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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Alle erstellten Inhalte von hardy_harzer

  1. Wer sich mit Elektromobilität und leichten Fahrzeugen beschäftigt oder sie selber nutzt wird sicherlich immer wieder durch Postings und Beiträge im Internet oder aufgrund persönlicher Erlebnisse über die maximale Endgeschwindigkeit (s)eines Fahrzeugs nachgedacht haben. In diversen Fachzeitschriften, Online Artikeln oder im Smalltalk zwischen den Nutzern wird das Thema “Frisieren, Tunen oder schneller machen” lebhaft diskutiert bzw. direkt die neuesten Tipps und Tricks ausgetauscht. Aber wieso ist das immer wieder so ein Thema bei den Nutzern von Fahrrädern, Pedelecs, oder E-Scootern? Sind die Vorgaben des Gesetzgebers einfach nur falsch oder ist Deutschland ein Land aus Speed Junkies die nicht schnell genug und rücksichtslos von A nach B gelangen können? Überblick Fahrzeuge Im ersten Schritt schauen wir zuerst auf verschiedene Fahrzeugklassen und welche Unterschiede sich daraus ergeben : E-Scooter (Fahrzeugart Elektrokleinstfahrzeug) dürfen bis max. 20 km/h und einer Motorleistung von 500 Watt von Bürgern ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Dafür benötigt man keinen Führerschein oder Helm. Aufgrund der Einstufung als Elektrokleinstfahrzeug wird aber vom Gesetzgeber eine Versicherungsplakette verlangt. PEDELEC (Fahrzeugart Fahrrad) bis max. 25 km/h dürfen Nutzer ihr per Hilfsmotor “tretunterstüzendes” Fahrrad mit einer Motorleistung von 250 Watt im Straßenverkehr nutzen. Dafür benötigt man keinen Führerschein, Versicherung oder Helm. Unfallschäden werden über die vorhandene Haftpflicht abgedeckt. S-PEDELEC (Fahrzeugart Kleinkrafträder, Klasse L1e-B) kann eine maximal unterstützte Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, wobei die maximale Nennleistung des Motors bei 500 Watt liegt. Damit dieses ausschließlich auf der Straße gefahren werden darf, muss der Nutzer 16 Jahren alt sein, einen Helm tragen, den Führerschein AM (Kleinkraftrad) und eine Versicherung vorweisen. Fahrzeuge ohne Lenkstange (Fahrzeugart Kraftfahrzeug) Mono-/OneWheel oder E-Board liegen aufgrund der weltweit nicht einheitlichen Vorgaben für die in diesem Bereich tätigen Hersteller bei +/- 2000W pro Motor und einer Endgeschwindigkeit von ca. 40 km/h. Aktuell gelten sie in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Aufgrund der fehlenden Fahrzeugklasse gilt das Fahren auf deutschen Straßen ohne vorhandene Betriebserlaubnis und Versicherung als Straftat im Bezug auf das Pflichtversicherungsgesetz. E-Scooter als „Lastenesel“ Historisch gewachsen Außerhalb der Betrachtung möchte ich gerne noch drei zusätzliche sehr bekannte Fahrzeuge zum Vergleich aufführen: Fahrräder erreichen generell per Muskelkraft aufgrund von Aufbau, Fahrer und Technik die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h und sind ohne Versicherung und Helmpflicht auf deutschen Straßen erlaubt. Inlineskates gelten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. März 2002 im Straßenverkehr als „besondere Fortbewegungsmittel“. Demnach sind sie wie Fußgänger zu behandeln: Sie müssen auf dem Gehweg, kombinierten Geh- und Radwegen oder in Fußgängerzonen fahren; Radwege sind tabu, sofern sie nicht durch ein Zusatzzeichen für Skater freigegeben sind. Auf Landstraßen ohne Gehweg müssen sie sich am äußersten linken Rand halten. Auch hier spielt der Nutzer und die Technik eine enorme Rolle und es können die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h erreicht werden. Pro Inline Skates Skateboards oder wie in der Tagesschau vom 09.05.1977 als gefährliche Rollbretter bezeichnet kommen in den Vorschriften zum Verkehrsrecht gar nicht vor. Sie können nach § 24 STVO besondere Fortbewegungsmittel eingestuft werden. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen wie Inlinern oder (Tret-)Rollern werden Skateboards nicht explizit benannt. Manche Juristen sehen sie hingegen als Sport und Spielgeräte, wodurch sie grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn sowie dem Seitenstreifen gefahren werden dürften. Unabhängig der Einstufung erreicht man auch hier per Muskelkraft und Übung auf Geh-, Radweg oder Straße problemlos Geschwindigkeiten von 20-25 km/h. populäre Form eines Skateboards Am Ende bleibt es Physik Die weiter oben aufgeführten 5 Fahrzeugklassen unterscheiden sich nur teilweise in ihrer Art des Antriebs und den damit verbundenen unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten, aber ihre Nutzer plagt manchmal das gleiche Problem, die Geschwindigkeit! Rein physikalisch betrachtet gibt Geschwindigkeit an, wie schnell oder wie langsam sich ein Körper bewegt. d.h. egal ob mit Muskelkraft oder Motor am Ende ist es die gleiche physikalische Energie. z.B. macht es keinen Unterschied ob ein 110 kg schwerer Nutzer mit einem Fahrrad oder mit einem E-Scooter bei 20km/h in einen Unfall verwickelt wird. Die Bewegungsenergie bleibt die gleiche und die Fahrzeugart spielt somit keine Rolle. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet bekommt das gerade überall sehr beliebte Lastenfahrrad mit einem Durchschnittsgewicht von 35 – 70 kg plus „Beispiel Nutzer“ von 110 kg und einer möglichen Zuladung von mehreren hundert Kilo eine etwas andere Tragweite. Aber trotzdem kommt niemand auf die Idee Menschen > 100kg die Nutzung von dieser Art Fahrzeugen zu untersagen! PEDELEC Lastenrad – 275Kg Bike + Rider + Load KFZ oder Fahrrad Der E-Scooter als langsamstes Fahrzeug dieser Gruppe hat mit der Einstufung als Kraftfahrzeug vermutlich am meisten zu kämpfen. Auf den ersten Blick fühlt sich das Fahren ohne Helm mit fast 20 km/h ausreichend an, aber viele der Nutzer die sich beim täglichen Weg zur Arbeit auf dem Radweg einordnen, bekommen schnell Probleme wenn der trainierte Radler hinter ihnen klingelt oder der entspannte „ältere“ PEDELEC Nutzer mit 25km/h vorbeifährt. Auch fällt für den geübten eKF Nutzer das Überholen gänzlich flach wenn man hinter einem sehr “langsamen” Zeitgenossen mit 18 km/h hinterher fahren muss, da das eigene Kleinstfahrzeug manchmal schon mit 18,5 km/h am Limit seiner Leistung ist. Liegt das eigene Körpergewicht bei z.B. >95kg oder das angepeilte Ziel am Ende einer Steigung wirkt sich das nochmal negativ auf die Endgeschwindigkeit aus. Muss das sein? Dagegen könnte man meinen, dass sich die > 6 Millionen PEDELEC Nutzer in Deutschland im seligen Fahrradparadies befinden und entspannt für Ausflüge oder zur Arbeit ihr Gefährt nutzen. Aber auch hier scheinen viele der Nutzer mit ihren “Speed Limit” von 25 km/h nicht ganz zufrieden zu sein. Man wolle doch nur im fliessenden Verkehr „mitschwimmen“ heißt es oft als Begründung für den technischen Eingriff am Fahrrad. Der Tuning Markt ist deshalb ein lohnendes Geschäft und die Polizei vermutlich meist am Rande ihrer Kontrollkapazitäten. Von Seiten der Hersteller beobachtet man diese Situation kritisch, aber profitiert gleichzeitig davon wenn das Geschäft floriert. Das aktuell prominentes Beispiel zu diesem Thema ist das aktuelle Durchgreifen der Berliner Fahrradstaffel im Bereich “getunte” Elektro-Gravel-Bikes der Marken VanMoof und Cowboy. Der vermeintliche “King of the Road” ist man mit einem S-PEDELEC wenn auf der Straße das eKF, Fahrrad, PEDELEC oder manches Mofa mit 40 Sachen im Spiegel schnell kleiner werden. Leider sprechen die Verkaufszahlen eine ganz andere Sprache und daher führen diese Fahrzeuge auch vielmehr ein Nischendasein auf deutschen Straßen. Vermutlich will niemand mit Versicherung, Helm und Führerschein fest auf die Straße verbannt werden um dort wieder als schwächstes Glied gegen LKW und PKW in den Ring zu steigen. Verkehrskontrolle E-Scooter Gehts auch legal? Was macht aber der “gesetzestreue” Bürger den nach illegalem Tuning seines PEDELEC das Gewissen plagt? Genau! Eine Vorstellung beim technischen Dienst zum Gutachten und zur Erlangung einer Betriebserlaubnis wären ein Schritt in die “legale” Richtung. Damit wird überprüft ob das Fahrzeug ggf. die Anforderungen für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erneut bzw. immer noch erfüllt. Natürlich muss jedem klar sein, dass je schneller oder je stärker ein Fahrzeug ist auch die technischen Anforderungen exorbital steigen. Erhöhe ich zum Beispiel an meinem PEDELEC die Endgeschwindigkeit von 25 km/h auf 50 km/h, dann bedeutet das sich die technischen Belastungen des Fahrrads sich nicht verdoppeln, sondern vervierfachen. Dies bedeutet z.B. das die verbaute Bremsanlage aber auch Schweißnähte des Rahmens und der Gabel weiterhin allen Test bei dieser erhöhten Geschwindigkeit Stand halten müssen. Die „neuen“ Wilden? Wo wir grad bei “40 Sachen” sind, als Sie weiter oben von einem Elektroskateboard mit 40km/h gelesen haben, konnte ich mir lebhaft ihr Gesicht vorstellen! Waaas 40 km/h? Wie ich dazu bereits schrieb gibt es aktuell für Fahrzeuge ohne Lenkstange keine Regelung in Deutschland und denken Sie bitte daran das die hohe Leistung dieser Fahrzeuge natürlich auch zum bremsen benötigt wird. Dazu kommt, dass man auf einem MonoWheel oder E-Skateboard 40km/h ganz anders wahrnimmt als auf einem Fahrrad und sich deshalb immer gut überlegt wo die Endgeschwindigkeit ausgefahren wird und in welchem Zusammenhang ich mein Fahrzeug nutze. Auch sollte man nicht schneller fahren als man im Ernstfall “auslaufen” kann. Der Elektromotor trägt auf jeden Fall zur Sicherheit bei, weil jederzeit die Geschwindigkeit der jeweiligen Situation angepasst werden kann. Deshalb sehe ich den geübten Umgang mit einem elektrischen Gefährt sehr wohl als verkehrstauglich an. In diesem Zusammenhang wird in der aktuellen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung z.B. eine Nenndauerleistung für Geräte mit Lenkstange von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt vorgeschrieben, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung (Segways) verwendet wird. Bremstest mit Eöeltro-Skateboard unser Vorschlag Somit wäre es wünschenswert wenn der Gesetzgeber eine angemessene Wattzahl von z.B. 2000 Watt bei den noch nicht gesetzlich erfassten Fahrzeugen ohne Lenkstange zulässt um den wichtigen Bremsvorgang mit genug Leistung sicher zu ermöglichen. Helm/Schutzausrüstung werden von Seiten der Anwender in fast allen Fällen bereits genutzt und die Übernahme der Eckdaten wie Helmpflicht, Führerschein AM und eine Versicherung aus der S-PEDELEC Klasse sollte eine annehmbare Möglichkeit zur legalen Nutzung dieser Fahrzeuge sein. Wie damals am Moped Die Community aller Lager ist in jedem Fall sehr kreativ wenn es darum geht die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unbemerkt zu umgehen. Bei manchem E-Scooter passt nur noch das Gehäuse zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und der Rest wurde mit einem baugleichen “schnelleren” Innenleben ersetzt oder andere werden noch im Elektromarkt vom Kunden per Handy und Bluetooth Schnittstelle in den “Internationalen Modus” befördert. Da alle Hersteller ihre Fahrzeuge für den weltweiten Markt in China anfertigen und diese dann meist nur mit wenigen Anpassungen für den deutschen Markt vorbereitet werden, sind es am Ende nur kleine geübte Handgriffe um diverse Fahrzeug zu entsperren. Polizeispiegel Ausgabe September 2020 Teilweise ist solch eine Art von Schwachstelle für manche Verbraucher ein zusätzlicher Kaufentscheid (Off-Roard Modus) bei der Wahl ihres neuen E-Scooter oder PEDELEC. Letztendlich ist es aber egal was Sie manipulieren um die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, die Allgemeine Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz und auch den Gewährleistungsanspruch des Herstellers verlieren dann alle Tuner beim Einsatz im Straßenverkehr. Auch im Bereich der PEDELECS findet man oft für jedes Fahrrad Anleitungen im Netz um deren Sensoren außer Kraft zu setzen oder zusätzliche Bedienelemente die im Motor die volle Leistung abrufen damit eine höhere Endgeschwindigkeit dabei herauskommt. Warum nur? Mein Antrieb für diesen Artikel war zum einen der Vorschlag eines anerkannten Unfallforschers das Tunen von Fahrzeugen dadurch einzudämmen in dem man eine akzeptable Geschwindigkeiten für alle schafft und zu verstehen worin der Grund bei vielen Nutzern liegt ihre maximale Geschwindigkeit anzupassen? Zitat aus Artikel Die Zeit – Das gefährliche Geschäft mit frisierten Pedelecs “Siegfried Brockmann hat eine Idee, wie man Tunen unattraktiv machen könnte: indem man die Höchstgeschwindigkeit für normale Pedelecs erhöht. Vielen E-Bike-Fahrern sind 25 Kilometer pro Stunde zu langsam, aber sie entscheiden sich gegen ein S-Pedelec, weil sie damit nicht auf Radwegen fahren dürfen, sagt Brockmann. Er schlägt als neue Höchstgeschwindigkeit für Pedelecs 32 km/h vor, das entspricht 20 Meilen pro Stunde.” Zitatende Des Weiteren fließt auch meine persönliche Beobachtung bei der täglichen Nutzung meiner Fahrzeuge mit ein. Mit meinem S-PEDELEC fahre ich herrlich entspannt an allen vorbei aber erreiche nie meine 45 km/h. Hingegen stelle ich mich mit meinem E-Scooter erstmal an der roten Ampel an die Seite und lasse alle Fahrräder vorbei um dann selbst ohne bohrenden Blick meines Hintermanns meine Fahrt mit 19,5 km/h fortzusetzen. Auch die erwähnten 40 km/h auf einem Elektroskateboard oder MonoWheel lässt in mir kein entspanntes Fahren zu, sondern wie bei allen anderen meiner Fahrten auch, wären 30 km/h meine optimale Wunschlösung um die kleine E-Mobilität auf deutschen Straßen im Bereich Geschwindigkeit zu vereinheitlichen. Man darf nicht vergessen, dass es bei der täglichen Nutzung eines Fahrzeugs immer vorrangig um die eigene Gesundheit geht und da ist es für mich unerheblich ob es sich um ein Skateboard, PEDELEC oder MonoWheel handelt. Per Webseite klickt man sich seine neue E-Scooter Software zusammen Eine für Alle! Natürlich gebe ich Ihnen Recht wenn wir nun fiktiv annehmen Berlin setzt das Tempo 30 für wirklich ALLE Verkehrsteilnehmer fest und keiner kann mehr den anderen Überholen. Wo landen wir dann in kritischen Situationen? Aber wäre es nicht nach allen bereits hinter uns liegenden Novellen nicht wirklich einmal Zeit den historisch gewachsenen Regulierungswald aus Fahrzeugklassen auszudünnen, um neue und zukünftige Lösungen praktikabel einbinden zu können? Stelle ich bildlich gesprochen den deutschen Verkehr einem Kino gleich und alle großen und kleinen Fahrzeuge sind dessen Besucher dann würde sich die aktuelle Verkehrssituation dadurch auszeichnen, dass einige wenige Aufstehen können um besser zu sehen und andere dann sehr viel schlechter die Leinwand erblicken können und deshalb nun auch versuchen aufzustehen. Wenn aber am Ende alle aufgestanden sind sehen wieder alle genauso gut oder schlecht wenn keine neue Ordnung der Besucher in deren Reihen erfolgt. Der einfache Nutzer dort draußen