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Rechtliche Auseinandersetzung


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Geschrieben (bearbeitet)

@eXo: Leider kenne ich mich in dem schweizer Recht überhaupt nicht aus. Solltet Ihr ein ähnliches Gesetzt wie unser Pflichtversicherungsgesetzt inkl. der Annahmepflicht haben, könntest Du gute Chancen haben. Am besten gehst Du mal in ein Versicherungsbüro bei euch und fragst ehrlich wie deine Möglichkeiten aussehen.

 

@Maxid:

 

Ich kann dein Frust nur zu gut nachempfinden. Es ist hier in Deutschland auch eine dumme Bürokratie.

 

In meinem Fall war es sehr einfach, zum Glück.

 

In Deutschland gilt Vertragsautonomie, d.h. du kannst vertraglich mit deinem Partner vereinbaren was Du willst, ausser es verstösst gegen geltendes Recht.

In der KFZ Versicherung wird diese Autonomie nur soweit eingeschränkt, dass der Gesetztgeber sagt, liebe Versicherung, Du musst eine Versicherung herausgeben und wenn Du dies tust

musst du gewisse Deckungssummen im Schadenfall garantieren. Alles andere ist frei mit der Versicherung vereinbar, daher auch die unterschiedlichen Prämien bei unterschiedlichen Versicherungen.

 

Das Versicherungsbüro hat mein Board fotografiert und hat den Umstand der fehlenden ABE in die Akte mit aufgenommen. Der Vertreter sagte zu mir, dass er angehalten ist, NACH der Prüfung also bei vorhanden sein einer ABE, dass Kennzeichen herauszugeben. In meinem Fall jedoch, hat die Hauptverwaltung in Köln grünes Licht gegeben. Köln hat aber eine Bedingung gestellt, mein Board muss beleuchtet sein (Siehe Bild). Daher musste schnell für nen zwanziger eine Beleuchtung aus dem Baumarkt her. Werde mir aber noch etwas schöneres einfallen lassen. Vlt. so etwas ähnliches wie Bruce Lee, obwohl ich hoffe das er seinen Sonnenkollektor abblenden kann, bei seiner Lumen-Zahl bleibt selbst ein Reh durch den Blendeffekt stehen :D:D

 

 

Wäre also ziemlich fies, wenn die DEVK nun im Schadenfall auf einmal von Ihrer Individualabrede nichts mehr wissen will ;-) Zudem alles ja im Beratungsprotokoll niedergeschrieben ist.

 

Zu den Prämien:

 

Klar kannst du dir alle 6 Monate ein neues Schreiben holen, aber bald hast Du dann alle Versicherer durch. Und bedenke, lass ein Schaden passieren und du holst deine aktuelle Ablehnung heraus die 4 Monate alt ist. Auch die Rückberechnung für 4 Monate könnten dann richtig Kosten. Du vergisst die Untersuchungskosten, die Sie auf dich abwelzen können um überhaupt erstmal das "Risiko" zu berechnen ;-)

 

Aber klar, ein Ablehungsschreiben ist erstmal besser als gar nix.

 

Zudem finde ich es irgendwie unfair welchselnd Versicherungen abzuklappern um "for free" Versicherungsschutz zu geniessen, selbst wenn er erst ab 5.000 Euro greift. Im grossen Schadenfall muss dann die Allgemeinheit zahlen und dass ist keine gute Werbung für unsere Sache.

