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elektro-skateboard.de

hardy_harzer

Elektro-Skater
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Alle erstellten Inhalte von hardy_harzer

  1. dazu erstmal die Erklärung der Gegenseite, da wie ich im Text geschrieben habe das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt. Die eKFV ist nicht anzuwenden auf: • Fahrzeuge ≤ 6km/h => weil die keine Kraftfahrzeuge. gem. StVZO & keine eKFV im Sinne dieser VO sind • Fahrzeuge > 20 km/h => weil die gewöhnliche Elektro-Kraftfahrzeuge nach StVZO oder L-Fahrzeuge sind • Motorisierte Einrad-Fahrzeuge (Mono-Wheel) => weil die nur eine Achse und ein Rad haben • Fahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange („Hover“- , Long- oder Skateboard) => weil keine Haltestange • Fz. mit Sitz und ohne „selbstbalancierende“ Fahrdynamik- Funktionen. => weil Klasse L/M , nicht eKFV
  2. vermutlich hätten wir das so schreiben sollen 😄 anders verstehts keiner wie man sieht!
  3. Wo ich grad so nett zitiere. Auch fand ich die Reaktion auf den "aktuell sehr viele Strafverfahren" auf Grund der Nutzung von Geräten im Strassenverkehr sehr erfrischend: Statement gegenüber Versicherungen die in Frankreich verteilt werden
  4. Aber klar doch! Ich stehe im engen Austausch mit Thomas. Anbei die Reaktion der Gegenseite auf die Erwähnung des Urteils von 2007 vom OG Lübeck:
  5. Eben von Sascha gepostet Warum muss ich sofort an Stuttgart letztens Jahr denken?? Elektrokleinstfahrzeug Demo 12.10.2019 in Stuttgart - Electric Empire : Electric Empire ELECTRICEMPIRE.DE Der Slogan von Baden Württemberg lautet „Wir können alles außer Hochdeutsch“ (1). Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht das wohl komplett anders! Auf der nächsten vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V...
  6. Ich habe bisher 3000,- Kosten vorgestreckt und noch nicht vom Moneypool abgerechnet. Demnächst kommt die Rechnung der Gegenseite obendrauf. Vermutlich nochmal ähnliche Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG. Danach heisst es dann "das wars weil Geld alle" oder "neue Runde mit erneutem Sammelaufruf" Klar hängt es auch von der Strategie und der Begründung des Urteils ab, aber die Community muss bereit sein nochmal nachzulegen. ggf. Hersteller mit dazu?
  7. hardy_harzer

    EE: Urteil zur Klage

    Seit Einreichen der Klageschrift am 23.08.2019 war es nun am 18.05.2020 soweit, dass ein Urteil vom OG München gesprochen wurde. Zur Urteilsverkündung mussten beide Parteien nicht anwesend sein, aber wir hatten das grosse Glück einen Besucher vor Ort zu haben, welcher mir sehr zeitnah das Ergebnis per Telefon mitteilen konnte. Leider wurde die Klage vom Gericht mit der Begründung „Ohne Zulassung, keine Versicherung, sonst würde sich jeder ein Formel 1 Auto bauen und dies ohne Zulassung versichern können“ abgewiesen. Dies lässt auf den ersten Blick den Rückschluß zu, dass wir vermutlich dem Richter nicht anschaulich genug unser Problem vermitteln konnten. Wenn er die Überzeugung vertritt, nicht zulassungsfähige Fahrzeuge fallen nicht unter §1 PflVG, dann muss das natürlich für Fahrzeughalter und Versicherungen gleichermaßen gelten. Sind dann alle 16000 Urteile/Jahr rechtsfehlerhaft ? Zitat Wikipedia „Pflichtversicherungsgestz“: „Da der Versicherungsschutz beispielsweise bereits durch das „Frisieren“ von Leichtkrafträdern entfällt, ist der Anwendungsbereich nicht gering (16181 Anklagen allein in Westdeutschland 2003).“ (Logik: Frisierte Mofa => keine Zulassungsmöglichkeit => keine Versicherungspflicht => keine Strafbarkeit aufgrund fehlender Versicherung). Deshalb warten wir nun erst einmal ab was genau im Urteil steht und planen dann weiter. Die Kosten trägt der Kläger! Der Beitrag Urteil zur Klage erschien zuerst auf Electric Empire. UPDATE - Ich hab das komplette Urteil des LG München nun angehängt. Da ich mir zum Thema DSGVO unsicher war hab ich soweit nötig alle Namen und Daten entfernt. Gesamten Artikel anzeigen zemke_klage-20200522-URTEIL__SCAN.pdf
  8. ich kläre das mal für alle auf: von 1964 ist das Pflichtversicherungsgesetz.... siehe pdf. und das Wiener Übereinkommen von 1968 jedenfalls sitzen diese beiden Anker sehr sehr fest im Schlamm 🙂 pflvg-gesetzesbegruendung.pdf
  9. naja ich stehe zwar hinter meiner Überzeugung, aber in den Knast würde ich dafür nicht gehen. Mein Führungszeugnis benötige ich "blitzeblank" aber das ist leider auch was keiner rafft, wenn sie "ohne Lenkstange" legal machen ströhmen nicht 4Millionen neue Nutzer auf die Strasse und "spielen wilde Sau" sondern die aktuell kleine Gruppe von überzeugten Nutzer fährt endlich legal und versichert.
  10. die Antwort auf unsere Antwort ist da! Somit ist Bayern schon mal raus als innovativer Teil Deutschlands Vermutlich war Frau Ministerialrätin damals auch zugegen in Goslar beim VGT.
  11. hardy_harzer