wurde doch schon lange abgehängt und ist ohne den Genuß der entsprechenden Fachliteratur völlig aufgeschmissen. Viele nehmen noch immer den E-Scooter als vermeintlichen Roller, Spielzeug oder Fahrrad wahr. An ein KFZ denken dabei die wenigsten. Sicherlich wären 30 km/h mit Helm keine optimale Lösung für viele Verleiher, da vermutlich die Helmpflicht sofort im Windschatten folgt. Schlechte Sicht auf die Leinwand Verkehrswende In der augenblicklichen Situation wird die Verkehrswende deshalb verschlafen, da man im Bereich der mittleren und kleinen Elektromobilität zu viele Regeln und noch mehr Verordnungen schafft ohne den Anwender wirklich mit einzubeziehen. Diesen Beweis tritt in meinen Augen sehr eindeutig das Thema Tuning in all seinen Facetten an, da genau hier der deutsche doch so “Normen treue Anwender” scheinbar doch gerne eigene Fakten schafft und wieder einmal die Polizei am Ende mit hohem Aufwand jede zusätzliche Regelung durchsetzen muss. Nicht ohne mein Auto Nach meiner Vermutung wird bei den meisten Bundesbürgern, welche das Auto als ein über allem schwebendes Statussymbol empfinden, erst ein Umdenken einsetzen wenn Alternativen schnell und einfach genutzt werden können. Das Verkehrsmittel der Zukunft muss deshalb klein, wendig, legal und den gewissen “Iphone Faktor” besitzen damit viele Menschen es haben und einsetzen wollen. Vor allem auch für Pendler in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss es transportabel, platzsparend und einfach zu verstauen sein. Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität können ein erster Schritt dazu sein, aber es müssen alle Faktoren stimmen. z.B. halte ich ein Monowheel oder E-Scooter mit maximal 20 km/h deshalb eher für kontraproduktiv. “Getunte” und damit nicht versicherte Fahrzeuge sollten in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen eine Rolle spielen. Mein „geliebtes“ Auto Die “Wohlfühlgeschwindigkeit” der Zukunft sollte bei Nutzern aus allen Bereichen der Mikromobilität eine entsprechende Akzeptanz finden um damit mehr Raum für eine einheitliche neue Art von Fortbewegung zu ermöglichen. Dazu zählt vor allem die Möglichkeit neue Fahrzeuge ausreichend zu testen und von Seiten der Politik mehr Vertrauen gegenüber seinen Bürgern und etwas weniger Bewusstsein nicht auf jede mögliche Eventualität vorbereitet sein zu müssen. Diese Herangehensweise ist zwar bis zu einem gewissen Maße löblich, lässt aber in zu hoher Dosis keinen Freiraum für neue innovative Ideen zu. Anfang 2019 setzte man von Seiten des Verkehrsministerium erste richtige Impulse mit der Ankündigung der “Ausnahmeverordnung” für Fahrzeuge ohne Lenkstange. Leider fehlte am Ende der Mut im “Hause Andreas Scheuer” zur Umsetzung und nur die E-Scooter waren ab dem 15.06.2019 überreguliert auf deutschen Radwegen unterwegs. Die aus dem Bereich der IT bekannte “Abwärtskompatibilität” von Softwareprodukten führte auch dort irgendwann zu mehr Overhead als Nutzen und genauso ist es jetzt im Bereich der Zulassung von neuen Fahrzeugen. Ein KFZ war 1968 zu Zeiten des Wiener Übereinkommens noch ein zu 100% mit Verbrennungsmotor betriebenes Fahrzeug. Heute besitzt der Elektromotor einen ganz anderen Stellenwert durch seine Größe, Leistung und Verbrauch. Es handelt sich dabei um neu zu bewertende Technik und diese darf nicht nach alten Maßstäben betrachtet werden. Früher war ALLES besser? Vieles “aus den guten alten Zeiten” muss nun nicht grundsätzlich abgeschafft werden, allerdings wird es Zeit, vor allem auch für die Politik, sich für Neues zu öffnen und die erforderlichen Freiräume durch Gesetze zu schaffen. Es kann nicht immer nur gefordert werden, daß unsere Städte autofrei werden müssen, im Gegenzug aber sehr schleppend adäquate Grundlagen in Form von zusätzlichen Verkehrsräumen für Alternativen wie z.B. E-Scooter oder Monowheels geschaffen werden. Es muss sicherlich nicht der berühmte “Bierdeckel” sein auf den am Ende alles passen muss, aber dennoch wären erste Schritte zum Verschlanken und Verbessern einiger Prozesse wünschenswert. Der Beitrag Achtung, Sie sind zu langsam! erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
  2. Wir hatten gestern unsere erste spontane Runde und wollen dieses Format nun regelmässig fortführen. Themen, Vorschläge für Gäste etc. gerne in die Kommentare. Ihr seid herzlich eingeladen mitzumachen 🙂
  3. Frage an die Community bzw. wie sind eure praktischen Erfahrungen -> Wenn ich mit einem Elektro-Skateboard oder Einrad verunfalle und mir das Bein, die Schulter etc. breche/verletze und jede Menge medizinische Kosten für KH, Krankentransport oder Ärzte enstehen, zahlt das alles komplett meine Krankenkasse? Oder doch besser eine zusätzliche Unfallversicherung abschließen? Unterschiede bei Privat- und Gesetzliche Versicherung? Ich komme deshalb drauf weil "Fahrzeuge ohne Lenkstange" nicht reguliert sind und dann sicherlich der eine oder andere Versicherer sich rausziehen könnte?
