eXo Geschrieben 12. September 2016 Geschrieben 12. September 2016 Ergebnis: 750€ Strafe + Monat Fahrverbot + zwei Punkte in Flensburg. Und ich dachte in der Schweiz könne eskaten richtg teuer werden. Da bin ich mit den 250.- Busse ohne Verfahren gut weggekommen. Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 12. September 2016 Geschrieben 12. September 2016 @El Capitan : Doch, es kann jemanden versichert werden, denn es kommt nicht auf den Polizisten an ;-) Weil ansonsten hast in der Schule bei der Gewaltenteilung net aufgepasst! Der Polizist zeigt nur an. Mehr kann er nicht. Er darf nur kurzweilige Strafen, wie Platzverweis ect. verteilen. Ansonsten ist dafür das Ordnungsamt sowie die Stadt bei Ordungswidrigkeiten, die Führerscheinstelle bei Fahrverboten und das Gericht bei Straftaten zuständig. Hälst Du dich also an geltendes Recht, wie Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Verkehrssicherheit und Pflichtversicherung, so bleibt nur die Ordnungswidrigkeit für fahren ohne ABE. Ob es dem Bullen nun passt oder nicht und unabhängig wie er drauf ist ;-) Ach und ja .. ein Bild von meiner Fernbedienung mit Klingel poste ich morgen mal =D =D 1 Zitieren
magic Geschrieben 19. September 2016 Geschrieben 19. September 2016 Ich habe leider nun auch ein Ablehungsschreiben erhalten! Und dies ohne angaben von Gründen... Es wurde weder nach einer Zulassung gefragt, noch hat sich der Bearbeiter (E-Mail) die Mühe gemacht die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges zu erfragen. Des weiteren wurde von mir auf den Fahrzeugtype Kleinkraftrad mit einer Höchgeschwindigkeit von 40km/h hingewiesen und der Radstand kleiner als 46cm ist. Ich frage mich welche sachlichen Beschränkungen im Geschäftsplan des Unternehmens dem Vertragsabschluss entgegenstehen, fehlende Zulassung? Oder aber im Geschäftsplan steht das dieser Fahrzeugtype nicht versichert wird? Hier noch mal die relevante Passage des Gesetzes (4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen 1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat, 2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder 3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat. Und wie lange kann ich mich nun auf dieses Schreiben berufen? Und was sage ich dem Polizisten wenn ich angehalten werde? 1.) "Zu der Sache sage ich nichts, weil ich die Rechtliche relevantz nicht einschätzen kann"! wenn es um die Eigenschaften des Fahrzeuges geht... "Wie schnell fährt das Board den?" 2.) Ich habe alles Versucht mich zu versichern, hier haben Sie mein Ablehnungschreiben! Ich berufe mich auf den Kontrahierungszwang und Annahmefiktion? ->Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet jeden Kraftfahrzeughalter zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter (§ 5 PflVG) seiner Wahl und ->verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen (doppelter Kontrahierungszwang). Im Ablehnungsfalle kommt das Vertragsverhältnis durch Annahmefiktion ->zustande (§ 5 Abs. 3 und 4 PflVG). Dies gilt auch, wenn das betreffende Fahrzeug keine Betriebserlaubnis besitzt.[1] Die damit verbundene Einschränkung der Privatautonomie ->hat zum Ziel, die Straßenverkehrsteilnehmer bei Unfällen vor mangelnder Liquidität der Unfallverursacher zu schützen. Und den Ausdruck vom Lübecker Gerichtsurteil ebenfalls... 3.) Wie Sie sehen ist mein Fahrzeug verkehrtauglich ich habe vorne und hinten Beleuchtung und eine Klingel an der Fernsteuerung 4.) Ich trage einen Helm Und nun... - der Polizist wird diese Feinheiten nicht kennen und mein Board beschlagnahmen, weil er es aus seiner Sicht nicht für verkehrstauglich hält - Ich bin natürlich auf eine Gehweg oder Fahradweg gefahren, wohl kaum auf der Strasse wieder ein Problem. Den mit diesem Fahrzeug muss! ich auf die Strasse :skep: - Keine Zulassung... Strafe, geht aber noch 50 Euro. - Und nun trage ich mein Board nach Hause wenn der Polizist nett ist? Oder kann ich weiter fahren und bekomme nur Post? - Oder aber ab jetzt nur noch auf der Strasse bis nach Hause. Alles im allen müsste dieser Fahrzeugtype wie ein segway nach dem Mobilitätsgesetz beurteilt und versichert werden!!! Zitieren
