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Rechtliche Auseinandersetzung


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Geschrieben

Das System, dass jeder fahren darf sobald er an den Lenker kommt, funktioniert mE einfach nicht, vor allem wenn Fahrzeuge ohne Lenkstange dazu kommen sollen. Autos stehen auch nicht einfach überall zum Losfahren bereit, man hat entweder ein eigenes oder muss eine Fahrerlaubnis etc. nachweisen können.

 

Die E-Scooter werden sich aber auch nicht mehr abschaffen lassen, und eine Änderung der Regelung wird auch nicht so einfach sein. Optimal wäre denke ich, eine eigene Verordnung für Fahrzeuge in Privatbesitz zu erlassen, mit 25 km/h, mehr Leistung, aber auch entsprechend angepasster Versicherung, Mindestalter, Fahrerlaubnis Klasse AB oder ähnlich und ohne entgeltliche Vermietung. Damit könnte man effektiv verhindern, dass unerfahrene Fahrer auf der Straße unterwegs sind, und hätte trotzdem große Freiheiten für die weitere Entwicklung der EKF.

Geschrieben

Hi Zusammen,

 

hier eine Antwort von der HUK24 auf meine Frage welche ihrer Privathaftpflichtversicherungen das Onewheel abdecken würden:

 

"Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir gehen davon aus, dass Ihr Onewheel nicht versicherungspflichtig ist.

Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung Classic Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Onewheels
mitversichert ist.

Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Onewheels verursacht werden, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre XXX

HUK24 AG"

 

 

Was nun? Bringt mir die Privathaftpflichtversicherung was oder nicht, wenn ich den Classic Tarif auswähle?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Big:

Hi Zusammen,

 

hier eine Antwort von der HUK24 auf meine Frage welche ihrer Privathaftpflichtversicherungen das Onewheel abdecken würden:

 

"Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir gehen davon aus, dass Ihr Onewheel nicht versicherungspflichtig ist.

Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung Classic Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Onewheels
mitversichert ist.

Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Onewheels verursacht werden, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre XXX

HUK24 AG"

 

 

Was nun? Bringt mir die Privathaftpflichtversicherung was oder nicht, wenn ich den Classic Tarif auswähle?

Nein.

 

Die antworten so, weil sie gerne das Geschäft machen würden, aber Dir nicht sagen wollen, dass Du Dir Dein Onewheel an den Hut stecken sollst 😞

Geschrieben (bearbeitet)
17 minutes ago, oldtrapper said:

Nein.

 

Die antworten so, weil sie gerne das Geschäft machen würden, aber Dir nicht sagen wollen, dass Du Dir Dein Onewheel an den Hut stecken sollst 😞

OK, danke. Dachte ich mir, aber bin da auch nicht immer ganz so sicher, da sie sich anhörten, als würden sie sich widersprechen. Aber sie lassen sich selbst nur die Hintertür offen, um sich selbst abzudecken, wenn ich das so richtig verstehe.

 

Das heißt aber auch, um mich mindestens dem Straftatbestand zu entziehen, reicht es auch nicht aus, wenn ich jetzt die Haftpflichtversicherung abschliessen würde, oder? Ich wäre trotzdem strafbar und würde dazu die Ordnungswidrigkeit auch noch aufgedrückt bekommen, wenn die Polizei mich beim Fahren des Onewheels anhalten würden?

bearbeitet von Big
Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt keine einheitliche Handhabung, jeder Polizist und jede Staatsanwaltschaft sieht das offensichtlich anders.

 

Das einzig Einheitliche ist nach meiner Beobachtung das harte Durchgreifen, wenn Du keinen Führerschein hast.

