Maxid Geschrieben 22. Mai 2016 Geschrieben 22. Mai 2016 (bearbeitet) Hi Leute, ich hatte einen Verkehrsunfall auf unserem Betriebsgelände. Ich war mit meinem Board unterwegs und wurde von einem Auto überholt. Der Fahrer bremste dann noch auf der Gegenfahrbahn befindlich ab um in eine 90° zur Straße positionierte Parklücke einzubiegen. Den Blinker habe ich nicht bemerkt - kann auch nicht sagen ob überhaupt einer gesetzt wurde (der Fahrer behauptete es zwar aber sicher bin ich mir nicht). Ich konnte leider nicht schnell genug bremsen, bin im letzten Moment wohl vom Board gesprungen, auf Schotterboden gerutscht und mit Schulter und Kopf in die Seite des Autos geknallt. Verletzungen habe ich neben Schürfwunden und einem dicken Knie zum Glück keine. In der Autotür ist eine Delle und meine Kleidung ist zerrissen (Jacke, Jeans, Gürtel, Schuhe). Viele Details weiß ich leider nicht mehr - es ging alles so schnell. Da es auf dem Betriebsgelände passiert ist bin ich nur in die interne medizinische Abteilung um die Wunden verbinden zu lassen. Polizei war keine involviert, eine Unfallanzeige habe ich bis jetzt auch nicht gemacht. Der Fahrer des KFZs schien auch eher überfordert und froh, dass mir nichts schlimmeres passiert ist. Er machte nicht den Eindruck das ganze weiter verfolgen zu wollen. Allerdings stellt sich mir schon die Frage ob ich etwas bezüglich Schmerzensgeld und Ersatz des Eigentums unternehmen oder lieber den Ball flach halten soll (schließlich ist eskaten ja eigentlich nicht erlaubt). Vielleicht habt ihr schon Erfahrungen und könnt mir helfen. Zu derartigen Unfällen findet man leider nichts im Internet - gibt wohl noch zu wenige von uns oder es sind zum Glück bisher kaum Unfälle passiert. bearbeitet 22. Mai 2016 von Maxid ... Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 Vorab, schön, dass dir weiter nichts passiert ist. An deiner Stelle würde ich es darauf beruhen lassen. Du kannst verdammt froh sein. Das hätte deutlich ungünstiger ausgehen können. Zum Einen hätte dir deutlich mehr passieren können und zum Anderen hätte der Fahrer auch die Polizei o.a. Zuständige Kräfte rufen und/oder Notiz von deinem Board nehmen können. Ich weiß nicht, wie es bei euch auf dem Betriebsgelände geregelt ist, aber sollte die StVO gelten hast du schlechte Karten. Auf der einen Seite bist du der schwächere Verkehrsteilnehmer, auf der Anderen bist du (im öStV) illegal unterwegs. Vielleicht hättest du sogar Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall o.Ä. allerdings würde die gegnerische Versicherung das eBoard sofern bekannt sofort Verwenden. Deine Versicherung würde nicht zahlen. Die Reparatur könntest du dann aus eigener Tasche finanzieren. Solltest du auch normale Boards zur Verfügung haben, würde ich mir für den Notfall eine Geschichte damit zurecht legen (falls der Fahrer das Board nicht genau gesehen hat). Evtl. hätte er sein Auto ja doch gern entdellt und kommt diesbezüglich noch auf dich zu... Prinzipiell kann man sagen. Wer mit nem eBoard unterwegs ist trägt immer die Schuld. Dessen sollte man sich bewusst sein :-/ Alles Gute! 1 Zitieren
