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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Alle erstellten Inhalte von hardy_harzer

  1. LEVA-EU marks victory in fight for light electric vehicle sector as Commission accepts legislation is ‘unsuitable’LEVA-EU LEVA-EU.COM LEVA-EU, the voice of the light electric vehicle sector, is celebrating a campaigning victory after the European Commission confirmed legislation governing light electric vehicles was unsuitable. The Commission has acknowledged that the Machinery Directive, in place to ensure a common...
  2. https://www.youtube.com/watch?v=U-7bvO4KNSE
  3. Bedrohungsszenario oder 5000Euro über was diskutieren wir hier eigentlich? Fakt ist wir können mit diesem Ansatz KEINE Werbung machen oder jmd anderem dies empfehlen! ich fahre nicht mit einem Klebekennzeichen durch die Gegend bzw. rate jedem davon ab, wo ich vlt am Ende NUR 5000 Euro zahlen muss. Des Weiteren einen Anwalt nehmen muss um KEIN Straftäter vor der Stattsanwaltschaft zu sein. Danach ist dann definitiv Ende. Falls andere Beteiligte bei einem Unfall zu Schaden kommen will ich gar nicht wissen was noch dazu kommt. Jeder der es macht gut, aber stellt euch nicht hin und erzählt anderen alles nicht so schlimm! vorallem ohne Belege oder bist Du Anwalt mit Erfahrunngen in diesem Bereich Thomas? Der oben genannte Fall ist der zweite den ich sehe und wird sicherlich nicht der letzte sein.
  4. Letztendlich gibt der Beschuldigte indirekt zu, dass er sich mit dem Sachfeld/Problem auseinander gesetzt hat, denn sonst hätte er kein Fakekennzeichen genutzt. Thema FIN vermute ich mal es handelt sich eher um eine Seriennummer etc. -> Fahrzeug-Identifizierungsnummer – Wikipedia DE.WIKIPEDIA.ORG Die FIN kommt vom KBA und diese denkt sich kein Hersteller aus. Zusätzlich prüft im Schadensfall die Versicherung den Vertrag und wird in diesem Fall die Zahlung verweigern. d.h. gibt es einen Verletzten wirst Du ne Weile nichts mehr zu lachen haben.
  5. https://www.youtube.com/watch?v=DsSSPbbvUck
  6. d.h. Du willst mir grad erklären, dass es völlig legitim ist mit einem E-Scooter Kennzeichen bis 20km/h an einem Fahrzeug welches gar keine Versicherung haben kann plus das es schneller als 20km/h fährt und keine REALE FIN aufweist am Straßenverkehr teilzunehmen? Somit schraub ich morgen an meine Badewanne 4 Räder klebe nen E-Scooter Kennzeichen ran und fertig ist die Laube!! HAMMA! so einfach ist das also ...... und wenn was passiert, na mein Gott dann zahlt die Versicherung direkt, iss doch logo! ....... hauptsache ich bin immer freundlich zu den Beamten dann kann mir nix passierren! Sorry aber da geh ich nicht mit.
  7. Viel ist passiert seit dem Start der eKFV am 15.06.2019 und aktuelle Themen überlagern nun 2021 langsam die alten „Gassenhauer“ wie Gehweg, Akkus oder Touristen. Unser Einblick in die Community und der gleichzeitig ungebrochene Wille, Veränderungen anzuschieben, ließ uns motiviert und vorbereitet am 04.03.2021 zum dritten Erfahrungsaustausch beim BMVI „digital“ anreisen und die aus unserer Sicht aktuellen Themen ansprechen. Kritiker könnten darin etwas Negatives erkennen, da über 1 Jahr seit dem letzten Termin am 17.12.2019 vergangen ist und man im Verkehrsministerium dem Thema keine hohe Priorität zuordnet. Aber genau denen sei gesagt, dass vermutlich Corona und eine zusätzliche Terminverschiebung ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun erst 2021 zum nächsten Erfahrungsaustausch zusammen gekommen sind. Unterschiede benennen Vermutlich wird niemand überrascht sein, dass sich der Teilnehmerkreis des Meetings zu über 90% aus Mitarbeitern der „Sharingindustrie“ zusammengesetzt hat und entsprechend der öffentlichen Wahrnehmung nur ein kleinerer Teil aus Herstellern von Privatfahrzeugen, Mitarbeitern