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben

Ich habe die Tage jetzt auch so vieles durchgelesen und gefühlt fast alle 24 Seiten hier auch, und muss leider auch dasselbige feststellen. Deswegen fahre ich auch leider nur noch abends in der Dämmerung, wenn weniger Leute unterwegs sind, in der Hoffnung, dass die Polizisten, die mich mal erwischen werden, bessere Laune haben werden, weil ich keine anderen Leute “gefährde” etc. Fahre auch immer defensiv, mit Helm und Protektoren. Hoffentlich gibt es denen ein besseres Bild ab als nur “der Ganove mit unerlaubten Board”. Also, falls hier mal ein Hamburger Polizist mitließt: ich mag euch, ich tue euch nichts an, ich bin kein Schwerverbrecher, sondern genieße nur die frische Luft und das Leben, sei bitte auch nett und freundlich. Es gibt größere Probleme in der Welt 😉

Geschrieben (bearbeitet)

Früher durfte wohl noch die Polizei entscheiden, wie die Fälle gehandhabt werden, weil es noch keine eindeutige Rechtslage gab. Seit die Tretroller aber offiziell Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht sind, wurde der Spielraum deutlich kleiner.

So gesehen hat die eKFV genau das Gegenteil von dem bewirkt, was versprochen wurde: Fast alle EKF in Privatbesitz sind nun offiziell verboten, weil sie die Bestimmungen nicht erfüllen (können).

bearbeitet von Tazer
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Tazer:

Früher durfte wohl noch die Polizei entscheiden, wie die Fälle gehandhabt werden, weil es noch keine eindeutige Rechtslage gab. Seit die Tretroller aber offiziell Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht sind, wurde der Spielraum deutlich kleiner.

So gesehen hat die eKFV genau das Gegenteil von dem bewirkt, was versprochen wurde: Fast alle EKF in Privatbesitz sind nun offiziell verboten, weil sie die Bestimmungen nicht erfüllen (können).

Polizei führt aus, sie entscheidet nicht. Siehe Grundgesetz und Gewaltenteilung.

Geschrieben

Gewaltenteilung ist eine super Sache, aber es gibt dabei eben auch Nachteile.

In unserem Fall, wo sich die Legislative weit von der Realität entfert hat bzw. sie sich nicht drum kümmert, kommt es dazu, dass die Exekutive sinnfreie veraltete Gesetze durchsetzen muss, es aber nur in manchen Fällen tut und die Judikative völlig random Strafen verteilt von einfacher Verwarnung bis über 1000 Eur für das gleiche Vergehen. Und das Schlimme ist, die Legislative bekommt es nicht mit bzw. ihr ist das Chaos und die Ungerechtigkeit egal.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.7.2020 um 07:52 schrieb Falke:

Gewaltenteilung ist eine super Sache, aber es gibt dabei eben auch Nachteile.

In unserem Fall, wo sich die Legislative weit von der Realität entfert hat bzw. sie sich nicht drum kümmert, kommt es dazu, dass die Exekutive sinnfreie veraltete Gesetze durchsetzen muss, es aber nur in manchen Fällen tut und die Judikative völlig random Strafen verteilt von einfacher Verwarnung bis über 1000 Eur für das gleiche Vergehen. Und das Schlimme ist, die Legislative bekommt es nicht mit bzw. ihr ist das Chaos und die Ungerechtigkeit egal.

Zum einen gebe ich Dir Recht, aber auf der anderen Seite hätten wir uns schon viel früher als Community sammeln sollen um auf die Situation in Richtung Legislative aufmerksam zu machen. Gleichzeitig belegt bei diesem Artikel der letzte Absatz, dass das Chaos perfekt ist! Auch die Info vom WE wo ein EUC Fahrer mit "abgelaufener Versicherung" gestoppt wurde und ihn die Staatsanwaltschaft nur auf "100 Euro" Strafe plus Erneuerung der Versicherung verdonnert hat. Das Kabinett der Kuriositäten füllt sich!

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WWW.DONAUKURIER.DE

Elektrofahrzeuge sind im Trend - nicht nur bei Autos.

