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elektro-skateboard.de

Rechtliche Auseinandersetzung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Idee wäre auch, dass wir einfach selbst einen neuen Entwurf für die MobHV erstellen. ...

 

Das geht so einfach nicht, wegen der Typgenemigung.

 

Die Einreihung von PLEVs, die ja eine Klasse ohne Typgenemigung sein soll, geht in der deutschen StVZO imho am besten unter "Andere Straßenfahrzeuge",§ 63a "Beschreibung von Fahrrädern". Da sind bisher unter (2) Pedelecs definiert und Fahrrädern gleichgestellt. Hier müssten nun also noch die verschiedenen PLEVs eingeordnet werden, also nicht als Kraftfahrzeuge, sondern gleichgestellt mit Fahrrädern.

 

Das ganze kollidiert allerdings mit einigen anderen bisherigen Gesetzen. Insbesondere die Klasse der elektro Scooter, mit Typgenemigungspflicht und 20km/h Beschränkung. Sowie auch mit der MobHV, ebenfalls Typgenemigungspflicht und 20km/h Begrenzung.

 

Eine naheliegende Lösung wäre, für elektrische Kickscooter einen "Kickantrieb" vorzuschreiben, damit sie als hinreichend fahrradähnlich gelten können. So wird das ja auch schon für einige Modelle gehandhabt, z.B. e-Micro One, SmartPed FlyKly, BMW X2City, die derzeit bereits legal nutzbar sind (zumindest behaupten das die Hersteller).

 

Bei elektrischen Einrädern könnte das auch gelingen, denn immerhin gelten (motorlose) Einräder als Fahrräder (siehe

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). Würde also nur geringe Anpassung erfordern, auch elektrische Einräder als Pedeles einzuordnen.

 

Für e-Skateboards könnte das evtl auch noch durchgehen, da sie keinen Lenker haben und mit Gewichtsverlagerung gesteuert werden. Allerdings ist die Fernsteuerung eine ziemliche Hürde. Und natürlich eh nur bis 25km/h. Ich schätze eher, dass die nicht mir rein kommen werden. Oder aber man macht umfangreichere Änderungen, also ganz neue Klasse.

 

Das klingt zunächst unwahrscheinlich, aber mit der obigen Regelung wären ja Handgasscooter wie der EGRET oder e-Floater raus. Die haben die Initiative aber maßgeblich angestoßen und sitzen mit in den PLEV Gremien. Lösung wäre, die mit in die MobHV, also mit Typgenemigung einzubringen. Das würde aber dann e-Skateboard ausgrenzen, den die werden keine Typgenemigung erhalten.

 

Die erheblichen Auflagen, u.a. Zulassung und 20km/h Begrenzung würde wahrscheinlich auch das faktische Aus dieser Handgasscooter und segwayartigen Fahrgeräte nach MobHV bedeuten - und da steckt eine sehr starke Interessensgruppe dahinter.

 

Wird also spannend, wie das ganze dann umgesetzt wird. Da da erhebliche Kräfte hin und her ziehen ist aber m.E. nicht mir einer baldigen Lösung zu rechnen.

 

Für e-Skateboard über 25km/h sehe ich derzeit keine Chance einer Einbeziehung. Oder wer hätte da eine Idee?

bearbeitet von caelus
Geschrieben
Anbei das Schreiben vom PPr ST II Berlin

Die Einordnung als Kraftfahrzeug ist rechtlich fragwürdig. Vor Gericht hat das wohl keine Chance vor dem Hintergrund der EU Regulierung. In sofern sind auch alle Schlussfolgerungen und Strafen nicht maßgeblich.

 

Da steht nicht, dass die Einreihung als Sportgerät erlaubt, im öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, z.B. "Spielen auf der Straße". Kostet glaub ich 10,- EUR.

Geschrieben

klar hätten wir den auch welche zur Verfügung gestellt, logisch, ich will ja auch eine Versicherung :-), aber sie hatten vor über 2 Jahren einfach bei uns bestellt ohne uns zu kontaktieren.

Wir haben später durch Nachfragen erfahren wofür es ist.

Eben für die Studie die vor über 2 Jahren von der Regierung auf den Weg gebracht wurde um eine Grundlage für die Klasse zu haben, an der sie seit der Zeit arbeiten.