des Ministeriums/BAST plus Bundesverband eKF. Genau diese öffentliche Wahrnehmung und der damit verbundene Umgang mit dem eKF ist der Grund, warum noch immer die mediale Berichterstattung über das Leihsystem vorherrscht und diskutiert wird. Niemand nimmt zur Zeit den privaten Nutzer wahr, der mit dem Gerät z.B. intermodal zur Arbeit, Supermarkt oder einer Paket-Station fährt. NEIN, man brüstet sich teilweise sogar weiterhin damit, man hätte den E-Scooter in der großen „Schlacht Verkehrswende“ vom Gehweg verbannt. Genau deshalb war es auch so wichtig, dass Florian Walberg im Auftakt des Gesprächs das Ministerium darum gebeten hatte, endlich einen klaren Unterschied in der Kommunikation und Bewertung zwischen Verleihsystem und privater Nutzung zu machen. bitte endlich anpacken! Niemand lässt seinen privaten Scooter über längere Zeit ungenutzt auf der Straße stehen, hängt ihn an die nächste Laterne oder sammelt ihn per Dieseltransporter ein. Ja, Polemik macht sich breit, aber solange wir uns von dieser Art der Stigmatisierung nicht lösen und endlich anfangen umzudenken, wird sich weiterhin nichts ändern. Vielmehr sollten wir darüber sprechen, warum z.B. Eltern per Lastenrad oder E-Scooter Nutzer auf dem Gehweg fahren. Letztlich suchen sie alle meist nur den Schutz vor der stark befahrenden Hauptstraße oder umfahren den schlecht ausgebauten Radweg aus den 70er Jahren. die Welt geht doch nicht unter! Aber beginnen wir von vorne und reden über die aktuelle Studie der BAST/VuFU Dresden, für die versprochen wurde, zum Jahresende einen Zwischenbericht von Seiten der Verantwortlichen zu veröffentlichen. Dieser demnächst erscheinende Bericht wird einen Überblick zum Forschungsvorhaben, der Methoden und deren erste Erkenntnisse geben und insbesondere das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen darstellen. Was man schon jetzt sagen kann ist, dass das Unfallgeschehen von ekF einen sehr geringen Anteil von kleiner als 1% aufweist und sich mit den Zahlen des statistischen Bundesamtes deckt. Die Veröffentlichung des Zwischenberichts erfolgt wie gewöhnlich über die Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen. Es wäre sehr wichtig, den vielen Kritikern zu diesem Zeitpunkt ein positives Signal aus Zahlen und Fakten zu präsentieren um den E-Scooter aus der angeschlagenen dunklen „Schmuddelecke“ zu holen. Agenda Leider wurde unserer Bitte, dieses erste Fazit seitens des Ministeriums etwas plakativer und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren nicht spontan entsprochen und man verwies auf die Pressestelle, in dessen Verantwortung das Thema läge. Trotzdem ist man sich innerhalb des Ministeriums bewusst, diese Zahlen klarer darzustellen. Sondernutzung Im TOP Nr. 2 wurde über den Beschluss des OVG Münster vom 20.11.2020 zur Sondernutzung von Leih-Fahrrädern der Deutschen Bahn im öffentlichen Verkehr der Stadt Düsseldorf berichtet. Das Parken von Fahrrädern bzw. Fahrzeugen als Werbeträger (wie bei den Verleihern üblich) ist laut OVG Münster kein Parken sondern eine Sondernutzung, für die eine besondere Erlaubnis benötigt wird (die jedoch nicht jede Stadt erteilt). Wie es zu diesem Thema weitergeht bzw. wie damit andere Städte ggf. umgehen werden, bleibt abzuwarten. Es sei angemerkt, dass sich die Stadt Düsseldorf keiner neuen Rechtslage bedient, sondern auf Grundlage des Straßenwegegesetzes agiert, welches bereits weit vor dem Start der Leih-Scooter existent war. Von Seiten des BMVI gibt es keine Bestrebungen, dies zentral zu regeln und es bleibt weiterhin in der Verantwortung der Länder. Fast zeitgleich wurde am 02.03. vom Land Nordrhein-Westfalen dazu eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ gestartet. Aufkleber Im fliegenden Wechsel ging es zum nächsten Thema „Versicherungsplaketten“. Die