 

Das ganze Jammern hilft nix. Entweder im Wald "verdeckt" fahren oder weiter die Trommel schlagen und aufklären.

bearbeitet von hardy_harzer
Geschrieben (bearbeitet)

image.thumb.png.5339f05d05680d3c677463ba48c27e9e.png

 

Donaukurier, was? 🙂  ... Das mit der Geschwindigkeit scheint eine vertrackte Sache zu sein. Wenn man jz noch die gesetzlichen Bestimmungen zur Leistung hinzuzieht ... Die Engländer haben dafür ein schönes Wort: mayhem

 

Abgesehen von dem "Vielen Grüße ..." kann ich mir nicht vorstellen, dass es schlau ist, immer darauf herumzureiten, dass ESk8en eine Straftat ist. Wenn das jeder Bauer begriffen hat, wird man denken, es sei rechtens, uns mit Mistgabeln vom Board zu holen ... wir dürfen das ja sowieso nicht und man ist ein Gutmensch, weil man eine Straftat verhindert. Bitte denk nochmal über diese Haltung nach.

 

Und das auch Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, hätte man deutlicher betonen müssen 🙂 

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben

Es gibt also getrennte Zusatzschilder, um Radwege für Mofas, E-Bikes und E-Scooter freizugeben. Alles sehr deutsch. Die neuen Schilder wird man eher selten zu Gesicht bekommen. Mit einem S-Pedelec darf man einen Radweg vermutlich bei keiner der Freigaben verwenden.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb oldtrapper:

https://www.elektro-skateboard.de/uploads/monthly_2020_07/image.png.4b6cb0ca4e8925d9c870bb1cf06367cb.png

 

Donaukurier, was? 🙂  ... Das mit der Geschwindigkeit scheint eine vertrackte Sache zu sein. Wenn man jz noch die gesetzlichen Bestimmungen zur Leistung hinzuzieht ... Die Engländer haben dafür ein schönes Wort: mayhem

 

Abgesehen von dem "Vielen Grüße ..." kann ich mir nicht vorstellen, dass es schlau ist, immer darauf herumzureiten, dass ESk8en eine Straftat ist. Wenn das jeder Bauer begriffen hat, wird man denken, es sei rechtens, uns mit Mistgabeln vom Board zu holen ... wir dürfen das ja sowieso nicht und man ist ein Gutmensch, weil man eine Straftat verhindert. Bitte denk nochmal über diese Haltung nach.

 

Und das auch Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, hätte man deutlicher betonen müssen 🙂 

Du bist herzlich dazu eingeladen einen eigenen Kommentar zu schreiben, nachher sind wir immer ALLE schlauer!

Geschrieben

Ich verstehe nicht ...  Dass alle ESk8er Straftäter sind, ist doch mit einem weiteren Kommentar nicht mehr aus der Welt zu schaffen oder zu heilen.

 

Und ich ärgere mich jedes einzelne Mal, wenn ich so einen strategisch ungeschickten Gedanken lese. Das ist nicht mehr ungeschehen zu machen; die Folgen dieser Denkweise erlebe ich JEDEN Tag persönlich. Und es sind nicht nur die Rennradfahrer, die darüber sauer sind, nicht die Schnellsten zu sein und nur überholen können, weil ich an Rechtsvorlinkskreuzungen langsam mache.

Geschrieben

Gab es jemals einen Fall, wo man sich auf das

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berufen hat?

"Im Strafrecht gebietet das Verhältnismäßigkeitsprinzip die Schwere der Tat zu berücksichtigen. Maßnahmen des Gesetzgebers, die die  unter Berücksichtigung allgemeiner europäischer Sitten zu sehr einschränken, sind im Sinne des  Abs. 1 verfassungswidrig, wenn sie den Einzelnen zu sehr in seiner persönlichen Entfaltung einschränken."

