Eluveita Geschrieben 11. März 2015 Geschrieben 11. März 2015 Huhu ihr lieben, hab mal eine Frage, wenn ich es Versichert bekomme würde ich es dann legal verwenden? Lg Elu Zitieren
nicolas Geschrieben 11. März 2015 Geschrieben 11. März 2015 Ich würde das mit nein beantworten, die Dinger haben schlicht keine Zulassung. Ahoi Nico Zitieren
Kai Geschrieben 11. März 2015 Geschrieben 11. März 2015 Nach einer Versicherung wäre es vermutlich Halb-Legal. Du bekommst dann vermutlich keine Anzeige mehr wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz aber wegen Verstoßes nach der Zulassungsverordnung. Zitieren
Beatbuzzer Geschrieben 11. März 2015 Geschrieben 11. März 2015 Die Frage ist nur, welche Versicherung ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug überhaupt und wenn für eine Prämie deutlich unter gefühlten 1 Mio € versichert Zitieren
Sp4rtan Geschrieben 12. März 2015 Geschrieben 12. März 2015 Naja, wie schonmal diskutiert, gibt es (immerhin) den Kontrahierungszwang, aber wie schon erwähnt ohne Zulassung keine legale Teilnahme am Straßenverkehr. Auch nicht mit Versicherung. Sind halt zwei Paar Schuhe (bzw. eins, jeweils der Rechtf und der Linke ). Zitieren
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