  4. Schöne Möglichkeit in der aktuellen November Ausgabe des Polizeispiegels unsere Sicht der Dinge zu schildern #Elektrokleinstfahrzeuge zum Thema "#Mikromobilität". (Seiten 8 & 9). Schaut doch mal rein! Link: https://lnkd.in/dFVvg5v
  5. Schönes Beispiel für das Thema "aktiv nach vorne gehen" und sich und sein Fahrzeug bei entsprechenden Stellen vorstellen. Beispiel User "Maltard" - Er hat einfach mal bei der Verkehrsbehörde in HH angefragt. Sicherlich keine Antwort die wir alle hören wollen aber nur so gehts.
  6. https://umfragen.psych.tu-dresden.de/limesurvey/index.php/76253?lang=de Wir interessieren uns bei unserer Befragung insbesondere auch für die Meinung von E-Scooter-Fahrenden. Daher würden wir uns sehr freuen, wenn Personen, die bereits mehr Erfahrungen mit Elektrokleinstfahrzeugen haben, daran teilnehmen. Die Umfrage dauert ca. 15-20 Minuten und es werden drei Gutscheine im Wert von je 20 Euro für bike24.de unter allen Teilnehmenden verlost. Gern können Sie den Link in Ihrem Netzwerk verteilen und an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder weitergeben. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche und bedanken uns für Ihre Unterstützung!
  7. appropos -> schönes Video ais HH
  8. Leider nein, das ist keine Verordnung. Es ist eine Norm, also kein Gesetzestext. Da diese Norm wohl im Amtsblatt der Maschinenrichtlinie aufgeführt wird, kann man maximal davon ausgehen, dass PLEVs als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie eingestuft werden. Dies ist allerdings nur wichtig für eine CE Kennzeichnung, nicht für das KBA, Versicherung und/oder Politik. Positiv gesprochen -> wichtiger Schritt nach vorne und ein pro für die Legalisierung. Ob es unsere Politik umsetzt oder ignoriert ist abzuwarten. Vermutlich wirds Andi nicht mehr reißen. die 17128 sollte schon 2018 die Grundlage für die EKFV bilden aber hat alles zeitlich nicht mehr ganz geklappt. Aber Herr Scheuer wollte trotzdem und hat beim REF24 und der EU Druck gemacht. Das Ergebnis haben wir nun vorliegen.
  9. wir brauchen mehr solche Videos!
  10. aber immer noch mehr als keine nationale Lösung und ein zusätzlicher Schritt zwecks Deinem Posting vom Samstag 🙂
  11. lese ich hier würde ich behaupten April 2021 gibt es eine Verordnung für alle im April 2021? CEN - Technical Bodies - STANDARDS.CEN.EU European Committee for Standardization.
  12. neee 🙂 ist EU
  13. Kennt jmd den aktuellen Entwurf der EN 17128:2020 Edition 10/2020 Nicht-typzugelassene leicht motorisierte Fahrzeuge für den Transport von Personen und Gütern und damit verbundene Einrichtungen - Persönliche leichte Elektrofahrzeuge (PLEV) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren? https://ilnas.services-publics.lu/ecnor/displayStandard.action?id=197670&pattern=17128&published=false&project=true&cancelled=false&enquiry=false&resultsPerPage=10 vlt haben wir bald doch etwas EU weites?
  14. ....uuuuund noch eine Petition!! Petition · eKFV in Deutschland für ALLE Elektrokleinstfahrzeuge! · Change.org WWW.CHANGE.ORG Am 22. März 2019 in der Bundestagsrede zur Verkündung des eKFV wurde verkündet, dass bei der neuen eKFV Regelung nur Fahrzeuge mit einer Lenkstange von 70cm inbegriffen sind und dass eine Ausnahmeregelung... Ich weiß jetzt nicht ob VIEL viel hilft aber erwähnt wollte ich sie haben. Stehe noch so einer Aktion eher kritisch gegenüber!
  15. Gute Vorschläge -> Wer nimmt sie in die Hand und treibt die Themen? Aktuell sind wir als BV dabei Partner für eine Studie zu finden. Auch werden Testtsrecken und lokale Freigaben nicht mal in 2-3Wochen erstellt. Dazu heisst es Vertrauen aufbauen bei den jeweiligen Stellen plus Ansprechpartner zu finden. Das es geht hat unser RV in Bayern bewiesen. Der Testparcours plus Sicheheitstraining am 4.10. in München war ein voller Erfolg. Das KVR München war auch Gast im Workshop. In Kiel versuchen wir gerade auch etwas zu bewegen, was aber komplett an der Flexibilität der öffentlichen Stellen scheitert bzw. sehr schleppend voran geht. Bald geht das Schaulaufen für die Bundestagswahl 2021 los. Sprecht eure lokalen Vertreter konstruktiv an. Macht ihnen klar was aktuell nicht geht und vorallem warum es nicht geht! Auch dort will man den Nutzen für den Wahlkreis verstehen bevor man etwas unterstützt.
