netfusion Geschrieben 19. Oktober 2011 Geschrieben 19. Oktober 2011 (bearbeitet) Hallo zusammen, Da ich mich mit der rechtlichen Situation rund um elektrische Skateboards intensiv beschäftigen durfte möchte ich hier gerne mein gesammeltes Wissen zukommen lassen und zur Diskussion stellen. Wie kam es dazu ? Ein ehemaliger Kumpel der wie ich ein Mobo 800 sein Eigen nennen darf / durfte wollte gerne (halb)offiziell damit durch das schöne Nürnberg fahren. Also ging er in die Offensive und stellte sich, auf dem Mobo stehend, nicht nur einigen Streifenpolizisten, sondern auch direkt beim Polizeipräsidium Mittelfranken vor. Die Polizisten betrachteten allesamt interessiert das neuartige Gefährt und antworteten nahezu identisch: Lustiges Gefährt, Spielzeug ist das zwar keins, aber solange du damit vorsichtig fährst und nicht unbedingt durch die Fussgängerzone oder über ne Hauptstrasse bretterst werden wir dir schon nix machen (passieren darf freilich nix, also fahr vernünftig)…. Gestärkt Dank dieser Aussagen hat er Vollgas gegeben und ist in der Nürnberger Innenstadt täglich mehrere Akkuladungen runtergefahren. Bis ihm ein Polizist untergekommen ist der seinen Job ernster genommen hat: Mein Kumpel ist in Schrittgeschwindigkeit vor seiner eigenen Haustüre auf nem öffentlichen Bürgersteig rumgerollt. Der Polizist hat ihm erstmal verklickert das das Gerät nicht StVZO konform ist und er es keinesfalls in der Öffentlichkeit bewegen dürfte. Polizist: "Ich hab zwar grad keine Ahnung was daran rechtlich genau illegal ist, aber ich mach mich schlau - Sie bekommen Post". Ein paar Fotoaufnahmen des Mobo 800 später hat sich der Herr Polizist freundlich verabschiedet. 3 Wochen später kam der Brief von der Stadtanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Anklage wegen Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz. Daraufhin haben wir uns hingesetzt, unterschiedliche Verkehrsrecht-Anwälte konsultiert, mit dem Staatsanwalt gesprochen, mit dem Tüv geredet, online recherchiert und mit einigen "Vorarbeitern" aus dem Segway Lager Kontakt aufgenommen. Ende der Geschichte und Gerichtsverhandlung waren 3 Punkte in Flensburg und 1500 Euro Strafe - das aber nur am Rande. Ich möchte hier nun zusammenfassend darstellen warum und was an unserem Eboards illegal ist und was man daran überhaupt ändern kann/könnte und die Community zur Diskussion über das Thema anregen. Dazu muss man erstmal klarstellen was ein elektrisches Skateboard überhaupt ist: Ein Eboard ist eine motorisiertes Personenfortbewegungsmittel kurz KFZ (noch nicht gezwungenermassen ein PKW). Das liegt daran dass unsere Boards mehr als 6 km/h schnell sind (sonst Spielzeug) und nicht nur eine Motorunterstützung wie Pedelec Fahrräder besitzt. Soweit dürfte uns das alles klar sein - der erste interessante Punkt ist der: PKW oder Kraftrad ? Entscheidend hierfür ist rechtlich die Spurweite (nicht die Anzahl von Rädern auf einer Achse) die darüber entscheidet ob ein KFZ einspurig (Kraftrad) oder mehrspurig (PKW/LKW) ist. Der Tüv Süd hat mich darauf hingewiesen dass nach der EG Rahmenrichtlinie 2002/24 (Kap. 1, Art. 2 Nr. 8) ein"Doppelrad" (= zwei auf einer Achse montierte Räder) als ein Rad gilt, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist. Daraus folgt dass es sich bei Eboards um Einspurige KFZs handelt. Einspurige KFZs sind entweder Leichtkrafträder oder Krafträder. Entscheidend dafür ist die Motorisierung: FeV § 6(1): Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) Da es keine eigene genau zuordenbare Fahrzeugklasse für unsere Eboards gibt wird jeder Polizist bzw Staatsanwalt nach einiger Überlegung darauf kommen unsere Boards rechtlich im Zusammenhang mit einer Klage/Strafe als Kleinkraftrad zu definieren ! (Leistung und Spurweite sind dafür entscheidend). D.h. Zusammenfassend: Wir stehen aktuell auf nem nicht zugelassenen Roller/Moped ! Also hier erstmal eine Auflistung der theoretisch möglichen Probleme die zu Vergehen/Straftaten beim Führen eines Eboards/Kleinkraftrads führen können: 1. KFZ Haftpflichtversicherung 2. Betriebserlaubnis 3. Zulassung 4. Führerschein 4. Helmpflicht 5. (Steuern) Soweit erstmal. Ich werde jetzt jeden einzelnen Punkt zerlegen d.h. Fortsetzung folgt gruss Markus bearbeitet 19. Oktober 2011 von netfusion 2 Zitieren