Wir fragen auch ständig nach wann es soweit ist. Aber sie halten sich bedeckt. Weil einer meinte schon Frühling 2017, aber dann ging es nochmal hin und her. Und weil er sich so geirrt hatte, hält er sich mit dem Termin eher bedeckt.

Geschrieben

Hallo hallo

Heute in der Bild Zeitung als Druck und auch online zu lesen wird ein elektro Roller scooter Kickboard wie auch immer beworben was es ab 2018 geben soll als Alternative zum Auto in der Innenstadt !!

Also entweder die rufen hier dazu auf gemeinsam eine Straftat zu begehen !!

Oder die wissen etwas was wir nicht wissen und die Dinger bekommen eine abe oder Versicherung Einstufung was auch immer und dürfen irgendwie genutzt werden !?

Hm komisch !?

Allerdings sehr gut das die BILD darüber berichtet den dann kommt noch mehr und besser Bewegung in die Zulassungs und Regelungs Geschichte !!

 

 

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Geschrieben
Hallo hallo

Heute in der Bild Zeitung als Druck und auch online zu lesen wird ein elektro Roller scooter Kickboard wie auch immer beworben was es ab 2018 geben soll als Alternative zum Auto in der Innenstadt !!

Also entweder die rufen hier dazu auf gemeinsam eine Straftat zu begehen !!

Oder die wissen etwas was wir nicht wissen und die Dinger bekommen eine abe oder Versicherung Einstufung was auch immer und dürfen irgendwie genutzt werden !?

Hm komisch !?

Allerdings sehr gut das die BILD darüber berichtet den dann kommt noch mehr und besser Bewegung in die Zulassungs und Regelungs Geschichte !!

 

 

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Der Roller ist ein Kickroller mit hydraulische Bremse und Licht. Ankündigung Q3/2018 für unter 1000€.

Geschrieben
Einige Fragen könnten wir aus dem Forum heraus beantworten.

-----------------------------------------------

Wenn Sie mir etwas zu folgenden Fragen sagen können, dann wäre das für uns auch hilfreich:

 

1. Seit wann sind die verschiedenen E-Fortbewegungsmittel wie E-Skateboards oder Hoverboards ca. auf dem deutschen Markt?

-> Wann hat hier das Forum gestartet?

 

2. Sind Ihnen (im Gegensatz zur Bundesregierung) Daten zu Unfall- oder Verkaufszahlen bekannt? Was schätzen Sie wie viele E-Skateboards und andere nicht zugelassene E-Kleinstfahrzeuge es in Deutschland ca. gibt?

-> Ich kenne nur Eigenschäden. Keine Fremdschäden hier im Forum.

 

3. Werden diese Fortbewegungsmittel von der Polizei im öffentlichen Straßenraum eher toleriert oder die Nutzung strikt bestraft?

-> Die Tendenz in den letzten Monaten geht in Richtung Strafe. Die polizeilichen Kräfte wurden scheinbar in der letzten Zeit sensibilisiert. Siehe Berliner Polizei Mitteilung. Die Fälle der toleranten Handhabung nimmt ab. Ein eBarder wurde von zwei Zivilkräften in der U-Bahn "begleitet", bis der eBoarder die ersten Meter auf der Straße zurücklegte. Dann kam der Zugriff.

Der eXo Fall aus der Schweiz sollte mit aufgenommen werden. Ist schon dreist über mehrere Tage Fotos von eXo und sein Board zu machen um dann geballt zuzuschlagen.

 

3a. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen E-Skateboards oder neue E-Fortbewegungsmittel durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden?

-> ja, da müssen wir hier nachsehen und die Fälle mit Datum auflisten

 

3b. Wie hoch sind die "empfindlichen Strafzahlungen", von denen Sie ihrem Anschreiben sprechen und werden die Strafen Ihrer Erfahrung nach in gleicher Höhe verordnet oder gibt es hier Abweichungen?

-> meine Beobachtung war: Sehr uneinheitliches Bild, dass Strafmaß bewegt sich in breiter Schwankung. Den höchsten Fall, den ich noch im Gedächtnis habe war ein Nürnberger mit Gericht und ca. 1.800,- Kosten.

