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Rechtliche Auseinandersetzung


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Geschrieben
1 hour ago, Attila said:

 

Ich bin mir nicht sicher wo ich das gelesen habe, aber ich glaube

es ging um den Manipulationsschutz und da war glaube ich drin

enthalten, dass die Software zum ändern der Geschwindigkeit 

nicht öffentlich zugänglich gemacht sein darf.

Bin mir aber nicht sicher.

 

Dann wäre diese DIN ja völlig umsonst, wenn man die Werte selbst anpassen kann, aber du liegst völlig richtig damit. Sowieso gibt es immer einen, der den "sogenannten Manipulationsschutz" umgeht.😉 Also kann ich sagen, das die sich die Arbeit für eine extra DIN sparen hätten könnten.🤣

Geschrieben
Am 27.3.2019 um 14:08 schrieb Attila:

 

Da bin ich absolut deiner Meinung, dass das alles Spekulation ist,

aber anhand der Työenklasifizierung und ABE, kann man schon die 

Richtung erkennen wohin die Regierung das ganze lenken möchte.

Bird und Tier, sollen draußen bleiben und der ganze Sharing Markt

über die Fahrzeuge der deutschen Autoindustrie abgewickelt werden.

So dass die Score aus Fernost hier kein Fuß fassen sollen.

Und genau so sehe ich das auch mit den EKF´s ohne Lenkstange.

Das nächste Problem ist ja auch schon im Anmarsch

wodurch die Attraktivität der EKF´s rückwärts entwickelt.

 

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Kickroller sollen die letzte Meile vom Bus zum Büro überbrücken. Doch nun sperren sich einige ÖPNV-Betreiber oder wollen zusätzliche Beförderungsgelder verlangen.

 

Ich habe hierzu letzte Woche beim lokalen Betreiber eine Anfrage gestellt und heute eine sachliche gute Antwort erhalten. 

 

Die VAG im Raum Nürnberg hat hierzu nichts explizit geregelt und erlaubt daher die Mitnahme solange nicht mehr als 0,4qm Platz durch den Sachgegenstand eingenommen werden. Im Einzelfall entscheidet jedoch das Personal vor Ort.

 

Sollte Interesse am genauen Inhalt der Antwort bestehen könnt ihr euch gerne per PN melden.

 

  • 7 months later...
Geschrieben

Servus Community,

 

ich bin mit meinem OneWheel am 01.11.19 gestürzt und mir die Schulterbänder gerissen. Hab nicht wirklich über die Konsequenzen nachgedacht und bei der Polizei angerufen, dass ich nen Rettungswagen brauch da ich mit meinem E-Board gestüzt bin (größter Fehler *facepalm*).

Rettungswagen kam, alles gut gab ne Op, bli bla blub...

Eine Woche später steht die Polizei vor meiner Tür: Betriebserlaubnis?, Versicherung?, Füherschein?... Haben sich das Gerät angeschaut wollten wissen wie schnell es fährt etc....

Habens zum Glück nicht mitgenommen, nur angeschaut.

PS. Das OneWheel XR+ fährt bis 30km/h.

 

Jetzt bin ich mal gespannt was bei mir kommt.

 

Jetzt hat mich das aber so geärgert, dass ich mich im World Wide Web und unter anderem hier im Forum schlau gemacht hab bezüglich der Definition von einem Onewheel.

Also da es über 25km/h fährt und elektrisch betrieben ist ohne Unterstützung eigener Muskelkraft müsste es ja dann ein Kleinkraftrad sein, allerdings sind Kleinkrafträder nur ab 2 bis 4 Räder definiert.

Kann man sich da rausmogeln wenn das Gerät nicht definiert ist, da es nur eine Achse bzw. ein Rad hat?

Keine Definition was es genau ist = Keine Definiton ob Versicherungspflichtig, da nciht als KFZ-Definiert?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Gruß

 

Tobi

Geschrieben

Nein, es rückt in die nächst höhere mögliche Klasse und zählt als PKW, genauso wie die Hoverboards. (Es steht nirgendwo, dass ein PKW nicht nur ein Rad haben darf)
Alles was zweirädrig ist (zwei Achsen) wie E-Skateboard zählt dagegen als Leichtkraftrad.

Der Unterschied ist: für PKW brauchst du eine Zulassung, für Leichtkrafträder und Elektrokleinstfahrezuge nicht. Deswegen begehst du mit einem Hoverboard/Mono-Wheel/... Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) mit E-Skateboards aber nicht.

Geschrieben

AFAIK zählt alles, bei dem die Räder nicht weiter als 40 cm auseinander liegen, als Einspurfahrzeug, und wird typischerweise als Leichtkraftrad behandelt. Alle Angaben ohne Gewähr..