netfusion Geschrieben 19. Oktober 2011 Autor Geschrieben 19. Oktober 2011 (bearbeitet) Zum ersten Punkt: Haftpflichtversicherung Jedes Kraftfahrzeug dass am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt braucht eine KFZ-Haftpflichtversicherung, auch unsere Eboards ! Es handelt sich um eine PFLICHTVERSICHERUNG ! Und jetzt kommt der Schock: § 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. Weitere Sanktionen können sein: • Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. • Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In unserem Fall handelt es sich um eine vorsätzliche Straftat ! Unter allen im oberen Beitrag aufgeführten Punkten ist dieser der Gravierendste ! Bei einer Anzeige durch die Polizei wird die Staatsanwaltschaft sich immer das größte Vergehen/Straftat heraussuchen und diese Anklagen. Daher auch die Anklage wegen Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz gegen meinen Kumpel. D.h. genau das droht uns wenn es die Polizei genau nimmt ! Was tun ? Ein Anruf bei den KFZ Haftpflichtversicherern ergibt, dass diese ohne Betriebserlaubnis und Zulassung keine Versicherung ausstellen (freiwillig - siehe unten). Somit bekommen wir keine Haftpflichtversicherung FALSCH GEDACHT - Hier die Lösung für dieses Problem: Im Gespräch mit einigen Segway Fahreren wurde mir erklärt, dass eine Pflichtversicherung nicht nur für den Versicherten sondern auch für die Versicherung VERPFLICHTEND ist ! Eine Rückfrage mit einem Anwalt und einem Staatsanwalt haben das bestaetigt. Das bedarf einer genaueren Erklärung (auch die Richterin hat erstmal die Augenbrauen hochgezogen): Wir reden hier vom §5(2) PflVG : Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Das Stichwort lautet KONTRAHIERUNGSZWANG: (6) 4. Allgemeiner Kontrahierungszwang. a) Grundsatz. Abs. 2 begründet die Verpflichtung der VU zum Abschluß von Versicherungsverträgen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen (Kontrahierungszwang). Dieser Kontrahierungszwang gilt zugunsten aller Versicherungsnehmer und für alle Fahrzeugarten; er ist nur nach Maßgabe des Abs. 4 eingeschränkt.... ... weil das Gesetz den Zweck verfolgt, daß auch künftig jeder Kraftfahrzeughalter den gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz erhalten kann... (10) ... Da sich der Kontrahierungszwang allenfalls damit rechtfertigen läßt, daß der Staat die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zum Abschluß eines Versicherungsvertrages ermöglichen muß, beschränkt sich der Kontrahierungszwang dem Schutzzweck des Gesetzes entsprechend auf die Fälle, in denen eine solche Versicherungspflicht besteht... (63) f) Ablehnungsgründe. Der Antrag auf Abschluß einer KH-Versicherung kann nur abgelehnt werden, wenn einer der Ablehnungsgründe nachgewiesen wird, die in Abs. 4 abschließend aufgezählt sind. ... (67) Die Ablehnungsgründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Im Interesse der Rechtssicherheit und dem Schutzzweck des Gesetzes entsprechend ist eine erweiternde Auslegung des Gesetzes unzulässig. Zusammenfassend erklärt: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftpflichtversicherung als unbedingte Voraussetzung für KFZs im öffentlichen Verkehr, anderenfalls