 

So...lange Rede kurzer Sinn: Ich weiss dass dies hier alles eine schwierige Sache ist und ich weiss auch, dass ein Kennzeichen nicht einfach zu bekommen ist. Nicht jedes Versicherungsbüro macht da mit und ein anderer DEVK - Vertreter könnten euch auch rauswerfen. Bedenke, die Vertreter bekommen für eine verkaufte Roller-Versicherung gerade mal 2,50 Euro Provision. Für viele Lohnt sich das daher nicht. Ich hatte einfach Glück einen coolen jungen Vetreter gefunden zu haben, der sich als Dienstleister sieht und sich da so hinter gehangen hat. Mein Tipp daher, geht zu der Versicherung eures Vertrauens, am besten dort wo ihr schon anders versichert sein und versucht euer Glück. Mit viel freundlichkeit und guten Argumenten, ist ein Kennzeichen vlt. drinne :-) Und wenn nicht, dann muss euch halt das Ablehnungsschreiben im Fall aller Fälle den Arsch retten :-)

bearbeitet von Cantholz84
Bild hinzugefügt
Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland gilt Vertragsautonomie, d.h. du kannst vertraglich mit deinem Partner vereinbaren was Du willst, ausser es verstösst gegen geltendes Recht.

Du hast ja aber eine Standard Roller Versicherung abgeschlossen und keinen extra Vertrag - ob dieser Vertrag also tatsächlich gültig (weil passend) ist weiß erstmal niemand.

 

Der Vertreter sagte zu mir, dass er angehalten ist, NACH der Prüfung also bei vorhanden sein einer ABE, dass Kennzeichen herauszugeben.

Welche du auch nach Anbringen der Beleuchtung noch nicht hast - ob die Hauptverwaltung das also im Schadensfall tatsächlich akzeptiert ist in meinen Augen auch fraglich.

 

Wäre also ziemlich fies, wenn die DEVK nun im Schadenfall auf einmal von Ihrer Individualabrede nichts mehr wissen will ;-) Zudem alles ja im Beratungsprotokoll niedergeschrieben ist.

Ist da auch niedergeschrieben, wo du damit fahren darfst? Ich gehe davon aus, dass sobald etwas auf öffentlichen Wegen passiert, dein Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit erlischt.

 

Zudem finde ich es irgendwie unfair welchselnd Versicherungen abzuklappern um "for free" Versicherungsschutz zu geniessen, selbst wenn er erst ab 5.000 Euro greift. Im grossen Schadenfall muss dann die Allgemeinheit zahlen und dass ist keine gute Werbung für unsere Sache.

Muss sie doch bei dir auch - du fährst immer noch genauso illegal wie wir auch und deine 60€ Versicherungsgebühr deckt niemals die Schadenskosten. Zumal durch die rückwirkenden Beiträge (und wenn es nur ein Monat ist) und Risikoeinschätzung am Ende wohl ein höherer Betrag zustande kommt als bei dir - effektiv bezahlen also wir mehr "Ausgleich" als du. Ein schlechtes Gewissen braucht daher also niemand haben.

 

Nicht jedes Versicherungsbüro macht da mit und ein anderer DEVK - Vertreter könnten euch auch rauswerfen.

Das ist auch was mich ein wenig ärgert. Gleiches Recht für Alle sollte hier gelten und das tut es meines Erachtens nicht. Du hattest "Glück" (obwohl ich mir immer noch nicht sicher bin, ob das im Fall der Fälle tatsächlich Stand hält) und andere bekommen diese Chance nicht.

 

Ich höre mich mega pessimistisch an - will ich eigentlich gar nicht. Nur wie gesagt glaube ich dem Braten nicht. Du scheinst dich gut mit der Materie auszukennen und ich hoffe du erkennst hinter dem Text steckt niemand der dich angreifen will, sondern nur ein interessierter gleichgesinnter esk8er.

 

Oh und btw: Ich hoffe wir werden nie rausfinden müssen was im Schadensfall tatsächlich passiert!

bearbeitet von Maxid
...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe auch trotz bestehender Versicherung bei Cantholz84 Bauchschmerzen hinsichtlich des "was wäre wenn Falls" und dessen sollte man sich bei jeder Fahrt bewusst sein.