  16. ok, fällt unter "Lobbyarbeit" aber bis wir jmd gefunden haben machen wir was? Ich finde sehr wohl das diese Art von Basisarbeit einen Erfolg hat. Denn bei der letzten Studie der Bast waren wir oder ein Vertreter von uns nicht mal eingeladen. Auch wurde sehr wohl auch eine Sichtbarkeit erzeugt in den letzten 1,5 Jahren. Ich finde es immer sehr schade das es immer mehr Leute am Rand des Spielfelds gibt die genau wissen was nicht geht und was keinen Erfolg bringt als Leute die wirklich etwas bewegen oder ändern wollen.
  17. Hagel, Sonne und Regen alles dabei auf 10km.
  18. Danke Dir! Wir sind aktuell, auch wenn es für viele nicht so aussieht, zu weit gekommen als jetzt die Flinte ins Korn zu werfen.
  19. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hatten wir die Möglichkeit als Verband am geplanten virtuellen Expertenworkshop (FE 77.0522/2019 „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“) der BAST/VUFO Dresden teilzunehmen. Übersicht der Teilnehmer: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbHAIT – Austrian Institute of Technology GmbHCIVEY – Markt- und Meinungsforschungcivity – Management Consultants GmbH & Co.KGTU BerlinBMVI StV24 und BMVI HamburgDStGB – Deutscher Städte‑ und GemeindebundDeutscher StädtetagLandeshauptstadt München KreisverwaltungsreferatMinisterium für Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und VerkehrSUVK – Berliner Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und KlimaHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrBlinden- & Sehbehindertenverband Sachsen e.V.Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.FUSS e.V.ADFC e.V.Bund Deutscher Radfahrer e. V.Unfallforschung der VersichererGesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.DVR – Deutscher VerkehrssicherheitsratDVW – Deutscher Verein für VermessungswesenForschungsgesellschaft für Straßen- und VerkehrswesenTIERVOILIMEund wir als „Bundesverband eKF“Im ersten Teil des sechsstündigen Workshops hat sich die VUFO Dresden selbst und das Projekt erst einmal vorgestellt. Die Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbH sammelt Daten aus Unfallgeschehen und rekonstruiert daraus Wahrscheinlichkeiten für zukünftige Unfälle in vergleichbaren Situationen. Ziele Das Projektziel ist es die Gefahren der Nutzung von Elektro-Tretrollern zu quantifizieren, die Berührungspunkte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu dokumentieren und das Nutzerverhalten der E-Tretroller zu erfassen. Ich schreibe hier bewusst von „E-Tretrollern“, weil zwar offiziell immer von eKF gesprochen wird, aber defacto nur Nutzer von E-Tretrollern im Forschungsaufbau bedacht werden. Wo Geforscht wird in den zwei Großstädten Dresden und Berlin. Es wurde extra darauf hingewiesen, dass nur die Auswirkungen der eKF Verordnung auf das geänderte Unfallgeschehen und die Nutzung der eKF im öffentlichen Straßenraum exemplarisch in diesen zwei Städten erforscht werden. Die von vielen von uns gefahrenen freilenkenden Fahrzeuge und der weitgehend unbekannte Privatverkehr von E-Tretrollern im ländlichen Raum ist nicht Bestandteil des Projektes! Vorträge Im Anschluss der Projektvorstellung präsentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. den ersten Vortrag, dessen Inhalt sich zu 50 % der Redezeit und 90 % des Inhalts auf uns, also freilenkende Mikromobile bezog. Da es sich nach Auffassung des GDV bei „Fahrzeugen ohne Lenkstange“ um Spielzeuge handelt, haben diese Geräte nichts im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen. Anmerkung Lars Zemke: „Die Berliner Polizei versucht aktuell ihren in der Ausbildung befindlichen Polizeischülern genau das Gegenteil zu vermitteln, denn nach Ansicht der verantwortlichen Beamten handelt es sich eben nicht um „Spielzeug“ sondern um ein Kraftfahrzeug welches unreguliert im Straßenverkehr unterwegs ist. keine gültige Versicherung Auch wurde über die Versicherungspflicht für KFZ und den daraus resultierenden Straftatbestand für nicht versicherte KFZ gesprochen. Die Tatsache das es aktuell versicherte freilenkende KFZ wie z.B. MonoWheels oder E-Boards gibt, ist nicht im Sinne des GDV. Diese Versicherungen wurden nur durch falsche Angaben im Versicherungsantrag erreicht und der GDV geht aktuell verstärkt dagegen vor, weil der Versicherungsvertrag „dolorös“ zustande gekommen ist. Ob der Vertreter des GDV nun einen Leistungsverzicht der Pflichtversicherung oder nur eine Kündigung meinte, wurde nicht weiter spezifiziert. Abschliessend wurde kurz auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des AG München „Allianz/Lars Zemke“ eingegangen, was final dann auch die Meinung des GDV zu diesen Fahrzeugen richterlich bestätigen würde. Berlin Nach der ersten Pause präsentierte die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klima einen Vortrag über die gesamten städtischen Probleme mit Sharing-Rollern. Diverse Berliner Lösungsansätze wurden vorgestellt wie z.B.: ausgewiesene Parkzonen für eKF auf der Fahrbahn, Parkverbot auf Gehwegen, die nicht eine gewisse Mindestbreite haben, Parkverbote im Eingangsbereich von U-, S- oder Fern-Bahnhöfen oder an Bushaltestellen – sowie in ausgewiesenen Bereichen vor Sehenswürdigkeiten. Das Thema „Radwege und Infrastruktur“ sei bekannt und wurde in Berlin durch Popup-Radwege auf den Weg gebracht. Popup-Radwege sind Fahrstreifen auf mehrspurigen Straßen, die durch Baustellenmarkierungen und Fahrbahnbemalung zu Fahrradwegen umgenutzt