    Schade Herr Scheuer...

    Paul war so freundlich ein paar neue "Shorties" zu produzieren. Nun hatten wir im Vorfeld etwas diskutiert ob zu provokant oder alles im freundlichen Rahmen? Wenn zu provokant wird es Minister Scheuer und Co. sicherlich nicht bewerben etwas für uns zu tun. Auch im Zusammenhang mit der neuen BAST Studie werden wir seine Unterstützung sicherlich brauchen. In meinem Empfinden ist sachlich bleiben und sich auf die Vorteile unserer Fahrzeuge und Engagement verlassen die bessere Wahl, aber ich verstehe als "Nutzer" auch die Enttäuschung die wir alle teilen! Fingerpointing bzw. Leute persönlich anzugreifen halte ich normal nicht für den richtigen Weg aber wenn ich was gelernt habe in den letzten Monaten dann das nur der Aufmerksamkeit erhält der mal "draufhaut". Oder sind wir nicht in der Position so zu agieren?
  12. Na dann ham wa jetzt allet oder? Jetzt fehlt nur noch der Youtuber mit Praxisbezug 🙂 und ne Crew mit allen Fahrzeugen!
  13. was wir aber nicht wollen oder? 25km/h sollte schon angestrebt werden bzw. würde sich auch mehr nach der EU richten. Ausserdem haben wir dann hoffentlich denn Gesichtspunkt "leihen" außer vor bei Geräten ohne Lenkstange.
  14. Lieber Community, die von mir viel geschätzen Jungs von LegaalRijden - zet zich in namens de e-mobility community LEGAALRIJDEN.NL LegaalRijden houd zich bezig met de legalisering van licht elektrische voertuigen in Nederland zoals de elektrische step en elektrische skateboards. haben wieder mal ein klasse Video auf die Beine gestellt. Das kann Deutschland doch auch oder?
  15. das ist real life und ggf. wäre ich da auch aus der Hose gehüpft bzw. Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 🙂 -> körperliche Unversehrtheit
  16. Elektrokleinstfahrzeuge mit/ohne Lenk- und Haltestange können z.B. in unserem Nachbarland Österreich im Straßenverkehr legal benutzt werden. Eine Versicherungspflicht besteht dort nicht, diese können aber im Rahmen der Privathaftpflicht mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h versichert werden. Von einem erhöhten Gefährdungspotenzial dieser Fahrzeuge geht man dort nicht aus. Indiz für diese Annahme sind ebenfalls die Regelungen in vielen anderen europäischen Staaten, in denen diese Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Das häufig genannte Argument, dass Geräte ohne Lenk- und Haltestange schwer zu führen seien, lässt meist auf fehlende Übung des Nutzers oder auf wenig Detailwissen des Kritikers schliessen. Ähnliche Fahrzeuge, die nur mit viel Übung benutzt werden können, sind Fahrräder, Inline-Skates oder Skate-/Longboards. Diese teilweise ähnlich schnellen Fahrzeuge können nur deshalb im Straßenverkehr benutzt werden , da sie mit reiner Muskelkraft bewegt werden. Das es sehr gut klappt diese Fahrzeuge intermodal z.B. auf dem täglichen Arbeitsweg oder auch nur zum sonntäglichen Weg zum Bäcker einzusetzen, können wir mit den vielen positiven Erfahrungen unserer Community belegen. Leider liegen dazu noch keine fundierten Studien mit validierten Bewertungen vor, die ggf. den Mythos des sehr hohen Risikos beim Einsatz solcher Fahrzeuge