 

Dennoch ist doch aber die größte Angst der meisten Esk8er die, wegen des Straftatbestands "Fahren ohne Versicherungsschutz" eine saftige Geldstrafe oder gar eine Vorstrafe verbunden mit Kosten für Rechtsbeistand, unzähligen Gerichtsterminen usw. zu kassieren. Zumindest diese Gefahr hat Cantholz84 gebannt und das auf offiziellem Weg und nicht über ein Ablehnungsschreiben. Das ist doch definitiv schon ein großer Zugewinn an Sicherheit.

 

Mit Bußgeldern wegen fehlender Zulassung, fehlendem Kennzeichen (würde mir so ein Teil nie an mein Brett hängen da es die Polizei erst recht neugierig macht), fahren mit einem Kfz auf Gehwegen oder Ähnlichem (Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse AM unterstelle ich jetzt hier mal jedem) muss man halt weiterhin rechnen und im Ernstfall leben.

bearbeitet von kampfhahn
Geschrieben

Also Maxid :-)

Alles gut, sehe Deine Fragen und zweifeln nicht als Angriff oder ähnliches.

Finde es ja eigentlich gut, dass Du die ganze Sache so hinterfragst.

 

Ich glaube langes Diskutieren bringt hier nix :-) Hätte Hätte Fahrradkette , ich hoffe auch nicht, dass ich den Schadensfall erlebe und ob das klappt bleibt ungewiss.

 

Eine Standard-Roller Versicherung ist es jedenfalls nicht, in den Nebenbedingungen ist mein Umstand definitiv aufgeführt und da die Versicherung ja weiss, dass ich im Wald fahre, der auch öffentlich ist, sollte die Versicherung im Besten Fall auch auf allen öffentlichen Wegen leisten.

 

Ansonsten schliesse ich mich Kampfhahn an.

 

So.. und jetzt zu einem Kennzeichen von wegen zu auffällig:

 

Heute, ich gemütlich mit dem Board an einer Seitenstrasse zum Wald langefahren, ein Diesel-Tackern wird immer lauter und dann bemerke ich auf meiner Augenhöhe neben mir die blau-weissen. Ich schön mit Nummernschild und da ich ja ein Krad bin, hatte ich auch Licht an, da ein Krad auch am Tag mit Licht fahren muss. Scheibe geht runter, mein Herz mittlerweile auf der Strasse. Der Beamte guckt raus und grinst und sagt: "Joar.. is schon cool ne" ... sein Blick richtet sich nach Hinten.. Er: "Oh.. sogar versichert... na dann" Ein lächeln , Scheibe geht hoch und sie fahren davon :peace: Danach habe ich dann mein Herz iwo auf der Strasse gesucht ;-)

 

Es ist wie spicken .. je auffäliiger umso unauffälliger.. Wer so dreist und selbstewust mit licht und Kennzeichen rumfährt.. =D =D ...

 

 

Ich hab manchmal auch mehr Glück als Verstand :devil:

Geschrieben

Noch zur Ergänzung:

 

Ich habe mich entschieden mich wie ein Krad zu verhalten.

 

Natürlich meide ich die öffentlichkeit so weit wie es geht und bleibe lieber im Wäldchen.

 

Da ich aber laut FEV ein Krad bin und nun auch so versichert bin und nun auch versuche alle Bedingungen zu erfüllen (Licht, Kennzeichen, Helmpflicht, Führerschein AM besitze ich, Klingel an der Fernbedienung). Werde ich mich auch als so eines verhalten.

 

Im Enddefekt bleibt dann nur die Ordnungswidrigkeit wegen fehlender ABE und evtl. eine Ordnungswidrigkeit wegen mangelnder Verkehrstüchtigkeit des Krad, da ABE nicht efüllt ist.

