Kai Geschrieben 1. Juni 2015 Geschrieben 1. Juni 2015 Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. ... Vorrechte für Elektrofahrzeuge ... elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren ... Link zum vollständigen Artikel: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Als "elektrisch betriebene Fahrzeuge" sind unsere Elektro-Skateboards auch, oder? Scherz beiseite, auf den Busspuren wird sowieso das Chaos ausbrechen denn sobald da ein eAuto drauf fährt fahren alle Kraftstoff-Autos hinterher. Wo ist da Verkehrstechnisch ein Unterschied zu normalen Autos? Also selbst wenn man weiß das nur Busse und eAutos dort fahren dürfen wird die Hemschschwelle bei vielen eher gering ausfallen. Zitieren
eXo Geschrieben 2. Juni 2015 Geschrieben 2. Juni 2015 Wo ist da Verkehrstechnisch ein Unterschied zu normalen Autos? Sie haben doch vor die eAutos mit einem Aufkleber zu markieren oder nicht? Aber ja das Chaos ist vorprogrammiert... :cornut: Zitieren
Beatbuzzer Geschrieben 2. Juni 2015 Geschrieben 2. Juni 2015 Da gibts verschiedene Ansätze. Z.B. eigene Umwelt-Plakette oder aber was aktuell in Diskussion ist: Ein E-Kennzeichen vom Prinzip her wie das H-Kennzeichen für Oldtimer. Zitieren
Kai Geschrieben 2. Juni 2015 Autor Geschrieben 2. Juni 2015 Notiz an Kai: Aufkleber machen sobald das Design des Kennzeichens oder der Plakette feststeht. Zitieren
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