Cantholz84 Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Es reicht nicht dass Du es argumentierst mit Radstand und ect. Sondern dass es dir der TÜV oder die Gtü bescheinigt, denn ohne den kann die Versicherung in der Tat nix machen. Ob das Schreiben nun reicht Entscheidet ein Gericht, sollte ein Staatsanwalt Anklage erheben, dass kann dir niemand hier 100 prozentig sagen. 1 Zitieren
venti2k Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Naja, immerhin hab ich irgendetwas gemacht und meinen guten Willen gezeigt. Sofern mein Board für eine Anzeige in eine bekannte Fahrzeugklasse eingeordnet werden muss, fällt mir nichts außer Moped oder Roller ein. Dafür hab ich dann wenigstens versucht eine Versicherung abzuschließen. Auch wenn es mir nur ein besseres Gewissen bereitet, ist es besser als nix Gruß Zitieren
Maxid Geschrieben 20. Januar 2017 Geschrieben 20. Januar 2017 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Falke Geschrieben 20. Januar 2017 Geschrieben 20. Januar 2017 das wäre ja lustig wenns nicht so ernst wäre... Zitieren
Chrizz Geschrieben 21. Januar 2017 Geschrieben 21. Januar 2017 Es ist und bleibt bei uns wohl illegal und verboten, mal klar ausgedrückt. Leider. Deswegen hatte ich mein Board auch so unauffällig wie möglich gebaut (2012 und 2013). Bin bisher nie erwischt worden und teils viel viel unterwegs. Entweder man fährt abseits vom Schuss oder auf Privatgelände, im Wald oder man muss echt Achtgeben. Besonders auf die anderen, obwohl die Leute schauen immer nur ganz verwundert und lassen einen vorfahren :-) Der Handkontroller wird noch geändert! Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 23. Januar 2017 Geschrieben 23. Januar 2017 @Maxid: Das ist ein Dorf weiter bei mir :-) Zitieren
Maxid Geschrieben 24. Januar 2017 Geschrieben 24. Januar 2017 @Maxid: Das ist ein Dorf weiter bei mir :-) Hast du dann mehr Infos? Wie krass ist die Polizei bei euch unterwegs? Mitlerweile selbst schon Kontakt mit der Polizei gehabt? Stay safe Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 24. Januar 2017 Geschrieben 24. Januar 2017 Moin, also in Lüneburg, das 15 Km von Winsen weg, sind die mehr als gechillt. Einmal hatte ich Kontakt am 12.08.2016, hatte ich auch im Forum mal erwähnt. Ich zitiere :" Heute, ich gemütlich mit dem Board an einer Seitenstrasse zum Wald langefahren, ein Diesel-Tackern wird immer lauter und dann bemerke ich auf meiner Augenhöhe neben mir die blau-weissen. Ich schön mit Nummernschild und da ich ja ein Krad bin, hatte ich auch Licht an, da ein Krad auch am Tag mit Licht fahren muss. Scheibe geht runter, mein Herz mittlerweile auf der Strasse. Der Beamte guckt raus und grinst und sagt: "Joar.. is schon cool ne" ... sein Blick richtet sich nach Hinten.. Er: "Oh.. sogar versichert... na dann" Ein lächeln , Scheibe geht hoch und sie fahren davon Danach habe ich dann mein Herz iwo auf der Strasse gesucht ;-) " Und vor 3 Wochen, da wurde in meine Gartenlaube eingebrochen, ich natürlich eiskalt mit Board zur Polizei, das Ding dann im Schlepptau hinter mir her gezogen ab auf die Wache. Anzeige aufgegeben. Am Ende meinte der Bulle dann: "Cooles Teil, selbstgebaut ? " Ich dies bestätigt, er darauf hin: "oki.. Grün -umweltfreundlich, Grünes Kennzeichen, also alles Grün ;-)" Ansonsten sehe ich die Cops ständig in LG gelangweilt im Polizeiauto und bisher gucken die nur doof und haben mich nie angehalten. Kommt glaube ich ziemlich auf die Gegend an. Wir sind eine 90.000 Einwohner-Stadt mit einer grossen Uni mit 14.000 Studenten. Daher ist bei uns eh alles viel "linker" und lieberaler. Greetz Zitieren