droht eine Strafverfolgung gemäß §6 PflVG und damit bis zu einem Jahr Haft. Versicherungen lehnen es aber in aller Regel ab, KFZs ohne Betriebserlaubnis und Zulassung unter Vertrag zu nehmen. Und das trotz des• Kontrahierungszwanges aus §5(2) PflVG, der sie verpflichtet, praktisch jedem KFZ-Halter Versicherungsschutz zu gewähren. Juristisch greift hier sogar die Annahmefiktion, d.h. unberechtigt abgelehnte Verkehrsteilnehmer geniessen trotzdem vollen Versicherungsschutz. Lasst euch das auf der Zunge zergehen: Ein Ablehnungsschreiben einer Kraftfahrzeugversicherung ist eine GÜLTIGE VERSICHERUNG (das geht vor Gericht durch!) Was aber noch nicht bedeutet das die Versicherung im Schadensfall Regresspflichtig ist. Die Versicherung wird sich aus gutem Grund herausreden bezugnehmend auf die fehlende Betriebserlaubnis und Zulassung. Auch hier habe ich Infos von Verkehrsrechtsanwälten bekommen dass bei einer Haftpflichtversicherung, egal ob eine Betriebserlaubnis vorliegt oder nicht, die Versicherung zahlen muss ! Bis auf einen 5000 Euro-Deckel….. (das ist eine nicht ganz gesicherte Aussage) Verdammt gutes FAZIT: Fahren ohne Haftpflicht ist eine Straftat die sehr weh tun kann. Eine Anfrage bei einer Versicherung die ein Ablehnungschreiben schickt versichert euch zu 100% ! Stichworte sind Kontrahierungszwang und Annahmefiktion (wurde durch das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt)! Also kann ich nur jedem raten: Lasst euch ein Ablehnungschreiben einer Versicherung zuschicken und hebt es gut auf ! Achja, noch ein Tip: Stellt auch bei der Anfrage bei der Versicherung dumm, sagt ja nix von Kontrahierungszwang und Annahmefiktion, sonst wird euch ein Ablehnungschreiben nie erreichen... soweit zu Punkt 1, mit der Betriebserlaubnis gehts bald weiter Gruss Markus bearbeitet 19. Oktober 2011 von netfusion 8 Zitieren
niceday Geschrieben 19. Oktober 2011 Geschrieben 19. Oktober 2011 Hallo Markus Ja, wenn einen einmal mit den EBoarden erwischt hat, ist es schwer davon wieder los zukommen:cornut: 99% meiner Fahrten finden im Grünen statt, aber auch hier gibt es vom Gesetzen her, keinen Spielraum, wenn es nicht mein eigener Wald ist ( der Umzäunt ist ) ist es illegal. Der Kauf eines ES 600 ist eigentlich schon ein vorsätzlicher Verstoß gegen die gültige Gesetzeslage, denn der betrieb ist nur auf „Straße“ möglich Ich wundere mich immer wieder, wenn ich hier lese, das ein „Transportmittel“ zur Schule / Uni/ Arbeit gesucht wird. Mal abgesehen von Bene´s Board, sind die Dinger viel zu auffällig. (Hier noch mal ein lob an den „Ingenieur“, klasse gemacht) Es ist nicht die frage ob man damit erwischt wird, sondern wann /wo und wie der jeweilige Gesetzeshüter drauf ist. Und ganz nebenbei: Es gibt Bundesländer, in denen ich mich bestimmt nicht auf`n MOBO erwischen lassen möchte. Bayern ist zum Beispiel so eins. Über die Gesundheitlichen folgen sollte sich jeder selbst im Klaren sein, eine “Helmpflicht“ ist kein Argument für eine legalisierung, sondern sollte auch im illegalen Betrieb, selbstverständlich sein. Auch wenn´s für einige uncool aussieht, einzige Ausnahme: Wenn da nix wichtiges in der Birne drin ist, dann ist da auch kein Schutz notwendig.. Die 1500€ Strafe sind lächerlich, frag mal wie hoch die behandlungskosten für n Hüftbruch sind, bzw. Reha und der ganze kram der da noch kommen kann.. (Elektro- Rollstuhl) Ich hoffe dass mich hier jetzt keiner als Spaßverderber sieht, aber als aktiver Verkehrsteilnehmer hab ich keinen Bock auf eventuell verrückte und unversicherte Horden von Eboardern, die mit 40 Km in der Stadt auf der Straße unterwegs sind. Auch wenn Markus hier die Ablehnung einer Versicherung, als gültige Versicherung darstellen möchte.i Ich hätte keinen Lust/ Geld das vor Gericht auszuprobieren., zumal ich in meiner Beruflichen Tätigkeit auf einen Führerschein angewiesen bin, Job verloren wegen Skateboard fahren? Ne, danke. Na denn, gute Fahrt und lasst euch nicht erwischen Zitieren