Das ist doch immer unser Argument, dass es Blödsinn ist, ein Skateboard als KFZ zu behandeln, denn ein Fahrad macht mehr schaden bei einem Unfall. Dann ist es auch vollkommen egal, wie im Gesetz ein KFZ definiert ist, denn es wäre Verfassungswiedrig uns gleich zu behandeln. Die Stafe von mehreren Tausend Euro mit Führerscheinentug und Steuerhinterziehung ist vollkommen unangemessen.

Würde mich echt interessieren, wie weit ein motivierter/kompetenter Anwalt damit durch die Instanzen kommen könnte. Nicht umsonst werden die meinsten Verfahren eingestellt.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Karl Franz Smith:

Gab es jemals einen Fall, wo man sich auf das

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berufen hat?

"Im Strafrecht gebietet das Verhältnismäßigkeitsprinzip die Schwere der Tat zu berücksichtigen. Maßnahmen des Gesetzgebers, die die  unter Berücksichtigung allgemeiner europäischer Sitten zu sehr einschränken, sind im Sinne des  Abs. 1 verfassungswidrig, wenn sie den Einzelnen zu sehr in seiner persönlichen Entfaltung einschränken."

Das ist doch immer unser Argument, dass es Blödsinn ist, ein Skateboard als KFZ zu behandeln, denn ein Fahrad macht mehr schaden bei einem Unfall. Dann ist es auch vollkommen egal, wie im Gesetz ein KFZ definiert ist, denn es wäre Verfassungswiedrig uns gleich zu behandeln. Die Stafe von mehreren Tausend Euro mit Führerscheinentug und Steuerhinterziehung ist vollkommen unangemessen.

Würde mich echt interessieren, wie weit ein motivierter/kompetenter Anwalt damit durch die Instanzen kommen könnte. Nicht umsonst werden die meinsten Verfahren eingestellt.

 

Leider bist Du dann schnell mitten in der Diskussion um das "Gefährdungspotential". Auch da will mir nicht in den Kopf, dass ein Skateboard ein höheres Potential haben soll, als Autos oder Fahrräder oder Motorräder oder Inliner, oder ...

 

Oder zählen wir doch bitte mal die Verkehrstoten bei den unterschiedlichen Verkehrsmitteln 🙂

 

Leider ist "Verhältnismäßigkeit" nur dann ein Argument, wenn es der Exekutive nutzt.

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb oldtrapper:

Leider ist "Verhältnismäßigkeit" nur dann ein Argument, wenn es der Exekutive nutzt.

 

So wie es geschrieben ist, ist das wohl genau nicht der Fall. Es soll die Exekutive einschränken und Gesetze, die Freiheiten unverhältnismäßig einschränken, abschwächen oder sogar außer Kraft setzen.

 

Wenn

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sich darauf stützen kann, warum nicht auch wir? Wobei deren Argument ist, dass "wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 Kilometern pro Stunde als geringfügiger Verstoß bewertet würde, bei 21 Kilometern pro Stunde aber der Lappen eingezogen werde". Das ist aber schwerer zu erklären, da ein 3,5t Gefährt, in beiden Fällen eine Person töten kann.

 

Es geht bei uns auch nicht darum, dass alle Skateboards uneingeschränkt erlaubt sind. Wenn ich das MO-BO Monster oder Trampa/Bajaboard anschaue, dann kann das Gefährdungspotential auch höher als bei einem Fahrrad sein. Aber es sollen endlich Regeln her. Helm, Führerschein, max. 20km/h und 15kg Boardgewicht usw. ist mir alles egal, ich will nur fahren dürfen...

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Geschrieben

Es soll ja kein Argument für die Rechtslage sein, es ist die Beobachtung eines Mißstandes. 

 

Und die armen Mountainboarder zu diskriminieren kann ja auch nicht die Lösung sein. Ich hab' das schon mal geschrieben: Bisschen schwanger geht nicht. Wenn eine Fahrzeugklasse regulieren, dann alle Fahrzeuge dieser Klasse.