 

Ich bin mit den Punkten 2b-3b durch. Die Ergebnisse habe ich im Wiki zusammengefasst.

 

1. Seit wann sind die verschiedenen E-Fortbewegungsmittel wie E-Skateboards oder Hoverboards ca. auf dem deutschen Markt?

-> eBoarden würde ich auf ca. 2009 festlegen. Es gab davor auch eBoards, aber eher mit klobigen Akku für wenige Enthusiasten. Erst mit der LiPo-Technologie und einigen nennenswerten Herstellern hat sich das eBoarden in Deutschland etabliert. Was sagt ihr dazu?

 

2. Sind Ihnen (im Gegensatz zur Bundesregierung) Daten zu Unfall- oder Verkaufszahlen bekannt?

-> Dem Forum sind nur wenige Eigenschäden bekannt. Die Schadensformen sind von abgebrannten Board bis mehrfache Knochenbrüche.

 

2b.Was schätzen Sie wie viele E-Skateboards und andere nicht zugelassene E-Kleinstfahrzeuge es in Deutschland ca. gibt?

-> Danke liebe eBoard Hersteller, dass ihr hier abtaucht.

 

3. Werden diese Fortbewegungsmittel von der Polizei im öffentlichen Straßenraum eher toleriert oder die Nutzung strikt bestraft?

-> Die Tendenz in den letzten Monaten geht eindeutig in Richtung Strafe. Die polizeilichen Kräfte wurden scheinbar in der letzten Zeit sensibilisiert. Siehe Berliner Polizei Mitteilung. Die Fälle der toleranten Handhabung nimmt ab. Ein eBoarder wurde von zwei Zivilkräften in der U-Bahn "begleitet", bis dieser die ersten Meter auf der Straße zurücklegte. Dann hat die Polizei den Zugriff ausgeführt.

Ein interessanter Fall ist aus der Schweiz zu berichten. Der eBoard Fahrer wurde über mehrere Tage von der Polizei am Tor von seinem Arbeitgeber Fotografiert. Damit sollte deutlich aufgezeigt werden, dass es sich nicht um ein einmaliges Vergehen handelt.

 

3a. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen E-Skateboards oder neue E-Fortbewegungsmittel durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden?

-> Wir haben eine Übersicht erstellt:

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3b. Wie hoch sind die "empfindlichen Strafzahlungen", von denen Sie ihrem Anschreiben sprechen und werden die Strafen Ihrer Erfahrung nach in gleicher Höhe verordnet oder gibt es hier Abweichungen?

-> Hier gibt es kein einheitliches Bild. Wie in der Übersicht deutlich zu sehen ist, bewegen sich die Zahlungen von 100,-€ bis 1.500,-€ + 3 Punkte (Flensburg).

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Man hat auch in Aussicht gestellt, dass ein persönliches Gespräch stattfinden wird, sofern nach der Bundestagswahl das Amt nicht von jemand anderen besetzt wird.

Von daher hat der Wahlkampf momentan verständlicherweise eine höhere Priorität.

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Hab einen netten Brief zu meinem vergehen bekommen.

 

 

Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Vergehens nach dem pflichtversicherungsgesetz

 

Sehr geehrter Herr X,

 

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 18.09.2017 folgende Entscheidung getroffen:

 

Das Verfahren wird gemäß § 153 ABS. 1 StPO eingestellt.

Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswiedrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben

 

Mit freundlichen Grüßen

Staatsanwältin

 

 

Was denkt ihr wie hoch das Bußgeld für die OWiG sein wird?

 

 

Gruß

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben

Das Verfahren wird gemäß § 153 ABS. 1 StPO eingestellt.

Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben

 

Mit freundlichen Grüßen

Staatsanwältin

 

Was denkt ihr wie hoch das Bußgeld für die OWiG sein wird?

 

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Im Wiki habe ich eine Präsentation hinterlegt, da kannst du die Palette noch ausgoogeln....

Geschrieben

Was denkt ihr wie hoch das Bußgeld für die OWiG sein wird?

Glück gehabt.

Die Antwort der Staatsanwältin war ja kurz und knapp ohne große Worte.