netfusion Geschrieben 20. Oktober 2011 Autor Geschrieben 20. Oktober 2011 (bearbeitet) zu Punkt 2: Betriebserlaubnis Die Betriebserlaubnis erteilt der Tüv. Entweder wendet sich der Hersteller direkt an den Tüv und liefert beim Kauf eine Unbedenklichkeitserklärung/ABE/Betriebserlaubnis mit, oder der E-Skater geht selber zum Tüv und versucht sein Gerät per Einzelabnahme durchzubekommen. Ich habs versucht und beim Tüv für einige herzhafte Lacher gesorgt Mir wurde erklärt dass ein "neuartiges Fahrzeug" erst durch den Tüv Homogenisiert und einer Fahrzeugklasse zugeordnet werden müsste. Also ein Anruf bei der Tüv Süd Homegenisierungsstelle in München. Ein sehr netter und interessierter Herr hat sich daraufhin eine gute Stunde mit mir unterhalten und mir folgende Ratschläge Tips und Hinweise gegeben. Ein (neuartiges) Fahrzeug muss grundsätzlich von jedem zu Fahren sein. D.h. man geht davon aus dass eine Oma ein Fahrrad oder Pedelec beherrschen kann, ebenso zB einen Escooter oder nen Ferrari - bei einem Skateboard hatte der nette Tüv-Herr aber so seine Bedenken. Also, was muss ran? Zwei unabhängige Bremsen die beim bremsen Spurstabil bleiben. In unserem Fall also vier Bremsen, an jeder Rolle eine, gesteuert über zwei unabhängige Bremshebel und Systeme. Beleuchtung, Blinker, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung usw.... Ein Lenker zum Festhalten (und Lenken) und normalerweise auch eine Sitzmöglichkeit So, dass wars dann erstmal mit nem "Skateboard" dachte ich mir - schaut dann wohl aus wie n Elektroroller oder so.... Meine Frage wie es dann beim Segway geklappt hat beantwortete der Herr vom Tüv mit: "Verdammt viel Geld, Lobbyarbeit und Zeit";) . Der Segway hat eine eigene Fahrzeugklasse bekommen - genannt: Elektronische Mobilitätshilfe, die speziell auf den Segway hingeschrieben wurde. Selbst die Markenbezeichnung "Segway" steht im Gesetzestext. Alle anderen neuartigen Elektrofahrzeuge sind als Mopeds, Mokicks etc eingestuft. Der Tüv-Man lies es sich auch nicht nehmen ganz stolz auf eines seiner Projekte hinzuweisen: Externe Links nur für Mitglieder sichtbar Das angeblich erste Gefährt, dass neben dem Segway ohne Sattel betrieben werden darf (ein Sattel ist aber ansteckbar). Das Ding ist als Mofa/Mokick/Moped eingestuft - je nach gewünschter Leistung 20-35km/h und kostet stolze 4000 Euro. Die Homogenisierung dieses Spielzeugs hat gut 1,5 Jahre gedauert und 50.000-100.000 Euro gekostet.... Der freundliche Tip der Homogenisierungsstelle lautete in etwa so: Elektroskateboard mit Bremsen ausstatten, Beleuchtung anbauen, Sattel und Lenker STECKBAR montieren. Dann 50.000 in die Hand nehmen und Betriebserlaubnis beantragen. Der nette Käufer des Geräts könnte dann den Lenker und den Sattel entfernen - das wäre dann zwar immernoch eine Ordnungswidrigkeit, die Betriebserlaubnis erlischt wenn einen die Herren in Grün oder Blau erwischen dadurch nicht automatisch. Mann müsste dann halt mit einem Mängelkarte bei der Polizei vorfahren und den montierten Lenker und Sattel praesentieren.... Alles in allem kein zufriedenstellendes Ergebnis, bleibt nur noch zu sagen dass der Betrieb eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt die mit 50 Euro + 25 Gebühr + 3 Punkte in Flensburg geandet wird. Im Wiederholungsfalle kann die Polizei das Fahrzeug einziehen und auch eine MPU beantragen.... Der oben genannte Versicherungsschutz bleibt aber bestehen! Nur bei einem Schaden/Unfall schauts etwas anders aus: Ist der Grund der fehlenden Betriebserlaubnis nicht