elkick Geschrieben 19. September 2016 Geschrieben 19. September 2016 (bearbeitet) Willst du mit dem Wachtmeister auf der Straße unbedingt diskutieren und ihm erklären worum es hier geht? Ein einfaches "dazu kann ich ihnen jetzt leider auch nix sagen" reicht in jedem Fall. Wenn du ihm deine Hintergründe erläuterst, hast du ohnehin vorsätzlich gehandelt und das wird erst recht gegen dich ausgelegt (s.o.). Gegen eine Beschlagnahmung kannst du Einspruch einlegen und den Rest klärt dein Anwalt mit demjenigen, der den Fall unbedingt rechtlich verfolgen will. Das ist wie mit dem Rad ohne Licht unterwegs zu sein: der eine Polizist ermahnt dich, du machst es an und fährst weiter - der nächste Polizist gibt dir eine Buße. Da liegt viel im Ermessen des Beamten. bearbeitet 19. September 2016 von elkick Zitieren
magic Geschrieben 19. September 2016 Geschrieben 19. September 2016 Willst du mit dem Wachtmeister auf der Straße unbedingt diskutieren und ihm erklären worum es hier geht? Ein einfaches "dazu kann ich ihnen jetzt leider auch nix sagen" reicht in jedem Fall. Wenn du ihm deine Hintergründe erläuterst, hast du ohnehin vorsätzlich gehandelt und das wird erst recht gegen dich ausgelegt (s.o.). Gegen eine Beschlagnahmung kannst du Einspruch einlegen und den Rest klärt dein Anwalt mit demjenigen, der den Fall unbedingt rechtlich verfolgen will. Das ist wie mit dem Rad ohne Licht unterwegs zu sein: der eine Polizist ermahnt dich, du machst es an und fährst weiter - der nächste Polizist gibt dir eine Buße. Da liegt viel im Ermessen des Beamten. D.h. bei dem Vorwurf zum fahren ohne Versicherungsschutz soll ich auch keine Angaben machen!? Auch wenn ich ein Ablehnungsschreiben in der Tasche habe? Zitieren
elkick Geschrieben 19. September 2016 Geschrieben 19. September 2016 Ich würde auch dazu keine Abgaben machen, weil du damit zugibst, bewusst ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen zu sein. Für die Feinheiten der Gesetzgebung ist der Polizist ohnehin nicht zuständig. Das kannst du im Nachhinein klären. Ich glaube auch nicht, dass der Wachtmeister mit deinem Schreiben was anfangen könnte, außer zu sagen: "aha, der ist tatsächlich ohne Versicherungsschutz unterwegs und gibt mir das auch noch schriftlich!". Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 19. September 2016 Geschrieben 19. September 2016 Also, ich finde das Eklick im Prinzip vollkommen Recht hat. Jeder Polizist ist anders und egal was wir versuchen und egal wie wir es drehen. Illegal bleibt unser Hobby immer. Das sollte jedem immer bewusst sein und jeder sollte sich im klaren sein, empflindliche Strafen zu kassieren, wenn er sich auf öffentliche Strassen/Wegen begibt. Hinter her rumheulen bringt nix ;-) Ihr wusstet dad voher. Was wir nur machen könnnen ist uns soweit durch die Gesetze tricksen, mit baulichen Massnahmen, um die Strafe so gering wie möglich zu halten. Das unser Board in die Mobilitätsverordnung gehört ist glaube ich unumstritten, jedoch dort etwas zu bewegen wird laaaaaaaaaaaaange dauern. Unsere Politik ist nunmal gerade dabei sich mit der AFD zu beschäftigen, Europa zu retten und die Diäten zu erhöhen :devil: -- Zu der Versicherung -- Unsren Antrag ablehnen dürfen Sie nicht. Das mit dem Geschäftsplan hat folgenen Hintergrund: Bietet eine Versicherung eine gewisse Sparte an Versicherungen, wie z.B. KFZ Versicherung gar nicht an, dann gilt für diese auch keine Annahmepflicht. Sobald eine Versicherung Mofas / Mopeds und Motorräder allgemein versichert, gilt für sie in unserem Fall auch die Annahmepflicht da unser Board ja grob klassifiziert ein Kleinkraftrad bis 45 Km/h ist. Mal ausgenommen das von Jenso und Bruce, die würden in der Tat ein grosses Kennzeichen mit einer richtigen Motorradversicherung benötigen. Und Duffmann würde