Verleiher wünschen sich für den Wechsel der Versicherungsaufkleber einen festgelegten Zeitraum statt nur eine Nacht vor Ultimo. Alle Leihscooter an einem Abend einzusammeln und die Plakette zu wechseln sei nicht machbar, insbesondere wenn noch ein Sonn- oder Feiertag wie dieses Jahr ins Spiel kommt. Auch hier zeigte sich das Ministerium generell gesprächsbereit aber wünscht sich trotzdem mehr Details über die dafür nötigen Juicer, Dauer und Austauschmodelle für die Plaketten. Die neue „blaue“ Saison gilt ab 01.03.201 Neuer Verband Nach der Pause blieb es spannend als Christoph Egels, Sprecher des neuen Verbands „Shared Mobility (WeShare)“ seinen Vortrag begann. Egels betonte, dass es schon länger geplant gewesen sei, einen gemeinsamen zentralen Ansprechpartner zum Thema Sharing im Allgemeinen zu platzieren. Diese Plattform Shared Mobility steht für den Oberbegriff des Freefloatings und setzt sich aus zwei Arbeitsgruppen „Mikromobilität“ mit den Mitgliedern Bird, Dott, Lime, Spin, Tier und Voi und der Gruppe „Car-Sharing“ mit Miles, ShareNow und WeShare zusammen. Diese 9 Mitglieder vertreten in 67 Städten rund 8,7 Millionen Nutzer, welche 145.000 Fahrzeuge nutzen, die zum Großteil voll elektrisch angetrieben werden. Auch wurde eine offizielle Gesamtzahl im Bereich Mikromobilität genannt, welche sich mit 130.000 Fahrzeugen aus E-Scootern, Lime E-Bikes ehemals Jump und den Tier E-Mopeds zusammensetzt. Zahlen, DataSharing mit Städten, Nachhaltigkeit und Flächengerechtigkeit sind neben der wichtigen positiven Außendarstellung des Sharings wichtige Punkte, um die sich der neue Dachverband kümmern möchte und in der Vergangenheit im Bereich der Kommunikation Verbesserungspotential erkannt hat. Die Verbandsform e.V. steht noch aus und ist in Vorbereitung. Folie Bundesverband Anschließend übernahm Martin die Aufgabe, seine Folie „Rechtliche Erfahrungen mit Elektrokleinstfahrzeugen“ vorzustellen. Antrieb dieser Präsentation war die Summe vieler Fragen der Community z.B. zu Themen wie „Wo darf ich fahren“, „Warum hier nicht?“, „KFZ oder Fahrrad“ und vieles mehr. Das in der Folie eingebaute Quiz stieß leider auf wenig Resonanz, aber erfüllte zu 100% seinem Zweck. Vorschläge BV eKF Unsere Präsentation kam beim BMVI gut an, denn man begrüße solche wichtigen Rückmeldungen innerhalb des Erfahrungsaustauschs. Auch werde man die Präsentation noch innerhalb der verschiedenen Referate im Ministerium weiterleiten. Laut Ret-StV24 entstehen die aufgezeigten Unterschiede oft durch eingebrachte Vorschläge der Bundesländer nach Vorstellung der geplanten STVO Anpassungen. Unverändert bleibt die Situation im Bereich der Fahrzeuge „ohne Lenkstange“ und eine damit verbundene Anpassung der eKFV. Hier wartet man erst auf die gewonnenen Erkentnisse der laufenden BAST Studie in Q3/2022 inklusive der ermittelten internationalen Daten, wie es danach weitergehen wird. Generell, betonte das Ministerium, wäre das Interesse anderer Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus an der eKFV sehr hoch. Mofa frisieren Im letzten TOP „Sonstiges“ unterstrich der Herstellers SoFlow nochmal die anfänglich von Florian Walberg geäußerte Meinung mit dem Hinweis auf den wesentlich größeren Anteil von Privatfahrzeugen am Markt. Des Weiteren sei man äußerst unzufrieden über die Handhabung des KBA zum Thema „Manipulationssicherheit“ der E-Scooter. Man sehe sich im Nachteil gegenüber vielen anderen meist asiatischen Herstellern, in dem man die eigenen Fahrzeuge gesetzeskonform baue während andere über „alternative Apps“ recht simpel „frisiert“ werden könnten. Siehe unseren NEWS Beitrag vom 12.11.2020 Das BMVI teilte mit, dass das KBA sich zukünftig stärker um diesen Missstand kümmern werde, gerade Bluetooth-Schnittstellen o.