  • 3 months later...
Geschrieben

Hallo zusammen

Im Zusammenhang mit Corona wird uns empfohlen keinen ÖV mehr zu nutzen. Ausserordentliche Massnahmen vom Staat. (Meine gerade die Schweiz)

Also darf ich hier nun wohl während dieser Pandemie Zeit straffrei rumfahren. Mal testen ob ein Polizist etwas sagt! Es ist ja Eigenschutz Pflicht und zur Arbeit sollen wir ja.😉🤫🤗

Geschrieben
Am 13.3.2020 um 22:10 schrieb RonaldRSB:

Morgen ist es trocken und ich fahre auch mit dem Board ins Büro. Mir egal ob die Polizei mich anhält. Werde dann schon was dazu sagen!

Einfach husten😂😂😂

  • 2 weeks later...
Geschrieben
Am 13.3.2020 um 22:10 schrieb RonaldRSB:

Morgen ist es trocken und ich fahre auch mit dem Board ins Büro. Mir egal ob die Polizei mich anhält. Werde dann schon was dazu sagen!

Es ist zwar trocken aber auch kalt.  HUST

Lasst euch nicht erwischen und verursacht bitte keinen nicht versicherten Versicherungsschaden 😉 

Aber wie auch immer - Dem Eboard-Virus zur Pandemie verhelfen ist immer noch gesünder!

  • 1 month later...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei kontrolliert (in Heilbronn, Baden Württemberg) und mein Board inkl. Fernbedienung wurden sichergestellt 😟

 

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung und keinen Schimmer, was ich jetzt am besten machen kann um irgendwie mein Board zurück zu bekommen..

 

Irgendwelche Ideen?

bearbeitet von breakbeatfreak
  • Like 1
  • Confused 1
Geschrieben
Am 22.11.2019 um 21:55 schrieb jeti:

AFAIK zählt alles, bei dem die Räder nicht weiter als 40 cm auseinander liegen, als Einspurfahrzeug, und wird typischerweise als Leichtkraftrad behandelt. Alle Angaben ohne Gewähr..

460 mm ist der Wert

Geschrieben (bearbeitet)
Am 30.4.2020 um 18:32 schrieb breakbeatfreak:

Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei kontrolliert (in Heilbronn, Baden Württemberg) und mein Board inkl. Fernbedienung wurden sichergestellt 😟

 

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung und keinen Schimmer, was ich jetzt am besten machen kann um irgendwie mein Board zurück zu bekommen..

 

Irgendwelche Ideen?

Warten.

- Nach der Sicherstellung ist eine Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit bei einem Ersttäter die günstigste Folge für Dich ... vlt 3 Wochen warten.

- Wenn das Teil vom Tüv getestet wird, sind schon mal Gutachtengebühren von 4-500 EUR fällig und Dir wird vermutlich die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens mitgeteilt.

- Auch das kann wieder eingestellt werden.

- Jz irwann wirst Du Dein Board zurückbekommen.

- Wurde nicht eingestellt, dann drohen Strafverfahren wegen Verstoß gg Versicherungspflicht, wenn Du keinen Führerschein hast, Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Führerscheinsperre und Geldstrafe bei Ersttäterschaft, Owi wegen Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Wurde Dir das Board geliehen, droht dem Verleiher ein Strafverfahren wegen Überlassen eines nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges ein Strafverfahren.

 

Schlimmstenfalls drohen nach Berichten hier im Forum und in den e-Scooter-Foren bei Ersttäterschaft und fehlendem Nachweis des Vorsatzes bis zu EUR 2.800 Strafen zzgl TüV-Gutachten. Gibt aber auch Leute, die trotz Verfahren mit 800 EUR davonkamen.

 

Das ist nur ein Zusammentragen von Erfahrungswerten, keine Rechtsberatung o.ä.. Auch wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist, würde ich bei Eröffnung eines Verfahrens einen Anwalt zu Rate ziehen ... aber der kostet dann nochmal.

 

Wird das Verfahren gegen Auflage eingestellt - beliebt sind 30 Stunden gemeinnützige Arbeit oder 300 EUR - würde ich das an Deiner Stelle als glücklichen Zufall akzeptieren. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Man könnte auch nach der Verfahrenseröffnung um eine Einstellung gegen Auflage bitten, bekennt sich schuldig und bietet 30 Tagessätze oder gemeinnützige Arbeit an und gelobt Besserung ... hat es alles schon gegeben. 

 

@all: Habbich was vergessen?

 

Von meiner Seite viel Glück und hoffen wir auf die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

 

Bitte berichten, wie es weitergeht, wenn was Neues bekannt ist.