Maxid Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Geschrieben 23. Mai 2016 Vielleicht hättest du sogar Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall o.Ä. allerdings würde die gegnerische Versicherung das eBoard sofern bekannt sofort Verwenden. Deine Versicherung würde nicht zahlen. Die Reparatur könntest du dann aus eigener Tasche finanzieren. Prinzipiell kann man sagen. Wer mit nem eBoard unterwegs ist trägt immer die Schuld. Dessen sollte man sich bewusst sein :-/ Alles Gute! War auch meine Tendenz lieber den Ball flach zu halten. Allerdings interessieren mich schon die potentiellen Ausgänge. Meine Versicherung müsste doch nur zahlen wenn mir die Schuld am Unfall gegeben wird oder? Die kann ja nicht pauschal mir gegeben werden nur weil ein eskateboard eingesetzt wurde (wie würde man mir uberhaupt nachweisen können, dass es eingeschaltet war?). Wir tragen doch rechtlich gesehen nicht tatsächlich immer die Schuld oder? Teilschuld ja - aber dann müsste man persönlich auch nur für den Teil aufkommen. Auch wenn ich persönlich das Risiko nicht eingehen will - so interessiert es mich doch brennend was hier noch passieren könnte und wie die Sache ablaufen würde. Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 Naja, "was wäre wenn" ist immer schwierig. Wenn es einen Verkehrsunfall gibt und sich herausstellt, dass einer der Fahrer stark alkoholisiert ist oder keinen Führerschein besitzt würde ich mal behaupten, dass dieser in der Regel die Schuld bekommt. Ich bin aber auch kein Jurist. Dein Glück war wirklich, das keine Polizei gerufen und dein eBoard wohl nicht bemerkt worden ist. Zitieren
niceday Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 >>Ich weiß nicht, wie es bei euch auf dem Betriebsgelände geregelt ist, aber sollte die StVO gelten hast du schlechte Karten. = Betriebsgelände = Ist kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern Privatgelände = Es kann also niemals eine StVO gelten da diese nur für öffentliche Verkehrsräume gültig ist. Auch wenn die Schilder gerne unsinnigerweise aufgestellt sind, drücken diese nur den „Wunsch“ des Eigentümers aus, wie man sich auf dem Gelände verhalten sollte…. Aber nicht muss. Stichwort wäre hier noch „Betriebsvereinbarung“ hier ist geregelt wer sich wie und wo mit was auf dem Gelände bewegen darf (Alles Zivilrecht). Es kann bei Aldi auf dem Parkplatz nicht „Geblitzt“ werden, selbst wenn Du da mit 200 Sachen rumfährst. Der Eigentümer kann Dir maximal ein Hausverbot erteilen / Das ist auf einen Betriebsgelände schlecht, da Du dann dort nicht mehr arbeiten kannst. Ich glaube nicht das Elektroskateboards in der Betriebsvereinbarung aufgeführt sind……Du hast dort mit diesen Fahrzeug nicht zu suchen, Außer der Eigentümer erlaubt es Dir. 1 Zitieren
Maxid Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Geschrieben 23. Mai 2016 Ich glaube nicht das Elektroskateboards in der Betriebsvereinbarung aufgeführt sind……Du hast dort mit diesen Fahrzeug nicht zu suchen, Außer der Eigentümer erlaubt es Dir. Was bedeutet das dann in diesem Fall? Wie würde ein Verfahren ablaufen? Insgesamt müsste man doch aber trotzdem festhalten, dass es generell zwei getrennte "Vergehen" sein müssten, oder? Einmal meine Ordnungswidrigkeit (oder gar Straftat) und dann der eigentliche Unfall. Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 ...Betriebsgelände = Ist kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern Privatgelände = Es kann also niemals eine StVO gelten da diese nur für öffentliche Verkehrsräume gültig ist.Auch wenn die Schilder gerne unsinnigerweise aufgestellt sind, drücken diese nur den „Wunsch“ des Eigentümers aus, wie man sich auf dem Gelände verhalten sollte…. Aber nicht muss. Das kommt drauf an, wie das "Betriebsgelände" befahrbar, bzw. abgegrenzt ist. Bei unserem Drägerwerk kann jeder aufs Gelände, da auch noch Subunternehmen zum Gelände gehören. Es ist sogar beidseitig befahrbar, sodass auch durchgängiger Verkehr vorhanden ist. Da keine schranken oder Zutrittsberechtigungen existieren würde ich das klar dem öStV zuordnen. Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Ist evtl. auch auslegungssache, aber wie du ja auch schon sagst für die nutzung eines eBoards irrelevant Verboten ist verboten BTW: Ich wäre für "e-Mobility allowed" Schilder auf privaten Firmengeländen. Mal sehen, was sich da machen lässt Zitieren