unfallursächlich, kann die Versicherung ihren Versicherungsnehmer auch nicht in Regress nehmen. Ist er ursächlich, kann sie ihn bis zu einer Höhe von 5000 € in Regress nehmen, d.h. die Versicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners und der Versicherungsnehmer muss den Betrag an die Versicherung zurückzahlen. Nur hinsichtlich des Betrages über 5000 € hat die Versicherung keine Handhabe gegen ihren Versicherungsnehmer. Bsp: Schaden = 17500 €, die Vers. zahlt an den Geschädigten 17500 €, der Versicherungsnehmer an die Versicherung jedoch nur 5000 €. soweit zum Thema Betriebserlaubnis... gruss Markus bearbeitet 20. Oktober 2011 von netfusion 2 Zitieren
Boombulee Geschrieben 20. Oktober 2011 Geschrieben 20. Oktober 2011 und ich dachte immer elektroskateboarding is not a crime! Zitieren
tko666 Geschrieben 25. Oktober 2011 Geschrieben 25. Oktober 2011 Hehe...war ja irgendwie klar das es über den TÜV weg nie klappen wird...Also weiterhin total illegal unterwegs...frei nach dem Motto illegal=scheißegal..... Zitieren
Wolf Geschrieben 25. Oktober 2011 Geschrieben 25. Oktober 2011 Ja, das mit dem TÜV wird ohne Lobby und viele (scheiss) Modifikationen nicht klappen. Egal. Ist ja eh für "Privatgelände" - wozu auch unsere Weinberge gehören. Sehr interessant finde ich allerdings die versicherungstechnischen Darlegungen! Vielen Dank dafür, Netfusion! Btw, dein Kollege oder Ex-Kollege hätte spätestens aus dem Gerichtsverfahren lernen und vorsichtiger (Stealthmode) sein sollen. Hat er nicht - seine Schuld,sein Problem. Nürnberg war noch nie wirklich Rad- und HPV-Freundlich, das wundert mich wenig. Habe dort 4 Jahre fast gelebt und bin täglich, auch im Winter, mit dem Rad gefahren. Viele Grüße, Wolf Zitieren
Fry Geschrieben 13. Februar 2012 Geschrieben 13. Februar 2012 Hallo! Bin auf den Thread hier gestoßen und hab gleich mal bei meiner Versicherung angerufen: Die Frau am anderen Ende war sehr nett und hat mir erklärt, dass sie ohne Betriebserlaubnis (oder ähnliches) kein Ablehnungsschreiben ausstellen kann, da sie garnicht weiß worum es sich handelt (logisch). Also, wie soll das funktionieren? Mit der Betriebsanleitung? (hab ich leider nicht gefragt :confused5:, hab auch garkeine) Zitieren
netfusion Geschrieben 20. Februar 2012 Autor Geschrieben 20. Februar 2012 Hallo Fry, vielen Versicherungen ist es durchaus bewusst dass bei Anfrage nach einer Haftpflichtversicherung ein Ablehnungschreiben ein Problem darstellen kann. Mit allen Versicherungen mit denen ich telefonisch Kontakt aufgenommen habe wurde mir auf Anfrage nie eine Ablehnung schriftlich zugeschickt. Daher mein Tipp: Nur schriftlich bzw online ohne Angabe einer Telefonnummer eine Haftpflicht anfragen. Die Ablehnungsbegründung: "Es liegt keine Betriebserlaubnis vor" langt schon aus um sich dem Straftatbestand zu entziehen. Aber nochmal: Das schützt nur vorm Staatsanwalt bzw der Polizei bei ner Verkehrskontrolle (nur noch Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr) - im Falle eines Unfalls sind wir natürlich immer noch voll dran. Zitieren
netfusion Geschrieben 22. Februar 2012 Autor Geschrieben 22. Februar 2012 Top Beny, genau so muss das ausschauen Gratulation zum versicherten Eboard Gruss Markus Zitieren
Beny Geschrieben 22. Februar 2012 Geschrieben 22. Februar 2012 Top Beny, genau so muss das ausschauen Gratulation zum versicherten Eboard Gruss Markus Danke aber nun kommt's , von den 6 Anfragen bei verschiedenen Versicherungen, habe ich nun eine noch ausstehende / ignorierte , 4 Ablehnungschreiben und eine Versicherung die erst nach mehr Informationen gefragt hatte und mir nun ein Antragsformular zugeschickt hat. :skep: Bin gespannt wie es weiter geht .... Gruß Beny :cornut: Zitieren