Geschrieben
7 hours ago, hardy_harzer said:

Auch die Info vom WE wo ein EUC Fahrer mit "abgelaufener Versicherung" gestoppt wurde und ihn die Staatsanwaltschaft nur auf "100 Euro" Strafe plus Erneuerung der Versicherung verdonnert hat

Welche Staatsanwaltschaft war das, ich würde mich auch liebend gerne zu einer Versicherung verdonnern lassen, das wär mir locker 100 Eur wert. Kann das die Versicherung in so einem Fall ablehnen?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Falke:

Welche Staatsanwaltschaft war das, ich würde mich auch liebend gerne zu einer Versicherung verdonnern lassen, das wär mir locker 100 Eur wert. Kann das die Versicherung in so einem Fall ablehnen?

 

Staatsanwaltschaft Leipzig, Zweigstelle Grimma

Das kann passieren, dass die Versicherung in Runde zwei aufwacht und ablehnt. Am besten direkt zum Vertreter gehen und alles dort verlängern.

  • 3 weeks later...
Geschrieben (bearbeitet)

schon ein paar Tage alt, aber hier hat es gleich drei auf einmal erwischt... wohlgemerkt auf einem vermutlich weniger stark befahrenem Wirtschaftsweg. 

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WWW.LOKALPLUS.NRW

Olpe. Polizeibeamte haben am Freitag, 3. Juli, drei E-Longboard-Fahrer in Olpe kontrolliert. Die elektronisch betriebenen Fahrzeuge sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen....

 

bearbeitet von clue285
Geschrieben

Einmal ist die Sachlage natürlich blöd, aber mich ärgert auch, dass man solche Artikel immer von Legasthenikern schreiben lässt und von möglichst Sachunkundigen, damit alles schön wichtig und besonders drastisch klingt ... " ... Zeugen hatten beobachtet ..." . Ich dacht, das mit der Blockwartmentalität wäre hierzulande langsam mal Geschichte. Solche Menschen mag doch wirklich keiner.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb oldtrapper:

Einmal ist die Sachlage natürlich blöd, aber mich ärgert auch, dass man solche Artikel immer von Legasthenikern schreiben lässt und von möglichst Sachunkundigen, damit alles schön wichtig und besonders drastisch klingt ... " ... Zeugen hatten beobachtet ..." . Ich dacht, das mit der Blockwartmentalität wäre hierzulande langsam mal Geschichte. Solche Menschen mag doch wirklich keiner.

 

Da habe ich auch fürstlich eben wieder gelacht. "Zeugen beobachteten"....Was sind einige Menschen nur für armseelige Kreaturen.

 

  • 1 month later...
Geschrieben (bearbeitet)

Hey,

 

ich bin am 12.7.20 mit einem Bekannten Abseits von Bremen mit dem E-Longboard unterwegs gewesen(2 Bamboo GTR).

Uns kam die Polzei entgegen als wir gemütlich mit 15 km/h am carven waren, die Polizei war alles andere als freundlich uns Gegenüber.

Naja was soll ich sagen: Boards wurden beschlagnahmt und ich habe einen Tag später meine Anwältin eingeschaltet.

(Board habe ich mir nach einem Monat wieder abholen können, von der Polizeidienststelle • Die Staatsanwaltschaft hatte es freigegeben stand in dem Brief)

 

Musste 150€ bezahlen und die Anklage wurde fallen gelassen. Beim Wiederholungsfall kann ich nicht mit einer Einstellung rechnen.

(und falls jemand Fragt: Habe keine Anwaltskosten bezahlt,  gut wenn man Anwäte kennt)

Jetzt stand das Board diesen Sommer eigentlich nur rum...

Ärgere mich so sehr über die Rechtslage... Freue mich schon auf die nächste Demo

 

VG

bearbeitet von RonaldRSB

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