sich irgendwo in der Nutzfahrzeug - Abteilung befinden - Also von der Zugkraft würde ich eher so an LKW- Versicherung denken oder so :-) Aber hey Duffmann, schon mal drüber nachgedacht ein Mähwerk anzubauen?? Schön nebenbei mal nen Grünstreifen von ner Kreisstrasse bearbeiten, dann bekommst sogar nen grünes und bist Steuerfrei ;-) Die Stadt freut sich. Also.. zurück zur Sache. Wie bereits geschrieben bekommt ein Vertreter pro verkauftes Moped - Schild gerade mal 2,50 Provision. Klar dass er sich daher nicht die Beine ausreist. Mein Tipp daher versucht es über den Vertreter bei dem Ihr eh alle Versicherungen habt, oder am besten auch eure Eltern. Dann seid Ihr Stammkunden mit einem hohen Bestandskundengeschäft, so dass ein Vertreter es nicht riskieren will, dass Ihr zu einer anderen Versicherung wechselt. Pokern kann man ;-) Mein Vertreter hat mir nämlich das Kennzeichen klar gemacht, weil ER sich mit der Hauptverwaltung auseinandergesetzt hat und es doch etwas anderes ist, wenn ein Verteter sich mit seiner Hauptverwaltung unterhält und auch Folgegeschäft erwähnt.. bla bla .. -- Zur Polizei -- Mann kann nicht erwarten dass die Polizei so tief in der Materie steckt wie wir es bereits tun. Klar ist es möglich, dass ein Polizist, das Ablehnungsschreiben als "nicht versichert interpretiert". Daher würde ich dem Polizisten dieses auch nicht zeigen. Es rettet Dir ja den Arsch bei der Ermittlung vom Staatsanwalt, denn der weiss sowas ;-) Ich habe mir bei einer Kontrolle vorgenommen wie folgt zu reagieren: - Ich werde den Polizisten nett und freundlich über mein Projekt berichten und meine Punkte wie Helmfplicht, Verkehrstauglichkeit, Versicherung vorbeten. Mein Glück, ich habe ein Kennzeichen und eine Versicherungsbestätigung. - So hoffe ich dann, dass der Polizist kein Bock hat sich weiter mit Papierkram abzumühen und mich weiterfahren lässt. Klar, mit dem Risiko der Ordnungswidrigkeit, da ohne ABE + Ordnungswidrigkeit, dass ich nicht auf der Strasse gefahren bin. Sollte ein Polizist trotzdem alle Register ziehen, muss ich damit leben. Mir nen Taxi rufen und das Board am nächsten Tag mit meinem Anwalt im Schlepptau dann von den Blau-Weissen wieder abholen. Wir haben halt ein teures Hobby, das gehört nunmal dann dazu =D Habt Ihr kein Kennzeichen, würde ich nur meine Personalien angeben und dann kein weiteres Wort zur Sache mehr sagen. Das Risiko dass Ihr etwas sagt, wo euch der Anwalt nicht mehr rausboxen kann, wäre mir zu hoch. Ihr habt keine Mitwirkungspflicht, d.h. Ihr müsst den Beamten nicht helfen, bei den Ermittlungen voran zu kommen und Beweise sowie Aussagen zu sammeln. Solln die mal ihren Job schön alleine machen und euer Anwalt hat alle Möglichkeiten um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Greetz .. Zitieren
Duffman Geschrieben 21. September 2016 Geschrieben 21. September 2016 Ich find es super, dass du es geschafft hast dein Board mit einem Kennzeichen auszustatten. Ich hatte auch schon mal Kontakt zu meinem (befreundeten) Versicherungsvertreter aufgenommen, allerdings hat er bei seiner Gesellschaft keinen Erfolg gehabt. Ich werd ihm aber auf jeden Fall noch mal deine Vorgehensweise präsentieren. Vielleicht wirds ja doch noch was. OT: Ist ja auch bald wieder Winter. Könnte vielleicht auch ein Räumschild vorne dran schrauben und Versuchen als Schneeschieber mit durchzugehen. Die Akzeptanz bei den Nachbarn sollte es auf jeden Fall fördern ;-) 1 Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 21. September 2016 Geschrieben 21. September 2016 Also Duffmann, so weit wohnst net von mir weg, hol dir vom TÜV, DEKRA oder GTÜ ein schreiben, dass dein gefährt einem Kleinkraftrad bis 45 Km/h entspicht. Denk unbedingt daran, bei den Typen vom TÜV zu sagen, dass du insg. unter 4 KW Nennleistung hast :-) Hast du den Wisch, komm zu mir nach Lüneburg und hol dir nen Kennzeichen bei meinem Vertreter raus. Gehen wir zusammen hin und können ja dann ne kleine Session mit Board hier in LG machen :thumbsup: Zitieren