 

Und da hat Kampfhahn recht, dass wissen wir alle, damit müssen wir leben =D

 

Damit ist von mir aus alles Gesagt :thumbsup:

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Grüße an alle,

ich finde die Diskussionen hier sehr spannend, da es

mich vor kurzem auch erwischt hat. Ich habe jedoch selber an einem Longboard rumgeschraubt und ihm einen Hilfsantrieb verschafft, angetrieben mit ca. 24V von einem Motor, was theoretisch bis 2 kW Leistung abgeben könnte, was ich jedoch nicht glaube. Ich entschied mich aber für Reibantrieb, d.h. eine vom Motor angetriebene Hilfsrolle (Ritzel) berührt eine Longboardrolle und überträgt dank Reibung, die bis jetzt durch mehrere Schichten Iso-Band realisiert wurden, die Antriebskraft weiter.

Problem: nach ca. 2 km wird das Iso-Band so heiß, dass es sich auflöst bzw. in tausend kleine Stücke zerrissen wird, folglich sinkt somit der Abstand zwischen beiden Rollen und der Reibungskoeffizient verschlechtert sich, so dass man nicht mehr vernünftig angetrieben wird, sondern lediglich leicht unterstützt wird. Auf der geraden Strecke kommt man dann nur etwas weiter, durch vorheriges Pushen, und selbst bei kleinen Steigungen gibt die Unterstützung den Geist auf, die Rolle dreht dann einfach durch. Aber eben nur, wenn das ISO-Band nicht mehr "frisch" ist. Nun ja, auf einer für Landwirtschaft und Anlieger freigegebener Straße, die Bergab ging und ich deshalb ohne Antrieb unterwegs war, wurde ich dann von Zivilpolizei überholt und angehalten, die auf meine Fernbedienung aufmerksam wurden. Sie bestaunten mein Gerät, machten jedoch Bilder, riefen Ihre Vorgesetzten an und entschieden mein Board sicherzustellen. Bis jetzt wurden auf dem Revier meine Personalien aufgenommen und mein Board sichergestellt, was nun wohl einer Prüfung unterzogen wird, wie schnell es fährt usw. Diesen Thread habe ich leider erst im Anschluss gelesen, aber dennoch die Versicherungen angeschrieben wegen der Kontrahierungszwang-Geschichte und bekam schon Paar Ablehnungen. Nun meine Frage, da ich jetzt mit Staatsanwaltschaft rechnen muss: Würde für mich das Ablehnungsschreiben gelten, wenn es am Tag der Sicherstellung ausgestellt worden ist? Bis jetzt ist ja nichts weiter passiert von der Seite der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

 

Fakten sind: Als ich angehalten wurde, fuhr ich nicht motorisiert, eher wurde ich durch den Motor bergab gebremst. Dann war mein Iso-Band soweit abgenutzt, dass ein direkter Antrieb aus dem Stand nicht mehr funktionierte, was ich auch den grünen Kollegen vor Ort demonstriert hatte. Dies könnte meine Rettung sein, da es nur ein Prototyp war. Leider kam ich nicht auf die Idee an dem Antrieb oder Fernbedienung etwas zu verstellen.

Wer würde überhaupt das Gutachten zahlen, was über mein Board erstellt wird? Der Polizist meinte auf die Frage, was mir schlimmstenfalls blüht, dass es wohl mit einer Ordnungswidrigkeit erledigt ist, nach dem Thread hier glaube ich dies jedoch nicht. Was denkt Ihr? Was kann ich noch tun?

Geschrieben

Moin melde mich mal wieder habe ja erzählt dass es mich in München erwischt hat. Hab jetzt post bekommen aber da steht nur, dass das verfahren wegen Vergehens nach dem pflichversicherungsgesetz eingestellt wurde. Heißt du kriegst wohl kein ärger wenn du es nicht versichert. Das verfahren wurde aber weiter an die Verwaltungsbehörde geschickt die Überlegen sich LB es ne Ordnungswidrigkeit ist. Also bin leider noch lange nicht vom Haken.

