Servus! Ich bin zufällig über das Forum gestolpert. Bin auch seit ein paar Jahren begeisterter E-Skateboard-Fahrer (und da vermutlich sogar ein vorbildlicher: Wenn man rein hypothetisch im öffentlichen Raum fahren würde, dann mit Licht dabei für abends für hinten und vorne (doppelte Kopflampe) und maximal ca. die E-Scooter-Geschwindigkeit und nur auf abgelegenen Straßen sowie auf Radwegen, jeweils mit Rücksichtnahme - alles rein hypothetisch 😉 ).
Mich interessiert deine Argumentation bzw. Vorgehensweise, die zu jetzt schon doppeltem Erfolg geführt hat, da nun "jemand" auch eine Strafanzeige am Hals hat.
Vielen Dank im Voraus!