Dr. Board Geschrieben 30. März 2012 Geschrieben 30. März 2012 So ich habe jetzt auch ein Ablehnungschreiben mit das Ding hat keine Betriebserlaubnis .... :devil: Dr.B Zitieren
KickPush Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 und ich dachte immer elektroskateboarding is not a crime! ist nicht dieser tage so ziemlich alles was Spaß macht ein Verbrechen???? Klar, in allen neuen Movements wird erstmal auf alles geschossen, was "nicht vom Staat abgesegnet wurde", aber solange die Teile nicht 50Kmh fahren, sollte das nicht all zu scharf werden mit den Bestimmungen. Ich meine , ein kompletti aufgepimptes Paar Inliner , welche downhill auch schon gut an Tempo haben, können mE mehr Schaden im verkehr anrichten, als ein EBoard....Gut ich bin noch viel zu neu in dieser Materie , aber es klingt schon recht vertraut. Mikey:cornut: Zitieren
Beny Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 (bearbeitet) ist nicht dieser tage so ziemlich alles was Spaß macht ein Verbrechen????Klar, in allen neuen Movements wird erstmal auf alles geschossen, was "nicht vom Staat abgesegnet wurde", aber solange die Teile nicht 50Kmh fahren, sollte das nicht all zu scharf werden mit den Bestimmungen. Ich meine , ein kompletti aufgepimptes Paar Inliner , welche downhill auch schon gut an Tempo haben, können mE mehr Schaden im verkehr anrichten, als ein EBoard....Gut ich bin noch viel zu neu in dieser Materie , aber es klingt schon recht vertraut. Mikey:cornut: Sorry aber du vergleichst hier gerade Äpfel mit Bananen.. :skep: bearbeitet 3. April 2012 von Beny Birne rofl Zitieren
KickPush Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 Moinsa...ja, beim nochmal drüberlesen, seh ich was Du meinst. Wollte lediglich aufzeigen, das ,wenn wir über das EBoard und die Auflagen von den Behörden reden, es zig andere "Fortbewegungs-Sportgeräte " gibt, welche ,allein getrieben durch Körperkraft, wesentlich mehr Schaden anrichten können, als ein nicht so schnelles, aber elektronisch angetriebenes Gerät. Das war eigtl. alles. Also, Sorry, für´s Verwirrung stiften. Mikey Zitieren
Wolf Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 (bearbeitet) ...und das ist falsch. Ein 20-35 Kg E-Board, was 30-50 km/h fährt, ist wohl weitaus gefährlicher als 2 Kg Inlineskates. Dazu kommt noch der Fahrer, der ist aber bei beiden gleich gefährlich, es sei denn, er nimmt für die Inliner 30 Kg zu. Ausserdem ist das E-Board ja um einiges grösser als Inlineskates (und rollt auch ohne den Fahrer weiter in Richtung Gegenverkehr im schlechtesten Fall, was Inlineskates normal höchstens tun, wenn man den Fahrer zu Brei oder ihm ein Bein abfährt, bei dem Unfall ). Viele Grüße, Wolf bearbeitet 3. April 2012 von Wolf Zitieren
KickPush Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 Dann könnte meine Fehlinterpretation damit zusammenhängen, das das Deck von meinem Freund, der mich mit diesem Thema überhaupt erst in Berührung gebracht und mich sofort infiziert hat, ein recht , naja, relativ lüttsches ist. Als ich mir hier mal die ganzen Modelle angeschaut hab, hab ich auch erst an kleine Mopeds gedacht... Okay, hat der padawan noch viel zu lernen... Zitieren
Wolf Geschrieben 3. April 2012 Geschrieben 3. April 2012 Klar, ein leichtes Streetboard, was maximal 20 Km/h fährt, ist natürlich schon wieder eine geringere Gefahr, aber die Meisten hier fahren Boards, die standardmässig 30-40 Km/h fahren -können- und einige tunen sie, bauen sie um oder entwerfen eigene Lösungen, die dann nochmal gewaltig viel schneller fahren könnten. Und ich schätze, wenn man mit dem Board mit 60 einen Unfall baut, kann der Bestatter vorbeikommen. Harmlos ist das Ganze also nicht, auch wenn man es an die eigenen Wünsche und Limits anpassen kann und sollte. Es gab schon mehrere schwere Unfälle mit langwierigem Krankenhausaufenthalt selbst bei langsamer Fahrt mit solchen Teilen in DE. Bei Inlinern sehe ich sowas eigentlich eher selten (man könnte auch sagen: Es fahren zwar mehr Leute Inlineskates, aber die Unfall-Prozentzahl ist geringer als anteilsmässig bei E-Boards..). Aber Silvesterdummheiten sind nochmal gefährlicher und viele machens.. sollen sie halt, jeder kann selber entscheiden, was er verantworten kann. Viele Grüße, Wolf Zitieren