ä. waren bislang wohl gar nicht Teil der Prüfung. Das Referat kennt das Thema seit Spätsommer 2020, sieht sich jedoch außer Stande Maßnahmen zu ergreifen und verweist auf das KBA in Flensburg. Trotzdem freut man sich über direkte Hinweise der Hersteller an das KBA. Der Hinweis von Seiten des Bundesverbands ggf. das gesamte Tempolimit von 20 km/h zu hinterfragen blieb unbeantwortet. zum Schluss Zu guter letzt schloss Lime die Runde mit einer Nachfrage zum aktuellen Status „Geo-Fencing“ bei Leihfahrzeugen. Auch hier wäre man in Zusammenarbeit mit dem KBA in der Prüfung und würde informieren, wenn es Neuigkeiten dazu gibt. Nach über 2 Stunden wurde der konstruktive Austausch innerhalb der digitalen Veranstaltung geschlossen. Alle Teilnehmer hatten ihre Themen platziert und nun bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen und Maßnahmen ergriffen werden. Tempolimit, Gleichstellung zum Fahrrad oder einfache klare Regeln brauchen in Deutschland bekanntlich Zeit, denn niemand entscheidet solche zentralen Themen in „kleiner“ Runde. Wir bedanken uns beim Ministerium für die Einladung und hoffen, auf Veranstaltung Nr. 4 nicht erneut ein Jahr warten zumüssen! Der Beitrag Dritter digitaler eKF-Erfahrungsaustausch, BMVI erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
  8. Go Skateboarding Day - Wikipedia EN.WIKIPEDIA.ORG
  9. schön, dass Du beim recherchieren auf uns gestoßen bist. aktueller Status: Hintergründe zum Hinweis-Beschluss - Electric Empire : Electric Empire ELECTRICEMPIRE.DE Im Zuge des neuen Videos Update zur Klage (Vielen Dank Marcel Hutfilz) möchte ich noch einmal detailliert auf die darin erwähnte juristische Situation eingehen und die nicht ganz einfache Regelung genauer erläutern. Hinweis-Beschluss Der Hinweis-Beschluss vom 13.02.2020 des Landgericht... ggf. kommste mal beim After Work Ride auf dem Tempelhofer Feld vorbei oder kommst in den verband?
  10. anbei ein aktuelles Beispiel eines EUC Nutzer der mit Klebekennzeichen am Einrad unterwegs war
  11. Hallo zusammen, Ella, Nelson und ich streamen jeden ersten Montag im Monat einen E-Talk über Micromobilität aus Sicht der Damen. Wer gerne über seine Leidenschaft sprechen oder eine passende Geschichte zu erzählen hat, ist sehr gerne eingeladen sich zu melden. Wir würden uns freuen! Beste Grüße Lars
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  12. https://www.youtube.com/watch?v=S5KXlGobsKI Jens Haffke" Evolve Skateboards Central Europe" GermanyRidersTalk #13 - 08.03.2021- 20Uhr
  13. hast Du noch was zum ergänzen?
  14. hardy_harzer

    EE: Berufung!

    Am Updateverlauf meines „Klage Newsletters“ erkennt man sehr gut wie schnell die Zeit vergeht und wie lange kein Update mehr gab! Ja, es geht weiter und aktuell ist nicht wirklich viel passiert. Zum einen habe ich am 18.02.2021 die Kosten des Verfahrens an die BLD International (Vertreter der Allianz) überwiesen und damit die zweite Instanz der Klage abgeschlossen. Des Weiteren wurde ein Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit beauftragt mich vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten und zunächst die Erfolgsaussichten zu überprüfen. Zusätzlich wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Natürlich muss dafür auch eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erstellt werden. Klagen kostet leider viel Geld, bitte macht weiter Werbung für diese bisher einzige Möglichkeit ggf. zukünftig versichert im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ohne Lenkstange teilnehmen zu können. ALLES ANDERE wie Kontrahierungszwang oder das Mofa-Blechschild bleiben „windige“ Angelegenheiten wo ggf. mit empfindlichen Strafen von Seiten der Staatsanwaltschaft zu rechnen ist. Die „guten alten Zeiten“ wo die Polizei nett winkt und uns fahren gelassen hat, gehören leider der Vergangenheit an.