werden. Kameras Im Anschluss stellte dann das VUFO die Verkehrsbeobachtung und Unfallanalyse vor. Im Wesentlichen werden an bestimmten Orten Verkehrszählungen mit Kameras in den beiden Städten Dresden und Berlin durchgeführt. Bei der Unfallanalyse wertet man im ersten Ansatz die Daten der aufnehmenden Polizei aus, da diese jetzt eKF Unfälle bundesweit gesondert erfassen. Um sich ein Bild über die Verletzungsmuster zu machen, arbeitet die VUFO auch mit den Krankenhäusern zusammen und wertet deren Daten aus. Natürlich alles unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Im Westen nichts Neues Nach der Mittagspause folgte ein Vortrag des BMVI zur ekF Verordnung, der aber (aus meiner persönlichen Sicht) nichts Neues brachte. In der Ankündigung wurde zwar von Ausblicken zur eKF Verordnung gesprochen, aber es war eher ein Rückblick und der Ausblick war, dass man die zukünftige Entwicklung durch dieses Forschungsprojekt in die „richtigen Bahnen“ lenkt. Über uns (freilenkende Mikromobile) wurde, wie immer von Seiten des BMVI, kein Wort verloren. Dunkelziffer Beim Tagesordnungspunkt 7 wurde es aber richtig spannend. Dabei ging es um die vertiefte Unfallanalyse, also wie und welche Daten zu einem Bild zusammengesetzt werden. Dabei hat man auch „Fahrzeuge ohne Lenkstange“ im Blick und erklärt wie man die Dunkelziffer der nicht erfassten Fahrzeuge und Unfälle hochrechnen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird aus den Verkehrsbeobachtungen der Fahrzeugbestand von Sharing- und Privatfahrzeugen in einem Gebiet bestimmt. Jetzt vergleicht man die Unfallaufnahmen der Polizei mit Personenschäden in diesem Gebiet auf Basis der Krankenhausdaten. Aus der Differenz wird dann auf die Dunkelziffer der nicht erfassten Unfälle geschlossen. Da das Datenvolumen der Krankenhäuser nicht so groß ist, kann man diese genau prüfen. Wenn dort Angaben gemacht wurden, wie z.B.: Skateboard, Einrad oder OneWheel werden auch diese Daten mit den Polizeiaufnahmen verglichen. Aus dieser Datengemenge hofft die VUFO sich auch ein Bild über die „illegalen“ Fahrzeuge zu verschaffen. Sicherheit Nach einer weiteren Pause ging es um die technische Ausstattung der Fahrzeuge und die Ausrüstung der Fahrenden. Sinnhaftigkeit von Helmen und Fahrtrichtungsanzeiger. Die Autoaffinen möchten natürlich einen Blinker am Roller, die Mitarbeiter vom AIT waren der Meinung der Blinker sitzt am Tretroller zu tief und wird vom Auto/Lkw nicht gesehen. Eine ausgestreckte Hand würde weiterhin viel besser erkannt. Das Thema Helm wird von den Sharinganbietern nicht weiter aktiv verfolgt, sondern nur mit den Worten kommentiert, dass das Angebot bei verschiedenen Anbietern bereits existiert. Vorurteile Über den ganzen Workshop verteilt wurden immer wieder „Online-Umfragen“ zu bestimmten Themen gestartet. Hier wurde, obwohl wir nicht Forschungsthema sind, z.B. folgende Frage zu „Fahrzeugen ohne Lenkstange“ gestellt: Stimmen Sie einer Zulassung zu ? Mögliche Antworten: für eine Evaluierung-/Probebetrieb dieser eKFich bin dagegenEnthaltungÜber die Hälfte der Teilnehmenden hat sich vermutlich nie mit den betroffenen Fahrzeugen auseiandergesetzt. Trotzdem sprach sich die Mehrheit dagegen aus und bildete sich vermutlich vorschnell eine Meinung, welche auf Vorurteilen beruht mit der man sich viele ihre „kleine heile Verkehrswelt“ strukturieren. Ohne den Aufwand einer Studie oder der direkten Auseinandersetzung mit der Zielgruppe, ist es leichtfertig sich vorschnell dagegen zu entscheiden! Aber es macht das Leben soviel leichter, nur für die nicht, über die das schnelle Vorurteil gefällt wird. Denn wie immer sind diese Vorurteile zu Geräten ohne Lenkstange negativ! Die anderen Fragen hatten mit uns dann nichts mehr zu tun. Man hat eher versucht, Wissen und Stimmung der Teilnehmer abzufragen um in zwei Jahren die Änderungen der öffentlichen oder fachlichen Wahrnehmung zu beurteilen. Da Fahrzeuge ohne Lenkstange in diesem Workshop nicht offiziell Thema waren, wollten wir zumindest den Fokus auf die Gefahren durch die anderen Verkehrsteilnehmenden hinweisen. Ein stehend gefahrenes Fahrzeug wird von anderen Verkehrsteilnehmenden als Stehend wahrgenommen und nicht als Fahrend. Leider wurde dieses Beispiel als Einzelfall abgetan. Sollte wiedererwarten in einer zukünftigen Sicherheitsdebatte von Verkehrsexperten doch dieser Aspekt ein Thema werden, dann hat sich wenigstens aus Gründen der Verkehrssicherheit die Veranstaltung für eKF Nutzende gelohnt. Fazit: Von Politik und BaSt dürfen wir auch nach diesem „Workshop“ sicherlich weiterhin die nächsten Jahre wenig Konstruktives für freilenkende Mikromobile erwarten. Trotzdem sind wir natürlich sehr gespannt auf die Ergebnisse der Studie und wie sich diese mit den praktischen Erfahrungen anderer EU Länder in den nächsten Jahren decken, die auch mit Fahrzeugen ohne Lenkstange bereits aktiv im Straßenverkehr umgehen. Vielen Dank für die Einladung zum Workshop und auch ein herzliches DANKESCHÖN an Axel der mich während meines Urlaubs dort virtuell bestens vertreten hat. Der Beitrag Neue Studie „ohne“ uns! erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
  20. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren... Die gesammelten Werke von Euch zum "Free Hands Ride" in einer YouTube-Playlist. Electric Empire News zum "Free Hand Ride". Danke! Link zum Electric Empire Event am 04.10.2020 in München "Ekf in München erleben!". electricempire.de Podcast ...