Maxid Geschrieben 24. Januar 2017 Geschrieben 24. Januar 2017 Hab eher das Gefühl, dass die wegen deinem Kennzeichen nichts sagen. Die gehen davon aus dass das dann alles mit rechten Dingen zugeht und kümmern sich nicht weiter. Ohne würde es bestimmt anders aussehen. Eigentlich sollte man sich einfach en Rollerschild holen und dranpappen - auch wenn es gar nicht gültig ist :devil: Ist dann aber bestimmt nochmal ein zusätzliches "Verbrechen" 1 Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 25. Januar 2017 Geschrieben 25. Januar 2017 Oh.. ja davon würde ich dringend abraten. Das würde den Strafkatalog um einiges erhöhen :-( Zitieren
Tarzan Geschrieben 31. Januar 2017 Geschrieben 31. Januar 2017 Naja, immerhin hab ich irgendetwas gemacht und meinen guten Willen gezeigt. Sofern mein Board für eine Anzeige in eine bekannte Fahrzeugklasse eingeordnet werden muss, fällt mir nichts außer Moped oder Roller ein. Dafür hab ich dann wenigstens versucht eine Versicherung abzuschließen.Auch wenn es mir nur ein besseres Gewissen bereitet, ist es besser als nix Gruß Leider ist das Gegenteil der Fall. Zumindest ist das die Erfahrung die ich vor Gericht gemacht habe. Im Falle des Falles kommt jetzt nämlich der Vorsatz dazu. Zitieren
Chrizz Geschrieben 5. Februar 2017 Geschrieben 5. Februar 2017 Fahrt ihr denn mit Offroad-Boards außerhalb des Waldes durch die Straßen? Das Risiko würde ich hier nicht eingehen, zumal in der Großstadt inzwischen schon viele kleine Elektromobiele bekannt sind bei den Cops. Aus Erfahrung (von ca 2009 an) sage ich mal ... 1.) ein unauffälliges Board was aussieht wie ein Skate / Longboard mit möglichst schwer zu erkennenden Komponenten 2.) unauffällig bewegen, so als wäre es ein normales Skate. Mit über 30 km/H über den Ku-Damm "kann" für Aufmerksamkeit sorgen auch bei den Cpos. Immer schön Aufmerksam vorallem wegen der anderen Verkehrsteilnehmer. Zitieren
clue285 Geschrieben 12. Februar 2017 Geschrieben 12. Februar 2017 Hallo zusammen, bei YouTube habe ich einige Videos von Daniel Buerge gesehen. Er fährt damit auch über die Straße und an den Cops vorbei. In Düsseldorf scheint man sich bis jetzt nicht dran zu stören. Zitieren
Kidatio81 Geschrieben 22. Februar 2017 Geschrieben 22. Februar 2017 Ist es notwendig, dass die Ablehungsbescheinigung schriftlich einem zugeschickt wurde, oder reicht die Email ? vielen Dank für Ihre Anfrage. Die XXXX versichert keine selbstbalancierende Elektroboards. Wir bedauern, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter XXXXX oder antworten Sie auf diese E-Mail unter Angabe folgender Bearbeitungsnummer: XXXXX. Vielen Dank! Freundlich grüßt Sie aus Köln Zitieren
Maxid Geschrieben 23. Februar 2017 Geschrieben 23. Februar 2017 Mit dem Ablehnungsschreiben wäre ich vorsichtig. Du hast kein selbstbalancierendes Board. Zitieren
Kidatio81 Geschrieben 23. Februar 2017 Geschrieben 23. Februar 2017 Mit dem Ablehnungsschreiben wäre ich vorsichtig. Du hast kein selbstbalancierendes Board. Danke , aber vom Prinzip her reicht so eine Mail? Besitzte noch einen Ninebot Mini Pro, für den ich das selbe angefragt habe. Hab nur grad dummerweise die falsche Email hier zitiert:D Zitieren
Maxid Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 und den nächsten hats erwischt: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Falke Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 Klingt wie ein Bericht von 1960, ich hoffe in 10 Jahren können Alle darüber lachen. Bis dahin alle schön weiter dicke schmutzige Autos fahren... Zitieren
Snake Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 ...ja da kann sich die Polizei mal wieder auf die Schulter klopfen :skep: Mal ne Abwechslung...nicht immer nur Falschparker abzocken... Und auch noch nen kecken Spruch hat der Polizeisprecher drauf...Hut ab :death: Zitat: "Ob das bei der Werbung im Internet angepriesene "Gefühl grenzenloser Freiheit" wirklich aufkommen kann, muss angesichts solcher Folgen doch eher bezweifelt werden" Zitieren