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben

@breakbeatfreak

vor einer Stunde schrieb breakbeatfreak:

Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei kontrolliert (in Heilbronn, Baden Württemberg) und mein Board inkl. Fernbedienung wurden sichergestellt 😟

 

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung und keinen Schimmer, was ich jetzt am besten machen kann um irgendwie mein Board zurück zu bekommen..

 

Irgendwelche Ideen?

Hatte auch im November 2019 ein Verfahren am laufen gehabt. Nach 3 Monaten kam dann der Brief das es eingestellt wurde.

Hab mich da auch Mega verrückt gemacht was auf mich zu kommen könnte.

 

Ich hoffe das beste für dich.

 

Gruß

 

Toblerone

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb breakbeatfreak:

Have heute Post bekommen, das Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz wird eingestellt 😌

 

Glückwunsch. Sag genau, was Du gemacht hast, damit das jeder kopieren kann 🙂

 

Geschrieben
Am 7.5.2020 um 12:57 schrieb oldtrapper:

 

Glückwunsch. Sag genau, was Du gemacht hast, damit das jeder kopieren kann 🙂

 

Würde mich auch interessieren, bin in der gleichen Situation (noch kein Verfahren, aber Anhörungsbescheid bekommen).

Muss ich bis Dienstag zurück schicken. Hoffe auch auf Einstellung, war das erste Mal, auf dem Radweg, mit Helm, ziemlich langsam.

Geschrieben

Tja, alle wollen sie Hilfe aber wenn man dann fragt, was genau gemacht wurde, meldet man sich nicht...wie so immer. Meine Stellungnahme habe ich ja hier gepostet...da kannst Du ja mal reinschauen...such einfach nach meinen Posts...

Geschrieben

Da gibt es nicht viel zu tun. Sei freundlich, sag möglichst wenig und hoffe darauf, dass die Staatsanwaltschaft mit Wichtigerem beschäftigt ist.

 

Als mich die Polizei kassiert hat, habe ich wahrheitsgemäße Angaben zu meiner Person und zu meinem Führerschein gemacht. Dann hieß es, dass das Board einem Gutachter übergeben wird, der die Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Ich habe daraufhin gesagt, dass der Antriebsstrang nicht modifiziert wurde, und sie die technischen Daten auf der Webseite des Herstellers nachlesen können. Mein Gedanke war, dass das Verfahren eher eingestellt wird, wenn noch keine externen Kosten entstanden sind. Ich habe nichts offiziell zu Protokoll gegeben.

 

Als mich die Staatsanwaltschaft angeschrieben hat, habe ich keine Stellungnahme verfasst. Dazu bin ich nicht verpflichtet, und man kann sich damit nur weiter rein reiten. Stellungnahmen werden praktisch nie zu deinem Vorteil ausgelegt. Auch wenn es schwer fällt, sollte man einfach die Klappe halten.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb banderas:

Tja, alle wollen sie Hilfe aber wenn man dann fragt, was genau gemacht wurde, meldet man sich nicht...wie so immer. Meine Stellungnahme habe ich ja hier gepostet...da kannst Du ja mal reinschauen...such einfach nach meinen Posts...

Hallo Banderas,

 

ich habe alles durchforst, bin aber leider nicht auf deine Stellungnahme gestossen. Könntest du sie noch einmal verlinken?

Besten Dank und viele Grüsse

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb thorsten:

Hallo Banderas,

 

ich habe alles durchforst, bin aber leider nicht auf deine Stellungnahme gestossen. Könntest du sie noch einmal verlinken?

Besten Dank und viele Grüsse

 

So schwer ist das nicht. Nicht mal, wenn man den Autor auf igno hat 🙂 

https://www.elektro-skateboard.de/topic/6796-erwischt-in-berlin-strafbefehl-erhalten/?do=findComment&comment=46672

 

bearbeitet von oldtrapper
Geschrieben

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Banderas schriftlich bestätigt, dass er ein Board besitzt und verwendet hat, das schneller als 6 km/h fährt. Er schreibt auch, dass er mit der Rechtslage vertraut war. Damit wurde die Straftat vorsätzlich begangen. Der Strafbefehl schreibt sich da quasi von selbst.

 

Vielleicht hätte Banderas die Strafe auch ohne Stellungnahme bekommen. Geholfen hat er sich damit nicht.

Geschrieben

Zum Thema Verhältnismäßigkeit: gerade in den Nachrichten: Scheuer will "unverhältnismäßig" harte Strafen für Autofahrer wieder streichen.

 

Vielleicht sollten wir ihn mal einen Tipp geben was noch unverhältnismäßig harte Strafen sind...

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