche Modifikationen durchzuführen bräuchtest du Zugung zum ESC und den wirst du von Evolve nicht bekommen, das ist ein fertiges Board und kein DIY. Da bäuchtest du ein Board wie z.B. den Raptor, dort kannst du das machen und über Smarphone komplette VESC-Einstellungen steuern und sobald du das Board ausschaltest ist alles auf den default-Einstellungen mit z.B: 20km/h max oder sowas. Zitieren
shortyislala Geschrieben 9. Februar 2017 Geschrieben 9. Februar 2017 Da ich mit dem Bamboo GT viel in der Stadt unterwegs bin wird sich eine Konfrontation mit der Polizei nicht verhindern lassen. Als Jurist sind mir die Folgen mit einem nicht zugelassenen E-Longboard rumzugurken bekannt. Das Problem ist, dass das BGT >25km/h schafft und ich somit eine Zulassung bräuchte. Wird in Österreich mit den E-Bikes gleich gehandhabt. Alles über 25 km/h braucht ne rote Nummerntafel darf nur auf der Straße bewegt werden inkl. Helmpflicht usw. Hey du Jurist , 1. ich habe selbst viel dazu gelesen, ich dachte man darf nichts über 6km/h fahren auf der Straße ? 2. ich werde mir auch eine Slow-Remote anfertigen. Kann dir ja berichten, ob ich es geschafft habe. Jedoch habe ich DIY und kein Fertig-Board. Zitieren
Tiroler Prachtstück Geschrieben 9. Februar 2017 Autor Geschrieben 9. Februar 2017 Ich bin aus Österreich, deutsche Rechtslage kann natürlich anders sein. Ich beziehe mich auf das Kraftfahrgesetz. Sowohl Leistung als auch Geschwindigkeit werden bei den Boards überschritten was eben zur Folge hat, dass dir die Haftpflichtversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nix zahlen wird. § 1 Abs 2a KFG 1967: Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit 1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und 2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Aktuelle Rechsprechung bezieht sich mehr auf E-Fahrräder wobei man ja auch zwischen Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (sog Pedelecs) und E-Bikes ohne Tretunterstützung unterscheiden muss. Das Evolve Longboard fällt meines Erachtens nicht darunter sondern ist ein Kraftrad. Hier ein kleiner Ausschnitt aus dem ZVR (Zeitschrift für Verkehrsrecht): E-Bikes ohne Tretunterstützung (E-Scooter) Neben Pedelecs gibt es auch E-Bikes, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden; der Fahrer muss also nicht in die Pedale treten, um elektrischen Vortrieb zu haben. Diese zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge werden im Allgemeinen als E-Scooter bezeichnet. Sofern diese so motorisiert sind, dass sie eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweisen, handelt es sich rechtlich auch hier (lediglich) um Fahrräder gem § 2 Abs 1 Z 22 lit d StVO. Damit gelten die gleichen Bestimmungen wie für Radfahrer bzw Pedelec-Fahrer; dies inkludiert auch die Benützungspflicht von Radfahranlagen. 3. E-Mopeds, S-Pedelecs E-Bikes, deren elektrischer Antrieb die in § 1 Abs 2a KFG festgelegten Grenzen (600 Watt- sowie 25km/h-Grenze) überschreitet, gelten nicht als Fahrräder iSd StVO, sondern als Krafträder gem § 2 Abs 1 Z 4 KFG, also Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern im Anwendungsbereich des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG), der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) und des Führerscheingesetzes (FSG). Das E-Moped mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW gilt daher als Kraftrad und wird in die Unterkategorie "Motorfahrrad" der Klasse L1e (§ 2 Abs 1 Z 14 KFG) eingeteilt. Für solche Kleinkrafträder ist die RL 2002/24/EG über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge anwendbar; dh, eine EG-Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank sind erforderlich. Aufgrund der bestehenden Grenzen nach dem KFG sind die sog schnellen Pedelecs oder S-Pedelecs ebenfalls als Motorfahrräder einzustufen; dabei handelt es sich um Pedelecs, deren Hilfsmotor bei Geschwindigkeiten über 25km/h nicht aussetzt. Derzeit besteht jedoch in Österreich keine Möglichkeit, S-Pedelecs zuzulassen. Gibt also schon recht interessante Artikel dazu. Problem ist halt bei der Zulassung, sofern das mit nem E-Board überhaupt geht, dass man dann keine Radwege etc. mehr benützen darf was das Board dann für mich uninteressant macht. LG PS: In Österreich sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine objektiven Analysen des Unfallgeschehens mit E-Bikes bekannt, da de in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik nicht gesondert erfasst werden aber es gibt ja immer wieder erscheinende Medienberichte über Verkehrsunfälle mit E-Bike-Fahrern und der anhaltende E-Bike-Boom sind wichtige Hinweise dafür, dass sich die Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt mit dieser Thematik auseinandersetzen muss. Es ist daher unerlässlich, dass man spezifische Informationen über das Unfallgeschehen erlangt, damit frühzeitig gezielte Maßnahmen für die Prävention von Verkehrsunfällen getroffen werden können. 1 Zitieren