niceday Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 Das wird Dir hier niemand beantworten können..... Da müsstest Du schon einen Anwalt kontaktieren Zitieren
Maxid Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Geschrieben 23. Mai 2016 (bearbeitet) Das wird Dir hier niemand beantworten können.....Da müsstest Du schon einen Anwalt kontaktieren Schon krass aber, wie wenig wir über mögliche Konsequenzen wissen und trotzdem fahren. Momentan habe ich das Gefühl wir sind Freiwild ohne jeden rechtlichen Schutz Gibt einem zu denken ob es das wert ist... Das kommt drauf an, wie das "Betriebsgelände" befahrbar, bzw. abgegrenzt ist. Ist mit Schranken und Ausweiskontrolle abgegrenzt. Wir sind ein Forschungszentrum - das Board könnte man ja sogar als eMobility-Experiment deklarieren bearbeitet 23. Mai 2016 von Maxid ... Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 Ist mit Schranken und Ausweiskontrolle abgegrenzt. Wir sind ein Forschungszentrum - das Board könnte man ja sogar als eMobility-Experiment deklarieren Dann ist es Privatgelände. Die Nutzung des eBoards könnte prinzipiell gestattet werden, aber dann müsste auch Versicherung und Haftung durch den Grundstücksbesitzer geregelt, z.B. ausgeschlossen oder übernommen werden. Schon krass aber, wie wenig wir über mögliche Konsequenzen wissen und trotzdem fahren. Momentan habe ich das Gefühl wir sind Freiwild ohne jeden rechtlichen Schutz Gibt einem zu denken ob es das wert ist... Naja, ich für meinen Teil weiß genug. Was erwartest du vom Rechtssystem wenn du dich rechtswidrig verhältst. Du kannst ja nicht verlangen bei etwas "Verbotenem" "beschützt" zu werden. Für mich vergleichbar mit einem Einbrecher der Verdienstausfallansprüche geltend machen will, weil der Safe leer war... Wie war das noch: Alles, was Spaß macht, ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick :cornut: 1 Zitieren
Maxid Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Geschrieben 23. Mai 2016 (bearbeitet) Was erwartest du vom Rechtssystem wenn du dich rechtswidrig verhältst. Du kannst ja nicht verlangen bei etwas "Verbotenem" "beschützt" zu werden. Für mich vergleichbar mit einem Einbrecher der Verdienstausfallansprüche geltend machen will, weil der Safe leer war... [/size][/b] Naja - nur weil ich wo einbreche darf der Hauseigentümer mich ja trotzdem nicht erschießen oder foltern. Hier würde dann vermutlich auch der Einbruch und der Totschlag getrennt bewertet werden müssen und der Einbrecher ist nicht pauschal schuld. bearbeitet 23. Mai 2016 von Maxid ... Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 23. Mai 2016 Geschrieben 23. Mai 2016 (bearbeitet) Naja - nur weil ich wo einbreche darf der Hauseigentümer mich ja trotzdem nicht erschießen oder foltern. Hier würde dann vermutlich auch der Einbruch und der Totschlag getrennt bewertet werden müssen und der Einbrecher ist nicht pauschal schuld. Bei meinem fiktiven Szenario handelte es sich ja nur um den Einbruch also ein einziges Delikt. Aber so oder so schweift das ganze zusehens vom Thema ab. Ich denke es ist klar geworden worauf wir uns einlassen bearbeitet 23. Mai 2016 von Sp4rtan Zitieren
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