Jump to content
elektro-skateboard.de

Rechtliche Auseinandersetzung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es reicht nicht dass Du es argumentierst mit Radstand und ect. Sondern dass es dir der TÜV oder die Gtü bescheinigt, denn ohne den kann die Versicherung in der Tat nix machen. Ob das Schreiben nun reicht Entscheidet ein Gericht, sollte ein Staatsanwalt Anklage erheben, dass kann dir niemand hier 100 prozentig sagen.

Geschrieben

Naja, immerhin hab ich irgendetwas gemacht und meinen guten Willen gezeigt. Sofern mein Board für eine Anzeige in eine bekannte Fahrzeugklasse eingeordnet werden muss, fällt mir nichts außer Moped oder Roller ein. Dafür hab ich dann wenigstens versucht eine Versicherung abzuschließen.

Auch wenn es mir nur ein besseres Gewissen bereitet, ist es besser als nix ;)

 

Gruß

Geschrieben

Es ist und bleibt bei uns wohl illegal und verboten, mal klar ausgedrückt. Leider.

Deswegen hatte ich mein Board auch so unauffällig wie möglich gebaut (2012 und 2013).

 

fruehlingsbeginn-3223.jpg

 

Bin bisher nie erwischt worden und teils viel viel unterwegs.

 

Entweder man fährt abseits vom Schuss oder auf Privatgelände, im Wald oder man muss echt Achtgeben. Besonders auf die anderen, obwohl die Leute schauen immer nur ganz verwundert und lassen einen vorfahren :-)

Der Handkontroller wird noch geändert!

Geschrieben
@Maxid: Das ist ein Dorf weiter bei mir :-)

 

Hast du dann mehr Infos? Wie krass ist die Polizei bei euch unterwegs? Mitlerweile selbst schon Kontakt mit der Polizei gehabt? Stay safe ;)

Geschrieben

Moin,

 

also in Lüneburg, das 15 Km von Winsen weg, sind die mehr als gechillt.

 

Einmal hatte ich Kontakt am 12.08.2016, hatte ich auch im Forum mal erwähnt. Ich zitiere :" Heute, ich gemütlich mit dem Board an einer Seitenstrasse zum Wald langefahren, ein Diesel-Tackern wird immer lauter und dann bemerke ich auf meiner Augenhöhe neben mir die blau-weissen. Ich schön mit Nummernschild und da ich ja ein Krad bin, hatte ich auch Licht an, da ein Krad auch am Tag mit Licht fahren muss. Scheibe geht runter, mein Herz mittlerweile auf der Strasse. Der Beamte guckt raus und grinst und sagt: "Joar.. is schon cool ne" ... sein Blick richtet sich nach Hinten.. Er: "Oh.. sogar versichert... na dann" Ein lächeln , Scheibe geht hoch und sie fahren davon Danach habe ich dann mein Herz iwo auf der Strasse gesucht ;-) "

 

Und vor 3 Wochen, da wurde in meine Gartenlaube eingebrochen, ich natürlich eiskalt mit Board zur Polizei, das Ding dann im Schlepptau hinter mir her gezogen ab auf die Wache. Anzeige aufgegeben. Am Ende meinte der Bulle dann: "Cooles Teil, selbstgebaut ? " Ich dies bestätigt, er darauf hin: "oki.. Grün -umweltfreundlich, Grünes Kennzeichen, also alles Grün ;-)"

 

Ansonsten sehe ich die Cops ständig in LG gelangweilt im Polizeiauto und bisher gucken die nur doof und haben mich nie angehalten.

 

Kommt glaube ich ziemlich auf die Gegend an. Wir sind eine 90.000 Einwohner-Stadt mit einer grossen Uni mit 14.000 Studenten. Daher ist bei uns eh alles viel "linker" und lieberaler.

 

Greetz

Geschrieben

Hab eher das Gefühl, dass die wegen deinem Kennzeichen nichts sagen. Die gehen davon aus dass das dann alles mit rechten Dingen zugeht und kümmern sich nicht weiter. Ohne würde es bestimmt anders aussehen.

 

Eigentlich sollte man sich einfach en Rollerschild holen und dranpappen - auch wenn es gar nicht gültig ist :devil:

Ist dann aber bestimmt nochmal ein zusätzliches "Verbrechen" :(

Geschrieben
Naja, immerhin hab ich irgendetwas gemacht und meinen guten Willen gezeigt. Sofern mein Board für eine Anzeige in eine bekannte Fahrzeugklasse eingeordnet werden muss, fällt mir nichts außer Moped oder Roller ein. Dafür hab ich dann wenigstens versucht eine Versicherung abzuschließen.

Auch wenn es mir nur ein besseres Gewissen bereitet, ist es besser als nix ;)

 

Gruß

 

Leider ist das Gegenteil der Fall.

Zumindest ist das die Erfahrung die ich vor Gericht gemacht habe.

Im Falle des Falles kommt jetzt nämlich der Vorsatz dazu.

