
magoo
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Das ist auch nur eine Grauzone. Aber ich betrüge die Versicherung ja nicht. Die müssen ja theoretisch sogar jedes KFZ versichern, ob mit oder ohne Zulassung/ABE. Die meisten kommen damit durch, gab aber auch schon Fälle bei denen die Versicherung nicht anerkannt wurde. Versicherungsbetrug hat hiermit nichts zu tun. Wegen der fehlenden Zulassung hatte sich in meinem Fall niemand beschwert. Es ging nur um Versicherungsschutz. Der ist erstmal gegeben, wobei die Versicherung im Schadensfall zahlt, aber sich wegen fehlender Zulassung das Geld zumindest teilweise zurückholen kann. Also abgesichert bin ich damit auch nicht 100%, aber habe das Risiko für mich etwas minimiert. Das sehe ich wie gesagt realistisch. Positiv ist an der Rechtslage in Deutschland erstmal fast nichts.
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Das ist nicht negativ, sondern realistisch. Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. Wenn du dir eine Stangenatrappe an dein Board schrauben kannst deine Leistung begrenzen usw. und das dann positiv siehst ... Herzlichen Glückwunsch! ... Ich bin auf EUC mit ner Mopedversicherung umgestiegen. Ist für mich die beste Lösung.
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Dadurch bekommst du aber immer noch keine Versicherung. Fahren ohne Zulassung ist auch 70Euro plus 1 Punkt. Dann hast du dein Board verstümmelt und verschandelt dafür, dass du mit Glück, falls Polizei und/oder Richter das auch so sehen, keinen Punkt in Flensburg bekommst. Wenn du meinst dass das irgendwas ändert, oder sich lohnt ... Viel Spaß dabei!
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Ich habe den Text gelesen. Solltest du auch mal machen 😉 § 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung (1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können, 2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken, 3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und 4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt. (2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen vermag.
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Mit dem Argument bräuchte man überhaupt nicht über Versicherung reden. Es geht ja gerade darum den Straftatbestand des "Fahren ohne Versicherungsschutz" auszuschließen. Wenn man dann weitere Straftaten begeht und der Versicherungsschutz nicht besteht darf man das durchaus kritisieren. Macht für mich auch keinen Sinn.
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EKFV Anhörung Verkehrsausschuss
magoo antwortete auf Kai's Thema in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Ja, die versichern im Moment nicht. Sie wollen die Verordnung, bzw. Ausnahmeverordnung abwarten -
EKFV Anhörung Verkehrsausschuss
magoo antwortete auf Kai's Thema in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Mach ich sowieso. 👍 -
EKFV Anhörung Verkehrsausschuss
magoo antwortete auf Kai's Thema in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Vielen Dank! Ich hoffe ich habe den Richtigen angeschrieben 😁. -
EKFV Anhörung Verkehrsausschuss
magoo antwortete auf Kai's Thema in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Ich habe das Video nur teilweise gesehen, aber es gab die Aussage die Versicherer werden Alles versichern. Heißt das jedes, egal ob mit oder ohne ABE oder Lenkstange? Gibt es dazu neue Erkenntnisse oder Bekenntnisse? Solange ich mein nicht zugelassenes Fahrzeug versichern kann, wäre ich erst mal zufrieden. Wo wir schon beim Thema sind ... bei welcher Versicherung bekommt man ein Kennzeichen auch ohne Zulassung? Würde mir gerne ein Ninebot Z10 versichern lassen. Die Axa hat es abgelehnt. -
Was soll das für einen Sinn haben? Einen Versicherungsschutz hast du damit nicht. Du versicherst ein Fahrzeug dass es nicht gibt. Wenn du den Aufkleber an ein anderes Fahrzeug anbringst, ist das Urkundenfälschung. Da sind wir dann bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auf jeden Fall ist es eine Straftat.
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Dafür dass in 2 bis 3 Monaten eine Ausnahmeverodnung kommen soll ist es aber sehr ruhig. Mal irgendeine Info wäre echt schön. Warum fragt den da keiner der Abgeordneten mal nach dem Stand? Wenn die Fahrzeuge ab Sommer genutzt werden sollen, dann müssen sich doch zumindest mal die Hersteller darauf vorbereiten können die Boards usw gesetzeskonform zu machen. @Evolve Skateboards bekommt ihr da auch null Info?
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Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten WWW.BMVI.DE Können Fahrzeuge, die bereits zum Kauf angeboten werden, aber nicht die Anforderungen der geplanten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, nachgerüstet werden? Ja. Nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen. Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden.
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Zweites mal "erwischt"
magoo antwortete auf magoo's Thema in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Ist noch nie jemand 2 mal erwischt worden? -
Zweites mal "erwischt"
magoo hat ein Thema erstellt in: Rechtliches (Straßenverkehr, Versicherungen, eKFV)
Vor einem Jahr hatte die Polizei mir mein Bamboo GT weggenommen (habe es zurückbekommen) und ein Richter hat mich zu 900 Euro Strafe verdonnert wegen Fahren ohne Versicherungsschutz. Danach habe ich mein Board verkauft. Leider bin ich mit Leib und Seele Eboarder und kann es einfach nicht vergessen. Ich möchte mir jetzt wieder ein Evolve GTX oder Onewheel XR zulegen (oder beides). Was würde passieren wenn ich nochmal Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekomme? Was ist die "Höchststrafe"? -
Ja, da steht man muss das Gerät vollständig von allen Funkverbindungen und Anschlußmöglichkeiten befreien, Elektronik verplomben und der TüV-Prüfer muss seinen Ring den er vom Verkehrsminister verliehen bekommen hat in den Siegellack drücken. 🤣🤣 Ihr steigert euch in einen Scheiß rein ... dazu fällt mir nichts mehr ein. 🤣
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„Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“ Bestimmungsgemäße Benutzung heißt nicht das es unmöglich sein muss, die Höchstgeschwindigkeit zu ändern. Es gibt keine Präzedensfälle die deine Behauptung belegen. Ansonsten kannst du bestimmt welche nennen. Ein Manipulationsschutz der Firmware wurde weder gefordert noch irgendwo angekündigt und wäre auch nicht machbar.