  15. Veranstaltung von Floating Yockel Friedrich Harkort Gymnasium Herdecke Samstag, 8. Mai 2021 um 14:00 UTC+02 Preis: Kostenlos https://www.facebook.com/events/278752776950452
  16. am 15.02.2021 ab 20Uhr wollen wir im zweiten Teil nochmal über E-Scooter und legale Micromobilität sprechen!
  17. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren... Letzte Podcast-Folge für 2020! Wir haben mit unserem Mitglied Ben über die Plev Norm 17128 gesprochen und ob es uns was nützt das unsere Elektrokleinstfahrzeuge in dieser aufgeführt sind oder auch nicht…. Themen: Update Klage E-Talk bei YouTube BMVI Termin verschoben Fischen in der Spree ITF Report eFoil im Winter Gewerkschaft der Polizei Links zur Folge: Website von Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. Wer noch etwas Gutes vollbringen will, kann Lars bei seiner Klage unterstützen Jeden Montag YouTube Live Elektro-Talk mit Lars und Nelson Mitglied werden! - Wer uns bei unserer Arbeit unterstützen will, der wird einfach Mitglied im Verband electricempire.de Podcast ...
  18. liebend gern -> Jetzt Mitglied werden - Electric Empire Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. : Electric Empire ELECTRICEMPIRE.DE Werde ein Teil von Electric Empire Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. und beteilige Dich als Mitglied an allen wichtigen Entscheidungen. Bekomme viele Informationen vorab. und aktiv an unserer Arbeit teilnehmen.
  19. am 01.02.2021 ab 20Uhr wollen wir über legale Micromobilität sprechen, die E-Scooter!
  20. Lieber Hr. Wendt, liebe Bundesgeschäftsstelle, mit großem Interesse habe ich Ihre aktuelle Pressemeldung gelesen und kann mich dem Punkt, dass die Gruppe der „verkehrsschwächeren Menschen wie Ältere, Sehschwache oder Gehbehinderte und Kinder“ unseren besonderen Schutz bedürfen, nur anschließen. Dies hatten Sie auch damals im Mai 2019 gegenüber Herrn Gelbhaar (Die Grünen) auf der ADAC Veranstaltung „Elektrokleinstfahrzeuge – Chancen und Risiken einer neuen Mobilitätsform“ besonders hervorgehoben. Auch finde ich den Vorstoß der Polizei überaus treffend, mehr „interdisziplinäre sowie zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung“ auf den Weg zu bringen. Denn auch meine Beobachtung ist es, dass weiterhin für die Bürger der Unterschied im Bereich E-Scooter bei der Definition Fahrrad/KFZ und die damit zwangsläufig entstehenden Verständnisprobleme vereinfacht werden müssen. Leider hilft die aktuelle StVO-Novelle (z.B. der Grünpfeil, nebeneinanderfahren Fahrrad/EKF oder Nutzung Radschnellwege) nicht weiter, sondern verunsichert die Nutzer von Mikromobilität zusätzlich. Die von uns bereits mehrfach geforderte Gleichstellung der E-Scooter mit dem Fahrrad würde mit dieser undurchsichtigen Situation sehr schnell aufräumen und bei allen Nutzern für Klarheit sorgen. Trotzdem sollte an der eKFV als Regulierung festgehalten werden und die Zulassung mit gültiger Versicherung das Maß aller Dinge sein. Auch die von Ihnen zitierten Unfallzahlen des Statistisches Bundesamtes sind natürlich mit sehr viel Beachtung zu lesen, sollten jedoch auch im Vergleich zum Fahrrad gesehen werden. Ja, jeder Verkehrstote ist zu viel und wir sollten den Opferschutz immer an oberster Stelle sehen. Trotzdem sind wir als Verband der Meinung, dass der E-Scooter bereits mit seiner aktuellen Regulierung von 20km/h, 500 Watt Nenndauerleistung, Betriebserlaubnis und Versicherung sehr sicher vom Gesetzgeber reguliert ist. Wie soll man deren Nutzern vermitteln, dass nun on top auch noch eine Helmpflicht, Bremslicht und Blinker kommen müssen? Im direkten Vergleich unterliegt das historisch gewachsene Fahrrad (PEDELEC) mit seiner vielfach größeren Nutzerzahl keiner Regulierung/Betriebserlaubnis, Helmpflicht oder Geschwindigkeitsbegrenzung (Muskelkraft keine/ PEDELEC <=25km/h). Ähnliches lässt sich am Unterschied aus Sicht eines