Yongfu Geschrieben 21. September 2016 Geschrieben 21. September 2016 Also leute hab endlich mal den Strafzettel bekommen knapp 100€ ein Glück. Die haben ziemlich lang recherchiert und rausgefunden dass des ding knapp 40 fährt. Bei.mir steht jetzt tatbestand: sie setzten das Fahrzeug JN betrieb obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. Und dann steht da noch dass Kennzeichen fehlt. Zitieren
Cantholz84 Geschrieben 22. September 2016 Geschrieben 22. September 2016 Erstmal Glückwunsch zu der geringen Strafe :-) Wie genau ist dein Bussgeldbescheid betitelt ? Du sagst knapp 100 Euro, also welche Ordnungswidrigkeiten mit welcher Summe genau legen Sie dir zu Last ? Greetz Zitieren
brooklands Geschrieben 27. September 2016 Geschrieben 27. September 2016 @ Cantholz84, könntest du vielleicht den Wortlaut deines GTÜ-Schreibens (also das, in dem bestätigt wird, dass dein Board gemäß FEV als Kleinkraftrad einzustufen ist) hier mal posten? Ich würde den Versuch auch gerne mal machen. Der Vollständigkeit halber muss ich allerdings sagen, dass es bei mir nicht um ein e-Board geht (könnte mir aber auch gefallen), sondern um ein Mountainbike, dass nachträglich mit einem "etwas stärkeren" e-Antrieb ausgestattet wurde. 250 W werden jedenfalls bei weitem überschritten. Maximal möglich wären wohl bis 6 kW, aber Akku-, Regler- und Motortemperatur lassen aktuell "nur" 2,2 kW Peak- und ca. 1,8 kW Dauer-Leistung zu. Naja, jedenfalls ist es ähnlich illegal wie die Boards hier im Forum. Wäre jedenfalls super, wenn es eine Vorlage gäbe, mit der ich mal zum Prüfer meines Vertrauens gehen könnte, ob er mir sowas auch ausstellen könnte. Anschließend müsste ich dann "nur" noch den passenden Versicherungsvertreter finden... Auf jeden Fall schonmal besten Dank bis hierhin an dich und alle, die mitdiskutiert haben, besonders natürlich auch an den Thread-Ersteller. Allein schon bei allen Erfahrungen mitzulesen war sehr aufschluss- und lehrreich. VG, Jan aka brooklands Zitieren
Tarzan Geschrieben 28. September 2016 Geschrieben 28. September 2016 Da ich das ursprüngliche Urteil angefochten habe musste ich gestern vor Gericht. Resultat ist die Einstellung des Verfahrens nach §153 gegen die Zahlung von 500€. Damit kann ich mehr als gut Leben, da die ursprüngliche Strafe (750€ + 2 Punkte + vier Wochen Fahrverbot) erheblich abgemildert wurde. Vom Richter gab es allerdings den Hinweis: "Beim nächsten mal wird das Board konfisziert, zerstört und wir sehen uns wieder!" Ich muss das ganze Thema E-Skateboard jetzt wirklich mal überdenken. Solange es illegal bleibt kann ich es nicht wirklich genießen. Mal sehen wie es weiter geht. Grüße Zitieren
amecces Geschrieben 7. Oktober 2016 Geschrieben 7. Oktober 2016 Ich habe jetzt mal diverse TÜV und Dekrastellen abgegrast, keine Chance eine Einzelbetriebserlaubnis zu bekommen:-( bei meinen Recherchen bin ich auf diesen Link gestoßen, welcher mich wieder hoffen lässt Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Chrizz Geschrieben 9. Oktober 2016 Geschrieben 9. Oktober 2016 Das hört sich ja alles nicht sehr gut an, war auch abzusehen dass das e-boarden in DE nichts legales wird sage ich mal. Aus diesem Grund ist mein Board auch so unauffällig und klein geworden, seit 2010 (noch mit elektroskate ES-600 und Metroboard) hat mich nie jemand erwischt damit. Man sollte eben Skate-typisch fahren und nicht auffallen oder zu schnell unterwegs sein, zumal dies auch nicht ungefährlich ist. Zitieren
amecces Geschrieben 10. Oktober 2016 Geschrieben 10. Oktober 2016 Ok, ich hoffe das gehört noch hier rein!? War heute mal bei unserer Polizei, ich darf ein elektroskateboard bauen, ich darf damit auf dem Bürgersteig fahren, einzige Einschränkung: nicht schneller als 6 km/h!!! Meine Lösung - Rückwärtsgang auf max 5,9km/h Schalter und Geschwindigkeitsregler nicht sichtbar eingebaut, dann fahr ich halt "Rückwärts" durch die Stadt und wenn ich im Wald bin, dann Dreh ich mein Board um, Vorwärtsgang rein und Regler hoch. Also heißt das für die Allgemeinheit: erstmal sind zwei Fahrstufen die Lösung!? Zitieren