Also

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Bin gespannt...

Geschrieben

Weiß eigentlich jemand wie das rechtlich aussieht, wenn man sein E-Board nur antritt? Gibt ja ein paar Boards die nicht so mega ausbremsen wenn man sie einfach wie Longboards benutzt. Ich hatte mir nämlich überlegt an belebten Orten mit vielen Fußgängern oder Hauptstraßen das Eboard auszuschalten und nur als Longboard zu benutzen um keine Strafe oder Beschlagnahmung zu riskieren. Ich frage mich aber ob das strafrechtlich nicht völlig egal ist ob es in Betrieb ist oder nicht, solange man es nicht nur herumträgt.

Geschrieben
Weiß eigentlich jemand wie das rechtlich aussieht, wenn man sein E-Board nur antritt?

 

 

 

Würde mich auch mal interessieren.

Aber als ich in Köln mit meinem yuneec rum gecruist bin durch die Innenstadt und nur angetreten habe, bin ich an einem Haufen cops vorbei gefahren. Die haben auch nichts gesagt.

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe gestern erfahren, dass einer meiner Nachbarn beim BAST arbeitet und genau mit dieser Studie beauftragt ist.

 

Ich kenne ihn zwar nur vom sehen, aber ein guter Freund von mir (auch ein Nachbar und angehender eSkater) hat öfters mit ihm zu tun. Wir können also einen direkten Draht zum BAST nutzen um unseren Input zu platzieren.

 

Wie wollen wir vorgehen?

 

LG,

Austin

 

 

Moin,

 

die Bundesanstalt für Straßenwesen wurde anscheinend damit beauftragt, sich einen Marktüberblick über "Elektro-Kleinstfahrzeugen wie Hoverboards, E-Tretrollern, E-Skateboards und E-Wheels " zu verschaffen. Damit soll die Möglichkeit über etwaige Straßenzulassungen geprüft werden.

 

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Gruß

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Hallo in die Runde!

 

Ich möchte mich hier vorstellen, bedanken und von meinen eigenen Erfahrungen berichten.

 

Seit längerem bin ich von der Idee eines Eboards begeistert. In meinem Leben bin ich jedoch nie Skate/Longboard gefahren, bin also Quereinsteiger. Wohnhaft bin ich in einer Großstadt in Deutschland, in der laut Medienberichten bereits Esk8ter aus dem Verkehr gezogen wurden. Ich besitze Führerscheinklasse AB. Vor einiger Zeit habe ich nun mein erstes Board bestellt, welches nun letzten Mittwoch auch angekommen ist. Direkt nach dem Auspacken und Laden bin ich zuerst mal in ins Parkhaus (Privatgelände). Es macht wirklich irre Spaß, wacklig am Anfang aber die Lernkurve ist ziemlich steil. Jeder Skater würde mich auslachen :) .

 

Natürlich wollte ich damit auch auf die Straße, gerade bei dem tollen Wetter die letzten Tage. Wichtig war mir jedoch, dass ich mich rechtlich so wenig angreifbar wie möglich mache. Eine eventuelle Straftat wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz hat mich extrem abgeschreckt. Daher habe ich mir aus den ersten Posts dieses Threads folgende Notizen zusammengestellt:

 

Ein Eboard ist ein motorisiertes Personenfortbewegungsmittel (KFZ).

 

Nach der EG Rahmenrichtlinie 2002/24 (Kap. 1, Art. 2 Nr. 8) gilt ein "Doppelrad" (= zwei auf einer Achse montierte Räder) als ein Rad, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist.

 

Daraus folgt, dass es sich bei Eboards um einspurige KFZ handelt. Einspurige KFZ sind entweder Kleinkrafträder, Leichtkrafträder oder Krafträder. Entscheidend dafür ist die Motorisierung:

 

FeV § 6(1): Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (..)

 

Haftpflicht: Pflichtversicherung

 

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) § 5:

 

(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und (...)

 

Danke hierfür an Markus (netfusion), den Ersteller dieses Threads! Der Thread ist seit Ewigkeiten bei mir als Bookmark gespeichert – ich wusste, dass ich ihn nochmal brauchen werde!