FX_INC Geschrieben 15. April 2012 Geschrieben 15. April 2012 Punkt 1) Fahre selber das ES600 Sport und mit schwarzen Griptape und anderen Wheels sieht das schon eher wie nen normales Longboard aus und nicht wie ein eboard von der Stange. Aber wenn man nen ES-Alltrack oder Mobo All-Terrain sollte man viel frequentierte Asphalstrecken meiden, was aber auch nicht unbedingt das erste Zielgebiet dieser Boards ist. Punkt 2) Das Ablehnungsschreiben der Versicherung ist auch immer im Gepäck (sicher ist sicher). Hier nochmal vielen Dank an netfusion, für die korrekte Erklärung des Kontrahierungszwangs. Ich kann dies bestätigen, das es wirklich so ist. Punkt 3) Nicht jeden Fremden erzählen, was man genau fährt. Bei mir steht nirgendwo am Board der Hersteller oder der Typname des Boards. Denn auch Ordnungshüter können schnell mal googeln. Hintergrund: wurde bereits auch einmal angehalten. Mein Geschichte damals: Es handelt sich eigentlich um ein normales Skate/Longboard mit der ähnl. Funktionsweise wie bei einem Pedelec (siehe z.B. Wikipedia) der Motor unterstützt nur leicht das rollen. Ich weiß, die Geschichte hat einen faden Beigeschmack, aber was der Ordnungshüter nicht weiß macht ihn nicht heiß. Und bei Pedelecs gilt folgendes: Merkmale Pedelec: • normales Rad mit Tretunterstützung (frei übersetzt: normales Skateboard mit Rollunterstützung ) • fahrbar als reines Fahrrad oder im Mischbetrieb (frei übersetzt: fahrbar als reines Skateboard oder im Mischbetrieb ) • Unterstützung bis max. 25 km/h (frei übersetzt: Unterstützung bis max. 25 km/h Tipp: beim Elektroskate Gun Controller, ist im Batteriefach ein speedlimiter versteckt, mit der man schnell die o.g. Vmax unterschreitet ) • oft Anfahr-/Schiebehilfe bis 6 km/h (frei übersetzt: Anfahren ohne zu pushen ) • Drehgriff zum Regeln der Motorleistung oder Trittsensor für die Dosierung der Motorleistung • keine Führerscheinpflicht • keine Versicherungspflicht • keine Helmpflicht mit ein bißchen Kreativität kann man dies auch auf e-Boards anwenden. Man sollte halt nur die Funktionsweise eines Pedelecs grob kennen. Solange halt nicht Mo-BO, elektro-skate, BeonX oder ähnliches auf dem Board steht, wie der Ordnungshüter bestimmt kein Fachwissen von e-boards bereit halten. Hoffe einige Tipps sind nützlich. Zitieren
stirdn Geschrieben 8. Mai 2012 Geschrieben 8. Mai 2012 sind die teile nicht eigentlich sportgeräte? oder war das mit Spielzeug gemeint? jedenfalls deklarieren die medien es als "Fun" - Sportgerät Gut, wenn dem so wäre dann wäre der ganze Thread ja sinnlos. Das mit dem Ablehnungsschreiben ist ziemlich cool, danke für die Aufklärung Zitieren
Wolf Geschrieben 8. Mai 2012 Geschrieben 8. Mai 2012 (bearbeitet) Wie die Medien das Zeug nennen, ist eigentlich vollkommen egal. Solange sie es positiv erwähnen, immer gut, aber wenn es ins Negative abdriftet, wünscht man sich schnell, die manipulativen Propagandamedienstellen würden ihre Klappe halten. Es ist ein Sportgerät, weil es die Beinmuskeln (unter Anderem) ähnlich einem Snowboard belastet und somit trainiert, klar. Aber für manche Leute auch nur ein "Freizeit-Spielzeug" und in jedem Fall in DE nicht Streetlegal, also kein StVO-Zugelassenes Gerät. Die Idee mit dem Pedelecantrieb ist zwar gut, um potentiell unwissende