barney Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 Was soll der sonst schreiben? Du bist am Arsch Digga? Hätte auch was... Zitieren
Snake Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 Was soll der sonst schreiben? Du bist am Arsch Digga? Hätte auch was... ...daß jemand wegen so ner Lappalie "am Arsch" ist, darf bezweifelt werden :skep: Eine seriöse Pressestelle verkneift sich jedenfalls solche unnötigen und dekadenten Klugscheissersprüche wie im Zitat oben. Zitieren
Kai Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 Wie zynisch bäää :devil: sofort ein Disziplinarverfahren + Shitstrom und Pech und Schwefel Wussten die nicht das diese "grenzenlose Freiheit" von der Legislative längst eingefordert wird oh. Zitieren
Attila Geschrieben 27. April 2017 Geschrieben 27. April 2017 Ich frage mich immer wieder, wenn ich so etwas hier lese, fahren ohne Führerschein. Wenn ich überhaupt keine Fahrerlaubnis habe ok. zb. ein 14 Jähriger Aber der wird doch wenigstens einen PKW Führerschein gehabt haben? Damit darf er ja einspurige Fahrzeuge biss zu 50ccm fahren die Bauartbedingt nicht mehr wie 4KW haben. Das sollte doch reichen damit man keinen dran bekommt wegen fahren ohne FS? Welchen FS muss man überhaupt haben für ein Fahrzeug ohne StVO ? @Kai Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt. :peace: Zitieren
Snake Geschrieben 27. April 2017 Geschrieben 27. April 2017 (bearbeitet) ...den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sehe ich nicht gegeben, wenn der E-Skater im Besitz eines Führerscheins ist. Zitat: Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft. •der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden •das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht •die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen •die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen •im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden •in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse Also sollte eigentlich bei jedem, der in D einen Führerschein besitzt, die Fahrerlaubnis grundsätzlich vorhanden sein. Wenn man seinen Führerschein beim E-Skaten nicht dabei hat und ihn deshalb im Falle einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, wäre das dann "Fahren ohne Führerschein" und würde 10€ Strafe kosten. Schlimmer sieht´s beim zweiten Vorwurf aus - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Zitat: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 6 PflVersG 1. Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. 3. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. Das hört sich drastisch an...die Frage ist, wie Gerichte das bei einem E-Board beurteilen. Denke mal, die Verhältnissmäßigkeit ist leicht verschoben, wenn man für das Fahren mit einem E-Board ein halbes Jahr in den Knast muß oder eine existenzgefährdende Geldstrafe zu bezahlen hat. Was leider nicht heisst, daß es nicht trotzdem von Gesetzes wegen möglich wäre...oje...:skep: Hätte die Polizei in diesem Fall angemessen gehandelt, wäre eine mündliche Verwarnung völlig ausreichend gewesen...aber offenbar waren die Beamten darauf aus, den Fall maximal zu eskalieren... bearbeitet 27. April 2017 von Snake Zitieren
Attila Geschrieben 27. April 2017 Geschrieben 27. April 2017 Also ich bin ja kein § Advokat, aber ich könnte mir vorstellen, dass der gute man, vielleicht seinen Lappen abgeben musste, und sich gedacht hat, ok ich steige um auf Elektrisch. Da wäre ja der Vorsatz vorhanden, fahren ohne FS. Das wäre böse für ihn :skep: Zitieren
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