 

Mit meinen Notizen bin ich in die lokale Versicherungsagentur gegangen. Dem Vertreter stellte ich mich dann mit dem Wunsch vor, ein 50er-Kennzeichen kaufen zu wollen, jedoch seine Hilfe benötigte da es "nicht ganz einfach" wäre. Dann habe ich ihm erklärt, worum es geht, und bin die obigen Punkte mit ihm zusammen durchgegangen. Dabei habe ich keine Erwartungshaltung oder den Hintergedanken, dass er mich ja eigentlich versichern muss, gezeigt. Vielmehr habe ich das Gespräch so gelenkt, dass wir zusammen eine Lösung finden müssen um etwas durchzuführen, was ja eigentlich auch so gedacht ist. Das ist immens wichtig, denn es besteht immer ein unglaublich großer Unterschied zwischen dem, was jemand tun kann wenn er es will, und dem, was jemand tut wenn er keine Lust hat.

 

Ich habe mir alle 324 vorherigen Posts hier durchgelesen, und ansonsten auch wirklich jeden anderen, den ich sonst wo finden konnte. Ebenfalls verfolge ich das Thema in den Medien – wobei hier ja meist nur berichtet wird wenn mal wieder einer festgehalten wurde. Lange Rede kurzer Sinn: Nachdem ich seit Jahren sehr detailliert und sehr viel mitverfolge, hätte ich nicht gedacht, dass das so einfach wird: Nach ca. einer Stunde hatte ich einen Schutzbrief der Versicherung, definiert als "KFZ-Haftpflichtversicherung", und: "(..) Versicherungssumme beträgt 100 Mio. EUR (..)". Ebenfalls habe ich natürlich ein schwarzes Mofakennzeichen bekommen. Ich bin danach in den Baumarkt gefahren und habe mir Teile für eine Kennzeichenhalterung gekauft, mich dann aber doch dagegen entschieden das Kennzeichen anzubringen. Mein Board hat Hub-Motoren und fällt daher nicht groß auf, abgesehen von der Geschwindigkeit. Auch, wenn es jetzt versichert ist, möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, denn ganz ordentlich ist das ganze noch nicht:

 

1 - keine ABE

2 - keine Zulassung

3 - keine Steuern gezahlt

4 - keine Schutzbleche, Klingel, Licht, Reflektoren

5 - keine zugelassene Bremse (nur Motorbremse auf 2 angetriebenen Rollen; ist denke ich rechtlich auch nicht OK – obwohl sie unglaublich gut funktioniert)

 

Alles in allem aber keine Straftaten, und aus einer "common-sense"-Perspektive sehe ich das knapp zusammengefasst so:

 

- wir bewegen uns in einem neuen Feld, dass es da anfangs Unsicherheiten gibt ist selbstverständlich

- ich habe alles getan, was ich konnte, um das ganze "ordendlich" zu betreiben

- die oben beschriebenen "Vergehen" sind teilweise systembedingt nicht praktikabel zu lösen (4, 5), bzw. wird momentan keine sinnvolle oder einfache Möglichkeit eingeräumt, hier etwas zu ändern (1, 2, 3)

 

Ich fahre trotzdem weiterhin vorsichtig und rücksichtsvoll, gerade in dieser Phase können wir es uns als Esk8ter nicht erlauben unangenehm aufzufallen. Sollte ich angehalten werden, werde ich oben beschriebenes freundlich erklären und dann schauen, was passiert.

 

Noch eine kleine Geschichte: Am Sonntag ist die Polizei bereits auf einem großen Platz (Fußgängerzone), während ich "Kurven fahren" geübt habe, in Schrittgeschwindigkeit an mir vorbeigefahren. Beide Beamten haben sich im Vorbeifahren mein Board ausgiebig angeschaut. Ich hatte natürlich Stress, denn ich will natürlich lieber weiterfahren als angehalten zu werden. Sie sind jedoch weitergefahren und haben mich nicht angehalten.

 

Vielen Dank an alle, die hier über die Jahre Informationen geteilt haben und sich engagieren. Mir hat es enorm geholfen und daher wollte ich etwas zurückgeben. Vielleicht hilft ja jemandem mein "Cheat-Sheet" von oben und er kann so sein Board auch versichern.

 

Bis dann

: )

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