Polizisten von genauerer Untersuchung abzuhalten, jeder Radfahrer mit e-Mobilitätserfahrung weiss aber instant, dass dies nicht sein kann. Es fehlt schlicht und ergreifend ein sensorfähiger Kurbelantrieb (denn nur das ist Pedelec - Mithilfe bis 25 KM/h solange du trittst!) und das Anstossen reicht gesetzmässig nicht aus. Ausserdem wären dann Motoren und Controller über 250W illegal und und und... Was nicht heisst, dass ich nicht z.B. gerne in Zukunft ein 2 x 1500W Nabenmotorfahrrad mit Daumengas fahre, aber es ist eben keinesfalls Pedeleckonform auch wenn man vielen vieles erzählen kann. Viele Grüße, Wolf (Ergänzung: Dass ein eBoard rechtlich unter "Sportgerät ohne Erlaubnispflicht" fällt, kann ich mir nicht vorstellen. Ohne Motor - ja, aber mit Motor nicht.) bearbeitet 8. Mai 2012 von Wolf Zitieren
stirdn Geschrieben 9. Mai 2012 Geschrieben 9. Mai 2012 naja wer weis vlt ist die lobby irgendwann einflussreich genug. Oder iwr starten bei genügend Skatern eine Spendenumfrage bis wir die 100.000 zamm haben (bei Kony hats auch funktioniert^^) klar wenn´s um sozis geht. Zitieren
Tiger54 Geschrieben 14. Mai 2012 Geschrieben 14. Mai 2012 Wolf, das Beispiel mit den Inline skates war gar nicht so schlecht! Ich weiss noch, als im '92 noch keine richtige Gesetze gab. Da mussten sie auf der Strasse fahren, da sie Räder haben. Auch Scooters (Trottinette) mussten auf der Strasse fahren. Nach sehr viele Unfälle, wurde entschlossen, dass die Beide nicht mehr auf der Strasse fahren dürfen. Sie müssen mit den Fussgänger zusammengehen, aber der Fussgänger hat den Vortritt. So war es als ich 15 Jahre alt war. Bei Unfälle ist die Haftplifcht zuständig. ESkateboard ist etwas neues, und das Gesetz wird sich in den nächsten Jahren sicher 5-6 Mal ändern. Sollte etwas schief gehen und etwas passieren, muss (im Moment) auf jeden Fall die Haftpflicht-Versicherung bezahlen. Der skater ist aber 100% verantwortlich auf alles was mit dem Skateboard angeht, da er nicht fahren dürfte. Ich warte immer noch, dass der ersten Polizist mich anhält und eine Busse gibt. Werde es bestimmt fotografieren und der Zeitung senden Schlussendlich fahre ich mit dem eSkate nur damit ich nicht das Auto benutzen muss. Zitieren
Wolf Geschrieben 14. Mai 2012 Geschrieben 14. Mai 2012 Das Problem des Ganzen basiert darauf, dass eBoards nun einmal sehr leistungsstarke Motoren haben, die teils das 6-Fache der Pedelec-konformen Hilfskraft erreichen (und das, ohne, dass man "mittritt"). Skateboards, Longboards, Mountainboards, Allterrainboards, Inlineskaters, Rollschuhe, Wakeboards - alles, was keinen Motor hat, ist mehr oder weniger Streetlegal, da rein muskelbetriebenes HPV. Ich habe noch von keinem Fall gehört, dass jemand mit Inlinern auf dem Bürgersteig Probleme bekam. Vorsicht und Rücksichtsnahme muss der Nutzer natürlich aufbringen. Sobald ein automatischer, nutzerunabhängiger Antrieb aber das Meiste verrichtet, limitiert die deutsche Bürokratie halt leider extrem. Ansonsten könnte man auch RC-Turbinen an die Inliner hängen - aber dann wird man in < 5 Minuten von den Blauweissen einkassiert. Ich bezweifel, dass eBoards daher schnell für den Sport positive Gesetzesänderungen erfahren, da muss mehr passieren... Es gibt für die Politik keinen, absolut keinen Handlungsgrund um die Gesetze zu dem Vorteil zu ändern, man würde lediglich Steuerzahler verlieren, die ansonsten teilweise Auto/Motorrad fahren. Viele Grüße, Wolf Edit: Dass es immer tolerante, Augen-zudrückende und nichtbeachtende Polizisten oder andere Ordnungshüter gibt, ist ebenfalls Fakt, aber man könnte doch bedeutend gelassener damit herumfahren, wenn man wüsste, dass das Board nicht konfisziert werden kann o.Ä. Zitieren
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