belegen bzw. widerlegen können. Die dazu bisher in der Vergangenheit immer wieder aufgeführte BAST Studie lässt mehr Fragen offen als diese fundiert zu beantworten. Wir hoffen sehr, dass im gerade gestarteten Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ alle Antworten für eine sichere legale Teilnahme aller Fahrzeuge ermittelt werden können. Das Ziel sollte in jedem Fall sein, dass mit den gewonnenen Erkenntnissen eine Grundlage geschaffen wird um die Elektrokleinstfahrzeugverordnung 2.0 für Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange zu gestalten, welche auch primär der private Nutzer im Alltag und Freizeit anwenden kann. Der Beitrag Was ist Mikromobilität ? erschien zuerst auf Electric Empire. Gesamten Artikel anzeigen
  17. auf meinen ersten post hat Herr Weichhan den Artikel bereits angepasst! Dann hab ich mit dem Fahrer nochmal geschrieben und hab genaue Details bekommen.
  18. Super! genau das war mein Problem 🙂 wie kontaktiere ich Julian Nagelsmann am besten.
  19. leider null Feedback bisher.
  20. Ja es interessiert die BAST, dazu habe ich letzte Woche folgendes Feedback erhalten -> Zitat "Wegen des geplanten Workshops kommen wir dazu noch auf Sie / den Verband zu."
  21. Nein, ich hoffe das wir mit der neuen BAST Studie mehr Antworten und Erkenntnisse erhalten. Leider ist diese eher langfristig angelegt. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=302504
  22. was soll er sagen? Das gleiche wie immer! Corona ist nicht gleich Eldorado...
  23. Vermutlich wäre es gut noch ein zweites Schreiben hinterher zu schieben. Mit Anlage von diversen Anzeigen und Strafen von Nutzern. Punkt zwei wäre weiterhin lokale Ausnahmen zu beantragen ähnlich wie Bamberg April 2019. Dies geht nur mit noch nicht klassifizierten Fahrzeugen. In der Staatskanzlei hat leider niemand ein Bewusstsein zum Thema EKF weil sie sicherlich zum ersten mal mit dem Schreiben davon gehört haben! Auch wären gut gemachte Fahrvideos mit Lenk und Bremsverhalten förderlich. Erst wenn man versteht wie es geht baut sich ein Verständnis dafür auf. Ich ägere mich jetzt richtig, dass ich damals die Abstimmung beim VGT nicht gefilmt oder fotografiert hatte. Es war sehr bezeichnend wie fast der ganz Saal panisch die Hände hochgerissen hat um gegen eine Empfehlung zur Zulassung für Geräte ohne Haltestange zu stimmen.
  24. Unsere regionalen Vertreter in Bayern des BV haben kürzlich Herrn Aiwanger geschrieben um einmal nachzufragen wie der aktuelle Stand zum Thema "ohne Lenkstange" ist. Es zeigt sich leider weiterhin, dass die BAST Studie von 2013 der große Schowstopper ist und für die nächste Zeit auch bleiben wird. Ich hoffe das wir mit der neuen BAST Studie 2.0 mehr Antworten und Erkenntnisse erhalten. Leider ist diese eher langfristig angelegt. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=302504 Jedenfalls hat man bereits Anfang Mai damit begonnen sich zu formieren und wir werden demnächst als Verband zur Mitarbeit einbezogen. antwort2.pdf
  25. ich selber nicht, aber ich hab die Frage weitergeleitet. ich hoffe auch Antwort!
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