Geschrieben

Fahrt ihr denn mit Offroad-Boards außerhalb des Waldes durch die Straßen? Das Risiko würde ich hier nicht eingehen, zumal in der Großstadt inzwischen schon viele kleine Elektromobiele bekannt sind bei den Cops. Aus Erfahrung (von ca 2009 an) sage ich mal ...

1.) ein unauffälliges Board was aussieht wie ein Skate / Longboard mit möglichst schwer zu erkennenden Komponenten

2.) unauffällig bewegen, so als wäre es ein normales Skate.

 

Mit über 30 km/H über den Ku-Damm "kann" für Aufmerksamkeit sorgen :D auch bei den Cpos.

Immer schön Aufmerksam vorallem wegen der anderen Verkehrsteilnehmer.

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

bei YouTube habe ich einige Videos von Daniel Buerge gesehen. Er fährt damit auch über die Straße und an den Cops vorbei. In Düsseldorf scheint man sich bis jetzt nicht dran zu stören. :D

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Ist es notwendig, dass die Ablehungsbescheinigung schriftlich einem zugeschickt wurde, oder reicht die Email ?

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die XXXX versichert keine selbstbalancierende Elektroboards.

Wir bedauern, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können.

 

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter XXXXX oder antworten Sie auf diese E-Mail unter Angabe folgender Bearbeitungsnummer: XXXXX. Vielen Dank!

 

Freundlich grüßt Sie aus Köln

Geschrieben
Mit dem Ablehnungsschreiben wäre ich vorsichtig. Du hast kein selbstbalancierendes Board.

Danke , aber vom Prinzip her reicht so eine Mail?

Besitzte noch einen Ninebot Mini Pro, für den ich das selbe angefragt habe. Hab nur grad dummerweise die falsche Email hier zitiert:D

  • 2 months later...
Geschrieben

...ja da kann sich die Polizei mal wieder auf die Schulter klopfen :skep:

Mal ne Abwechslung...nicht immer nur Falschparker abzocken...

 

Und auch noch nen kecken Spruch hat der Polizeisprecher drauf...Hut ab :death:

 

Zitat: "Ob das bei der Werbung im Internet angepriesene "Gefühl grenzenloser Freiheit" wirklich aufkommen kann, muss angesichts solcher Folgen doch eher bezweifelt werden"

Geschrieben
Was soll der sonst schreiben?

Du bist am Arsch Digga?

Hätte auch was...

 

...daß jemand wegen so ner Lappalie "am Arsch" ist, darf bezweifelt werden :skep:

 

Eine seriöse Pressestelle verkneift sich jedenfalls solche unnötigen und dekadenten Klugscheissersprüche wie im Zitat oben.

Geschrieben

Ich frage mich immer wieder, wenn ich so etwas hier lese,

fahren ohne Führerschein.

Wenn ich überhaupt keine Fahrerlaubnis habe ok. zb. ein 14 Jähriger

Aber der wird doch wenigstens einen PKW Führerschein gehabt haben?

Damit darf er ja einspurige Fahrzeuge biss zu 50ccm fahren die

Bauartbedingt nicht mehr wie 4KW haben.

Das sollte doch reichen damit man keinen dran bekommt

wegen fahren ohne FS?

Welchen FS muss man überhaupt haben für ein Fahrzeug ohne StVO ?

 

@Kai

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.

:peace:

Geschrieben (bearbeitet)

...den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sehe ich nicht gegeben, wenn der E-Skater im Besitz eines Führerscheins ist.

 

Zitat:

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

•der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden

•das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht

•die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

•die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen

•im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden

•in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse

 

Also sollte eigentlich bei jedem, der in D einen Führerschein besitzt, die Fahrerlaubnis grundsätzlich vorhanden sein.

 

Wenn man seinen Führerschein beim E-Skaten nicht dabei hat und ihn deshalb im Falle einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, wäre das dann "Fahren ohne Führerschein" und würde 10€ Strafe kosten.

 

 

Schlimmer sieht´s beim zweiten Vorwurf aus - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:

 

Zitat:

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 6 PflVersG

1. Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

3. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

 

Das hört sich drastisch an...die Frage ist, wie Gerichte das bei einem E-Board beurteilen.

Denke mal, die Verhältnissmäßigkeit ist leicht verschoben, wenn man für das Fahren mit einem E-Board ein halbes Jahr in den Knast muß oder eine existenzgefährdende Geldstrafe zu bezahlen hat.

Was leider nicht heisst, daß es nicht trotzdem von Gesetzes wegen möglich wäre...oje...:skep:

 

Hätte die Polizei in diesem Fall angemessen gehandelt, wäre eine mündliche Verwarnung völlig ausreichend gewesen...aber offenbar waren die Beamten darauf aus, den Fall maximal zu eskalieren...:(

bearbeitet von Snake
Geschrieben

Also ich bin ja kein § Advokat,

aber ich könnte mir vorstellen, dass der gute man,

vielleicht seinen Lappen abgeben musste, und sich

gedacht hat, ok ich steige um auf Elektrisch.

Da wäre ja der Vorsatz vorhanden, fahren ohne FS.

Das wäre böse für ihn :skep:

Tritt dem Gespräch bei

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...