zu Punkt 2: Betriebserlaubnis
Die Betriebserlaubnis erteilt der Tüv. Entweder wendet sich der Hersteller direkt an den Tüv und liefert beim Kauf eine Unbedenklichkeitserklärung/ABE/Betriebserlaubnis mit, oder der E-Skater geht selber zum Tüv und versucht sein Gerät per Einzelabnahme durchzubekommen. Ich habs versucht und beim Tüv für einige herzhafte Lacher gesorgt
Mir wurde erklärt dass ein "neuartiges Fahrzeug" erst durch den Tüv Homogenisiert und einer Fahrzeugklasse zugeordnet werden müsste. Also ein Anruf bei der Tüv Süd Homegenisierungsstelle in München. Ein sehr netter und interessierter Herr hat sich daraufhin eine gute Stunde mit mir unterhalten und mir folgende Ratschläge Tips und Hinweise gegeben.
Ein (neuartiges) Fahrzeug muss grundsätzlich von jedem zu Fahren sein. D.h. man geht davon aus dass eine Oma ein Fahrrad oder Pedelec beherrschen kann, ebenso zB einen Escooter oder nen Ferrari - bei einem Skateboard hatte der nette Tüv-Herr aber so seine Bedenken.
Also, was muss ran?
Zwei unabhängige Bremsen die beim bremsen Spurstabil bleiben. In unserem Fall also vier Bremsen, an jeder Rolle eine, gesteuert über zwei unabhängige Bremshebel und Systeme.
Beleuchtung, Blinker, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung usw....
Ein Lenker zum Festhalten (und Lenken) und normalerweise auch eine Sitzmöglichkeit
So, dass wars dann erstmal mit nem "Skateboard" dachte ich mir - schaut dann wohl aus wie n Elektroroller oder so....
Meine Frage wie es dann beim Segway geklappt hat beantwortete der Herr vom Tüv mit: "Verdammt viel Geld, Lobbyarbeit und Zeit";) . Der Segway hat eine eigene Fahrzeugklasse bekommen - genannt: Elektronische Mobilitätshilfe, die speziell auf den Segway hingeschrieben wurde. Selbst die Markenbezeichnung "Segway" steht im Gesetzestext. Alle anderen neuartigen Elektrofahrzeuge sind als Mopeds, Mokicks etc eingestuft.
Der Tüv-Man lies es sich auch nicht nehmen ganz stolz auf eines seiner Projekte hinzuweisen:
http://www.lyricintl.com/?section=Products&page=LYRIC+Motion
Das angeblich erste Gefährt, dass neben dem Segway ohne Sattel betrieben werden darf (ein Sattel ist aber ansteckbar). Das Ding ist als Mofa/Mokick/Moped eingestuft - je nach gewünschter Leistung 20-35km/h und kostet stolze 4000 Euro. Die Homogenisierung dieses Spielzeugs hat gut 1,5 Jahre gedauert und 50.000-100.000 Euro gekostet....
Der freundliche Tip der Homogenisierungsstelle lautete in etwa so: Elektroskateboard mit Bremsen ausstatten, Beleuchtung anbauen, Sattel und Lenker STECKBAR montieren. Dann 50.000 in die Hand nehmen und Betriebserlaubnis beantragen.
Der nette Käufer des Geräts könnte dann den Lenker und den Sattel entfernen - das wäre dann zwar immernoch eine Ordnungswidrigkeit, die Betriebserlaubnis erlischt wenn einen die Herren in Grün oder Blau erwischen dadurch nicht automatisch. Mann müsste dann halt mit einem Mängelkarte bei der Polizei vorfahren und den montierten Lenker und Sattel praesentieren....
Alles in allem kein zufriedenstellendes Ergebnis, bleibt nur noch zu sagen dass der Betrieb eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt die mit 50 Euro + 25 Gebühr + 3 Punkte in Flensburg geandet wird. Im Wiederholungsfalle kann die Polizei das Fahrzeug einziehen und auch eine MPU beantragen....
Der oben genannte Versicherungsschutz bleibt aber bestehen! Nur bei einem Schaden/Unfall schauts etwas anders aus:
Ist der Grund der fehlenden Betriebserlaubnis nicht unfallursächlich, kann die Versicherung ihren Versicherungsnehmer auch nicht in Regress nehmen. Ist er ursächlich, kann sie ihn bis zu einer Höhe von 5000 € in Regress nehmen, d.h. die Versicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners und der Versicherungsnehmer muss den Betrag an die Versicherung zurückzahlen. Nur hinsichtlich des Betrages über 5000 € hat die Versicherung keine Handhabe gegen ihren Versicherungsnehmer. Bsp: Schaden = 17500 €, die Vers. zahlt an den Geschädigten 17500 €, der Versicherungsnehmer an die Versicherung jedoch nur 5000 €.
soweit zum Thema Betriebserlaubnis...
gruss
Markus