Kunden aufzeigen, wenn er vor die Wahl eines Leih-E-Scooters oder Leihfahrrads im Bereich der Promillegrenze gestellt wird. Des Weiteren halte ich es für sehr wichtig, dass möglichst alle Bürger mit Elektrofahrzeugen aus dem Bereich der Mikromobilität einer durchdachten aber schlanken und modernen Regulierungen obliegen. Deshalb spreche ich mich im Gegensatz zu Ihrer Forderung „Verzicht auf die ursprünglich geplante Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange“ FÜR eine Regulierung der lenkerlosen eKF aus, damit genau diese Bürger, die aktuell von den Mitarbeitern der Polizei täglich gestoppt werden, vielleicht zukünftig doch intermodal ihren meist <10 km kurzen Arbeitsweg o.ä. anders als mit dem Auto, Fahrrad oder falls vorhanden mit dem ÖPNV zurücklegen können. Herr Wendt, können Sie mir den Hintergrund Ihrer Forderung ggf. genauer erläutern? Kann die Polizei seit dem 15.06.2019 bereits auf eine Statistik zurückgreifen, worin klar hervorgeht, worin die genaue Gefährdung durch lenkerlose Fahrzeuge besteht bzw. wie viele Bürger von Ihren Beamten in den letzten 2 Jahren gestoppt wurden? Was ich bestätigen kann ist, dass viele meiner Mitglieder aber auch der Community in den letzten 2 Jahren das Ahnden von Verstößen durch Beamte gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstärkt registriert haben. Im Sommer 2021 hätten wir, wenn es zu einer Verabschiedung der Ausnahmeverordnung gekommen wäre, bereits 2 Jahre Zahlen und Daten über einen möglichen Sinn und die bisher nicht belegbare Gefährdung dieser Fahrzeuge sammeln können. Daten, die nach meiner Beobachtung sehr wichtig wären, um auf zukünftige neue Fahrzeuge der Mikromobilität angemessen reagieren und auch diese regulieren zu können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle – auch die Polizei – mit einer Regulierung und zusätzlichen Aufklärung in diesem Bereich sehr viel besser zurecht kämen, als wenn weiterhin Bürger an der Nutzung solcher Fahrzeuge mit großem Aufwand seitens der Polizei gehindert werden müssen. Sie werden mir sicherlich zustimmen und auch bereits selbst erkannt haben, dass die Tür zu dieser neuen Art der Mobilität bereits einen Spalt in Deutschland geöffnet wurde und nicht dauerhaft mit harten Strafen in den Griff zu bekommen sein wird. Vor allem wenn durch direkte Beobachtung in unsere Nachbarländer (Österreich, Frankreich, Spanien, Skandinavien oder auch Italien) zu erkennen ist, dass es mit der richtigen Begleitung und Aufklärung anders gehen kann. Bereits im letzten Jahr zum Verkehrsgerichtstag wurde die Empfehlung an das Verkehrsministerium formuliert, genau in diese Nachbarländer zu schauen, um neue Erkenntnisse zu erhalten, die uns in Deutschland bis heute fehlen. Leider hat auch die aktuell laufende BAST-Studie zusammen mit der VUFO Dresden dies weiterhin nicht im Fokus und ermittelt ausschließlich Daten von Leih-E-Scootern. Empfehlungen VGT Lieber Herr Wendt, ich würde mich sehr freuen, wenn wir als Verband mit Ihnen und natürlich der Gewerkschaft der Polizei in einen offenen und konstruktiven Diskurs eintreten können, um zusammen eine Möglichkeit zu schaffen, eine akzeptable Lösung für alle Verkehrsteilnehmer auf den Weg zu bringen. Gerne möchte ich Ihnen deshalb auch zwei Quellen empfehlen, in denen es um das Thema Mikromobilität und die richtige Einbindung in den heutigen Verkehr geht. CITA Studie (Mitarbeit des VDTÜV) ITF-OECD-Bericht „Safe Micromobility“ Mit freundlichen Grüßen Lars Zemke Vorsitzender Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. Der Beitrag Gewerkschaft der Polizei erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
  21. Mit Nordlicht stehe ich im direkten Austausch, mir ging es vielmehr darum neuen Nutzern von eKF und interessierten Lesern der Materie beide Quellen nebeneinander aufzuzigen.
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