 

Btw hab ich mir jezt ne 2. Fernbedienung geholt. Die erste hab ich zerlegt und so eingestellt dass sie max 6kmh fährt. Die hab ich immer dabei. Falls ich mal wieder angehalten werde geb ich denen meine alte Fernbedienung. Wenn die meinen ich sei schneller als 6 gefahren sag ich einfach dass ich gepusht habe. Und der Motor dient nur zum bremsen und um die Geschwindigkeit zu halten. Hoffe trzdm dass ich nicht erwischt werde. Hab schon voll den Verfolgungswahn. In Amerika hätte ich den Staat warscheinlich anzeigen können weil ich jetzt psychisch total am Ende bin wenn ich illegal damit Raumfähre xD

Geschrieben (bearbeitet)

Klingt in beiden Fällen ja aber erstmal nicht so schlimm wie erst befürchtet.

Ihr solltet auch mal folgendem Thread folgen:

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

Das könnte unsere Rettung sein.

 

BTW @Yongfu: bei laufendem verfahren weiter fahren? Du hast Eier

bearbeitet von Maxid
...
Geschrieben

Haha ja was soll ich denn sonst machen das board so lange verstecken bis die sich mal melden? Das kann bei der deutschen bürokratiearbeit 10jahre dauern. Wobei wenns um geld geht sind die eigentlich ziemlich schnell

Geschrieben

Freut mich, dass du aus Münschen nur mit dem Bussgeld wohl stehen bleibst.

Werden wohl 50 Euro sein wegen Fahren ohne ABE.

 

Wie ich in einem Rechtsforum gelesen habe, wurde bisher noch niemals Anklage erhoben wegen dem Pflichtversicherungsgesetzt.

 

Ich glaube da trauen sich die Staatsanwälte einfach nicht ran, da ihnen bekannt ist, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der Trend richtig gross wird. Wie ich gesehen habe, bietet sogar Trampa jetzt ofiziell Boards mit Motor an.

 

Mein Bewegen ein Kennzeichen zu holen, war der Schadensfall uuuuuund, die Bullen können mein Board nicht mitnehmen. Pflichtversicherugnsgesetz verstossen ist eine Straftat und bei Verdacht einer Straftat dürfen sie Beweise sammeln. Daher Ihr Recht dein Board einzusacken.

 

Bei Ordnungswiedrigkeiten dürfen die das halt nicht ;-)

Geschrieben

@Cantholz84

 

Hat nicht der netfusion, der den Thread eröffnet hat geschrieben, dass bei seinem Kumpel 1500€ Strafe fällig waren und drei Punkte in Flensburg? Das klingt für mich schon nach einer Verurteilung.

 

@alle

Ich darf nun in 2 Tagen zur Polizei wegen einer Vernehmung gehen. Der Polizist meinte, mein Skateboard war eindeutig schneller als 6 km/h, aber des haben sie selber getestet, ohne Gutachter. Nun soll alles an die Staatsanwaltschaft geschickt werden, mit meiner Vernehmung. Gibt es denn kein Schlupfloch für mich, z. B. zu sagen, dass ich den Antrieb nur als Bremse genutzt hatte, was tatsächlich mit einem Reibantrieb (eben keine Kette oder Riemen) geht, da ich ja wirklich Bergab gefahren bin und mich mein E-Motor eh abgebremst hatte, als ich angehalten wurde. Lohnt es sich hier evtl. einen Anwalt einzuschalten?:confused5:

Geschrieben

Nimm einen Anwalt.

 

Zur Vernehmung solltest du hingehen, falls es sich um eine offizielle Ladung handelt und du bis dahin keinen Anwalt auftreiben kannst.

 

Name und Anschrift musst du nennen, aber zur Sache solltest du dich ohne Anwalt besser nicht äußern, wenn du dir kein Eigentor schießen willst!

Geschrieben

@ artimanxxxx . Stimmt, das hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm, ja in der Tat scheint das eine Verurteilung zu sein.

Zu der Durchführungsverordnung , also Zitat Wikipedia "....Durchführungsverordnungen deutlich umfangreicher, regeln wesentlich mehr im Detail, sind aber durch viele Verweise und Querverbindungen zu anderen Regelwerken für Außenstehende deutlich schwerer zu lesen. Sie stellen jedoch nur Handlungsanweisungen dar und keine Rechtsnorm."