  21. Unser fleissiger Landesverband Bayern lädt zu einem Tag der E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge auf die Theresienwiese ein. Die E-Scooter Sharing Anbieter, BIRD, DOTT, Lime, TIER und VOI weisen in die E-Scooter-Spezifischen, verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Auf Testparcours können Besucher an einer Fahrsicherheitsunterweisung teilnehmen und sich mit dem E-Scooter vertraut machen. Wann: 4.10.2020 von 11:00 bis 17:00 Uhr Wo: Theresienwiese, Bavariaring Ecke Hans-Fischer-Straße „München unterwegs“, die Mobilitätsmarke der Landeshauptstadt München, ist mit einem kostenlosen Radl-Sicherheitscheck vor Ort und lasst Fahrrad oder Pedelec auf seine Verkehrstauglichkeit durch erfahrene Radl-Checker*innen überprüfen. Kleinere Mängel werden vor Ort behoben – für die größeren Arbeiten gibt es vor Ort Informationen, wo diese am Besten zu richten lassen sind. Zusätzlich können Sie bei einem Verkehrsquiz spielerisch Ihr Wissen testen und natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen! Verpassen Sie nicht am Stand von „Melon Helmets“ vorbeizuschauen. Helme mal ganz anders – innovativ, witzig, kreativ. Electric Empire bietet Ihnen, neben einem Informationsstand, die Möglichkeit sich über Elektrische Kleinstfahrzeuge (eKF) zu informieren und diese auch einmal auszuprobieren. Elektrische Kleinstfahrzeuge (EKF) sind seit ca. 10 Jahren auf dem Markt und gehören in vielen Ländern bereits zum gewohnten Stadtbild. Zu den Elektrischen Kleinstfahrzeuge gehören E-Einräder (EletricUniCycle), E-Longboards, Onewheele, E-Scooter, Hoverboards, Hovershoes, zweirädrige selbstbalancierende Fahrzeuge ohne Lenkstange. Diese Fahrzeuge sind im Alltag vielfältig einsetzbar: Für die Fahrt zur Arbeit, für kleine Einkäufe, Treffen mit Freunden, intermodal mit dem ÖPNV, der Bahn, dem Fernbus, dem Car-Sharing-Auto und dem eigenen Auto. Electric Empire setzt sich für die Legalisierung dieser Fahrzeuge in Deutschland ein. Zurzeit dürfen diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht gefahren werden. Was Sie alles erwartet: • Nehmen Sie an einem E-Scooter-Sicherheitstraining teil und erlernen Sie den sicheren Umgang mit diesen Fahrzeugen auf einem Testparcours von BIRD, DOTT, Lime, TIER und VOI. • Leihen Sie sich einen Helm am Stand von „Melon Helmets“ für die Teilnahme an einem Sicherheitstraining. • Kostenloser Radl-Sicherheitscheck und spielerisches Verkehrsquiz von „München unterwegs“ und mehr. • Electric Empire stellt Elektrische Kleinstfahrzeuge vor. Trauen Sie sich! Steigen Sie auf und probieren Sie das Fahrzeug Ihrer Wahl selber aus und erleben Sie ein völlig neues Fahrgefühl. Wir hoffen auf gutes Wetter und freuen uns sehr über die Entscheidung der Stadt München, auch die noch unregulierten Fahrzeuge wie z.B. Monowheels zu zeigen. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Stadt München, dass nun Bayern als eines der ersten Bundesländer zaghafte Versuche im Bereich der Mikromobilität unternimmt und zeigt, dass es anders gehen kann. Gerade diesen Mut lässt man leider weiterhin von Seiten des Verkehrsministerium vermissen. VIELEN DANK an unseren Landesverband Bayern für die tolle Organisation! Der Beitrag eKF in München erleben! erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
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  22. dann sind wir uns ja einig 🙂 wenns passt teste ich im Oktober ein mo-jet | free your impulse MO-JET.NET
  23. Danke auch an die Einradfahrer Leipzig für den Support und den Support!
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  24. besser geht es nicht positive Werbung zu machen!! Danke Adam "WrongWay" Malicki
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