Falke Geschrieben 9. Februar 2017 Geschrieben 9. Februar 2017 In Deutschland brauchst du für alles über 6 km/h eine Betriebserlaubnis und das haben diese Boards nicht. Das einzige was Evolve machen könnte wäre eine Typengenehmigung für die GTs zu beantragen aber am Ende ist es dein Problem. Wenn mans krass ausdrückt, könnte man sagen du begehst wenn du mit deinem Evolve rumfährst eine vorsätzliche Straftat und theoretisch ist dafür sogar eine Gefängnisstrafe möglich, das ist zwar völlig absurd aber so stehts es glaube ich im Gesetzt. Du bist dann in ca. der gleichen Kategorie vom Verkehrsgesetz als wenn du mit einem selbstgebauten Panzer mit 40 km/h durch die Fußgängerzone fährst, wobei die Chance den Panzer versichert zu bekommen vielleicht höher ist als dein Board. P.S. Das ist auch der Grund, warum ich in der Regel nur gedrosselt rumfahre Zitieren
Evolve Skateboards DE Geschrieben 10. Februar 2017 Geschrieben 10. Februar 2017 Hi Leute, Elektroskateboards fallen nicht unter dieselbe Kategorie wie die EBikes usw.. Bei dem alten Gesetz, auf das sich alle beziehen, ist vorgeschrieben, dass so ein Kraftfahrzeug einen Sitz und eine Lenkstange hat. Deswegen haben manche Elektroroller auch einen kleinen Sitzknubbel hinten unten dran, die man niemals nutzt, nur für den Gesetzgeber. Aber es wird ein neues Gesetz kommen, ist nur die Frage wann, das neue Mini Elektrovehikles einschließt. Studien gabs schon vor 1,5 Jahren. Es gibt auch einen Regierungsauftrag, mal sehen wann die soweit sind. Bis dahin gilt die 6km/h Regel. Und alle Elektroskateboarder weltweit fahren auf eigene Verantwortung, ich auch seit ca 7 Jahren, noch nie angehalten worden. :-) Bisher würde ich, falls ich angehalten würde, die Fernbedienung wegstecken und sagen, dass ich es durch die Stadt pushe, ... aber hab ich noch nie machen müssen, da noch nie angehalten worden. Die Evolve GT Remotes kann man updaten, z.B. von V1 auf V2 mit andere Buttonkonfiguration. Es wäre möglich mehr Sachen upzudaten. :-) Viele Grüße Jens Zitieren
Evolve Skateboards DE Geschrieben 10. Februar 2017 Geschrieben 10. Februar 2017 Bei Fragen zu einer 6km/h Remote Version, einfach an uns wenden per email. Es ist möglich. Zitieren
Burgy Geschrieben 10. Februar 2017 Geschrieben 10. Februar 2017 Da ich mit dem Bamboo GT viel in der Stadt unterwegs bin wird sich eine Konfrontation mit der Polizei nicht verhindern lassen. Als Jurist sind mir die Folgen mit einem nicht zugelassenen E-Longboard rumzugurken bekannt. Das Problem ist, dass das BGT >25km/h schafft und ich somit eine Zulassung bräuchte. Wird in Österreich mit den E-Bikes gleich gehandhabt. Alles über 25 km/h braucht ne rote Nummerntafel darf nur auf der Straße bewegt werden inkl. Helmpflicht usw. Das Board wird mit Sicherheit früher oder später konfisziert und einer Überprüfung unterzogen. Meine Frage daher ist, ob es möglich wäre, eine 2. Fernbedienung mitzuführen zbs. das alte Modell ohne Display welches nur den Slow Modus hat. Dass die Jungs von der Polizei auch wissen wie man Google benutzt und rausfinden werden, dass diese Modelle schneller gehen ist daher unerheblich, da ich ja eine gedrosselte Version habe und die Beweislast bei ihnen liegt. Da dieses Forum öffentlich zugänglich ist, werd ich diesen Post nach beantwortung der Frage präventiv löschen LG Hallo, ich komme auch aus Österreich (Wiener Neustadt) und fahre mit meinen Board jeden Tag (ca 40km), zurzeit noch mit dem Yuneec aber ich habe mir heute das Carbon GT bestellt. würde mich freuen, falls du diesen Post löscht, mich am laufenen halten würdest. Lg Manuel Zitieren
Empfohlene Beiträge
Tritt dem Gespräch bei
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.