barney Geschrieben 10. Oktober 2016 Geschrieben 10. Oktober 2016 Hase Igel heißt die von dir beschreibene Funktion. Zitieren
Chrizz Geschrieben 10. Oktober 2016 Geschrieben 10. Oktober 2016 Na ja .. ich fahr dieses Jahr seit März nur Skate / Longboard ohne Motor, es würde mir schwer fallen 6 km/H zu fahren, das laufe ich normal. Wozu sollte irgend ein Fortbewegungsmittel 6 km/H fahren wenn man mit dem Longboard schon bis 23 km/H fahren kann (Hab letztens mal speed gemessen). Zitieren
Löwe Alex Geschrieben 12. Oktober 2016 Geschrieben 12. Oktober 2016 möglicherweise ein hoffnungsschimmer : ab seite 3 wird es interessant :peace: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar).pdf?__blob=publicationFile&v=1 6 Zitieren
Maxid Geschrieben 13. Oktober 2016 Geschrieben 13. Oktober 2016 möglicherweise ein hoffnungsschimmer : ab seite 3 wird es interessant :peace: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Genau das hat amecces eine Seite vorher letzte Woche geposted. Auf builders haben sich auch schon mehrere Leute darüber unterhalten: 1 Zitieren
artimanxxx Geschrieben 4. November 2016 Geschrieben 4. November 2016 Morgen. Ich habe nun endlich, nach fast 2 Monaten, mein selbstgebautes Board von der Polizei abholen dürfen. Dafür musste ich einen Lieferschein unterschreiben. Scheinbar war das Ding erst an die Staatsanwaltschaft und nun wieder zurück geschickt worden. Ist es ein gutes Zeichen? Macht es Sinn das Ding zu zerlegen um wenigstens normal fahren zu können? Oder ist es schlauer zu warten,falls es zur Verhandlung kommt. Von der Staatsanwaltschaft habe ich bis jetzt noch nichts bekommen. Zitieren
Chrizz Geschrieben 2. Dezember 2016 Geschrieben 2. Dezember 2016 Fahrt einfach vorsichtig und umsichtig. Wie kann man da erwischt werden? Ic fahre schon Jahre durch die Stadt und bin noch nie erwischt worden. Man darf es nicht übertreiben mit der Geschwindigkeit im Stadtverkehr, das geht schon. Uffpasse !! 1 Zitieren
barney Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Zitieren
Chrizz Geschrieben 14. Dezember 2016 Geschrieben 14. Dezember 2016 Tja, es gibt inzwischen sehr viele von diesen elektrischen Fortbewegungs-Gadgets. Langsam muss man wohl "noch mehr" aufpassen (Wir E-Boarder). Am besten mit solchen scootern erst gar nicht durch die Stadt rollen, nur auf Privatgelände. Zitieren
venti2k Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Moin, erstmal vielen Dank an diejenigen, die dieses Thema so gründlich beleuchtet haben. Ich habe mir auch ein Board gebaut und die DEVK gebeten dieses als Kleinkraftrad, mit der erwähnten Argumentation des Radstandes und der Motorleistung, zu versichern. Die Antwort, die ich erhalten habe, war folgende: "Sie haben sich da ein außergewöhnliches Fortbewegungsmittel gebaut und verdienen damit wirklich - meinen persönlichen - Respekt! In anderen Ländern, insbesondere in den USA, sind solche Mobilitätslösungen ja teils schon im Altag angekommen. E-Scootern, balancegesteuerten Gefährten oder andere Geräten ließe sich gut die berühmte "letzte Meile" vom Parkplatz zum Ziel überbrücken. Das ist eine tolle Möglichkeit, in verstopften Innenstädten zügig vorwärts zu kommen. Wie Sie vermutlich schon feststellen mussten, werden solche innovativen Konzepte wie Ihres von diversen bürokratische Reglementierungen ausgebremst. Und auch ich muss Ihnen leider erneut sagen, dass wir Ihnen in dieser Sache keinen Versicherungsschutz anbieten können. Dennoch wünsche ich Ihnen für die Wicklung Ihres Projektes viel Erfolg!" Abgesehen davon, dass dieser Kollege verstanden hat, worum es uns geht...reicht mir das, um nicht mehr für "Fahren ohne Versicherungsschutz" belangt zu werden? Es geht mir erstmal nur darum, nicht um etwaige Regulierung von Schadensfällen. Gruß Zitieren
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