 

Also fuer mich liest es sich so dass der Nationalstaat dennoch seine Rechtsnorm in unserem Fall die FEV und FZV anwenden darf, so dass wir leider Kfz sind :-(

 

Und ja, der Tipp mit Anwalt und ohne diesen die Aussage zu verweigern ist ein richtig guter Tipp, würde ich auch so machen. Bin gespannt was rauskommt und drücke dir die Daumen .

Geschrieben

Ach ja, du sagtest ja das Iso Band war so abgenutzt dass es dich nicht wirklich mehr antreiben konnte, die Bullen haben sich bei Ihrem Test sicherlich nicht drauf gestellt so dass es klar war dass das leichte Board auf ueber 6 km/h kommt. Daher würde ich mir schon ein Anwalt nehmen dass der eine vernünftige Begutachtung erreichst. Wen der Motor nur unterstützt, ist es kein KFZ ;-)

Geschrieben
laut der Durchführungsverordnung (EU) 2015/386 vom 5. März 2015 sind Elektroskateboards definitiv keine Kraftfahrzeuge. Ist es nicht schon unsere Rettung???

 

Das ist lustig, es wird nicht als KFZ eingeordnet weil es (unter anderem) keine Bremsen hat, heißt also Bremsen deaktivieren und es zählt als Sportgerät...

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt genau 2 Möglichkeiten: 1. es kommt zum Verfahren, es gibt ein Urteil eines ordentlichen Gerichts mit einer Begründung oder 2. es wird - aus diversen Gründen - eingestellt.

 

Um der "Gegenseite" aber nicht noch freiwillig Argumente an die Hand zu geben warum ein Verfahren gegen den Betreffenden jetzt wirklich so super wichtig ist, empfiehlt es sich, dazu nicht Stellung zu nehmen. Das vergrößert den Spielraum des eigenen Anwalts!

 

Wie wir hier die Sachlage sehen ist diesbezüglich nicht wirklich relevant. Andererseits wird ein fähiger Anwalt schon versuchen eine stichhaltige Begründung zu finden. Bisher gibt's meines Wissens keine Präzendenzfälle und solange das so ist, kann munter spekuliert werden.

 

PS. Nur zum besseren Verständnis: ein Verfahren kann auch von dir angestrengt werden, falls du mit der Begründung für eine Ordnungswidrigkeit/Buße etc. nicht einverstanden bist.

bearbeitet von elkick
Geschrieben

Vielen Dank für eure Beiträge.

Am Telefon wollt der Polizist, der mich zur Vernehmung "eingeladen hat", erst gar nicht zugeben, dass es sich um eine Vernehmung handelt. Seine Aussage war, ich soll da bitte erscheinen um ein Paar fragen zu beantworten. Erst im Verlauf des Gesprächs, auf meine Nachfragen, hat es sich herausgestellt, dass sie das Board wohl bei sich getestet haben, und es eindeutig schneller wie 6 km/h fährt, aber eine Begutachtung haben Sie nicht beauftragt, da, laut seiner Aussage, ich das Gutachten zu zahlen hätte. Ist das wirklich so? Das kann ich irgenwie nicht glauben, aber im Internet finde ich da auch wenig Informationen.

Ein Termin bei einem Anwalt steht, bin mal gespannt, was es mir bringt.

Jedoch müsst ich dann schon morgen zur Polizei. Macht es Sinn den Termin zu verschieben, wenn ich als Grund die Rechtsberatung angebe, die noch folgen wird? Oder sollte ich lieber gegenüber der Polizei nichts davon erwähnen, und einfach sagen, dass mir der Termin, den wir telefonisch ausgemacht haben, dann doch nicht passt.

Allgemein würde ich sehr ungern zu einem Präzendenzfall werden...

Geschrieben

Zum Termin kannst du schon hingehen (als Zeichen guten Willens ;)), nur solltest du über die normalen Fragen zur Person hinaus (Name, Adresse, Geburtsdatum, etc.) keine Angaben zur Sachlage machen. Begründung: du kannst die rechtliche Relevanz deiner Aussagen nicht einschätzen.

 

Was das Gutachten betrifft: erst mal ist es in Deutschland so, dass derjenige der bestellt, auch bezahlt. Es sei denn, jemand erkennt für Recht an, dass du derjenige sein solltest, der das bezahlt. Und dann kannst du dagegen immer noch Einspruch erheben. Also alles halb so wild. Vermutung: die wollen von dir Infos bekommen, ob sich eine Weiterverfolgung deines Falles lohnt oder nicht. Du solltest ihnen besser keine Gründe für die Weiterverfolgung liefern und jede deiner Antworten könnte genau dazu beitragen.

 

Daher mein Rat: hingehen (weil du ein netter Mensch bist!) aber nix zur Sache erzählen. Auch nichts, was deiner Meinung nach zu deinem Vorteil wäre, weil ein Jurist das durchaus anders sehen könnte! ;)

Geschrieben

Mich hat es am 23.6.2016 ebenfalls erwischt und letzte Woche kam dann der Strafbefehl für Fahren ohne Versicherungsschutz.

 

Ergebnis: 750€ Strafe + Monat Fahrverbot + zwei Punkte in Flensburg.

 

Sei wirklich vorsichtig was du bei den Cops dazu sagst. Ich habe im Eifer des Wortgefechtes mit der Polizei unbewusst zugegeben, dass ich wusste das ich nicht fahren darf.

Sehr dämlich von mir aber man ist wirklich der Meinung man kommt da noch raus wenn man nett ist, aber Pustekuchen. :)

Wirklich KEINE ANGABEN zur Sache machen.

 

Mein Anwalt wollte eigentlich noch einen Deal aushandeln aber der Staatsanwalt war schneller.

 

Heute haben wir Einspruch eingelegt um wenigstens das Fahrverbot und die Punkte zu umgehen.

 

E-Skateboards sind wirklich der Hammer aber leider total illegal auf der Straße. Wenn die Sache sauber vom Tisch ist (hoffentlich ohne Punkte) arbeiten wir an einer Lösung um das nächste Ticket billiger zu gestalten.

Geschrieben

Wow ich weis gar nicht wieso bei mir das verfahren wegen Versicherungsschutz eingestellt wurde.

Also die Polizei hat gefragt ob ich wusste dass es illegal ist das ding zu fahren. Und dass es in der Anleitung drinsteht dass man damit nicht Rumfahrem darf. Hab gesagt ich hab es gebraucht gekauft und dagab es keine unterlagen

Geschrieben

Um das Ticket günstiger zu machen folgender Hinweis:

 

- Licht ans Board... vorne und hinten

- Klingel an die Fernbedienung machen

- Helm tragen

- Mind. Füherschein AM besitzen... besser wäre B

- Versicherungskennzeichen besorgen oder mind. ein Ablehnungsschreiben von der Versicherung haben.

 

Weil: Durch Licht und Klingel + das jedes Board eine Motorbremse hat, seid ihr "Verkehrssicher"

Durch den Helm verstösst ihr nicht gegen die Helmpflicht

Durch den Führerschein seid Ihr aus dem Punkt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aus dem

Schneider

Mit dem Versicherungskennzeichen bzw. Ablehnungsschreiben verstösst Ihr nicht gegen

das Pflichtversicherungsgesetzt.

 

So bleibt es bei einer niederen Ordnungswidrigkeit " Fahren eines Fahrzeuges ohne ABE" .. das sind 50 Euro.. das wars... :-)

 

Geschrieben

Hier kann dir niemand versichern das es wirklich nur bei einer 50 Euro Strafe bleibt. Jeder Polizist tickt anders, manche nehmen es ziemlich ernst und andere sind etwas gelassener.

 

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